Wann muss über die Höhe des Anwaltshonorars belehrt werden?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 20.04.2013

Mit der Frage, wann über die Höhe des Anwaltshonorars belehrt werden muss, hat sich das OLG Hamm im Urteil vom 25.10.2013 - 28 U 233/09  befasst. Zwar schulde der Rechtsanwalt im Grundsatz keinen Hinweis auf die Gebührenhöhe, weil ein Mandant regelmäßig damit rechnen müssen, dass er die gesetzliche Anwaltsvergütung zu zahlen hat. Allerdings kann sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls nach Treu und Glauben eine Pflicht des Rechtsanwalts ergeben, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung zu belehren. Zu den bei der Gesamtwürdigung zu berücksichtigten Umständen gehören einerseits Schwierigkeit und Umfang der anwaltlichen Aufgabe, ungewöhnlich hoher Gegenstandswert und sich daraus ergebende hohe Gebühren, andererseits die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dessen Vermögensverhältnisse und Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten. Im konkreten Fall bejahte das OLG Hamm bei eine Hinweispflicht bei einem Anwaltshonorar von über 240.000 Euro, welches aus Sicht des Mandanten unerwartet hoch war.

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