Keine Terminsgebühr trotz Fehler des Gerichts

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 05.03.2013

Eine fiktive Terminsgebühr quasi als „Schadensersatz“ gibt es nicht, das hat das OLG Hamm im Beschluss vom 28.12.2012 – 6 WF 83/12 zutreffend festgestellt. Denn in dem zugrundeliegenden Ausgangsverfahren war der Anwalt versehentlich nicht zum Verhandlungstermin geladen wurden, mit der Folge, dass ihm auch aufgrund der Terminsversäumung die Terminsgebühr entgangen war.

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