Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

Es findet sich jetzt ein neuer Beitrag hier.

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Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

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Vielen Dank für Ihre Antwort zu dieser Frage:

Quote:
"Warum wurde der angebliche Reifenstecher, der angeblich mit dem Polizei-Video auf "frischer Tat" aufgenommen worden war, nicht sofort auf frischer Tat verhaftet?? Das wäre doch eigentlich die logische Konsequenz gewesen, wenn die Polizei wirklich seriös gearbeitet hätte."

Ich bin bei drei Ihrer vier Antworten auch voll bei Ihnen, nur der Punkt 2 Ihrer Ausführungen wird dann doch bei weitergehender Betrachtung unlogisch, wenn Sie sagen:

Quote:
2. Das Tat-Video (ich kenne nur screenshots) ist angeblich mit einer automatischen Steuerung angefertigt worden, wurde also nicht von der Polizei live betrachtet, sondern erst im Nachhinein ausgewertet. Ob dies wirklich so war, weiß ich nicht. Aber es erscheint mir ein durchaus plausibles Vorgehen  und es erklärt, warum man den dort erkennbaren Reifenstecher nicht verhaftet hat. 

Denn dieser Punkt wäre nur dann logisch, wenn es sich um eine festinstallierte und nicht mobile (Überwachungs-)Kamera handeln würde. Edward Braun hatte am 27.04.2013 in München dazu nähere Informationen. Und so weit ich mich an seine Ausführungen erinnere, soll bei dieser Polizei-Video-Aufzeichnung auch ein Anwohner aus der Nachbarschaft mit involviert worden sein, auf dessen Grundstück  (?) die Polizei-Kamera aufgestellt worden sei. Aber genau bekomme ich den Sachverhalt nicht mehr zusammen. Auf jeden Fall war - lt. meiner Erinnerung aus dem Gespräch mit Edward Braun - bei dieser Video-Polizei-Aktion noch eine Privatperson aus der örtlichen Nachbarschaft miteingebunden gewesen.

 

Zu Ihrem Punkt 4 hatte ich auch schon erwähnt, dass es für aussenstehnde Dritte sehr schwierig ist, solche komplexen Vorgänge korrekt wiederzugeben, wenn man nicht selbst dabei war...und wenn man laufend klarstellen muss, wo die Fehler liegen, was Tatsachen sind und welche Behauptungen richtig gestellt werden müssen. Ich stelle ja auch laufend fest, daß in meinem Fall auch gutgemeinte Recherchen und Behauptungen von Dritten "voll in die Hose" gehen. Ich habe es in über 10 Jahren erst zweimal erlebt, daß ich entweder eine Recherche zur Prüfung erhalten habe und korrigieren durfte oder ein Journalist bzw. Blogger auf Anhieb meinen Fall und Sachverhalt korrekt formuliert hatte. Selbst der preisgekrönte TV-Journalist Günter Ederer fabriziert in einen knapp 7-minütigen TV-Beitrag zehn Formulierungsfehler. Das wäre ihm nicht passiert, wenn er mir seinen TV-Bericht vorher gezeigt hätte und zur Prüfung gegeben hätte.. Der VideoBlogger Holger Kreymeier hatte mir seinen Bericht vorher zur Prüfung gegeben und sein Bericht aus Folge 20 von FK.TV aus Dezember 2008 ist bis heute einwandfrei formuliert und faktisch korrekt.

Deshalb hätte ich mir gewünscht und ich war eigentlich auch davon ausgegangen,  daß  Richter Heindl seine Thesen auch vorher mit Gustl Mollath abgestimmt und im Detail hätte prüfen lassen, aber dem war wohl nicht so.

 

2

Den nachfolgenden Videoausschnitt hat ein Forist im Heise Forum verlingt. Er sieht in diesem Filmausschnitt eine Art Referenz zum Fall Mollath. Der Fall Mollath ist ernst und eigentlich gibt es nichts zu lachen, aber man gestatte es mir, diesen Link hier zu posten. Es darf für einen Moment gelacht werden.

http://www.youtube.com/watch?v=MnWOj8Z9AoE

So sieht der Forist die Ausreden und Entschuldigungen, die die mit dem Fall Betrauten nun vorbringen.....

5

Ja, die Schreibmaschinen-Ausrede übertrifft wirklich alles, was ich an Ausreden jemals gehört habe. Sollte einmal jemand eine Frist versäumen oder verlängern wollen, empfehle ich diese Ausrede zu kopieren, doch tunlichst beim Richter persönlich abgeben. Denn keinesfalls sollte man sich die Farbenpracht entgehen lassen, die sein Gesicht beim Lesen des Antrags annimmt.

Wenn es nur an passendem Vordruck gefehlt hätte und Lieferungsprobleme aufgetreten wären, das wäre fast genauso gut gewesen. Aber nur fast.

Ja, die gute alte Schreibmaschine. Was hätten wir in 2005 wohl ohne sie gemacht? ... und an Richter gar nicht mal zu denken, waren sie doch schon immer so eng mit diesem Gerät verbunden.

 

P.S. Das erklärt natürlich auch, warum schon mal den Forensik-Patienten die Schreibmaschine weggenommen wurde. Wahrscheinlich wurde sie von einem Richter dringender gebraucht.

Der UA macht auf vielen einen erbärmlichen Eindruck.

Ri. Heindl spricht mögliche Hintergrundsstrukturen an - hat er vielleicht ins Schwarze getroffen? (Ich meine nicht das gepixelte Clip, einiges deutet darauf hin, dass er es nicht war)

Und was ist das hier? Verleumdung? Woher wissen wir das?

http://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/04/16/richter-i-r-rudolf-heindl-an-unterstutzerkreis-05-04-2013-z-k-dr-rudolf-sponsel-osta-a-d-gabriele-wolff-opablog-reiner-hofmann-schwabach-die-linke-schwabachgustl-mollath/

Dr.Sponsel? G.Wolff?

Gruss

Tine Peuler

 

4

Gast schrieb:

Ri. Heindl spricht mögliche Hintergrundsstrukturen an - hat er vielleicht ins Schwarze getroffen? (Ich meine nicht das gepixelte Clip, einiges deutet darauf hin, dass er es nicht war)

Gruss

Tine Peuler

Bitte schön...ein nicht gepixeltesr Screenshot aus dem Video von Richter i.R. Heindl bei seinem Vortrag am 27.04.2013 in München

 

5

Beim Heindl-Video vom 27.04.2013 war bezüglich des Beschreibungstextes das Ende der Möglichkeiten der Länge beim Beschreibungstext erreicht.

Deshalb habe ich ein neues, kurzes Video nur mit eingeblendeten Kopf von Richter Heindl hochgeladen, damit der Beschreibungstext und zur

Aufklärung der Sache dienlichen Diskussion fortgeführt werden kann und von mir zusammengetragen werden kann. Und die anderen am 27.04.2013 anwesenden Personen wurden abermals

ausgeblendet:

http://youtu.be/YOxvaKlRdHg

 

Nebeneffekt: Nun erkennt hoffentlich auch der Letzte, dass der Vortrag wirklich von Richter Heindl stammt.

 

4

Sobottka hat schon recht, Intrigen und Maulwurfe sind keine Seltenheit und kommen manchmal von Ecken, bei denen man es gar nicht erwarten würde. Falsche Informationen mitzuteilen, um die Glaubwürdigkeit einer Person zu untergraben - so etwas gibt es.

Ri. Heindl i.R. kann in manchen Aussagen falsch liegen - und in anderen richtig. Weiß es nicht.

Festzustellen ist, dass er mit seiner Äußerungen nicht alleine ist. Dass man von dem Fall Dr. Pallmann nichts hört, wirft Fragen auf. Bald sitzt er seit einem halben Jahr in der Forensik und seine Freundin ist offensichtlich spurlos verschwunden.

"Die unglaublich riesige Dimension des gesamten Skandal-Komplexes im Bundesland Bayern übersteigt dabei jede normale menschliche Vorstellungskraft oder jedwede Einbildung des Grauens"

http://alexander-zouras-medienpreis.info/

Sollte auch nur 50% wahr sein, dann weiß ich nicht was ein UA im Fall Mollath bringen wird.

Gruss

Tine Peuler

5

Es sind gerade viele Polizisten, die bei dem was die Justiz anrichtet, noch "Schadensbegrenzung" betreiben: Aggressionen, verbale Angriffe und Drohungen werden in der Regel "ausgehalten". 

 

Die Polizei ist der Prellbock und oft die einzige Hilfe, die Betroffene noch haben, wenn die Jusitz wegen Kleckerlesbeträgen "Sicherungshaftbefehle", "Vorführungsbefehle" und ähnliches erlässt. 

 

Auch bei Überprüfung auf Zwangseinweisung wegen vermeintlicher "Eigen- und Fremdgefährdung" die übermotivierte Formaljuristen und Staatsanwälte oft erwirken, ohne den Betroffenen je gesehen zu haben, einfachst beantragt anhand lästiger "Aktenlage", hängt es schließlich an den Beamten der Polizei, zu deeskalieren und "selbsterfüllende Prophezeiungen" zu verhindern...

 

Das sind nur Beispiele. 

 

Auch im Fall Mollath haben die Polizisten sicherlich den geringsten Anteil an der Psychiatrisierung und Dem "Verräumen" des Herrn Mollath. 

 

Richtig ist, dass auch bei der Polizei "persönliche" Motive eine Rolle spielen können, wenn man an entsprechende Persönlichkeiten Gerät, die leicht kränkbar sind und/oder bei jedem stehengebliebenem Koffer Großalarm auslösen oder das SEK rufen, sobald einer auch nur verbal die Faust ballt. 

 

Gerade auch viele Polizisten sind genervt vom Aktionismus, Übereifer und der Lebensfremdheit von Staatsanwälten oder Richtern, die ohne jede Lebenserfahrung Entscheidungsbefugnisse bekommen und draufdreschen. Und von Vorgesetzten, die lieber noch eine Hundertschaft mehr zum "deeskalieren" hinschicken, damit man ihnen ja nichts nachsagen kann.... 

 

 

 

 

4

Katastrophales Ergebnis für die 4-Mollath Prognose-Gutachter und ihre Richter

Es wurden die vier Mollathgutachten aus Nürnberg, Bayreuth, Berlin und Ulm auf die Erfüllungsgüte nach den 28 Kriterien der Mindestanforderungen für Prognosegutachten auch mit verschiedenen Gewichtungen und für die vier Untergruppen untersucht.

  • Bei Gleichgewichtung (Wertebereich -28 bis + 28) ergab sich: Nbg =  -16, Bay = -19, Ber = -21.5, Ulm = -9.
  • Bei  einfacher Gewichtung (Wertebereich -35 bis +35) ergab sich: Nbg =  -22,  Bay = -26, Ber = -27.5, Ulm = +1.5.
  • Bei m.E. angemessenerer Gewichtung (Wertebereich – 80 bis + 80) ergab sich: Nbg =  -52, Bay = -64.5, Ber = -69 Ulm =  -27.5.

Weitere methodische Analysen (nur für methodisch Versierte und Interessierte) ergaben, dass die Ergebnisse weitgehend unabhängig („relationentreu“) von der Gewichtung der 28 Kriterien sind und dass die drei ersten „Gut“achter eine Gruppe bilden, die sich vom 4., dem Ulmer durch hohe typische Übereinstimmung unterschieden. Dies kann einerseits darauf zurückgeführt werden, dass die ersten drei Gutachter nicht persönlich untersucht und exploriert haben, aber auch andere Faktoren wie abschreiben, unkritisch oder motiviert übernehmen, stützen, Oberflächlichkeit oder Ähnliches können eine Rolle gespielt haben.

      Das ist insgesamt als katastrophales Ergebnis zu werten. Nicht „nur“ für die „Gut“achter und ihr bedauernswertes Justizopfer Gustl F. Mollath, sondern auch und besonders für die Richter, die solche okkulte Nichtsachten durchgehen lassen.

     Die ganz konkrete und praktische Anwendung der Mindestanforderungen wird damit an einem aktuellen und realistischen Beispiel gezeigt in der Hoffnung, Betroffenen und ihren RechtsanwältInnen zu mehr Waffengleicheit in diesem fürchterlichen und unfairen Kampf um Redlichkeit, Wissenschaft, Berufsethik und gesunden Menschenverstand (wer nichts weiß, der kann nichts sagen und erst recht nicht gutachten) mit der forensischen Psychiatrie und Unterbringungsjustiz zu verhelfen.

Fazit: (1) Die Gutachten sind sämtlich unbrauchbar. (2) Als Sofortmaßnahme zur Qualitätssicherung empfehle ich, dass bei sämtlichen forensisch-psychiatrischen Begutachtungsauf­trägen die Vorgabe erfolgt, nach den Mindestanforderungen zu untersuchen, darzustellen und zu beurteilen (Kostenaufwand: 20 Cent Kopierkosten der Mindestanforderungen pro Auftrag).

Mindestanforderungen für forensische Prognosegutachten und ihre Einhaltung bei den 4 Mollath Gutachtern

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/MS-Prog.htm 

Nur für methodisch Versierte und Interessierte: Eigenwert-Analysen der Korrelations-Matrizen zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten der 4 Mollath-Gutachter

http://www.sgipt.org/wisms/EWA/MS-Prog4.htm

Dr. Sponsel schrieb:

Dies kann einerseits darauf zurückgeführt werden, dass die ersten drei Gutachter nicht persönlich untersucht und exploriert haben, aber auch andere Faktoren wie abschreiben, unkritisch oder motiviert übernehmen, stützen, Oberflächlichkeit oder Ähnliches können eine Rolle gespielt haben.

Nein.

1. Es handelte sich um Anschuldigungen. Die vorgeworfenen Taten waren bei Weitem nicht bewiesen.

2. Auch wenn Herr Mollath die vorgeworfenen Straftaten begangen hätte, wären sie nicht so schwerwiegend/ od. für die Allgemeinheit gefährlich, dass man gegen seinen Willen nach psychische Störungen suchen durfte. Stichworte: Würde/Ehre des Menschen (GG)

Wenn ein Mensch einen anderen Menschen irgendeine Straftat beschuldigt, sollte beachtet werden, ob diese Straftat überhaupt zu beweisen ist, wie schwerwiegend und welche Strafrahmen für diese Straftat angemessen ist. Momentan ist das nicht immer der Fall. Stattdessen wird nach psychischen Störungen gesucht.

Hier fängt die absurde Mühle an.

Wie manche schon festgestellt haben, egal wie man sich verhält oder was man sagt oder nicht sagt, es kann immer gedreht und gewendet werden, bis das gewünschte Bild erreicht ist.

Sie beschäftigen sich mit formalen Fehlern.

Um zukünftig ähnliche Fälle zu verhindern, Gefangene in der Psychiatrie zu befreien, muss man sich mit den Ursachen auseinandersetzen. Ri. Heindl i.R. hat dazu einen Beitrag geliefert.

Gruss

Tine Peuler

5

Herr Sponsel,

Danke für Ihren hervorragenden Überblick. Ich hoffe, dass er weite Verbreitung finden wird.
Neben den Mindestanforderungen an die Gutachten, muss es auch Mindestanforderung an die Qualifikation der Gutachter geben. Studium, Facharztausbildung, Therapieausbildung vermitteln bei weitem nicht die benötigten gutachterlichen Fachkompetenzen.

5

Herr Prof. Müller, Sie haben zur neuen Aussage von Richter in R. Heindl zu Recht kritisiert, dass dieser die schwarze Jacke und Mütze als Uniform bezeichnet hat. Wie er darauf kommt. weiss ich nicht. Aber davon abgesehen, finde ich seinen Beitrag sehr interessant.

Ich selber gehöre zum Vorstand der GEP.

4

Ich gehöre zum Vorstand der GEP.

Die Kritik Prof. Müllers am Heindl-Beitrag zu GM finde ich berechtigt. Ich weiß auch nicht, wir Ri. i. R. Heindel zu seiner Aussage über Uniformen kommt.

5

GAU der Justiz - Medienarbeit - Pflichtwidrigkeit des GenStA - Gutachten  Dr. Weinberger

 

Drei Anmerkungen

 

1. Im Video spricht Richteri.R. Heindl auch davon, "ein Unrechtsapparat" habe von der Justiz Besitz ergriffen. Diese Wertung/Behauptung/Feststellung ?  war noch nicht Gegenstand der Diskussion - zu ungeheuerlich, dieser Satz?

 

2. Heindl spricht auch davon, man habe ihm bei Gericht von einem Telefonat mit dem BGH (recht ungenau; wer hat wen wann angerufen?) erzählt; vom BGH sei der Hinweis auf die lange Zeitspanne gekommen; entsprechend erkläre sich die (falsche und unlautere) Verkürzung der Zeitspanne zwischen Urteil (2006) und "Tat" (2004 statt richtigerweise 2001).

 

(Urteil war 2006; die angebliche Tat wohl 08/2001 - im Urteilstext ist aber von 08/2004 als Tatzeitpunkt die Rede, um die Spanne zur Urteilsverkündung zu verkürzen, um so die Annahme vorgeblicher Gemeingefährlichkeit nicht von vornherein allein aus Gründen des Zeitablaufs aus Rechtsgründen unmöglich zu machen)

 

Falls es sich so zugetragen haben sollte , dann wäre das was für Sie - als engagierten Demokraten? Was würde das für Ihr Verhältnis zum deutschen Rechtsstaat bewirken? Bei Ihnen selbst?

 

Ein "BGH" als Teil des "Unrechtsapparats", der dem Strafrichter vor Ort "einflüstert", wie er das Urteil abzusetzen habe, um es revisionsfest zu machen, so dass der vermeintlich gemeingefährliche Täter keinem (Steuerverkürzer etc. ?) Schaden zufügen kann?

 

Für mich wäre eine solche präemptive "Kooperation" ein GAU der Justiz, und würde nicht nur ihr "Gewölbe" (Bamberger Oberpräsident) zum Einsturz bringen müssen.

 

Das "Ungeheuer" von Loch N. wäre für immer in den schwarzen Schatten gestellt - die Mitglieder des U-Ausschusses im Bay. Landtag, die diesen Blog sicherlich lesen, müssen sie nicht auch und gerade an dieser Stelle den Hebel ansetzen? Heindl hat sich bereit erklärt, das ihm Mögliche zu Aufklärung beizutragen.

 

3. Jenseits aller nunmehr zutage geförderten Fakten,

 

das Urteil kann die beiden "Tatkomplexe"  nicht tragen, was das Fehlen der eigenen GenStA-Antragstellung auf unverzügliche  Unterbrechung der Vollstreckung als sich täglich erneuernde Pflichtwidrigkeit (Das Legalitätsprinzip soll die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz, Artikel 3 GG, sichern)  erweist und hoffentlich tief in das Gedächtnis des Souveräns eindringt und von den sog. Qualitätsmedien endlich aufgegriffen wird,

 

muss das Weinberger-Gutachten  endlich seiner Bedeutung gemäß Berücksichtigung finden. Ich hoffe, es liegt auch dem U-Ausschuss vor und entfaltet dort wie in den beiden anhängigen Gerichtsverfahren endlich seine Wirkung zugunsten der überfälligen Freilassung von Gustl Mollath.

 

 

 

 

5

Mehr Mut der StA

 

Der LOStA Horst Böhm, unter dessen Verantwortung der WA-Antrag gestellt wurde, ist mit Wirkung Juli 2013 zum Präsidenten des Landgerichts Regensburg bestimmt worden.

 

Wie auf den diversen Blogs schon analysiert, dürfte der WA-Antag in wesentlichen Punkten von SEINEM GenStA Nerlich abgeändert worden sein. Spekuliert wird dies auch hinsichtlich des (gestellten?) Antrags der StA auf unverzügliche Unterbrechung der Vollstreckung des Unterbringungsbefehls.

 

Ich frage mich:

 

Falls dies so - oder ähnlich - gewesen sein sollte, was hindert den künftigen Landgerichtspräsidenten Böhm  nunmehr. ggf. im offenen Widerspruch zu GenStA Nerlich, aber im Hinblick auf die Weisung der JMin. Merk  aus eigener Erkenntnis und Überzeugung noch morgen zu beantragen, Gustl Mollath unverzüglich zu lassen.

 

Die zuständige Strafkammer müsste dann ebenfalls unverzüglich reagieren und könnte nicht, wie es den Anschein hat, die Sache weiterhin aussitzen - bis nach der Landtagswahl?

 

Das wäre MUTIG, stimmen Sie mir zu, Herr Bode?

5

@Dr. Sponsel

Damit Sie verstehen, was ich mit formellen Fehlern meine, werde ich es ausführlicher erklären.

Jeder Arzt weiß wie ein gesunder/ungesunder Bein aussieht. Es ist auf wissenschaftlicher Basis möglich festzustellen, ob eine Amputation sinnvoll ist oder nicht. Der Kranke willigt selber einer Untersuchung ein und stimmt vielleicht auch einer Amputation zu.

Kein Mensch kann mir aber sagen, wie eine sog. normale Persönlichkeit aussieht. Habe von einem Psychiater gelesen, der den Mut hatte, sich selber unter der Lupe zu nehmen.

Er stellte fest, dass er eine Persönlichkeitsstruktur wie einen Psychopathen hatte. Beim Nachfragen bei Freunden und Verwandten wurde dies auch bestätigt. Trotzdem ist er kein Psychopath, weil er keine Straftaten begangen hat - und auch wenn er eine begehen würde, müsste man die Schwere der Tat/ die Allgemeingefährlichkeit beachten.

Es wird vermutet, dass einige Psychopathen in spitzen Positionen sitzen - und es ist durchaus möglich, dass man solche Eigenschaften braucht, um sich durchschlagen zu können.

Ehe der Richter ein Beschluss über ein psychiatrisches Gutachten ausfertigt, muss er darauf achten, wie schwerwiegend die Tat ist und ob die Tat eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt.

Wenn die Straftat nicht schwerwiegend genug ist oder keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, kann der Richter höflich fragen, ob man psychiatrisch untersucht werden will od. nicht. Er muss aber auch ein Nein akzeptieren.

Ri. Eberl und Ri. Brixner haben ohne schwerwiegende Gründe einen Beschluss ausfertigt, Herr Mollath in die Psychiatrie einzuweisen - das war wohlgemerkt keine höfliche Anfrage, sondern Anordnung.

Ohne schwerwiegende Gründe ist es eine grobe Verletzung der Grundrechte - und eine Tür, mit der man unbequeme Menschen effektiv mundtot machen kann.

Welche schwerwiegende Gründe hatte Ri. Eberl?

Ein weißer Gott namens Krach flüsterte ihm etwas ins Ohr - und er empfand es als Gotteslästerung dem Gebot nicht zu folgen?

Brixner war vom Gottesglauben Eberls überzeugt, weshalb er der Meinung vertrat, dass Herr Mollath bei den weißen Engeln bestens aufgehoben war/ist?

Sie können jetzt sagen, die Psychiater sind nur die Handlanger der Richter (genau wie die Polizei). Stimmt. Die größte Schuld/ Macht ist in den oberen Etagen zu finden, aber selber zu denken, ist auch nicht verboten. 

Gruss

Tine Peuler

5

Sapere aude!

Gast schrieb:

 Die größte Schuld/ Macht ist in den oberen Etagen zu finden, aber selber zu denken, ist auch nicht verboten. 

Gruss Tine Peuler

Kant ging weiter, er meinte sogar, es sei geboten: sapere aude! - Habe den Mut Dich Deines eigenes Verstandes zu bedienen lautete sein Schlachtruf der Aufklärung.

 

Gast schrieb:

 

Ri. Eberl und Ri. Brixner haben ohne schwerwiegende Gründe einen Beschluss ausfertigt, Herr Mollath in die Psychiatrie einzuweisen - das war wohlgemerkt keine höfliche Anfrage, sondern Anordnung.

 

Ohne schwerwiegende Gründe ist es eine grobe Verletzung der Grundrechte - und eine Tür, mit der man unbequeme Menschen effektiv mundtot machen kann.

Welche schwerwiegende Gründe hatte Ri. Eberl?

Ein weißer Gott namens Krach flüsterte ihm etwas ins Ohr - und er empfand es als Gotteslästerung dem Gebot nicht zu folgen?

Brixner war vom Gottesglauben Eberls überzeugt, weshalb er der Meinung vertrat, dass Herr Mollath bei den weißen Engeln bestens aufgehoben war/ist?

Sie können jetzt sagen, die Psychiater sind nur die Handlanger der Richter (genau wie die Polizei). Stimmt. Die größte Schuld/ Macht ist in den oberen Etagen zu finden, aber selber zu denken, ist auch nicht verboten. 

Gruss

Tine Peuler

 

Mir stellt sich die Frage was es eigentlich noch braucht, die Skandalurteile der beiden RI Eberl und RI Brixner aufzuheben....wo jetzt bekannt ist, dass RI Brixner in einer Art Ausnahmezustand z.Zt. des Urteils war.

Das Urteil lautet auch nicht auf lebenslänglich. Welcher Richter hat das Gutachten von Dr. Simmerl im Jahr 2007 verworfen?

Sowie jedes Jahr auf Neue entschieden wird ob G.Mollath noch weiter untergebracht werden muß.

Wer sind diese Richter die diese Entscheidungen getroffen haben und  welchen privaten Situationen waren sie ausgesetzt? Oder wurde ohne eigenes Hinzutun das jeweilige Urteil des vorherigen Richters übernommen?

Weil der G.Mollath halt so gefährlich ist, deshalb bleibt er verräumt.

Wenn es keine Verschwörung gibt...an die ich zwar glaube, dann bleibt nur noch Dummheit.....oder auch Bosheit.

 

 

 

 

5

Sehr geehrte Kommentatoren,

Thema dieses Beitrags und der Diskussion dazu sind die juristischen Umstände des Falls Mollath, nicht die internen Angelegenheiten des Unterstützerkreises und auch nicht die mögliche Beleidigung der Justizministerin. Wenn Sie über diese Dinge diskutieren möchten, suchen Sie sich bitte eine andere Plattform.

Besten Dank für Ihr Verständnis,

Henning Ernst Müller

Ich gehöre zum Vorstand von GEP.

Die von R i. R. Heindl gegebene Darstellung, nach der GM auf der Aufzeichnung eine Uniform getragen habe, ist falsch. Wegen einer Erkrankung kann Herr Heindl z. Z. leider nicht antworten.

5

Hier mein Beitrag streng zum Fall Mollath:

 

Die Diskussion hier im Beck-Blog, den Fall des Herrn Mollath betreffend ist ein Präindikator mit höchster Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Herr Mollath weiterhin dahinschmorren wird und die gestellten Anträge (oder die noch zu stellenden, wie Antrag d. StA auf Freilassung) abgelehnt werden.

 

Sämtliche hier diskutierten Fälle sind ergebnislos versandet:Tennesssee Eisenberg, Loveparade usw.

 

Die Frankfurter Rundschau ist da mit den von ihr angegangenen Fällen wesentlich erfolgreicher. Der hessische Steuerfahnderskandal ist nun als solcher auch öffentlich. Eine wesentlich bessere Leistung, als der juristische Fachbereich von Unis oder Fachverlagen zu erbringen imstande sind.

Danke für die Anregung, Herr Prof. Müller, ich wähle für mich ab sofort eine andere Plattform.

 

Viel Erfolg bei Ihren Bemühungen! 

4

Zwei Kritikpunkte: Prof. Müller schrieb

Quote:
vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen. Einige Einzelpunkte: Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.
Ich kann Ihre Logik nicht nachvollziehen. Gerade das Erweitern der Adressliste bzw. das eigenmächtige Verteilen der Drohbriefe zeigt m.E. den sog. Wahn oder die Einbildung Mollaths, zur Ahndung von Vergehen als Privatperson ohne jeden Auftrag befugt zu sein. Das meinte Ihr Kollege Kröber mit seiner Meldung an die Ministerin Merk: nicht die Frage, ob es objektiv Schwarzgelddelikte gegeben hatte, wäre entscheidend, sondern die Störung Mollaths bestünde in der von ihm definierten, sich erweiternden Zahl der Zielpersonen. Es ist mir unbegreiflich, wie Sie eine Gefährlichkeit Mollaths in Abrede stellen können, wie es auch der RA Strate tut, wenn die Zahl der Adressierten, Betroffenen oder nachgewiesen Geschädigten sich womöglich auf einen Einzigen reduzieren lässt. Ihre Kritik an den Richtern Eberl oder Brixner kann ich auch deshalb nicht nachvollziehen, weil die eben nicht selbst über Mollath für alle Zukunft geurteilt haben, sondern das den Psychiatern überliessen. In den 7 Jahren in der Forensik ist es in der Tat nie mehr zu Reifenstechen gekommen, aber unauffällig kann Mollath deshalb nicht genannt werden, zumal er sich prinzipiell jeder therapeutischen Einflussnahme verweigert. Woher wissen Sie, dass sich diese Störung über die Jahre nicht verfestigen und verschlechtern könnte? Wie soll auf der Grundlage jemand unkontrollierbar entlassen werden? So gesehen kann ich die Bedeutung handwerklicher Fehler der Juristen für den langen Klinikaufenthalt gar nicht erkennen, den hat Mollath sich selber zuzuschreiben. Wo kommen wir hin, wenn psychisch Gestörte zwar nicht bestraft und eingesperrt werden können, sie aber dann sogar freizulassen sind, wenn sie sich nur lange genug jeder angebotenen Hilfe widersetzen? Glauben Sie, dass die Gesellschaft sich damit abfinden wird?

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Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Ich kann Ihre Logik nicht nachvollziehen. Gerade das Erweitern der Adressliste bzw. das eigenmächtige Verteilen der Drohbriefe zeigt m.E. den sog. Wahn oder die Einbildung Mollaths, zur Ahndung von Vergehen als Privatperson ohne jeden Auftrag befugt zu sein. Das meinte Ihr Kollege Kröber mit seiner Meldung an die Ministerin Merk: nicht die Frage, ob es objektiv Schwarzgelddelikte gegeben hatte, wäre entscheidend, sondern die Störung Mollaths bestünde in der von ihm definierten, sich erweiternden Zahl der Zielpersonen. Es ist mir unbegreiflich, wie Sie eine Gefährlichkeit Mollaths in Abrede stellen können, wie es auch der RA Strate tut, wenn die Zahl der Adressierten, Betroffenen oder nachgewiesen Geschädigten sich womöglich auf einen Einzigen reduzieren lässt. Ihre Kritik an den Richtern Eberl oder Brixner kann ich auch deshalb nicht nachvollziehen, weil die eben nicht selbst über Mollath für alle Zukunft geurteilt haben, sondern das den Psychiatern überliessen. In den 7 Jahren in der Forensik ist es in der Tat nie mehr zu Reifenstechen gekommen, aber unauffällig kann Mollath deshalb nicht genannt werden, zumal er sich prinzipiell jeder therapeutischen Einflussnahme verweigert. Woher wissen Sie, dass sich diese Störung über die Jahre nicht verfestigen und verschlechtern könnte? Wie soll auf der Grundlage jemand unkontrollierbar entlassen werden? So gesehen kann ich die Bedeutung handwerklicher Fehler der Juristen für den langen Klinikaufenthalt gar nicht erkennen, den hat Mollath sich selber zuzuschreiben. Wo kommen wir hin, wenn psychisch Gestörte zwar nicht bestraft und eingesperrt werden können, sie aber dann sogar freizulassen sind, wenn sie sich nur lange genug jeder angebotenen Hilfe widersetzen? Glauben Sie, dass die Gesellschaft sich damit abfinden wird?

Erstens, welche Drohbriefe?

Das besagte Schreiben war ein Brief Mollaths an Woertge, in dem er ihm NOCHMALS schriftlich Hausverbot erteilte. Und das begründete.

Das soll ein Drohbrief sein?

 

Zweitens:

Es gab in der Zeit Reifenstechereien in Nürnberg, die man nicht aufklären konnte. Einige davon hat man Mollath ohne jeden Beweis zugeschrieben (weil er ein Motiv gehabt haben könnte). Andere hat man eben "unaufgeklärt" zu den Akten gelegt.

Brixner hat da den Schluß gewagt: Mollath hat die Reifen zerstochen, weil er krank ist, und weil er krank ist, ist das Beweis genug.

Nicht einer der von Mollath "Geschädigten" hat eine Rechnung vorgelegt, hat Schadensersatz verlangt, noch nicht mal die Versicherungen.

Es gibt dieses besagte Video, wie eine unbekannte Person an einem PKW alle 4 Reifen AUF DER BÜRGERSTEIGSEITE zerstört. Ein Polizist sagte aus, die Ex (die selbst im Gericht saß) hätte die MÖGLICHKEIT, daß die Person Mollath war, nicht ausgeschlossen.

Dieses Filmchen hatte im übrigen laut eingeblendetem Datum auf dem Video nicht das geringste mit den angeklagten Taten zu tun.

Wie können sie also eine Gefährlichkeit Mollaths als gegeben hinnehmen, wenn er die Taten wahrscheinlich gar nicht begangen hat....

Mollath ist vor den ihm vorgeworfenen Taten nie als gewalttätig aufgefallen, auch während der ganzen Unterbringung nicht.

Sind sie tatsächlich der Meinung wie Leipziger, Mollath ist gemeingefährlich, weil er böse guckt? Oder nur Obrigkeitshörig?

Was anderes kann man ihm nämlich (anhand von Beweisen) nicht vorwerfen.

5

@Gast Minioritätsmeinung

Glaube nicht mal, dass Sie ihren Beitrag ernst meinen. Trotzdem bekommen Sie eine Antwort.

Angenommen wir sind alle psychisch gestört.

Solange man keine Definition von gesund angeben kann, wird man bei allen Menschen psychische Störungen feststellen können. Der Mensch hat eine mehr oder weniger normale Persönlichkeit.

Das Wort "Normal" enthält seine Semantik von dem, was die meisten Menschen tun und lassen.

In Deutschland sind einige Sachen/Konventionen normal, in China nicht.

Wie die meisten Menschen sich verhalten, richtet sich nach Kultur und Zeit.

Aber es gibt kein Gesetz, das uns Konformität vorschreibt.

Solange man sich innerhalb vom Gesetzesrahmen des Landes bleibt, darf man tun und lassen, was man will.

D.h. Sie dürfen vielleicht hinten in Ihrem Garten ein Noahs Ark bauen.

Sie dürfen daran glauben, dass der Sintflut erneut kommt etc.

Offiziell darf man Sie nicht als psychisch Gestörte abstempeln, höchstens als eigenartig bezeichnen.

 

Wie Sie ganz richtig feststellen, muss man auf die Straftaten fokusieren.

Schön, dass Sie eingesehen haben, dass ein Ehestreit für uns keine Bedrohung darstellt. Also bleiben die berühmte Reifen übrig.

Erstens es war Sachbeschädigung. Zweitens muss ein Drohbrief Drohungen enthalten, um den Namen Drohbrief berechtigt zu tragen. Das war nicht der Fall.

Herr Mollath muss seine Persönlichkeit nicht ändern. Er ist ein politisch Gefangener. Und es wäre sinnvoll zu untersuchen, wie viele psychisch Gestörte/ politisch Gefangene sich in der Forensik befinden.

Einiges deutet darauf hin, dass beim Wort Wahnsinn die Justiz wahnsinnig geworden ist.

Denke aber, dass der Fall Mollath jetzt durchgekaut ist. Bis auf Sie haben alle verstanden, worum es geht.

Ob sich etwas ändert, bleibt Politiker und Justiz überlassen.

Veränderungen sind aber notwendig, wenn RA Strate und RA Lorenz-Löblein eine Chance haben sollen, ihre Arbeit auszuführen.

Gruss

Tine Peuler

 

5

@ Gast Minoritätsmeinung

 

Ihre Meinung ist in der Tat die der Minorität und derer, die vor dem Aufdecken der Wahrheit Angst haben. Die Majorität konnte sich in den letzten 6 Monaten eingehend informieren.

Falls Sie überzeugt davon sind, dass Sie psychisch gesund, möchten Sie dann psychiatrisch untersucht und medikamentiert werden? Ich vermute, dass Ihre Antwort lautet: Nein. Warum sollte dies bei Herrn Mollath anders sein?

5

@Sobottka

Dank Herr Mollaths in vielerlei Hinsichten vorbildhaftes Benehmen, war es möglich im kleinen Rahmen Aufklärung zu betreiben.

Die lobenswerte Arbeit RA Strates wirkte auf diesen Aufklärungsweg wie Meilensteine.

Andere Medien sind für eine breite Aufklärung zuständig.

Es ist im Interesse von Justiz, Politiker und Lobbyisten, dass die Menschen daran glauben, dass sie in einem Rechtsstaat wohnen. Aufklärung kann revolutionierend wirken.

Gruss

Tine Peuler

5

Sehr geehrter Gast Minoritätsmeinung,

Sie schreiben:

Ich kann Ihre Logik nicht nachvollziehen. Gerade das Erweitern der Adressliste bzw. das eigenmächtige Verteilen der Drohbriefe zeigt m.E. den sog. Wahn oder die Einbildung Mollaths, zur Ahndung von Vergehen als Privatperson ohne jeden Auftrag befugt zu sein. Das meinte Ihr Kollege Kröber mit seiner Meldung an die Ministerin Merk: nicht die Frage, ob es objektiv Schwarzgelddelikte gegeben hatte, wäre entscheidend, sondern die Störung Mollaths bestünde in der von ihm definierten, sich erweiternden Zahl der Zielpersonen.

Leider sind Sie nicht informiert und ziehen deshalb falsche Schlüsse. Es gab damals (2004/2005)  in Nürnberg eine Reihe von Reifenstechereien. Einige davon betrafen Personen, die Herr Mollath in einem Brief (kein "Droh"-Brief, auch nicht mehrere Brief"e") an den RA seiner Ehefrau erwähnte. Daraus ergab sich für die Polizei der Verdacht, Herr Mollath sei der Täter der Reifenstechereien. Die Ermittlungen waren aber nicht besonders ergiebig. Zudem waren auch Reifen von Personen zerstochen, die Herr Mollath nicht erwähnt hatte und außerdem auch andere erwähnte Personen unbehelligt geblieben.

Die Ausdehnung des Schwarzgeldskandals auf "beliebige" Personen - ja, das wäre tatsächlich möglicherwiese "wahnhaft". Jedoch: In dem besagten Brief bringt er die genannten Personen nicht mit dem Schwarzgeldskandal in Zusammenhang, auch das Urteil behauptet dies nicht. Es sind dort vielmehr Personen erwähnt, die bei der Ehescheidung involviert sind (und, wie gesagt, Mollath bedroht sie auch nicht). Eine "wahnhafte" Ausweitung des Schwarzgeldskandals wird vom Gericht vielmehr mit nur einer einzigen  Person belegt, nämlich mit Dr. Wörthmüller. Aber gerade dieser Verdacht Mollaths  ist eben nicht wahnhaft, sondern durchaus nachvollziehbar, was sogar Wörthmüller selbst einräumt, denn er ist mit einem Bank-Kollegen der Ehefrau freundschaftlich benachbart. All das könnten Sie erfahren, wenn Sie hier (und anderswo) mitgelesen hätten.

Es ist mir unbegreiflich, wie Sie eine Gefährlichkeit Mollaths in Abrede stellen können, wie es auch der RA Strate tut, wenn die Zahl der Adressierten, Betroffenen oder nachgewiesen Geschädigten sich womöglich auf einen Einzigen reduzieren lässt.

Ja, sie lässt sich auf einen Einzigen reduzieren (s.o.), dessen Einbeziehung aber eben nicht wahnhaft ist.

Ihre Kritik an den Richtern Eberl oder Brixner kann ich auch deshalb nicht nachvollziehen, weil die eben nicht selbst über Mollath für alle Zukunft geurteilt haben, sondern das den Psychiatern überliessen.

Ein Psychiater urteilt nicht, sondern stellt nur sein Gutachten zur Verfügung. Es ist Aufgabe des Gerichts, das Gutachten zu prüfen, und auf dieser Grundlage eine eigenständige Entscheidung zu treffen - das ist auch bei den späteren Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer so. Zudem befasst sich der größte Teil der Kritik nicht mit der unzureichenden Würdigung der Gutachten, sondern mit anderen krassen strafjuristischen Fehlern. Wenn Sie diese Fehler jetzt verteidigen bzw. meine Kritik nicht nachvollziehen können, frage ich mich, welche Maßstäbe Sie an eine ordentliche Justiz überhaupt anlegen wollen.

In den 7 Jahren in der Forensik ist es in der Tat nie mehr zu Reifenstechen gekommen, aber unauffällig kann Mollath deshalb nicht genannt werden, zumal er sich prinzipiell jeder therapeutischen Einflussnahme verweigert. Woher wissen Sie, dass sich diese Störung über die Jahre nicht verfestigen und verschlechtern könnte? Wie soll auf der Grundlage jemand unkontrollierbar entlassen werden?

Erste Voraussetzung für eine Unterbringung ist, dass überhaupt Straftaten begangen wurden - das ist hier sehr fraglich geworden, nachdem das Urteil sich auf Beweismittel stützt, die unzutreffend sind und durch ein offenbar voreingenommenes Gericht gefällt wurde. Im Gutachten (zitiert im Urteil) stand, dass die Wahnkrankheit Mollaths sich ohne Behandlung verschlimmern würde. Zwar kann es im BKH kaum zu Reifenstechereien kommen, aber nach Vorhersage des Prognostikers hätte Mollath weitere beliebige Personen in seinen Schwarzgeldwahn einbeziehen müssen. Das ist in den 7 Jahren nicht geschehen. Mollath beschwert sich, das ist richtig. Aber soweit mir bekannt ist, hat er noch keinen der Ärzte oder des Personals wahnhaft beschuldigt, zu den Schwarzgeldkreisen zu gehören.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Mit Dank für die kritische Antwort verbinde ich die Bitte, sehr geehrter Herr Professor, dass Sie Minorität von mir nicht so interpretieren, dass ich fast noch stolz darauf wäre, dass ich all die vielen (juristisch bedeutsamen) Details gar nicht kennen bräuchte.

Das ist natürlich ein Mangel, aber mein Anliegen war ja auch ganz anders.

Ein bislang mißverstandes Argument war, dass auch wenn Mollath lediglich einen einzigen Täter "bedroht" und dann mit den Reifen gespielt hätte, dass ich dann bereits bei M., wie er sich damals präsentiert haben soll, auch mit seinen Briefen an Papst usw., an eine Einweisung zur weiteren Untersuchung gedacht hätte. Gerade auch, weil M. ja mit seiner Nazikeule Juristen und Steuerfahnder beleidigt hatte. Außerdem wußte man wohl, dass man mit Beleidigungsklagen finanziell ihn nicht hätte mäßigen können.

Sie mißverstehen mich in einem weiteren Punkt. Steuersünder nicht tolerieren zu wollen ist eine Sache, aber eine völlig andere wird draus, wenn M. sich quasi als Steuerfahnder und Polizist, also Vollstrecker geriert. Wie oft soll das wiederholt werden? M. hat keinen Schwarzgeldwahn, sondern einen Vollstreckerwahn. Das hat ein Experte wie Prof. Kröber auch aus der Ferne erkannt. Nach Lektüre der Gutachten der Psychiater vor Ort.

Sie schreiben "Unterbringung". So, als wären gravierende juristische Fehler dafür verantwortlich, dass M. jetzt all die Jahre eben untergebracht ist.

Das konnte jedoch kein Richter vorhersehen. Richter Brixner hat Mollath gewarnt, wird dafür heute noch nicht richtig verstanden. Die Botschaft war, wenn das so weitergeht mit dem Hass, dem Trotz, der Aggressivität, der Unfähigkeit oder dem Unwillen zur Kommunikation, passend zur vorhandenen Intelligenz, dann kommen Sie da nicht wieder raus. Einsprüche, Revisionen, können Sie alles vergessen. Und Brixner hat recht gehabt.

Sie haben die Psychiatrie zu wenig im Blick, entschuldigen Sie. Übrigens hat Mollath definitiv einen Arzt in Unrechtssystem einbezogen, ich meine, nur weil dieser ihm versucht hatte zu widersprechen.

 

Also Unterbringung. Wie sehen Sie das denn persönlich? Gutachter sollen doch das Vertrauen bekommen, dass ihr Patient nicht gleich wieder rückfällig wird, oder?

 

Mir ist noch dieser Begriff Rechtsfrieden wichtig. Weshalb wird mit Mollath sein Anteil, mal vorsichtig ausgedrückt, an dem Gerichtsurteil geleugnet und ihm so das falsche Signal gegeben, all die Juristen und Mediziner befinden sich im Unrecht und wie er heute im Telefonat selbst sagte, die Psychiater und das Personal seien alle selbst verrückt. Mahlzeit. Wer hat denn diese Parole ausgegeben für einen Patienten, der auf keinen Fall betuppt werden möchte, also medizinisch gesprochen paranoid ist.

 

Ich bitte Sie, helfen Sie mir, die Situation rein rechtlich besser zu verstehen, welchen Spielraum Mollath als Patient nach diesen Jahren immer noch hat. Geht es nicht darum, dass er Vertrauen in ihn ermöglicht, damit die Gutachter ihn Schritt für Schritt für ein Leben in Freiheit sozialisieren? Das kann doch nicht dadurch geschehen, dass juristische "Fehler" nachgewiesen werden, sondern das müsste er sich erarbeiten. Mit wem denn anders als mit dem Personal in der Klinik?

Ich will auch nicht verhehlen, dass ich den Verdacht habe, dass die besonders aktiven Blogger bisher negative Äußerungen oder Haltungen von Mollath zensiert haben. Denn zu auffällig waren heute seine selbstschädigenden Gedanken, lieber freiwillig in den Knast zu gehen, damit diese ganze Psychiatrie endlich aufhört. Mir zeigt das, dass er seine Situation trotz der fast schon übernormalen Betreuung durch Unterstützer und Staranwalt eben nicht, wie gerne unterstellt, realitätsnah erlebt, sondern eher wie die Gutachter ja ewig sagen, beeinträchtigt durch seine Wahngedanken voll von "für Gerechtigkeit sorgen, Leute mit Großbuchstaben zum Wahnehmen seiner Wahrheit zu zwingen". Dass Mollath sich bereits früher das Leben nehmen wollte, erinnern Sie?

 

Ich wünschte mir, dass alle, die mit Mollath über das Internet zu tun haben, ihn dazu ermuntern, auf Therapieangebote einzugehen. Prof. Kröber hat wohl unwiderlegbar festgestellt, dass diese Art Störung von Mollath dazu neigt, unbehandelt auf Dauer sich zu verfestigen und sogar schlimmer zu werden.

 

Mehr kann ich zum Thema wohl nicht sagen. Ich bin für die vielen Rückmeldungen dankbar und werde morgen allen noch einmal antworten, mich dann jedoch wieder zurückziehen.

Bei Ihnen möchte ich mich herzlich für den freundlichen Umgangston hier im Blog bedanken, der stark vom sonstigen Internet abweicht.

2

Herr Sobottka hat vom Kopf her eine wichtige Frage gestellt. Die Antwort ist ganz einfach. Lt. meinen Infos hat M. an alle von ihm beschuldigten Steuertäter einen Brief geschickt, bis auf einen nicht. Drohen heißt nicht Erpressen. Das wenden hier einige ein. Ich machs kurz. M. ist für mich ein Terrorist, der ein lobenswertes Ziel vor Augen hat, aber m.E. ist er nicht befugt, die behaupteten Taten zu ahnden. Deshalb ist sein Leitspruch Tod oder Gerechtigkeit wirklich gefährlich, weil auch mehrdeutig. Setzt Mollath nur sein leben ein oder müssen die Täter ihn fürchten?

 

Meine Argumentation geht so: Die Steufa hat keinen Handlungsbedarf gesehen und damit ist für AvD Mollath das Thema beendet. Sonst eben Klinik. Er wäre längst wieder frei, wenn er einsehen könnte, dass er den Gutachtern Vertrauen ermöglichen müsste.

 

Maresa bringt mich auch kurz und schmerzlos auf ein Urteil. Wir dürfen das hier ja mit uns unbekannten Menschen tun, aber erfahrene Experten sollten sich das nicht unterstehen bei Mollath und seiner Vita. Bloß nicht, denn sonst machen wir einen Shitstorm im Internet. Die Blogger haben die Macht. Ähm.

Tine Peuler und Bille bringen gute Argumente. Ich würde mich gerne mehr mit ihnen unterhalten. Meine erste ernste Frage wäre, wieso findet sich Mollath seit 7 Jahren mit der Forensik ab, um jetzt sogar verzweifelt in einen echten Knast "ohne" Bekloppte zu wollen, wenn er doch, Maresa, die Psychiater doch lediglich von seiner Ungefährlichkeit überzeugen müsste. Fragt doch einmal selbst, warum er, der so intelligent ist (s. Telefonat v. 21.5.13), kein Vertrauen aufbauen kann. Und das sind lediglich Psychiater, die kein Schwarzgeld verschieben. Also: wie geht Mollath in Zukunft mit Steuersündern um, die er namentlich genau kennt? Das alles müsste geklärt werden, oder sieht das jemand hier anders? Ich kann also noch keine Entlassung sehen, was dem cleveren Blogger was sagt? Richtig, ich bin sehbehindert. So einfach ist das alles.

 

Rainer Hofmann erhält für heute die Aktivitätsmedaille in Gold. Für mich war seine Aufzeichnung wertvoll. Er war auch nah an kritischen Fragen dran. Ich wünsche mir mehr davon, dann mit bohrenden Fragen im Stil "Lieber Herr Mollath, versuchen Sie doch mal ganz ruhig, so wie jetzt mit mir, mit Psychiatern wie Leipziger zu reden. Dagen Sie ihm, die hätten es sich überlegt. Sie wollten ihm zeigen, dass er ihnen vertrauen kann. Außer Medikamenten würden sie bereit sein, sich auf Therapiegespräche einzulassen, mit dem Ziel, bald eine Entlassung schrittweise anzustreben...

2

Sehr geehrte Minoritätsmeinung,

 

um ehrlich zu sein, finde ich es gut, wenn jemand einfach seine Meinung sagt. Da wir meines Erachtens vor einem strukturellen Problem des Rechtssystem stehen, halte ich es für lobenswert, dass sich auch Stimmen zu Wort melden und sich der Diskussion stellen, die die Vorgehensweise von Justiz und Psychiatrie begrüssen. Nur so kann ein tieferes Verständnis für die verschiedenen Positionen und Blickwinkel entstehen, die hoffentlich auch einen fruchtbaren Beitrag leisten, einen Rechtsstaat zu entwickeln, der dem anfänglich angestrebten Ideal auch gerecht zu werden versucht. Der Wille zur Verbesserung und Schärfung der Waffen der Gerechtigkeit wird als Gesprächsgrundlage vorausgesetzt, ansonsten verkümmern wir auf dem Niveau des Rechthabens und blossen Behauptens von Positionen.

 

Sie sprechen grundsätzliche Themen an, wenn Sie wie folgt die Frage der Gefährlichkeit ansprechen:

 

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Herr Sobottka hat vom Kopf her eine wichtige Frage gestellt. Die Antwort ist ganz einfach. Lt. meinen Infos hat M. an alle von ihm beschuldigten Steuertäter einen Brief geschickt, bis auf einen nicht. Drohen heißt nicht Erpressen. Das wenden hier einige ein. Ich machs kurz. M. ist für mich ein Terrorist, der ein lobenswertes Ziel vor Augen hat, aber m.E. ist er nicht befugt, die behaupteten Taten zu ahnden. Deshalb ist sein Leitspruch Tod oder Gerechtigkeit wirklich gefährlich, weil auch mehrdeutig. Setzt Mollath nur sein leben ein oder müssen die Täter ihn fürchten?

Zum einen bin ich sicher, allen hier brennt die Frage unter den Nägeln, woher Sie Ihre Infos haben und ob Sie Nachweise für Mollaths Handlungen und Verhalten liefern können, die eben nicht aus den Akten ersichtlich sind und somit auch dem Gericht nicht vorgelegen haben konnten, aber schon von verschiedenen Stellen als durchaus vorhanden und somit das Urteil bestätigend angenommen wurden. Sei es in Zeitungsartikel als anonymisiert erlebte Leiden von in Angst und Schrecken lebenden Familien oder der Meinung des Ministerpräsidenten a.D Dr. Beckstein, dass Mollath ja noch viel Schlimmeres getan haben sollte. 

Es wäre schon wichtig zu wissen, was man Herrn Mollath denn nun vorwirft, aber man nicht vor Gericht zu besprechen wagt.

So wie Sie es allerdings darstellen, scheint sich die Drohung darin zu erschöpfen, dass Herr Mollath mutmassliche Steuerhinterzieher davon in Kenntnis setzt, dass er um ihre strafbaren Handlungen weiss. Ihnenalso  noch die Chance zu Selbstanzeige eröffnet (Könnten dies die 19 Selbstanzeigen sein, die nun auch stattgefunden haben?). Für einen Verbrecher ist es unstrittig bedrohlich, wenn ein Dritter um seine Missetat weiss. Die Geschichte ist voll von Folgetaten um die Ursprungstat zu verdecken. Mord und Totschlag damit man den Anspruch als "Anständiger" zu gelten nicht verliert. 

Aber halt, da kommen wir ja schon in den Bereich der Verschwörungstheorie, wenn wir feststellen, dass es eben durchaus ein Interesse gegeben haben könnte, Mollath mundtot zu machen, wie es auf seiner Webseite steht. Man kann eben nicht ganz ausschliessen: wer soviel Geld verdient, dass er Schwarzgeld in der Schweiz anlegen kann, hat wohl durchaus einen gesellschaftlichen Status und damit auch Einfluss in einem so überschaubaren Biotop wie Nürnberg.

 

Nur stossen wir aber auf eine Mauer des Schweigens. Die omerta der ehrenwerten Gesellschaft.

 

Und damit wären wir bei der Kernfrage: Wovor müssen wir uns mehr fürchten? Den (vielleicht missverstanden) Ankündigungen eines Einzelnen oder dem Schweigen der Mächtigen?

Letzendlich kann man Ihnen nicht so ganz folgen, wenn Sie hier behaupten, Verbrecher kann man an Ihren Reden erkennen. Nachweislich, bis auf Ausnahme des Politikers, ist das ja gerade nicht so.

 

Mit dem Wahlspruch: "Gerechtigkeit oder Tod. Das ist mein Angebot." Hat Mollath Charakter und die Fähigkeit zum Standpunkte unter Beweis gestellt. In einer Zeit in der es nur noch viele Graustufen, aber niemals Schwarz oder Weiss geben darf, unvorstellbar.

 

Aber sehen wir uns Ihr nächstes Argument an: 

 

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Meine Argumentation geht so: Die Steufa hat keinen Handlungsbedarf gesehen und damit ist für AvD Mollath das Thema beendet. Sonst eben Klinik.

Das ist nun natürlich eine steile These. Wenn ich versuche, bspw. einen Mord anzuzeigen aber die Polizei sieht keinen Handlungsbedarf, komme ich in die Klinik, wenn ich nicht einsehen will, dass Mörder freirumlaufen dürfen?

Und wie soll denn dann jemals eine Revision eingelegt werden können? Wer sich mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht abfinden will, kommt in die Klinik? Ich dachte da gehören nur Kranke hin?

Ist Mollath eigentlich krank? Und woher kommt der Verdacht? Weil er Briefe schreibt? Weil die Steufa den Willen zur Untätigkeit an den Tag legt? Ja warum eigentlich?

 

 

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Er wäre längst wieder frei, wenn er einsehen könnte, dass er den Gutachtern Vertrauen ermöglichen müsste.

Woher wissen Sie das? resp. Wer sagt das? Kein Arzt wird Ihnen da je zustimmen. Vom Vertrauen vom Patienten zum Arzt ist die Freilassung nicht abhängig. Und das man die Freiheit von Herrn Mollath daran festmacht, dass er seine innersten Gedanken  einem absolut und völlig wildfremden Menschen nun mitteilen soll, ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen. Wie soll das gehen?

Die gesamte Kunstgeschichte und Geisteswissenschaft baut darauf auf, dass wir versuchen uns zu erkennen, aber uns selber nie völlig erfassen und begreifen können.

 

Daher muss ich Sie fragen:

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Meine erste ernste Frage wäre, wieso findet sich Mollath seit 7 Jahren mit der Forensik ab, um jetzt sogar verzweifelt in einen echten Knast "ohne" Bekloppte zu wollen, wenn er doch, Maresa, die Psychiater doch lediglich von seiner Ungefährlichkeit überzeugen müsste.

Welche Antwort kann denn jemals Ihre Zweifel aus der Welt räumen?

Ihre Argumentation erinnert an Guantanomo: Wir wissen dass die Terroristen keine Terroristen sind, aber wir haben sie solange hier festgehalten, dass es zu gefährlich ist, sie wieder laufen zu lassen.

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Ich wünsche mir mehr davon, dann mit bohrenden Fragen im Stil "Lieber Herr Mollath, versuchen Sie doch mal ganz ruhig, so wie jetzt mit mir, mit Psychiatern wie Leipziger zu reden. Dagen Sie ihm, die hätten es sich überlegt. Sie wollten ihm zeigen, dass er ihnen vertrauen kann. Außer Medikamenten würden sie bereit sein, sich auf Therapiegespräche einzulassen, mit dem Ziel, bald eine Entlassung schrittweise anzustreben...

 

Wenn man ungerechtfertigt festgehalten und gegen seinen Willen eingesperrt wird, wie kann man dann ruhig bleiben?

Und wie Gesund ist jemand, der sich in diese Situation fügt? Wird man so nicht schrittweise krank gemacht?

Gast Minoritätsmeinung schrieb:
 Er wäre längst wieder frei, wenn er einsehen könnte, dass er den Gutachtern Vertrauen ermöglichen müsste.
Mollath hat einem Gutachter Vertrauen entgegengebracht und sich mit ihm unterhalten. Dieser Gutachter hat eine Gefährlichkeit verneint und eine psychische Erkrankung ebenfalls: http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-a...

Mich würde interessieren, ob Sie einem "Gutachter" vertrauen würden, der Ihnen "Wahnvorstellungen" und "Gefährlichkeit" unterstellt, ohne sich mit Ihnen unterhalten zu haben - ein Vorgehen übrigens, das allen Standards der psychologischen Diagnose widerspricht.

Gast Minoritätsmeinung schrieb:
 wieso findet sich Mollath seit 7 Jahren mit der Forensik ab
Wie kommen Sie zu der Annahme, dass er das täte? Eine andauernde Freiheitsbraubung ohne Möglichkeit des Entkommens bedeutet noch lange kein Sich-Abfinden mit der Unrechtssituation.
Gast Minoritätsmeinung schrieb:
 wenn er doch die Psychiater doch lediglich von seiner Ungefährlichkeit überzeugen müsste.

Tipp: in einem Rechtsstaat lautet das Prinzip andersrum: nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld oder  Ungefährlichkeit überzeugen, sondern dem Beschuldigten muss die Schuld bzw. Gefährlichkeit nachgewiesen werden, und zwar nach gesetzlichen Vorschriften und medizinischen Standards, die im Fall Mollath eindeutig nicht eingehalten worden sind.

@Gast Minoritätsmeinung

Es gibt kein Gesetz, das Konformität vorschreibt.

Wen oder was man vertraut, bleibt den Einzelnen überlassen - und hat vor allem mit Erfahrungen zu tun.

Vertrauen ist mit Glauben verbunden. Wenn Sie z.B. mit ihrem Auto durch die Gegend fahren, dann glauben Sie daran, dass die anderen Verkehrsteilnehmer die Regeln einhalten, wie z.B. beim Rot anhalten. Man kann böse überrascht werden, und wenn Sie diese Erfahrung mehrmals machen, dann verlieren Sie vielleicht auch ihren Glauben daran, dass die anderen Verkehrsteilnehmer die Regeln einhalten werden. Sie werden m.a.W. ihr Vertrauen verlieren.

Können Sie mir erklären, warum Ri. Eberl Herr Mollath in die Psychiatrie einwies?

Sie haben selber festgestellt, dass ein Ehestreit keine Gefährdung für die Allgemeinheit ist. Frau Krach glaubte offensichtlich, er wäre gefährlich. Sie darf glauben, was auch immer sie will, aber ihr Glauben hat auf einem ärztlichen Attest nichts zu suchen. Ri. Eberl hätte das erkennen müssen.

Herr Mollath hat schon zum damaligen Zeitpunkt Erfahrungen sammeln dürfen - und bis auf Dr. Weinberger wurden diese Erfahrungen auch nicht besser. Und Sie verlangen von ihm Vertrauen?

L.m.a.A. ist übrigens auch mehrdeutig. Alles ist mehrdeutig, sogar das Vaterunser.

Gruss

Tine Peuler

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@Gast Minoritätsmeinung

Mir war bei Ihrem ersten Beitrag nicht klar, ob er ernstgemeint war oder eine beißende Satire darauf, wie ein schlecht informierter Beobachter oder ein Justizangehöriger vom Schlage Hasso Nerlich (GStA, "Katastrophe für das bayerische Volk") / Walter Groß (Richtervereinsvorsitzender) den Fall Mollath wahrnehmen dürfte. Ihr zweiter Beitrag deutet darauf hin, daß Sie ihre Überlegungen tatsächlich ernst meinen.

Einige falsche Prämissen Ihres Beitrags hat Prof. Müller angesprochen. In Ihren zweiten Beitrag scheinen diese Hinweise nicht eingeflossen zu sein. Deshalb hier nur zwei Anmerkungen:

Wenn Sie "Infos von Briefen an Steuertäter" haben, dann nützt es nichts, darüber zu diskutieren, wenn Sie nicht Quellen und - am besten - den Wortlaut offenlegen.

Ihre Argumentation ist, wenn ich Sie richtig verstanden habe, daß jemand, der aufgrund einer Falschdiagnose in der Psychiatrie untergebracht wird, am besten das falsche Spiel mitspielt, sich "therapieren" läßt und dem Personal das Erfolgsgefühl einer von ihnen - schrittweise - bewirkten "Heilung" gönnt. Daran, daß dies viele Leute so machen würden, ist sicherlich etwas dran. Es gibt aber auch Menschen, die es in einer solchen Situation nicht mit ihrem Selbstwertgefühl vereinbaren können, fortan mit dem falschen öffentlichen Makel zu leben, geistig krank gewesen zu sein, und die deshalb diesen pragmatischen Weg nicht gehen.

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O. García schrieb:

@Gast Minoritätsmeinung

Einige falsche Prämissen Ihres Beitrags hat Prof. Müller angesprochen. In Ihren zweiten Beitrag scheinen diese Hinweise nicht eingeflossen zu sein. Deshalb hier nur zwei Anmerkungen:

Wenn Sie "Infos von Briefen an Steuertäter" haben, dann nützt es nichts, darüber zu diskutieren, wenn Sie nicht Quellen und - am besten - den Wortlaut offenlegen.

Schönen Dank für Ihren Kommentar. Allein, was Sie erwarten, liefere ich nicht, aus ganz prinzipiellen Gründen. Nehmen Sie als Beispiel Strafprozesse und ihre Indizien und Beweise. Da tauchen Gutachter auf, die alle eine andere Meinung haben. Mit anderen Worten, hier in solch einem Blog müssten wir eine Art Gericht haben, das sich mit den vorgebrachten Indizien im Urteil auseinandersetzt. Kein einzelner Blogger oder auch nicht eine Masse von sich festgelegt habenden Unterstützern könnte solch ein Gericht mimen. Subjetiv handeln die Blogger jedoch bereits wie unter Massensuggestion, ohne überhaupt eine Qualifikation zum Richter zu besitzen. Da jeder unter Zeitdruck steht, wird ungenau überflogen, wie bei mir in der Frage des "Vertrauens". Allein daran ist unschwer zu erkennen, dass das Thema noch nicht verstanden wurde. Also begegnete man mir mit Menschenrechten und der Beweislast. Aber mit den Mitteln des Strafrechts ist der Fall Mollath nicht zu lösen. Es hilft Mollath vor allem gar nicht, wenn der bekannte Anwalt sich auf Fehlersuche begibt, aber den Mandanten für kerngesund hält.

 

Bitte suchen Sie doch einmal Antworten zu folgenden Fragen. Worin besteht das Versprechen der Loyalität für Ehepartner? Finden Sie es nachvollziehbar gesund, wenn der Mann Daten aus dem Beruf der Frau sichert und diese dann zu Anzeigen verarbeitet? Ist das nicht schon wahnsinnig, vor allem, wenn er selber bei den Transferfahrten am Steuer saß? Die Frau hat damit den Lebensunterhalt beider Eheleute finanziert. Aber der Clou kommt noch. Die Finanzbehörde schreitet nicht ein, und deshalb befindet sich M. in einem heiligen Krieg für Steuergerechtigkeit? Das soll anerkennenswert sein und nicht verrückt?

Erinnern Sie sich, wie Mollaths Schwager reagiert hat, als Mollath ihn der Mittäterschaft beschuldigt hatte?

 

Kennen Sie alle Akten im Original oder nur die zur Veröffentlichung fregegeben Teile, damit Mollath nicht im schlechten Licht erscheint? Thema Zensur im Internet unter den Bloggern und Foristen. Erkennen Sie keinen Widerspruch, wenn Mollath die Unterlagen seiner Frau aus deren Berufstätigkeit kopiert und den Inhalt veröffentlicht, und ketzt diese mimosenartige Besorgtheit, mit der fürsorglich das Audio mit dem gestrigen Telefonat mit Mollath gelöscht wurde (Wolff-Blog), damit Mollaths Gedankenwelt unter Verschluß bleibt? Ist Ihnen entfallen, dass Mollath in Stress sich auch schon mal töten wollte?

 

Mein Fazit:

Auf irgendeine Weise muss Mollath selber, nicht zombieartig unter dem Einfluss seines bekannten Anwaltes und nächsten Blogger, in einem längeren therapeutischen Prozeß den Psychiatern und deren Personal den Eindruck vermitteln, dass sie ihm vertrauen, dass er immer ungefährlicher wird, so dass sie ihn langsam freilassen können. Das wäre auch im Einklang mit den Vorgaben des BVerfG. Es erscheint mir als kontraproduktiv, wenn Mollath das Personal in der Forensik als verrückt wahrnimmt und an sich selber nichts auszusetzen hat.

Es dürfte einleuchten, dass selbst bei Häftlingen auf Bewährung ein Mindestmaß an gegenseitigem Respekt existiert, damit der Häftling die Rollenverteilung akzeptieren kann. Der Bewährungshelfer kontrolliert den Häftlich und nicht umgekehrt.

 

Ich kann derzeit nicht erkennen, dass Mollath die Mindestvoraussetzungen für ein Leben in Freiheit unter der Kontrolle der Psychiatrie erfüllt. Ich bezweifle aber auch, dass Blogger die Problematik erfassen können.

Quote:

Ihre Argumentation ist, wenn ich Sie richtig verstanden habe, daß jemand, der aufgrund einer Falschdiagnose in der Psychiatrie untergebracht wird, am besten das falsche Spiel mitspielt, sich "therapieren" läßt und dem Personal das Erfolgsgefühl einer von ihnen - schrittweise - bewirkten "Heilung" gönnt. Daran, daß dies viele Leute so machen würden, ist sicherlich etwas dran. Es gibt aber auch Menschen, die es in einer solchen Situation nicht mit ihrem Selbstwertgefühl vereinbaren können, fortan mit dem falschen öffentlichen Makel zu leben, geistig krank gewesen zu sein, und die deshalb diesen pragmatischen Weg nicht gehen.

 

Mollath müßte allererst verstehen, dass seine Aktionen gegen seine Frau und deren Berufskollegen, auf der Basis des geklauten Materials, ihn bereits ein Leben lang mit einem unauslöschlichen Makel versieht. Davon kommt er ohnehin nicht mehr runter. Geistig krank ist er zu der Zeit u.U. gewesen. Die esoterische Waldorferziehung mag ihren Anteil daran haben, dass ihm sozial derartige Fehler passiert sind, mit denen niemand "gut" dasteht

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Gast Minoritätsmeinung schrieb:

 

 

 

Mollath müßte allererst verstehen, dass seine Aktionen gegen seine Frau und deren Berufskollegen, auf der Basis des geklauten Materials, ihn bereits ein Leben lang mit einem unauslöschlichen Makel versieht. Davon kommt er ohnehin nicht mehr runter. Geistig krank ist er zu der Zeit u.U. gewesen. Die esoterische Waldorferziehung mag ihren Anteil daran haben, dass ihm sozial derartige Fehler passiert sind, mit denen niemand "gut" dasteht

 

Zu den näheren Einzelheiten der Auseinanderetzung um das für und Wider der Bargeldtransporte in die Schweiz ist anderenorts bereits einiges aufgeführt worden, hier nur soviel: Aus den Unterlagen geht hervor, dass Gustl Mollath zunächst versucht hat, ohne Schaden für seine Frau und die Bank ein Ende der von ihm in strafrechtlicher Hinsicht für gefährlich gehaltenen Tätigkeit zu erreichen. Erst im Verlauf dieser vergeblichen Bemühungen eskalierte der Streit.

 

Aber ist das ein hinreichender Grund für eine  Legitimierung der nachfolgenden Art und Weise seiner Verräumung? Viele hätten sich anders verhalten, keine Frage. aber so zu tun, als ob die seinerzeitige lockere Überprüfung solcher Transaktionen gewissermassen eine Legitimation abgibt, geht zu weit. Da kann man auch nicht mit dem Eheversprechen argumentieren. 

 

 

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Herr Eisele, ich bitte Sie, natürlich rechtfertigt das keine "Verräumung", aber zu untersuchen war doch die Denkweise von M. auf jeden Fall. Eine Begutachtung mit eventueller Therapie und dann wieder raus, das ist doch unstreitig. Wo steht, dass er 7 Jahre weggesperrt werden mußte?

Aber dann nahm M. das Heft in die Hand.

 

 

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... um das Rätsel: @Gast Minoritätsmeinung alias @Neutral, zu lösen, hier weitere Texte von ihm:
 
Über Gustl Mollath:
 
"Also selbst ich als Laie, der Mollath nie gesprochen hat, ich habe nach 3 Minuten in den Videos von ihm seinen Vogel erkannt."
 
 
"Ich muss leider sagen, dass auch Gustls Schnäuzerchen gestern nicht mehr so akkurat aussah wie auf den Videos."
 
 
"Deshalb zitiere ich mal aus einem Text, den Mollath nicht vor 10 Jahren, sondern Anfang 2013 geschrieben hat. Mal sehen, ob du damit immer noch die Psychiater für verrückt hälst oder ob du allmählich kapierst, dass der Mollath spinnt.

Zitat von Mollath:

"Ich danke allen Menschen, die mich dabei unterstützen, dass der Rechtsstaat Gelegenheit hat, sich als solcher zu erweisen, indem mir ein Wiederaufnahmeverfahren – welches rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt – zuteil werden kann.
Ich distanziere mich von extremen politischen Personen und Gruppen, auch von denen, die mich durch ungesetzliche Aktivitäten meinen unterstützen zu können." (Gustl Mollath, 2013-01-23)

Na? Ist das nicht komisch? Da besitzt ein Mollath die Frechheit, sich von Dingen zu distanzieren, obwohl er selbst ja wegen solcher Dinge seit mehreren Jahren in der Forensik als Spinner sitzt. Siehst du wenigstens den Widerspruch von Mollath?"
 
 
"Natürlich hat Mollath noch keine Morde verübt wie diese NSU. Aber doch nur, weil er rechtzeitig gestoppt werden konnte. In seinem Wahn hätte er sich für immer weiterreichende Maßnahmen berechtigt gesehen. Das genau macht auch immer noch seine Gefährlichkeit aus."
 

"Siehst du wenigstens Mollaths weltfremdes Selbstverständnis, in dem Eigenverantwortung und Existenzsicherung durch Erträge aus eigener Arbeit gar nicht vorkommen? Momentan lebt er auf lau in einer Klinik und wird versorgt. Damals, als er seine Ehefrau maltraitierte, da war diese seine Ernährungsquelle."
 
 
"Mach doch mal eine Prognose, GG146, wie das nach einer Freilassung weitergehen soll mit Mollath, der ja ein klares Feindbild mit den Steuersündern vor Ort hat, die für alles verantwortlich sein sollen, wenn man ihm glaubt. Wann handelt er wie die Attentäter von Boston diese Tage?"

 

Über Frau Gabriele Wolff und Dr. Gerhard Strate:
 
"Doch derzeit sind wir auf die Erfahrung der Mediziner in der Forensik angewiesen und auch denen gegenüber sind all die ungebildeten Möchtegerngroßtuer wie Lobelie Wolff oder G. Strate ungeeignet, um relevante Diagnosen zu erstellen."

 
"Ich habe deshalb früh Strates Waterloo vorhergesagt und dafür würde ich als Millionär bestimmt 500 000 € verwetten. Achso, von Rechtsfrieden hat er auch noch nichts gehört, woran er als Anwalt ja mitwirken sollte. Er mag eine Spürnase haben, aber keinen generellen Überblick für die Relevanz der Details. Er sollte unbedingt ein paar Stündchen bei Kröber nehmen, damit er langsam wieder auf den Teppich kommt. Geld hat er doch genug verdient."
 
 
"Genauso müsste Gabrielle kapieren, dass Furor im Internet nichts substantiieren kann. Eloquenz mag beim Plädoyer eine Rolle spielen, aber Foren und Blogs haben im gesellschaftlichen Machtgefüge keine Relevanz, wenigstens jetzt noch nicht. Man kann im Netz zwar provozieren, aber auch als Betriebsnudel seinen Ruf verlieren. Wie du leider besonders zur mitternächtlichen Stunde, wenn die Hormone dich übermannen, sorry.

Werd endlich wieder vernünftig und vergiss den Fall Mollath, du kannst nicht Justizministerin werden, hilf mit, dass der Gustl sich behandeln lässt. Ein virtueller Freund..."
 
Ein sehr schlaues Forum (heißt wirklich so):
 
http://globaltalk.userboard.org/justizpolitik-f65/der-fall-mollath-t584-360.html

 

Reicht das... für Dr. Sponsel?
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

5

Eindrucksvolle Recherche

Stresstest schrieb:

... um das Rätsel: @Gast Minoritätsmeinung alias @Neutral, zu lösen, hier weitere Texte von ihm:

...

Reicht das... für Dr. Sponsel?
Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Vielen Dank für die Recherche. Aber, was meinen Sie mit "Reicht das ...?"

 

P.S.

Frage an die Technik: Kann es sein, dass hier auch Identitäten unter verschiedenen Pseudonymen agieren?

 

 

 

 

RSponsel schrieb:

[...]

Stresstest schrieb:

... um das Rätsel: @Gast Minoritätsmeinung alias @Neutral, zu lösen, hier weitere Texte von ihm:

...

Reicht das... für Dr. Sponsel?
Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Vielen Dank für die Recherche. Aber, was meinen Sie mit "Reicht das ...?" [...]

... mit meiner "Recherche" wollte ich ein weiteres "Gutachten" über Gustl Mollath - diesmal von @Gast Minoritätsmeinung alias @Neutral - einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. 
 
Meine an Sie, Herr Dr. Sponsel, gerichtete Frage war einerseits rhetorisch gemeint, andererseits beinhaltet sie folgende Überlegung: Wäre es für Sie  möglich, die in meinem Post zitierten Textpassagen einer kritischen Analyse zu unterziehen?
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

4

Wo Menschen sind, da menschelt es

Stresstest schrieb:

... mit meiner "Recherche" wollte ich ein weiteres "Gutachten" über Gustl Mollath - diesmal von @Gast Minoritätsmeinung alias @Neutral - einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. 

 

Das ist Ihnen wirklich gut gelungen.

Stresstest schrieb:

Meine an Sie, Herr Dr. Sponsel, gerichtete Frage war einerseits rhetorisch gemeint, andererseits beinhaltet sie folgende Überlegung: Wäre es für Sie  möglich, die in meinem Post zitierten Textpassagen einer kritischen Analyse zu unterziehen?
Stresstest - "Großraum Krefeld"

Hm, interessantes Ansinnen, kritische Textanalyse (ohne spezifische Beweisfragen?), könnte ein enormes Geschäftsfeld werden angesichts der vielen Merkwürdigkeiten à la Lakotta in den Medien ;-). 

Ich denke, das braucht es in diesem Fall angesichts Ihrer brillanten Vorführung (die ich nicht überprüft habe) gar nicht mehr.

Mollath hat glücklicherweise sehr viele an seinem Schicksal Interessierte gewinnen können. Aber nicht alle, die es gut meinen, bewirken auch das Gute. Und, leider, nicht alle, die sich in Szene setzen, meinen es ehrlich und selbstlos. Da gibt es leider nicht wenige Trittbrettfahrer oder Championsleague Traumtänzer in allzu eigener Sache. Prof Müller ja die unterschiedlichen Interessenlagen in einer Mitteilung vor einiger Zeit ganz gut dargelegt.

Nun ja, wo Menschen sind, da menschelt es.  

Zur Zeit sehe ich die Chancen nicht schlecht, dass GFM vielleicht bald frei ist. Report Mainz, BR, Quer, Kontrovers, SZ ... und einige gute blogs nutzen die Gelegenheit der Selbstentblößung der Richter um UA recht gut. Ich bin Brixner und Eberl für ihre Auftritte sehr dankbar. 

Ich selbst arbeite an zwei "neuen" Themen für GFM: an den Kriterien für die alljährlichen Stellungnahmen und an der Seite Beweis-Fehler.

 

 

 

 

 

@Stresstest

 

Danke !

5

@ Gast Minoritätsmeinung

Ihrem Wunsch

 

"Ich wünschte mir, dass alle, die mit Mollath über das Internet zu tun haben, ihn dazu ermuntern, auf Therapieangebote einzugehen."

 

wird wahrscheinlich jeder in der Klinik Bayreuth Tätige beipflichten.

Dann könnte man nach der (hoffentlich bald erfolgenden) Entlassung sagen:

Seht ihr, unsere Therapie war erfolgreich,

die Therapie hat zur Freilassung geführt, 

wenn Herr Mollath nicht so stur gewesen gewäre, dann hätte er schon längst entlassen werden können,

...

5

@Gast Minoritätenmeinung

Wenn ich versuchen darf, Sie menschlich und auch Ihr Mitgefühl zu erreichen und bitte Sie nachzuempfinden, w e r  Herr Mollath tatsächlich ist und aus welchen Motiven er in der Vergangenheit und auch aktuell so handelt.

Herr Mollath hat sehr lange Zeit versucht l o y a l seine Frau von den illegalen Schwarzgeldgeschäften abzuhalten, während sie n a c h w e i s l i c h  Herrn Mollath

systematisch, hinterrücks fertig gemacht hat, wie dies auch die eidestattliche Erklärung

vom Zahnarzt Herrn Braun beweist. Diese Erklärung wurde aktuell im Wiederaufnahmeverfahren von der Staatsanwaltschaft nunmehr doch als ein Beweismittel anerkannt.

Sie realisieren und a n e r k e n n e n  nicht, welche Persönlichkeitsstruktur Herr Mollath

besitzt. Dies haben a l l e  am Schicksal von Herrn Mollath  Verantwortlichen nicht geleistet und waren menschlich dazu nicht in der Lage und auch nicht dazu bereit!

Dabei sind Erklärungen bei ein wenig Menschenkenntnis, gutem Willen und einem

Minimum!!! an Ethik offensichtlich. Herr Mollath ist durch den Humanismus der Waldorf

Schule geprägt, durch sein Engagement gegen den Irak-Krieg u.a. hat er sein

staatsbürgerliches hohes Gerechtigkeits- und Verantwortungsgefühl gezeigt (vgl. Video-

Aufnahme über seinen Redebeitrag in der Lorenzkirche). Er hat bereits 2000 die gesellschaftszerstörende Geldgier und Schwarzgeldverschiebungen, Steuerhinterziehungen deutlich ausgesprochen. Dies ist jetzt nach 13 Jahren das

Thema Nr. 1 in Europa. Und:.........Herr Mollath wird widerrechtlich noch immer seiner

Freiheit beraubt. Für mich, die Freunde Gustl Mollaths und sogar dem sogenannten

einfachen Mann auf der Straße hat Herr Mollath ein nahezu einmaliges Maß an Zivilcourage, Verantwortungsgefühl aufgebracht, er ist nicht ambivalent, indifferent,

wie die Mehrzahl der angepassten Menschen, sondern konsequent. Dies als krank,

querulatorisch abzutun und nicht den positiven Charakter von Herrn Mollath anzuerkennen hat auch (bewußt?) dazu geführt, daß die Justiz und die Gutachter

in die Irre gegangen ist. Bekanntlich zeigen die vier Finger der Hand und dem ausgestrecken Zeigefinge auf den Beurteiler zurück. Mit Mitmenschlichkeit, Empathie und auch Intelligenz wäre dieses kafkaeske Versagen der Justiz, der Gutachter und der Forensik nicht passiert. Mit dem Philosophen Carl Jaspers ist zu fragen: "Wohin treibt

die bundesrepublikanische Gesellschaft?".

Insofern ist die Causa Mollath nicht nur ein juristisches, rechtsstaatliches, gutachterliches,

und p o l i t i s c h e s   Versagen, sondern ein gesamtgesellschaftlicher 'G a u

im Unmenschlichen.

 

 

5

Menschenrechtler schrieb:

@Gast Minoritätenmeinung

Wenn ich versuchen darf, Sie menschlich und auch Ihr Mitgefühl zu erreichen und bitte Sie nachzuempfinden, w e r  Herr Mollath tatsächlich ist und aus welchen Motiven er in der Vergangenheit und auch aktuell so handelt.

Hallo, weil Sie freundlich nachfragten, habe ich mir Ihren Beitrag noch einmal durchgelesen. Wie versprochen hatte ich eigentlich vorgehabt, jedem zu antworten, aber bei Ihnen sah ich doch zu viele Differenzen. Wollte Sie halt nicht verärgern. Verändern oder gar zu belehren ist im Netz ohnehin niemand. Wir haben unsere Ansichten und freuen uns, wenn andere ähnlich denken. Ich liste mal die Punkte auf.

Quote:
Herr Mollath hat sehr lange Zeit versucht l o y a l seine Frau von den illegalen Schwarzgeldgeschäften abzuhalten, während sie n a c h w e i s l i c h  Herrn Mollath systematisch, hinterrücks fertig gemacht hat, wie dies auch die eidestattliche Erklärung vom Zahnarzt Herrn Braun beweist. Diese Erklärung wurde aktuell im Wiederaufnahmeverfahren von der Staatsanwaltschaft nunmehr doch als ein Beweismittel anerkannt.

Wir kennen M. doch beide nicht. Die ganze Vorgeschichte bleibt im Dunkeln. Ich widerspreche, dass M. loyal gewesen sein soll. Um den Unterhalt der Eheleute hat nicht er, sondern sie alleine gekümmert. Er ist der verspielte Bastler gewesen ohne geschäftlichen Erfolg. Sie hat ihm sein Hobby finanziert. Er war immer mit in die Schweiz gefahren. Was fällt ihm also ein, plötzlich seine Frau für eine Praxis anzuschwärzen, die jahrelang bekannt war, von ihm unterstützt und sein Lebensunterhalt war. Sie gab doch nicht freiwillig eine derartige Einnahmequelle auf. Bin ich wirklich allein mit meiner meinung, dass er da bereits deutlich gesponnen haben muss?

Lesen Sie mal die Affäre APPLE.  Schlupflöcher wurden genützt. Sie wissen noch gar nicht, was die Ermittlungen jetzt im Nachhinein ergeben, wollen aber M. als Ehrenmann etablieren. Ist er nicht. Er spinnt. ;)

Jetzt zu Braun. Mal abwarten, was das Gericht dazu sagt. Selbst wenn die Frau das gesagt haben sollte, dann nehmen Sie an, dass das Verbrechen damit gelungen war? Aber rein formal, ein Zeuge, der wie bestellt auftaucht, weil er jahrelang verschwunden war, ist für mich unglaubwürdig. Also bitte kein Fix und Foxi.

Quote:

 Herr Mollath ist durch den Humanismus der Waldorf Schule geprägt, durch sein Engagement gegen den Irak-Krieg u.a. hat er sein staatsbürgerliches hohes Gerechtigkeits- und Verantwortungsgefühl gezeigt (vgl. Video-Aufnahme über seinen Redebeitrag in der Lorenzkirche). Er hat bereits 2000 die gesellschaftszerstörende Geldgier und Schwarzgeldverschiebungen, Steuerhinterziehungen deutlich ausgesprochen. Dies ist jetzt nach 13 Jahren das

Thema Nr. 1 in Europa. Und:.........Herr Mollath wird widerrechtlich noch immer seiner Freiheit beraubt. Für mich, die Freunde Gustl Mollaths und sogar dem sogenannten einfachen Mann auf der Straße hat Herr Mollath ein nahezu einmaliges Maß an Zivilcourage, Verantwortungsgefühl aufgebracht, er ist nicht ambivalent, indifferent, wie die Mehrzahl der angepassten Menschen, sondern konsequent. Dies als krank, querulatorisch abzutun und nicht den positiven Charakter von Herrn Mollath anzuerkennen hat auch (bewußt?) dazu geführt, daß die Justiz und die Gutachter in die Irre gegangen ist. Bekanntlich zeigen die vier Finger der Hand und dem ausgestrecken Zeigefinge auf den Beurteiler zurück. Mit Mitmenschlichkeit, Empathie und auch Intelligenz wäre dieses kafkaeske Versagen der Justiz, der Gutachter und der Forensik nicht passiert. Mit dem Philosophen Carl Jaspers ist zu fragen: "Wohin treibt die bundesrepublikanische Gesellschaft?". Insofern ist die Causa Mollath nicht nur ein juristisches, rechtsstaatliches, gutachterliches, und p o l i t i s c h e s   Versagen, sondern ein gesamtgesellschaftlicher 'G a u im Unmenschlichen.

 

Wahnsinn. Ich frage ja nur, wenn er nicht querulatorisch oder krank ist, aber vielleicht ist er wenigstens etwas schizophren mit paranoiden Anteilen? Ich frage mich auch schon, warum er aus dieser Institution nicht heraus will. Vielleicht sagt er sich so in etwa, ich muss drinbleiben und leiden, damit andere ihr Leben endlich ändern und ihre Steuern korrekt abführen. Hoffentlich schimpft Strate jetzt nicht mit ihm, dass er am liebsten in den Knast umziehen will. Welche Rechte hat ein kranker Insasse eigentlich seinem Anwalt gegenüber? Wer setzt sich durch?

Ich sehe voraus, dass es ein Happyend gibt, wenn Strate dem Mandanten so auf die Pelle rückt, dass dieser sich frustriert in die Arme von Chefarzt Leipziger wirft, der Chef  die Krise auflöst und Mollath endlich mit den Ärzten kooperiert und dann nach einigen Monaten schrittweise an die Freiheit gewöhnt wird. 

 

Soll ich Ihnen mal sagen, was ich unmenschlich finde? Das war dieses Feixen der Wutzuschauer, als der Richter Brixner dem UA von seinem Pflegeeinsatz für seine Frau berichtete, weswegen er nur 2 Stunden pro Nacht schlafen konnte und dennoch seinen Dienst verrichtete. Klar, Brixner hätte man schnell entsorgen sollen, wenn dafür Mollath als Jesusfigur auf Lebenszeit anerkannt werden könnte.

Das Leben ist ein Kampf, kein Wunschkonzert!

 

D.h., wir sollten über die Ethik der Unterstützer noch gesondert sprechen. Welchen Sinn macht das Promi- oder Politikerjagen eigentlich usw.

 

Hoffentlich war das jetzt nicht zu emphatisch. :)

2

@Gast Minoritätsmeinung

Sie reden sich heraus, dass niemand Herrn Mollath wirklich kennt und urteilen gleichzeitig

herzlos, obwohl Sie erst seit kurzem? im Blog schreiben. Wenn ihr Argument überzeugend

wäre, eine Situation, das Gesamtgeschehen im Fall Mollath n i c h t   beurteilen zu können, könnte kein Mensch sich eine Meinung, Einschätzung, eine Beurteilung abgeben

über ein Ereignis in unserer Gesellschaft. Dem ist jedoch gerade im Fall Mollath nicht so

und das zum Glück, zur Verteidigung des Rechtsstaates : Meines Wissens ist k e i n

Fall in der neuen deutschen Geschichte so umfassend, differenziert anhand von Daten,

der Chronologie, der Rechtslage, der Widersprüchlichkeiten u.v.a.m. reflektiert und

verantwortungsbewußt analysiert worden. Sogar mit Ihrer Minoritätsmeinung setzen sich blogger auseinander. Aus Ihren Beiträgen und Argumenten ist m.E. eine obrigkeitsstaatlicher, autoritäte Grundhaltung zu erkennen, die nicht mit der demokratischen Gesellschaft vereinbar ist. Dies ist durchgängig zu erkennen an Ihrer Forderung, Herr Mollath müsse sich behandeln lassen,was er sich alles so herausnimmt, nicht zu seiner Frau loyal ist, ihrem Verständnis für die Aussagen des Richters Brixner vor dem Untersuchungsausschuss u.v.a.m...........

Herr Mollath war jahrelang erfolgreich Ferrari- Restaurator, Rennfahrer und Reifenhändler.

Ihm vorzuwerfen, dass er (teilweise)vom Geld seiner Frau (in der letzten Phase seiner Ehe) gelebt hat und ihn deswegen seine Integrität und Glaubwürdigkeit abzusprechen

und von ihm zu verlangen, dass er deswegen die immensen Betrügereien seiner Frau weiter zu akzeptieren hat, zeigt Ihr Wertesystem deutlich auf.

Bei so unterschiedlichen Wertvorstellungen ist ein konstruktiver, ehrlicher Disput nicht

möglich. Da ich Ihre Argumentation für eine manipulierende Desinformation halte, werde

ich auf Ihre Beiträge nicht mehr eingehen.

 

5

Gast Minoritätsmeinung schrieb:

Wir kennen M. doch beide nicht. Die ganze Vorgeschichte bleibt im Dunkeln. Ich widerspreche, dass M. loyal gewesen sein soll. Um den Unterhalt der Eheleute hat nicht er, sondern sie alleine gekümmert. Er ist der verspielte Bastler gewesen ohne geschäftlichen Erfolg. Sie hat ihm sein Hobby finanziert. Er war immer mit in die Schweiz gefahren. Was fällt ihm also ein, plötzlich seine Frau für eine Praxis anzuschwärzen, die jahrelang bekannt war, von ihm unterstützt und sein Lebensunterhalt war. Sie gab doch nicht freiwillig eine derartige Einnahmequelle auf. Bin ich wirklich allein mit meiner meinung, dass er da bereits deutlich gesponnen haben muss?

(...)

 

Das Leben ist ein Kampf, kein Wunschkonzert!

D.h., wir sollten über die Ethik der Unterstützer noch gesondert sprechen. Welchen Sinn macht das Promi- oder Politikerjagen eigentlich usw.

 

Sehr geehrte(r) Minoritätsmeinung,

 

Ihre Beiträge sind mir im negativen Sinn aufgefallen. Sie meinen also, jemand "spinnt deutlich", wenn er die Ehefrau wegen jahrelanger illegaler, krimineller Aktivitäten "plötzlich anschwärzt"?

Nein, ich bin ganz und gar nicht Ihrer Meinung. Ja, ich hoffe, Sie sind völlig allein mit Ihrer Meinung, dass das "plötzliche Anschwärzen" der Ehefrau (die Strafanzeige nach jahrelangem Bitten und Betteln, mit den kriminellen Aktivitäten aufzuhören) ein Hinweis dafür ist, dass Herr M. "da bereits deutlich gesponnen haben muss".

Ich weiß nicht, ob Ihre Einstellung zur Steuerhinterziehung irgendeinen Straftatbestand erfüllt. Moralisch verwerflich ist Ihre Einstellung allemal. Jeder anständige und ehrliche Bürger freut sich jedenfalls über die Ehrlichkeit des Herrn Mollath, die in einer Anzeige wegen Steuerhinterziehungen gipfelte (was Sie als "Anschwärzen" bezeichnen), und über die Zivilcourage von Herrn Mollath (den es bedurfte schon sehr viel Mut, diese kriminellen Machenschaften anzuzeigen und sich damit die Feindschaft sehr mächtiger Gegner zuzuziehen).

Jedenfalls lässt sich aus der Tatsache, dass Herr Mollath seine mutmaßlich kriminelle Ehefrau angezeigt hat, keine psychiatrische Diagnose herleiten. Schon gar nicht genügt dieser Umstand als Rechtfertigung dafür, Herrn Mollath (der sich hier nicht wehren kann) als jemand zu bezeichnen, der schon deswegen "deutlich spinnt", weil er die Anzeige getätigt hat. Bitte zügeln Sie sich in Ihrer Wortwahl.

 

 

 

 

5

Herr Mollath ist nicht in der "Psychiatrie" sondern im forensischen Massregelvollzug für " psychisch gestörte Straftäter". 

 

Die Umstände, wie es hierzu kam, diskreditieren nicht nur den Rechtsstaat sondern legen auch eine "Bedrohung" durch die Justiz nahe, und zwar für Bürger, die wie Herr Mollath eher dem Widerspruch und der Zivilcourage zuneigen als dem anpasserischen Duckmäusertum.

 

Es ist insoweit perfide, es gegen den Betreffenden auslegen zu wollen, wenn er auch nach Jahren nicht zu einer Art von "Stockholm-Syndrom" neigt sondern sich weiter gegen die aus seiner Sicht "Peiniger" und "Vollstrecker von Unrecht" mental abgrenzt. 

 

Paragraf 63 StGB eröffnet kein Gewaltmonopol gegen Menschen mit anderer Meinung, und ist keine Erziehungsmassnahme gegen vermeintliche "Querulanten" sondern einzig zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern! 

 

Herr Mollath ist das erkennbar nicht! Nach eigenen Erfahrungen in der fränkischen Forensik - sieben Monate Unterbringung Ziel Paragraf 63 StGB auf Geundlage Fehlgutachten - traue ich mir diese Einschätzung zu. 

 

Manchmal werden Menschen rein aufgrund ihrer Intelligenz oder auch ihrer inneren Freiheit "bedrohlich"  - vor allem wenn man seine "Amtsautorität" bewahren muss, weil sie das einzige ist, was man hat....wie vermutlich diverse Richter und Chefärzte. 

 

Der Telefon-Mitschnitt von gestern lässt erahnen, wie "bedrohlich" Herr Mollath für manche Pflegekräfte in diesem per se regressiven Umfeld, aber insbesondere auch für Herrn Leipziger in diesem Sinne tatsächlich darstellt. Er bedroht deren Autorität. 

 

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... Richter i.R. Otto Brixner sagte vor dem UA im bayrischen Landtag aus, dass er im Zeitraum um 8.8.2006 lediglich zwei bis maximal drei Stunden täglich geschlafen hat und aus Zeitmangel/Übermüdung die Verteidigungsschrift von Gustl Mollath nicht lesen konnte/wollte.
 
Behält ein Urteil seine Rechtskraft auch, wenn der Vorsitzende Richter während der Verhandlung und Urteilsfindung nicht über den Vollbesitz seiner geistigen und physischen Kräfte verfügt?
 
Stresstest - "Großraum Krefeld" 
 

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Stresstest schrieb:

... Richter i.R. Otto Brixner sagte vor dem UA im bayrischen Landtag aus, dass er im Zeitraum um 8.8.2006 lediglich zwei bis maximal drei Stunden täglich geschlafen hat und aus Zeitmangel/Übermüdung die Verteidigungsschrift von Gustl Mollath nicht lesen konnte/wollte.
 
Behält ein Urteil seine Rechtskraft auch, wenn der Vorsitzende Richter während der Verhandlung und Urteilsfindung nicht über den Vollbesitz seiner geistigen und physischen Kräfte verfügt?
 
Stresstest - "Großraum Krefeld" 

 

Stellen Sie sich vor, ein Angeklagter in einem Verfahren von Richter Brixner hätte so eine "Entschuldigung" - wie Brixner im UA - vorgetragen...??

Meine Prognose: Entweder hätte Ihn Richter Brixner sofort schuldig gesprochen, weil er so eine Entschuldigung nicht akzeptiert hätte oder der Beschuldigte wäre von Richter Brixner wegen "Schuldunfähigkeit" in die Klapse eingeliefert worden, was Brixner ja mit Mollath gemacht hat.

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