Angabe „Steuerbüro“ in Kanzleibezeichnung nicht unbedingt irreführend
von , veröffentlicht am 19.03.2013Der BGH hat sich im Urteil vom 18.10.2012 – I ZR 137/11 mit der Frage befasst, ob die Bezeichnung „Rechtsanwaltskanzlei und Steuerbüro“ zulässig ist. Da die Angabe „Steuerbüro“ aufgrund der konkreten Tätigkeit objektiv zutreffend war, hat der BGH den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen und dabei festgestellt, man könne diese objektiv richtige Kanzleibezeichnung nicht allein deshalb als irreführend verbieten, weil ein Teil der an Dienstleistungen interessierten Verbraucher aus der Angabe „Steuerbüro“ den unrichtigen Schluss zieht, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater und ein Fachanwalt für Steuerrecht tätig.
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