Verletzung der anwaltlichen Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf der Grundlage des Auffangwerts

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 05.03.2013
Rechtsgebiete: AuffangstreitwertVergütungs- und Kostenrecht|3811 Aufrufe

Ein in der verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Rechtsprechung leider häufig festzustellender – vorschneller – Rückgriff auf den Auffangstreitwert bei der Streitwertfestsetzung in § 52 II GKG war Anlaß des Beschlusses des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 23.01.2013 – VerfGH 37/11 . Bei Möglichkeit der Bezifferung der Bedeutung der Sache stellt eine Streitwertfestsetzung auf der Grundlage des Auffangwerts eine Verletzung der Berufsfreiheit dar.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen