Was verdient eigentlich ein Kraftfahrer?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 05.03.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht3|19794 Aufrufe

Das OLG Hamm (Beschluss v. 17.01.2013 - 2 UF 53/12) rechnet fiktiv so:

Damit ist von dem Einkommen eines Berufskraftfahrers auszugehen. Ein Vergleich aktueller Löhne unter der Internetplattform gehaltsvergleich.com ergibt, dass in Nordrhein-Westfalen ein Durchschnittsgehalt von 2.064,00 € brutto in diesem Bereich gezahlt wird. Nach geltendem Tarifvertragsrecht erhält ein Berufskraftfahrer in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft im Rahmen von Tätigkeiten, die entweder ein fachliches Können (Kenntnisse und Fertigkeiten) erfordern, das durch eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung erworben wird, oder die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine längjährige einschlägige Berufserfahrung erworben worden sind, ein Bruttogehalt von 10,92€/Stunde. Kraftfahrer mit erfolgreich abgeschlossener 2-jähriger Ausbildung als Berufskraftfahrer und anschließender 2-jähriger einschlägiger Fahrpraxis erzielen sogar einen Bruttostundenlohn von 11,30 €/Stunde.

Mithin hätte der Antragsgegner mit Berufserfahrung jedenfalls 10,92 € brutto/Stunde erzielen können. Bei rund 173 Stunden im Monat, dem senatsüblichen Ansatz bei der fiktiven Zurechnung eines Erwerbseinkommens aus vollschichtiger Tätigkeit, ergibt sich ein Bruttoeinkommen in Höhe von rund 1.899,00 €. Unter Berücksichtigung der Steuerklasse I ist die Lohnsteuer in Höhe von 195,16 €, der Solidaritätszuschlag in Höhe von 6,63 €, 9 % Kirchensteuer in Höhe von 10,85 €, 9,8% der Rentenversicherungsanteil in Höhe von 186,10 €, 1,5% der Arbeitslosenversicherungsanteil in Höhe von 28,48 €, 8,2% der Krankenversicherungsanteil (incl. 0,9% AN-Aufschlag) in Höhe von 155,72 € und der 0,975% Pflegeversicherungsanteil in Höhe von 18,52 € und damit ein monatliches Nettoeinkommen von 1.297,53 € anzunehmen.

Von diesem Einkommen sind fiktive berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5 %, mithin 64,88 €, abzuziehen

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3 Kommentare

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Volltext kostenlos: http://openjur.de/u/601761.html

 

Er ist kein Kraftfahrer, er hat überhaupt keine Berufsausbildung und noch nicht einmal irgend einen Schulabschluss. Gearbeitet hat er ein paar Monate als Kehrmaschinenfahrer bei seinem Bruder, dann wurde er krank. Er führt Depressionen an, wie ihm auch vom Arzt bescheinigt wurde. Woher? Urteilsbegründung: "Diese rührten aus der Trennung und aus dem Umstand, dass die Antragstellerin Umgangskontakte mit den gemeinsamen Kindern verweigere. Es habe lediglich zwei begleitete Treffen für jeweils zwei Stunden in neutralen Räumen gegeben."

 

Die zehn langen Seiten schwere Juristenarbeit mit Erklärungen zu Depressionsskalen und langen Aufsummierungen von Eurozahlen was wäre wenn er hätte und könnte nebst Zinsen, Prozenten, Kosten, Streitwerten (über 100 Zahlen) über kleinste Zeitabschnitte in der Urteilsbegründung werden ja nun endlich zu einem Geldsegen für die Kinder führen. Seine 60000 EUR sonstige Schulden und seine erfolgte Auswanderung nach Paraguay werden sicherlich nichts dran ändern, schiesslich besteht nun ein gestempeltes und unterschriebenes Urteil.

Es ist interessant, das gerade das Arbeitsgericht Hamm in einer Branche von etwaigen Tariflichen Lohnzahlungen ausgeht, in der max. 2% aller Unternehmen nach gültigen Tarifverträgen bezahlt.

Der Großteil der Spediteuren unterliegt keiner Tarifbindung. Viel mehr wird hier gezahlt was man will und bedient sich wenn überhaupt abgelaufener Tarifverträgen der wie z.b. dem BMT Fern den es schon seid 1992 nicht mehr gibt.

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Die Realstundenloehne eines Lkw Fahrers in einer Spedition, liegen im Schnitt zwischen 8,60 bis 9,60 €.

Für 1700 € netto, Steuerklasse I, sind min 230 std. fällig

ARBEITSZEITSCHUTZGESETZ interessiert niemand. 

Tödliche LKW Unfälle Grenzenlos.

Die Ausland Politik scheint wichtiger zu sein, als das wohl eigenes Volkes.

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