Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

Es findet sich jetzt ein neuer Beitrag hier.

Diskussion im Beck-Blog:

früherer Beitrag

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1671 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Anzeige und Verteidigungsschrift

 

Nach meinen Informationen hat die Anzeige etwa 6 Seiten und die Verteidigungsschrift 106 Seiten.

Diese Verteidigungsschrift wurde doch in einer Hauptverhandlung zu seiner Verteidigung übergeben.

Es war keine Anzeige.

 

Ich stelle jetzt mal eine provokante These auf:

 

Jede Person, die diese 106 Seiten als Anzeige bezeichnet, diffamiert Gustl Mollath.

4

Im Prinzip hat also das Gericht "festgestellt", dass die Steuerbehörde nicht zu prüfen braucht, weil der Anzeigenerstatter ein "Spinner/"Querulant" sei. 

 

Und Jahre später stellt sich die oberste Dienstherrin vor das Parlament und behauptet - wahrheitswidrig, wie durch HVB-Bericht belegt - die Vorwürfe des Herrn Mollath haben sich als "nicht zutreffend" herausgestellt? 

 

Wie sich das "herausgestellt" hat und insbesondere, wieso der Anzeigenerstatter plötzlich in einer Art und Weise psychiatrisiert wurde, dass er aufgrund Hörensagen und Telefonaten letztlich zu einer "Gefahr für die Allgemeinheit"  mit "Anlass" für das Geschütz Par. 63 StGB  mutieren konnte, das ist von höchstem Interesse! 

 

Das ist definitiv keine bayerische Angelegenheit mehr!  

 

5

Richtig, Folglich wäre es eine bundesweite Angelegenheit von grundlegender Bedeutung  für diesen freiheitlichen Rechtsstaat. Mithin eine Sache der öffentlich-rechtlichen Meiden zur Primetime. Und für die nicht-lesende Bevölkerung eine solche der BILD - leider ist das so.

 

Auch die SZ und ihre Chefredaktion wird - so meine Hoffnung - nurmehr die durchschlagende Brisanz dieser Causa der bairischen Justiz erkennen und nicht nur im BayernTei - sondern prominent auf Seite 1 und 2 berichten.

 

Das Spiegel und ZEIT - siehe Dez.Berichterstattung - wohl anderen Mächten "gehorchen" als dem Dienst an der Demokratie (Pressegesetze) kann man nur - sich abwendend - feststellen.

 

5

Alle schreiben von "Panne" - alle schreiben von einander ab bzw. bedienen sich - vorsätzlich oder dümmlich - der gleichen Quellen.

 

Die Verwahrlosung der Demokratie in DE ist auch eine Folge der Verwahrlosung nicht weniger Köpfe der selbsternannten  sog. 4. Gewalt - eine solche kennt das Grundgesetz nicht.

 

Diese unsägliche Berichterstattung - gleichgeschaltet - offenbart, wie unfrei sich manche Medien geben - der "Wahrheit und Gerechtigkeit" verpflichtet sind - sollten - nicht nur Richter sein.

 

Sie haben keinen Mumm, nur zu schreiben, was "ist"  - vielen fehlt die demokratische Kraft, sich nicht "gemein zu machen" (Hajo Frierichs) mit den Mächtigen ....

 

Es sind vor allem die Nachdenkseiten.de , die auf diese undemokratischen Zustände innerhalb der Medienlandschaft immer wieder hinweisen.

5

@Sponsel:
Haben Sie unter den zig-Links auf der verlinkten Seite das 161-Seiten pdf verlinkt und wenn ja wo? Ihr Link hier im Beck-blog verweist nur auf die Seite , auf der Sie unten dann eine Kurzzusammenfassung präsentieren, aber nicht auf die im Ordner enthaltenen Dokumente selbst?

5

Die Duraplus-Hefter Veröffentlichung ginge nur mit Einverständnis von Gustl F. Mollath und seiner AnwältInnen

nachgefragt schrieb:

@Sponsel:
Haben Sie unter den zig-Links auf der verlinkten Seite das 161-Seiten pdf verlinkt und wenn ja wo? Ihr Link hier im Beck-blog verweist nur auf die Seite , auf der Sie unten dann eine Kurzzusammenfassung präsentieren, aber nicht auf die im Ordner enthaltenen Dokumente selbst?

Ja, Sie haben recht. Das Konvolut ist m.E. derzeit öffentlich nicht einsehbar.  Es ist auch m.E. noch nicht geklärt, ob dies denn im Sinne Von Gustl F. Mollath und seiner Verteidigung wäre. Eines spräche dafür: soweit ich das durchgearbeitet habe, sind die von der Gegenoffensive gebrauchten Diffamierungen falsch und nicht belegbar. Selbst der Brief an den Papst oder den Dalai Lama ist vollkommen verständlich und hat mit "wirr" überhaupt nichts zu tun. 

Manche hätten zwar gerne alles veröffentlicht. Aber hierbei muss auch an Verschiedenes gedacht werden: Datenschutz, Persönlichkeitsschutz, Verteidigungsschutz. Die gustl-for-help-Seite und Dr. Strate haben viele Informationen bereitgestellt. Auch zu berücksichtigten ist, wie die Gegner mit den einen oder anderen Veröffentlichungen umgingen.

Wer Veröffentlichungswünsche hat sollte sich daher an den Unterstützerkreis wenden, damit Gustl und seine AnwältInnen gefragt werden können. Bedenken Sie aber, dass die Ressourcen der fast ausschließlich ehrenamtlich Arbeitenden begrenzt sind und dass Prioritäten, Für und Wider sehr sorgfältig abgewogen werden müssen.

RSponsel schrieb:

Die Duraplus-Hefter Veröffentlichung ginge nur mit Einverständnis von Gustl F. Mollath und seiner AnwältInnen

nachgefragt schrieb:

@Sponsel:
Haben Sie unter den zig-Links auf der verlinkten Seite das 161-Seiten pdf verlinkt und wenn ja wo? Ihr Link hier im Beck-blog verweist nur auf die Seite , auf der Sie unten dann eine Kurzzusammenfassung präsentieren, aber nicht auf die im Ordner enthaltenen Dokumente selbst?

Ja, Sie haben recht. Das Konvolut ist m.E. derzeit öffentlich nicht einsehbar.  Es ist auch m.E. noch nicht geklärt, ob dies denn im Sinne Von Gustl F. Mollath und seiner Verteidigung wäre. ...

Wer Veröffentlichungswünsche hat sollte sich daher an den Unterstützerkreis wenden, damit Gustl und seine AnwältInnen gefragt werden können. Bedenken Sie aber, dass die Ressourcen der fast ausschließlich ehrenamtlich Arbeitenden begrenzt sind und dass Prioritäten, Für und Wider sehr sorgfältig abgewogen werden müssen.

Das ist ja legitim, zeigt aber natürlich, dass auf der "gustl"-Homepage sehr selektiv ausschließlich solche Dokumente publiziert werden, die Mollath in ein leidlich günstiges Licht rücken.

3

Ich denke, der Hauptvorwurf besteht darin, dass Herr Mollath zu seinen Schwarzgeldvorwürfen von keiner Stelle angehört wurde, nicht von der Steuerfahndung, nicht von der Staatsanwaltschaft, nicht von Huber, nicht von Eberl, nicht von Brixner. Brixner soll Mollath sogar wiederholt hysterisch abgewürgt haben als er davon zu sprechen begann. Er soll ihm damit gedroht haben, dass er niemals wieder heraus käme, sollte er erneut damit anfangen.

Gerade das Verhalten der Richter muss doch sehr wundern. Vor ihnen stand ein Angeklagter mit Verdacht auf gemeingefährliche paranoide Wahnvorstellungen, der aber Explorationsgespräche verweigert hatte. Es muss sich doch geradezu angeboten haben, dass man ihn in der Verhandlung davon ausgiebig reden ließ, wenn er schon selbst damit anfing. Das war doch der Stoff, mit dem man die Beschlüsse und das Urteil füllen konnte und an den die Psychiater selbständig nicht dran gekommen sind. Ich hoffe, Brixner wird am Freitag die Gelegenheit bekommen, das zu erklären.

@Waldemar Robert Kolos

 

Sie wundern sich über "das Verhalten des Richters" Brixner.

Ich meine, die "Dinge" könnten vor dem Hintergrund der von Schlötterer im 2. Teil seines Buches (Macht und Missbrauch) aufgezeigten Strukturen, die sich gewiss nicht mit Beckstein/Seehofer aufgelöst haben (Stichwort: "Justizhoheit" lag bei den MP) sich doch   e i n f a c h   so zugetragen haben, wie es ein SZ-User schon im Frühjahr trefflich zusammenfasste - wie immer man das "Ding" auch bezeichnen mag.  Es geht um den Schutz der Partei(nahen) - und der ginge dann "im Zweifel" immer vor (Gesetz und Recht). Wer sich im Freistaat umschaut, dem wird dieses Prinzip [mir schreim uns uns; uns koa koaner - Hund sans scho ...] nicht gänzlich verborgen geblieben sein.

 

Es ist hohe Zeit, dieses Denken  genau so   e i n f a c h  abzuwählen; dazu bedürfte es aber einer Medienlandschaft, die tief und umfassend ohne Ansehung von Person, Partei und mancher so elitär und scheinbar human daher kommenden, sich aber doch nur um sich selbst drehenden Organisationen berichteten und aufklärten - bundesweit , als Serie, bis es der letzte kapiert hat.

Lesen Sie selbst.

Herzlichst

mkveits

 

Zitat:

 

DanVil 28.2.2013 | 21:51 Uhr

Also die Finanzbehörden sind ganz klar mit im Boot bei der Verschwörung gegen Mollath. Hätten sie ermittelt und dies hätten sie müssen, wäre die Verschleppung in die Psychiatrie nicht möglich gewesen. Es hätte genügt, wenn auch nur einer der Beteiligten nicht mitgespielt hätte und die Verschwörung wäre nicht gelaufen. Es durfte weder von der Staatsanwaltschaft, noch von Finanzbehörden oder sonst jemanden, gegen die angezeigten Steuersünder ermittelt werden, weil sonst die Steuersünder aufgeflogen und die Verrückterklärung Mollaths von Anfang an gescheitert und die anschliessende Verschleppung nicht möglich gewesen wäre.

Die Erfüllungsgehilfen der Verschwörer - Psychiater, bayerische Justiz, Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden - haben die Angezeigten geschützt und den Anzeigeerstatter weggeräumt.

Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-landtag-mollath-und-die-rolle-des-richters-1.1612571?commentspage=all:3:#comments

5

@ Dipl-Kfm Sobottka:

Merk, Wöhrl u.a. geben auch nicht vor, eine umfassende Aufklärung eines Skandals betreiben zu wollen bzw glaubt ihnen das ohnehin keiner so richtig .

Es fällt schon auf, dass z.B. Herr Sponsel qualitative Mängel der Gutachten ankreidet und dann auch noch hier im blog unrichtig behauptet, den Inhalt der DuraplusOrdner könne man auf der verlinkten Seite finden. Aber dann, wenn man fragt, warum er nicht Butter bei die Fische liefert, sich auf angebliche Restriktionen zurückzieht. Im Sinne einer kritischen Diskussion ist das nicht, dass sich der Unterstützerkreis auf ein exklusives Wissen beruft, nur einzelne Dokumente streut und verlangt, man solle dem sicher unterstützenswerten Anliegen , Mollath eine zweite Chance zu verschaffen, blind folgen oder der Sachkunde des Unterstützerkreises vertrauen.  Wenn man schon so vehement auf Schlechtachter eindrischt, aber davor zurückscheut, diese qualitativ ach so schlechten  Gutachten zu veröffentlichen, steht das schon im Widerspruch zum propagierten aufklärerischen Geist. Gustl  Mollath hat doch mit keinem Gutachter geredet oder Medikamente genommen,von daher ist nicht so ganz klar, welche intimen Details dann in den Gutachten enthalten sein sollen, die z.B. über das, was in den von Strate veröffentlichten Verhaltensbeobachtungen aus Bayreuth hinausgehen.

3

Habe mir den BR-Beitrag, Sendung Kontrovers von heute abend, angeschaut. Der zeigt klar, dass sich auf den Ebenen nun verständigt wird, dass Lorenz-Löbleins und Strates gute Arbeit für Gustl Mollath zu seiner Freiheit führen wird.

Auch die Merkwürdigkeiten um seinen vormaligen Besitz werden angedeutet, sowie seine - das Wichtigste - zweifelhafte psychiatrische Unterbringung... Dabei werden die BKHs Erlangen und Bayreuth aufgezeigt. Warum aber nicht der forensich-psychiatrische "Hochsicherheitstrakt" Straubing? Oder war Herr Mollath dort nicht oder wie oder was?

5

Durch den - hervorragenden - "Kontrovers"- Beitrag ist offengelegt, dass die Ex-Frau mit ihrem neuen Partner "rechtswidrig" das Haus geräumt habe. Laut Nachbarn wurden Gegenstände von einem Mann vom Balkon in den Garten geworfen....

 

Die Justiz hat dem BR bestätigt, dass ein Gerichtsvollzieher hätte dabei sein müssen. Das war nicht der Fall. 

 

 

5

 

 

Warum ist im Kontrovers-Beitrag eine "nachgestellte Szene", in der Herr Mollath seine Frau schlägt?

Warum sagt Dolmany aus, er hatte Angst vor Herrn Mollath? Welchen Grund hat er für die Angst?

Warum sagen überhaupt Dolmany und Gebessler aus? Was ist mit ihrer Schweigepflicht?

 

Die "nachgestellte Szene" sollte Herrn Mollath zur Überlegung veranlassen, ob er gegen den Beitrag vorgeht.

Vermutlich gibt es noch mehr, wogegen vorgegangen werden könnte.

5

Die Aussage von Dolmany und Gebessler sagen mehr über diese Personen aus als über Herrn Mollath. Mollath hat an eine Tür geklopft (Dolmany) und er wurde von diesem seltsamen, offensichtlich überforderten Betreuer als "schwierige Persönlichkeit" dargestellt....

Das sind nach meinem Eindruck konfliktscheue Angsthasen, die bereits die Polizei rufen, wenn einer komisch schaut. Diese   Personlichkeitsstruktur wurde bei Dolmany offenbar gezielt missbraucht (und ins Urteil überführt) - wieso sonst hätte Brixner dessen Antrag auf Entbindung der Pflichtverteidigung völlig unüblich übergehen sollen? Auch dies legt der Beitrag offen.  

 

Was die Schattendarstellung eines Ehestreites angeht....geschenkt. Gegen diese "häusliche-Gewalt"-Märchen muss auf gab anderer Ebene und generell vorgegangen werden! 

5

ZITAT Winfried Sobottka (wurde von der Mod. gelöscht, aber sicher nur wegen des letzten Satzes, den ich hier weggelassen habe)

Man sehe sich einmal an, wie die (in den letzten Minuten des Vids) das Vorgehen der Strafvollstreckungskammer Bayreuth (Pfäfflin) verkaufen - als ernsthaftes Bemühen um die Gewinnung eines sauberen Urteils durch einen "externen" Gutachter...

Wenn Pfäfflin nun pro Unterbringung empfiehlt, was er ja kaum anders kann, da er davon ausgehen muss, dass Mollath gewürgt usw, habe, dann wird es also heißen: "Sorgfältige Überprüfung durch einen externen Gutachter ergab, dass Mollath gefährlich ist und untergebracht bleiben muss."

ZITAT ENDE

 

Was Pfäfflin angeht, so hat schon Frau Wolff berechtigte Zweifel angemeldet, ob sich da Bayreuth nicht in ihm täuscht. Möglicherweise wird die Strafvollstreckungskammer nicht den willfährigen Gutachter und das gewünschte Gutachten erhalten, sondern vielmehr Klartext hören. Pfäfflin ist auf weitere Gutachten Bayreuths nicht angewiesen, und wenn er klug und vernünftig ist, so wird er der Kammer mitteilen:

 

 

"Nachdem mir mittlerweile durch den veröffentlichten Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt geworden ist, dass es keinen Schwarzgeldwahn gibt (diese Schwarzgeldgeschichte vielmehr Realität ist) und auch keine Wahnausweitung auf Herrn Wörthmüller (dieser vielmehr tatsächlich enge Kontakte mit den Tätern pflegte), so kann ich wahnhafte Vorstellungen bei Herrn Mollath nicht erkennen. Die abgeurteilten Straftaten (von denen ich auftragsgemäß ausgehen muss) sind somit als ganz normale Straftaten anzusehen. Eine Allgemeingefährlichkeit Mollaths besteht nicht.

Im übrigen habe ich - ebenso wie die Staatsanwaltschaft Regensburg - ganz erhebliche Zweifel an der Täterschaft Mollaths. Im Falle der Unschuld des Herrn Mollaths bezüglich der abgeurteilten Taten ergibt sich aber kein anderes Bild, da ein Wahn ganz offensichtlich nicht vorliegt und auch bei Einweisung nicht vorgelegen hat".

 

 

Dies kann Herr Pfäfflin durchaus vertreten, da ihm die Verwertung von zusätzlichen Erkenntnissen (wie z.B. das Aktenmaterial des Wiederaufnahmeantrages) nicht verwehrt ist.

Die Wahrscheinlichkeit hierfür, dass sich Pfäfflin auf diese Weise elegant aus der Affäre zieht, ist m.E. (und nach Ansicht von Frau Wolff, der ich hierin vollkommen zustimme) recht groß.

4

Hier wurde mitgeteilt, dass Dr. Pfäfflin den Gutachtenauftrag annehmen Muss, er darf nicht ablehnen. Wie lange Zeit darf er berechnen?

Das Ganze ist absurd.

Er kann Herrn Mollath eine lange Liste von psychischen Störungen zuschreiben - wer sucht der findet - oder ihn halt für gesund erklären. Es ändert überhaupt nichts an die Lage.

Gefährlichkeitsprognose lautet: "Taten wie bisher"

Als Begründung für die Forensik wäre laut fraglichem Urteil: "schwere Körperverletzung", Sachbeschädigung ist nicht schwerwiegend genug.

Eine Beziehungstat ist keine Gefärdung für die Allgemeinheit, hat man wohl auch damals eingesehen, immerhin durfte Herr Mollath 4-5 Jahre frei herumlaufen, bis er für diese Tat bestraft wurde.

Danach vergaß man es und die Gefährlichkeit war plötzlich rückwirkend festzustellen? Wir hatten einfach alle Glück, dass uns nichts passiert ist?

Wenn man mit wirklich gefährliche Straftäter wie z.B. Breivik auch so umgehen würde, dann sind wir arm dran.

Egal was Dr. Pfäfflin nun schreibt, muss Herr Mollath freigelassen werden. Er kann eine Menge Psychokram aus dem Ärmel zaubern, hat er schon mal getan, aber was soll es bringen?

Gruss

Tine Peuler

5

 

Nur öffentlich vereidigte und bestellte SV müssen regelhaft Aufträge annehmen - absurde Beweisfragen

Gast schrieb:

Hier wurde mitgeteilt, dass Dr. Pfäfflin den Gutachtenauftrag annehmen Muss, er darf nicht ablehnen. Wie lange Zeit darf er berechnen?

Da bin ich nicht sicher. Aufträge müssen in der Regel nur öffentlich vereidigte und bestellte Sachverständige annehmen. Falls Prof. Pfäfflin öffentlich vereidigter und bestellter Sachverständiger ist, muss er, wiewohl natürlich auch hier begründete Ausnahmen möglich sind wie z.B. Krankheit, Überlastung, Abwesenheit.

An dieser Stelle wäre vielleicht mal eine Information oder Nachforschung lohnend, weshalb so viele Sachverständige nicht vereidigt werden, wenn sie keine öffentlich bestellten und vereidigten sind. Herr Prof. Müller: wie wär's?

Im übrigen sind die Beweisfragen absurd - weil so nicht beantwortbar - und zeigen, was der vorsitzende Richter Kahler von der Sachlage versteht. Vermutlich geht es aber "nur" darum, die überfällige Entscheidung hinauszuzögern, Zeit gewinnen mit dem Nebeneffekt, die strafende Beugehaft möglichst lange aufrecht zu erhalten. Dazu passen dann auch die neuen Schikanen: ein  System führt sich vor. 

 

 

 

 

 

 

 

@RA Veits

Ich danke Ihnen für Ihren Lesehinweis.

Diesen Beitrag in der SZ hätte ich im Februar noch für lächerliche Phantasterei gehalten. Zugegeben, auf den Begriff allein kann es nicht ankommen. Ob von Verschwörung, Komplott, Gemauschel, Mauschelei, Menscheln, Klüngelei die Rede ist, das dürfte im Grunde egal sein. In allen steckt etwas Mystisches.

Der Fall Mollath ist aber ein Mysterium. Das kann inzwischen niemand ernsthaft leugnen.

Es fällt mir trotzdem immer noch schwer an ein so Menschenwürde verachtendes Menscheln zu glauben. Dass sich aber ein Strafrichter von heute quasi als Inquistionsrichter betätigt, das hätte ich zuvor auch niemals glauben wollen.

Nicht genug, dass Herr Mollath in die Psychiatrie zur Beobachtung ohne Untersuchungskonzept eingewiesen wurde, nachdem er mehrfach und wiederholt die Exploration abgelehnt hatte, so dass nicht erkennbar war, welchen Sinn die Einweisung haben sollte außer Herrn Mollath in seiner Menschenwürde psychisch zu brechen. Weil Herr Mollath sich aber nicht brechen ließ, hatte die Einweisung auch nichts gebracht. Leipziger konnte dann immer noch kein Gutachten anfertigen.

Und jetzt kommt für mich etwas völlig Unglaubliches dazu: Leipziger rief den Strafrichter gleich nach Mollaths Entlassung an und verlangte für die Begutachtung weiteren und aktuellen Stoff für Mollaths strafbares Verhalten, den es aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben hat. Und als wenn das eine Selbstverständlichkeit wäre, versprach ihm der Strafrichter dann auch noch, sich darum über die Staatsanwaltschaft persönlich zu kümmern. Und siehe da, zwei Wochen später legte die Polizei eine Akte gegen Mollath wegen des Verdachts der Sachbeschädigung an und füllte sie mit Anzeigen, die zuvor gegen Unbekannt gestellt wurden. Das genügte dann Leipziger, um ein Gutachten zu erstellen, das zu vorläufigen und endgültigen Einweisung Mollaths in die Psychiatrie sowie zu Verweisung an das LG geführt hat und auf dem bis heute alle nachfolgenden Gutachten im Überprüfungsverfahren aufgebaut haben, mit Ausnahme des Weinberger-Gutachtens.

Aber auch mit dem Leipziger-Gutachten und dem Verweisungsantrag der StA endete die Sache für den Strafrichter noch nicht. Auch das ist unglaublich. Denn bekanntlich gibt es kaum ein mehr Befriedigung verschaffendes Gefühl für einen Richter als eine Akte für immer und ewig zu schließen. Aber nicht für den guten Strafrichter Eberl. Er kann sich von der Mollath-Akte einfach nicht trennen und sitzt weitere fünf Monate auf ihr bis die Anklage wegen Sachbeschädigung eingeht und der Geschäftsverteilgsplan beim LG sich mit der Maßgabe ändert, dass auch die mit der Sache bereits vorbefasste Kammer Brixners als zuständige Kammer in Betracht kommt und dann auch tatsächlich zuständig wird.

Das Trio Leipziger, Eberl und Brixner hielt Mollath wohl für so etwas wie einen fränkischen Don Quijote. Das Bild dazu konnten sie aber nicht einmal ansatzweise zeichnen. Das ist um so unverständlicher, weil Mollath zwar mit Leipziger nicht reden wollte aber Eberl und Brixner ausgiebig über seine angebliche Wahnvorstellungen zu der Schwarzgeldverschiebung zu berichten bereit war und sie Leipziger damit eine gute Grundlage zur Diagnose hätten liefern können. Aber sie würgten ihn ab. Offensichtlich, weil sie nicht wirklich daran interessiert waren.

Ungeklärt bleibt daher bis heute, worin die Analogie zu Windmühlen bestanden haben soll, die für zyklopische Riesen, zu Schafherden, die für Heere gehalten wurden und Mollath in dieser irrealen Fehlvorstellung gegen sie angekämpft haben soll. Was dachte er wohl, was seine Frau sei als er die angeblichen Körperverletzungen begangen hatte? Was dachte er, seien die Fahrzeuge als er die angeblichen Sachbeschädigungen begangen hatte? Ich finde auch keine Analogie zu einem pathologischen Leiden, in etwa an dem Untergang des "Rittertums", dem er durch die ihm zu Last gelegten Tathandlungen die Wiederherstellung und Anerkennung verschaffen wollte und angeblich immer noch will, weil er angeblich immer noch krank sei.

Ein unglaubliches Mysterium, an dem die Justiz aber immer noch hartnäckig festhält. Das erinnert mich wiederum an das Cardillac-Syndrom in E.T.A. Hoffmanns "Das Fräulein Scuderi". Auch die Justiz scheint sich um keinen Preis von ihren Werken, ihren Entscheidungen trennen zu wollen. Für eine dissoziative Identitätsstörung bzw. multiple Persönlichkeitsstörung könnte man das halten: mindestens zwei Gesichter und mindestens eine sehr hässliche Fratze darunter.

Besten Gruß

W.R. Kolos

Dass das Urteil ein Skandal ist, ist längst offenkundig.

Die Steigerung des Skandals ist, dass es nicht möglich ist G. Mollath zu entlassen.

Richter Kahler hätte die Möglichkeit gehabt um nach 6 stündigem Gespräch und entsprechender Akteneinsicht G. Mollath die Freiheit zu geben. Als Richter sollte er mehr Kompetenz haben als ein Gutachter und durch sein Nichthandeln stellt er sich selbst ein Armutszeugnis aus.

Die größtmögliche Steigerung des Skandales ist, wenn sich erweist, dass der Fall Mollath ein politischer Fall ist.

Wenn das Parteibuch entscheidet ob G. Mollath gefährlich sein muß und nicht die Fakten und  Richter sich der Partei gefügig machen.

Der Untersuchungsausschuss wird zeigen ob es nur die Oppositionsparteien sind, die G. Mollath für unschuldig halten.

Gibt es eine Parteihörigkeit innerhalb der Regierungsparteien, der auch die  " unabhängigen" Richter angehören und dadurch Gesetze nicht eingehalten werden, ist unsere Demokratie in Gefahr.

 

5

Der Untersuchungsausschuss wird gar nix zeigen, ich verstehe nicht wer an so einen Blödsinn glaubt.  Dort wird weiter gelogen bis sich die Balken biegen, gibt da ja auch kein Mittel dem zu begegnen.......Leider......also davon braucht man sich nichts zu versprechen und gleich garnicht die WAHRHEIT.

 

Sorry

5

Einem Artikel von Markus Klöckner vom 17.05.2013 bei telepolis ist zu entnehmen, dass Bundespräsident Gauck durch einen Bürgerbrief seit Dezember 2012 von dem Fall Gustl Mollath Kenntnis hat!

 

www.heise.de/tp/blogs/8/154279

5

Komplotthypothese mehr als gerechtfertigt und keine Verschwörungstheorie

Der Begriff „Mysterisches“ (#34) gehört mehr in die Grenzwissenschaften und gefällt mir an dieser Stelle so wenig wie der populistische Totschlagbegriff „Verschwörungstheorie“ (die es auch geben mag), um legitime Hypothesen zu diskreditieren.  

Nun, aufzuklären ist, wie hunderte von Fehlern alle zu Lasten Mollaths zustande gekommen sein können. Ich spanne mal den Hypothesenraum auf, wobei zunächst die möglichen Akteure zu bestimmen sind: (1) Ärzte (die oft durch einseitig-parteiliche fremdanamnestische Atteste unangenehm auffallen), (2) Bank (betroffene), (3) Behörden, (4) Ehefrau und ihre Verbündeten, (5) falsche Freunde, (6) forensische Gutachter (Psychiater),  (7) Justiz (Richter, Gerichte), (8) Justiz (Staatsanwaltschaft), (9) Nachbarn/ Bekannte (10) Politik, (11) Polizei, (12) sonstige.

H0: Es gab kein Interesse, den Fall abzuwiegeln, sondern ihn rechtsstaatlich korrekt und fair zu behandeln. Alle Eindrücke, die dem entgegenstehen sind durch reinen Zufall zu erklären (ursprüngliche Position Dr. Merk, Richterbund, Gerichte, Staatswanltschaften).

H1 Schwarminteressenhypothese: Es gab Interessen, den Schwarzgeldfall abzuwiegeln, die ohne zentrale Steuerung zusammenwirkten: H1.1 bis H1.12.

H2 Komplotthypothese mit einem Zentrum: Es gab Interessen, den Schwarzgeldfall abzuwiegeln, die von einem Zentrum ausgingen: H2.1 bis H2.12

H3 Komplotthypothese mit sich ausweitenden Zentren: Es gab Interessen, den Schwarzgeldfall abzuwiegeln, das von einem Zentrum ausging, das weitere Zentren (durch Identifikation, Übernahme) hevorrief, die im gleichen Sinne gewirkt haben, wie das ursprüngliche Zentrum: H3.1 bis H3.12

Hx: Sonstige Hypothesen  Rest- und Auffangkategorie, die uns immer mahnen sollte, es könnte auch noch was übersehen oder nicht bedacht worden sein.

Insgesamt sind auch Kombinationen aus den vier Hypothesen-Teilräumen möglich und m.E. auch realistisch. Es kann das eine oder andere Zufall, Schwarminteresse, zentrales oder ausgeweitetes Komplottinteresse sein. Die Dinge sind im Leben oft verwoben und kaum ein forensischer Sachverhalt ist eindeutig. Fast immer gibt es Indizien oder Gründe für eine Hypothese wie auch für die Alternativhypothesen. Deshalb ist einseitiges Ermitteln, Prüfen, Hypothesendenken ja so ein kardinaler und unverzeihlicher Kunstfehler, was niemand besser wissen sollte als ein Richter. Doch was nutzen wissende Kundige, die sich nicht an ihre Pflichten, Wissenschaft, Erfahrung oder den gesunden Menschenverstand halten?

Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass bei Überschreitung bestimmter Schwellen, Systeme eine Eigendynamik („Selbstläufer“) entfalten können (man kann nicht mehr zurück, will das Gesicht nicht verlieren, …).

 

Unser Richter der Reserve Heindl meint die Verfälschungen im Urteil bezüglich des Tatzeitpunktes wären von Brixner auf Bitte des BGH eingebaut worden.

Auf die Frage, ob er auch Belege hätte für solche Behauptungen, wird die Antwort, nun ja, diffus...aber man höre selbst

 

Heindl in München

Über Mystik finde ich in google..... ist aus dem griech. "myein", "die Augen verschließen und verstummen"

Kann durchaus mit dem Fall Mollath in Beziehung gebracht werden........es sind aber nicht die Schreiber auf der Mollath- Seite gemeint.

 

5

Zu dem YouTube-Link, der jetzt hier - wie auch auf Twitter verlinkt wird und der auch mir schon per E-mail zugeleitet wurde. Angeblich gibt das Video einen Vortrag von einem Richter i.R. Heindl Ende April 2013 wieder (dies ist nicht nachprüfbar, sämtliche Personen sind verpixelt, vielleicht um die "Brisanz" des Mitgeteilten künstlich zu erhöhen). Der Vortragende spricht ständig von einer "Uniform" bzw. von einer "Faschingsuniform". Es handelt sich bei der Bekleidung des auf dem Video festgehaltenen Reifenstechers aber keineswegs um eine Uniform und auch bei den Kleidungsstücken, die bei Herrn Mollath beschlagnahmt wurden (als "ähnliche", vgl. Urteil des LG) , handelt es sich nicht um Uniformstücke, nicht einmal entfernt. Möglicherweise will sich der dort Vortragende nur wichtig tun und hat offenbar weniger Kenntnisse zum Fall Mollath als er behauptet.

Fakt ist: Das Video wurde in der Hauptverhandlung (HV) nicht gezeigt und ist als Beweis nur ganz indirekt "verwertet" worden, indem man (außerhalb der HV) Frau M. dazu befragt hat und der vernehmende Polizeibeamte dann in der HV befragt wurde. Laut elektr. Datumsanzeige im Video stammt es von einem Tag (Nacht) , an dem keine der angeklagten Taten begangen wurde. Ob die Datumsanzeige richtig ist, weiß ich nicht. Die vom gefilmten (Täter?) getragene Kleidung besteht aus einer ganz normalen unauffälligen dunklen Jacke und  einer dunklen Mütze. Mehr ist auf screenshots des Videos nicht zu erkennen. Bei Herrn Mollath wurde eine normale dunkle Jacke und eine dunkle Mütze beschlagnahmt. Mit Uniform oder Facshing hat die Bekleidung nicht das Geringste zu tun - das ist ein Phantasieprodukt des Vortragenden. Eine Identität der Bekleidung mit der des Gefilmten ist für mich nicht feststellbar und wurde auch in der HV nicht festgestellt. Das alles ist schlimm genug, denn u.a. aufgrund dieser für ein Landgericht (und unter den Augen eines "Strafverteidigers") hanebüchenen  "Beweisaufnahme" sitzt nun Herr Mollath seit mehr als sieben Jahren in der Psychiatrie.

Darüberhinaus gehende Spekulationen, die Polizei selbst habe jemanden in Mollaths "Uniform" losgeschickt, sind wirklich an den Haaren herbeigezogen. M.E. schaden solche Spekulationen eher dem Anliegen, die Wahrheit zum Fall Mollath herauszufinden, weshalb ich auch zu Gunsten Herrn Ri Heindls einmal annehme, dass er das nicht ist.

Fakt ist, auch sie kennen das Video nicht insofern lässt sich dazu überhaupt nichts sagen. Man kennt das nur durch die Aussage eines Polizeibeamten der es gesehen haben soll. Es wurde aber nicht als Beweismittel in die HV eingeführt und das wohl aus gutem Grund. Aber auch das ist nur Spekulation.

5

Sehr geehrter herr Sobottka,

ich habe jetzt mein obiges Posting noch ergänzt und gehe z.T. auf Ihre Fragen ein, soweit ich das kann.

Gruß

Henning Ernst Müller

Ja, man kann natürlich daheim Thesen aufstellen und diesen dann nachrecherchieren. Aber auf der Basis sofort  erkennbar unrichtiger Behauptungen in der Öffentlichkeit herumzuspekulieren, das schadet nicht nur der eigenen Glaubwürdigkeit (da ist Herr Richter Heindl ja vielleicht schmerzbefreit, wenn er es denn wirklich ist), sondern auch dem sachlichen und gerechten Anliegen. Es liegt im Fall Mollath zu Vieles im Argen (in Justiz, Psychiatrie) als dass es notwendig wäre, noch mit Erfindungen eins drauf zu setzen.

 

@Sobottka

 

Die Verwirrung rührt daher, dass im Urteil auf S.16 in gewohnt lässiger Weise und Brixnerischer Genauigkeit mit den Daten um sich geworfen wurde.

Im Urteil wird als Datum der Hausdursuchung mit dem 04.02.2004 angegeben. Tatsächlich fand diese 2005 statt, ebenso wie die drei Tage zuvor am 1.2.2005 stattgefunden Reifenstechereien zum Nachteile Gregers.

 

Fix wie die Nürnberger Polizei nunmal ist, wurde dieses Video dann hurtigst Frau Mollath vorgespielt und am 4.02.2005 die inkriminierende Pudelmütze samt Jäckchen bei der Hausdursuchung sichergestellt.

 

Ist das nun traum- oder märchenhafte Ermittlungsarbeit der Nürnberger Polizei?

 

Aber Heindls Darstellung ist reiner Science Fiction und nur dem Umstand geschuldet, dass der das Urteil für bare Münze genommen hat...

 

Nachtrag: Der eigentliche Witz dieses Videos liegt in der Tatsache, dass die besagte Reifenstecherei zum Nachteile Gregers NICHT angeklagt war. Was Herrn Dolmany natürlich von komplizierten Beweisanträgen bezüglich einer Inaugenscheinnahme des Videos befreite. 

Somit ging es fröhlich und frei nach dem Motto:" Wir backen uns ein Urteil." zur Sache...

 

Wie bereits oben benannt: nun wird der Pflichtverteidiger Dolmany vorgeschoben!

 

Richter Eberl sagte im Untersuchungsausschuss offenbar aus, dass "sogar" (!) dieser sich "bedroht" gefühlt habe......na dann!

Weshalb er dann nicht entbunden wurde, ist unklar! 

 

http://www.antenne.de/nachrichten/bayern/artikel/686735/Justiz-widerspri...

 

Das scheint ein übliches Muster - einer "fühlt" sich bedroht und fortan ist die Person per se "bedrohlich" und hat die Paria-Rolle! 

Jedes Argumentation hiergegen und jede Gegenwehr wirkt wie das Um-sich-Rudern beim Versinken im Sumpf....

 

Das ist auch meine Erfahrung mit der Justiz Franken.

5

[quote=M. Deeg ]

Wie bereits oben benannt: nun wird der Pflichtverteidiger Dolmany vorgeschoben!

 

Richter Eberl sagte im Untersuchungsausschuss offenbar aus, dass "sogar" (!) dieser sich "bedroht" gefühlt habe......na dann!

Weshalb er dann nicht entbunden wurde, ist unklar! 

 

Kaltlächelnd wurde ein in Gefahr befindlicher Verteidiger weiteren Angriffen ausgesetzt? Donnerwetter! Und Richter Brixner hatte wenig Zeit zum Aktenstudium, konnte aber schon Jahre zuvor ungebeten Auskünfte erteilen? Das sind schon Mordskerle. Wie meint die CSU? Der Fall wurde von den Steuerbehörden und der Justiz behandelt wie hunderte anderer fälle täglich. Das kann man so oder so verstehen.

5

Was Heindl über die Reifenstechereien, dem Polizei-Video und dem Faschingskostüm sagt, wurde in Gänze am 27.04.2013 in München auch von Edward Braun bestätigt, mit

dem ich dazu persönlich in München am 27.04.2013 gesprochen hatte und der mir die ganze Dubiosität dieser "Schuld-Konstruktion" im Detail geschildert hatte, wie man Gustl Mollath

diese Reifenstecherei angehängt hatte.

5

Richter Eberl sagte, es sei nicht möglich gewesen, dem Entbindungsgesuch des Pflichtverteidigers stattzugeben, weil Mollath sonst evtl. ohne Verteidiger dagestanden wäre, er fügte hinzu: „Es ist das Natürlichste der Welt, auf die Anzeige des Wahlverteidigers zu warten.“

Dann sagte er auch noch: „Im Übrigen glaube ich mich zu erinnern, dass ich mal mit dem Herrn Ophoff [dem Wahlverteidiger] telefoniert habe wegen dem Sachverständigen“. Was das mit der Nicht-Entbindung des Herrn Dolmany zu tun hatte, ist nicht klar geworden. Es wurde auch nicht viel nachgefragt, Richter Eberl hat mehr oder weniger einen Monolog gehalten.

5

Brixner hat, bis vor  _Kurzem_ im Amt, bei vollem Bewusstsein schwerste unrechtsmässige Urteile gefällt, offensichtlich ohne echte Rechtsgrundlage, wie z.B. im Fall Mollath.

Wolle wir den freilasse?

5

Das Video mit dem Vortrag des Richter i.R. Heindl vom 27.04.2013 in München wurde

im Beschreibungstext im Video um den kritischen Kommentar vom  17.05.2013 des Prof. Dr. Henning Ernst Müller ergänzt und

entsprechend kommentiert...

 

http://www.youtube.com/watch?v=KEKTkO7AhrM

 

 

4

SZ:

Er sehe sich durch journalistische Berichte in seiner Ehre verletzt, aber das seien wohl die "Kollateralschäden", die man "erdulden" müsse zugunsten einer freien Berichterstattung. Brixner ist sehr erregt, als der das sagt.

 

In seiner Ehre fühlt er sich verletzt der Herr Brixner.

Wie ist es G.Mollath die 7 Jahre in der Forensik gegangen.....und die Jahre davor?

Genau so habe ich mir diesen Herren Richter vorgestellt, er will sich nun als Opfer darstellen.

Er hat sich womöglich diesen Satz verinnerlicht.

" Je plumper und aggressiver gelogen wird, desto ergebener glauben die Menschen daran"

 

 

 

5

Was Richter i.R. Heindl betrifft, stelle ich fest, dass er offensichtlich zu dem steht, was er sagt und tut. Den Wahrheitsgehalt der Aussagen kann ich nicht nachprüfen, aber dies allein ist mehr als was man für andere sagen kann.

Fraglich bleibt dann, warum ER weggepixelt wurde?

Eine andere Sache, die für Ri. i.R. Heindl spricht: er hat sich sehr dafür eingesetzt, dass Dr. Weinberger sein Gutachten schreiben konnte. Mit dem Ergebnis: Hier liegt ein Fehlurteil vor, und auch wenn Herr M. die Taten begangen haben sollte, sind sie keine Berechtigung für das Wegsperren in der Forensik.

Ohne Mühe und Kampf konnte Dr. Weinberger sein Gutachten nicht schreiben, Ri. i.R. Heindl hat ihn unterstützt.

Mehr weiß ich nicht.

Dass Ri. i.R. Heindl sich mit Aussagen jetzt zurückhält, solange man ihm keinen Glauben schenken will, verstehe ich. Was auch immer er zu sagen hat, KANN aber wahr sein.

Gruss

Tine Peuler

5

Quote:
Fraglich bleibt dann, warum ER weggepixelt wurde?

 

Das hat technische Gründe. Es geht mit der eingesetzen Videosoftware nicht, bzw. habe ich so eine solche Funktion in der Software nicht finden können.

 

5

Der Auftritt der Richter im UA zeigt: die Justiz gehört im Unterbringungsrecht - wie die forensische Psychiatrie - fundamental neu organisiert.

Am besten schafft man im Unterbringungsrecht neue Instanzen, etwa Bürgergerichte und Bürgerstaatsanwaltschaften mit juristischer Beratung, wobei die VertreterInnen vom Volk zu wählen sind.

Was sich im übrigen der UA von diesen Leuten gefallen ließ, ist mehr als erstaunlich. Da genierte man sich nicht einmal, den Dreijahreszeitraum mit Problemen eines Mitarbeiters mit der Schreibmaschine zu "erklären". Deutlicher kann man wohl nicht zum Ausdruck bringen, was diese Mollath-Justiz von den gewählten Volksrepräsentaten im Landtag hält.

Bedauerlich erscheint zudem, dass der UA nicht mit wünschenswerten, effektive Vernehmungsqualitäten gesegnet zu sein scheint (sitzen da keine AnwältInnen drin?)

Im Zuge der dringend notwendigen Reform sollte auch das gesamte forensisch-psychiatrische "Gut"achterverfahren auf den Prüfstand. Die einfachste und billigste (20 Cent pro Gutachten) Reform-Methode wäre, dass die Gutachtenaufträge mit Formblättern der Mindestanforderungen versehen werden, nach denen das Gutachten durchzuführen und darzustellen ist.  Auch die gänzliche Abschaffung erscheint eine diskutierbare Option.

http://www.gustl-for-help.de/support.html

 

Aus der Webseite von gustl-for-help:

  • Edith Dörner und Gerhard Dörner, Nürnberg
  • Timo Schüring, Nürnberg
  • Zerrin Heindl, Henfenfeld
  • Alwin Engelhardt, Nürnberg
  • Robert Lindner, Hersbruck
  • Reiner Hofmann, Schwabach
  • Wolfgang Fritz, Stadlern
  • Friedrich Schuster (Vorstandsmitglied Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. NRW), Bochum
  • Marion Ullmann, Nürnberg
  • Robi Biswas, Beimerstetten
  • Rainer Ruis, Nürnberg
  • Edgar Liegl, München
  • Erwin Bixler (für das Whistleblower-Netzwerk), Rodalben
  • Fritz Letsch, München und Mangfalltal

Außerdem befasst sich mit dem Fall Dr. Wilhelm Schlötterer (Ministerialrat i.R. und ehemals leitender Beamter im Bayerischen Finanzministerium) siehe Videobeitrag

 

 

Weder Herr Braun noch Richter Heindl sind hier aufgeführt. Wieviele Unterstützerkreise gibt es? Wer spricht von welchem? Welcher Unterstützerkreis hat welche Absichten? Das Spendenkonto des Unterstützerkreises wurde geändert. Kann der Grund im Unwissen über eingegangene Spenden liegen?

 

 

5

Grübler schrieb:

http://www.gustl-for-help.de/support.html

 

Aus der Webseite von gustl-for-help:

  • Edith Dörner und Gerhard Dörner, Nürnberg
  • Timo Schüring, Nürnberg
  • Zerrin Heindl, Henfenfeld
  • Alwin Engelhardt, Nürnberg
  • Robert Lindner, Hersbruck
  • Reiner Hofmann, Schwabach
  • Wolfgang Fritz, Stadlern
  • Friedrich Schuster (Vorstandsmitglied Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. NRW), Bochum
  • Marion Ullmann, Nürnberg
  • Robi Biswas, Beimerstetten
  • Rainer Ruis, Nürnberg
  • Edgar Liegl, München
  • Erwin Bixler (für das Whistleblower-Netzwerk), Rodalben
  • Fritz Letsch, München und Mangfalltal

Außerdem befasst sich mit dem Fall Dr. Wilhelm Schlötterer (Ministerialrat i.R. und ehemals leitender Beamter im Bayerischen Finanzministerium) siehe Videobeitrag

Weder Herr Braun noch Richter Heindl sind hier aufgeführt. Wieviele Unterstützerkreise gibt es? Wer spricht von welchem? Welcher Unterstützerkreis hat welche Absichten? Das Spendenkonto des Unterstützerkreises wurde geändert. Kann der Grund im Unwissen über eingegangene Spenden liegen?

Zerrin Heindl ist die Ehefrau von Richter Heindl.

Edward Braun ist in dem aktuellen BR-"Kontrovers"-Bericht ab Minute 1:29 zu sehen. Sein Zitat dürfte wohl als Nachweis als sein "Unterstützer" genügen.

Edward Braun ist auch im allerersten REPORT-Mainz-Bericht aus November 2011 zu sehen.
Edward Braun wird womöglich deshalb nicht als Unterstützer genannt, weil er nicht unmittelbar in Nürnberg wohnt, sondern in Niedersachsen.
Und mindestens 1 Unterstützer auf der obigen Liste von der Mollath-Webseite halte ich als Unterstützer für zweifelhaft, nachdem ich mit diesem Unterstützer

mal telefoniert hatte, und ich meine damit NICHT meinen "fast" Namensvetter "Reiner Hofman", mit dem ich auch schon einmal vor Monaten über die Webseite von G. Mollath telefoniert hatte.

3

Dem YouTube-Video möchte ich keineswegs eine Wertschätzung widerfahren lassen, die es nicht verdient. In dem Begleittext wird mir nun eine direkte Frage gestellt:

Auch eine logische Frage, die sich Herr Prof. Dr. Henning Müller stellen sollte:
Warum wurde der angebliche Reifenstecher, der angeblich mit dem Polizei-Video auf "frischer Tat" aufgenommen worden war, nicht sofort auf frischer Tat verhaftet?? Das wäre doch eigentlich die logische Konsequenz gewesen, wenn die Polizei wirklich seriös gearbeitet hätte.

1. Ich bin kein Vertreter der Polizei. Ich war bei den Ermittlungen nicht dabei und weiß auch nicht, ob die Polizei in dem Fall "seriös" gearbeitet hat oder nicht. Aber darum geht es auch nicht. Es geht mir um die Seriösität des Vortrags im YouTube-Film - und die ist aus meiner Sicht nicht gegeben. 

2. Das Tat-Video (ich kenne nur screenshots) ist angeblich mit einer automatischen Steuerung angefertigt worden, wurde also nicht von der Polizei live betrachtet, sondern erst im Nachhinein ausgewertet. Ob dies wirklich so war, weiß ich nicht. Aber es erscheint mir ein durchaus plausibles Vorgehen  und es erklärt, warum man den dort erkennbaren Reifenstecher nicht verhaftet hat. 

3. Wie schon gesagt, die Bedeutung dieses Tat-Videos für meine Kritik an dem Urteil gegen Herrn Mollath ergibt sich daraus, dass in der Hauptverhandlung das Video nicht als Beweismittel präsentiert wurde, dass es laut (auf den screenshots erkennbaren) Datumsangaben gar nicht zu den angeklagten Taten passt, dass der dort gefilmte Täter nicht identifizierbar ist - auch nicht durch seine Kleidung, und schließlich, dass aber Vors RiLG Brixner laut Urteilsgründen dennoch einen Teil seiner Überzeugung aus diesem "Beweismittel" schöpft. Nebenbei wird durch dieses Vorgehen in der Hauptverhandlung auch das Versagen der damaligen Verteidigung mehr als deutlich.

4. Was den Inhalt des YouTube-Videos angeht: Man tut der Sache überhaupt keinen Gefallen, wenn man (wie Richter Heindl offenbar, wenn er es ist) nun mit der Wahrheit ebenso nachlässig umgeht wie das Gericht in der Hauptverhandlung gegen Herrn Mollath. 

 

 

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.