Beiordnung einer gemischten Rechtsanwaltsgesellschaft möglich
von , veröffentlicht am 22.03.2013Nach dem Beschluss des OLG Nürnberg vom 15.01.2013 – 10 WF 1449/12 kann im Rahmen der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe auch eine Rechtsanwaltsgesellschaft, zu deren Geschäftsführern andere Personen als Rechtsanwälte gehören, nach § 121 ZPO beigeordnet werden. Die Tatsache, dass ein einzelner Geschäftsführer nicht als anwaltlicher Vertreter in Familiensachen vor Gericht auftreten könne, werde durch Rechnung getragen, dass eine Rechtsanwaltsgesellschaft zwar grundsätzlich die Rechten und Pflichten eines Rechtsanwalts habe, aber nur durch solche Organe und Vertreter handeln können, in deren Person die für die Erbringung der mandatsbezogenen Leistungen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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