Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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@Anonymous: Ihre Erkenntnisse als auch Ihre Schlussfolgerungen hinsichtlich des Falles Mollarth zeigen ein in meinen Augen hohes Maß an Zynismus hinsichtlich des tatsächlichen Kräfteverhältnisses eines Bürgers zum Staat, insbesondere im 'kritischen Konfliktfall'. Gleichzeitig bin ich sehr froh über jeden Beitrag von Ihnen, den ich hier bisher lesen durfte, denn Sie zeigen (einigen hier etwas zu) schonungslos auf, in oder mit welchem 'System' wir Bürger es zu tun haben, welche Vorteile dieses zumeist(?) hat und dass es im Leben oft nicht darauf ankommt , welche Meinung man hat, sondern wie sich eine Situation im Kontext darstellt, insbesondere, wenn man alle - auch ideologischen - Scheuklappen ablegt.
 

In Ihren Äußerungen beschreiben Sie immer wieder die Diskrepanz zwischen dem Verhalten von Herrn Mollarth und jenem, das Sie selbst (möglicherweise) gezeigt hätten.

Belegen möchte ich dieses aufgrund Ihrer eigenen Äußerungen darüber, was Mollarth hätte beispielsweise tun oder unterlassen sollen. Sie schreiben "Mollath hätte sich zumindest, so gründlich es geht, ohne Seife, aber mit Wasser waschen können, statt zu provozieren, zur Proteststinkbombe zu werden" oder "Er hat auch darüber hinaus Aussagen gemacht, mit denen er sich ohne Not belastet hat". Selbstverständlich haben Sie Recht. Er HÄTTE sich anders verhalten können. Er HÄTTE sich also OPTIMALER verhalten können. Wären statt Mollarth also Sie selbst, in welchem zeitlichen Stadium auch immer, in diese Situation geraten, HÄTTEN Sie sich vermutlich besser oder zweckdienlicher verhalten und wären jetzt wieder auf freiem Fuß, möglicherweise voll rehabilitiert und statt Ihrer säße jetzt Ihre Frau Ex-Gemahlin hitter Gittern oder da, wo Mollarth jetzt noch ist.

 

Aber so gut wie alle von jenen Bürgern da 'draußen', auch fast alle Teilnehmer des Forums hier, somit vermutlich 99,5 Prozent der Bevölkerung unseres Landes, würden jetzt genau da sitzen, wo sich Gustl Mollarth jetzt aufhält, da jeder von 'uns' zumindest irgendeinen Fehler (um bei Ihrer Logik, der ich viel abgewinnen und von der ich viel lernen kann, zu bleiben) gemacht hätte, der seitens eines hochprofessionellen Justiz-Systems zu unseren Lasten gegangen wäre, insbesondere dann, wenn ein gewisser Belastungseifer seitens der Justiz hinzukommt. Was ich damit meine: Ein verfassungskonformes Rechts- und auch das Revisionssystem dürfen meiner Auffassung nach NIE vom möglicherweise zu Unrecht Verurteilten verlangen, ALLES richtig oder so zu machen, wie es das etablierte System zu seiner Unschuldbelegung erwartet, sondern nur solches Handeln oder Unterlassen, das im Bereich des Zumutbaren liegt. Nur wenn Herr Mollarth also derart mit allen Wassern gewaschen gewesen wäre, wie ich das bei Ihnen vermute, hätte er in diesem Fall eine Chance auf ein wenigstens einigermaßen im Sinne des Grundgesetzes dem Bürger zustehendes und faires Verfahren zu bekommen.

 

Wie Sie selbst schon früher reklamierten, habe sogar RA Strate zumindest taktische "Fehler" gemacht. Unabhängig davon, ob das stimmt, ist das eine bemerkenswerte Äußerung, die nachhallt. Es kann nicht sein, dass nur noch RAs vom Kaliber Strate oder bessere es vermögen, das sich hier zeigende eklatante Ungleichgewicht des Kräfteverhältnisses, quantitativ als auch qualitativ, wieder in Richtung Mitte zu verschieben (siehe Kachelmann-Fall). Wenn die Hürden für die Beseitigung eines immerhin denkbaren und gar nicht so selten vorkommenden Justiz-Unrechts DERART hoch sind, versetzt sich das etablierte System selbst in einen eklatanten Zustand des fortwährenden und gegen die Verfassung sowie Menschenrechts-Konvention verstoßenden Unrechts. Sollte an diesem Zustand, wie ich in den letzten Monaten immer wieder nachlesen konnte, bis hin zum BGH (Aufwand für Fälle bestenfalls zwischen 20 bis 40 Minuten) insbesondere die personelle Ausstattung des Justizwesens das Haupt-Problem sein, ist das ein Skandal sondergleichen, denn während Milliarden dem europäischen Finanzsystem hinterhergeworfen werden, sind offensichtlich keine Mittel mehr verfügbar zur Korrektur eines immer mehr sich gegen den Bürger richtenden Justizwesens und das unabhängig von der Frage, ob es sich um ein systemisches Unrecht handelt oder eines, das aus anderen (z.B. politischen) Gründen möglicherweise zustande kommt (Mollarth). Aus letzteren Gründen resultierendes Unrecht entsteht erst durch die sich aus den erstgenannten Gründen ergebendes.

Ich danke Ihnen noch einmal für Ihre bisherigen und auch künftigen Beiträge. Meiner Meinung nach haben Sie zudem das Recht dazu, auch eine zumindest Mitschuld Gustl Mollarths in Erwägung zu ziehen, auch wenn ich selbst anderer Auffassung diesbezüglich bin. Ich habe zwei Söhne im Alter von 6 und 8 Jahren und da es eben 'typische' Jungs sind (die ich zwar durchaus eher streng erziehe), sind sie eben auch manchmal 'unbequem' und lebendig, was ich durchaus schätze. Kämen alle, die sich vom Wesenszug her auch in einigen Jahren noch so verhalten, zukünftig in die Psychiatrie, dann wissen wir wenigstens, wo die Reise hingeht. Der Staat und das Justizwesen hat seinem 'Konfliktpartner', dem Bürger, nur ein durchschnittliches Rechtsverständnis abzuverlangen, inklusive aller nicht zu extremer Ausschläge nach links oder rechts. Diese Fähigkeiten sollten ausreichen, um sich in die Lage einer fairen Auseinandersetzung mit der Staatsgewalt bzw. Legislative versetzt zu sehen.

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Also langsam ist man doch amüsiert:

Wenn mit Zwang gedroht wird, hat man sich zu fügen.

Verfahrensfehler sind zwar allenthalben da, aber hätten gerügt werden müssen, bevor ein rechtskräftiges Urteil in der Welt ist. Dass die Rechtskraft durch strafbares Rechtsbeugen herbeigeführt wurde, hindert nicht, denn dass hätte man doch durch einen besseren Anwalt verhindern können.

 

Und selbst wenn alle Taten unbewiesen sind, man kan doch nicht ausschliessen, dass Mollath vielleicht doch der Täter ist.

 

Aber gefährliches Reifenstechen ist besonders lustig. Eine wilde Traumphantasie eines irr gelaufenen Richters wird von anderen übernommen. Richtig ansteckend...

Fraglich bleibt nur, warum Mollath nicht gleich des versuchten Mordes in 52 Fällen angeklagt wurde, so gefährlich und heimtückisch wie der gehandelt hat...

 

 

 

 

 

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@Robert Stegmann: Da wird jetzt versucht, politisches Kapital draus zu schlagen und einen Skandal draus zu machen. Dabei ist die Ablehnung das einzig richtige und zu erwarten gewesen. Die Staatsanwaltschaft denkt wie üblich und richtig bei sowas vom Ergebnis her: Was wäre denn, wenn wir wegen sowas ein Ermittlungsverfahren eröffnet hätten? Es würde ein Präzedenzfall geschaffen und Sie hätten am nächsten Tag sofort tausende Anzeigen gegen Richter, die Einweisungen verfügt haben. Wenn solche akademischen Argumentationen versucht werden, die potentiell große Breitenwirkung haben, dann tut eine Staatsanwaltschaft das einzig vernünftige und lehnt mit der bestmöglichen rechtlichen Argumentation ab. Sie stellen sich das sicher so vor, da sollte jemand sitzen, der maschinell von Ihrem grundrechtlichen Idealbild her denkt. Nein. Da sitzen Menschen, die wissen, was die praktischen Konsequenzen sind und treffen dann die richtige Entscheidung, so, dass es keinen unkontrollierbaren Dammbruch gibt. Dann kann Herr Strate ja den weiteren Rechtsweg beschreiten wenn seine akademische Rechtsauffassung weiter vertreten will. Man muss den Preis für solche akademischen Schachzüge mit unvorhersehbarer Breitenwirkung so hoch wie möglich machen. Herr Mollath mag Ihnen wegen seiner Ansichten sympatisch sein, aber Sie können nicht wegen einer populären Person eine Extrawurst braten.

Die Hürden, um Richtern Straftaten anzuhängen, sind sehr hoch. Lesen Sie mal Teil 1b) in der Einstellungsverfügung. Sie müssen einfach einen klaren Unterschied machen zwischen der Tatsache, dass es bei Herrn Mollath Verfahrensfehler gab, und der Frage, ob die Beteiligten sich darüber hinaus (!) in der zur last gelegten Art und Weise strafbar gemacht haben. Die hier zur last gelegten Straftaten wären schließlich ein ganz anderes Kaliber. Herr Strate behauptet in seiner Presseerklärung: "Ein Beschuldigter, der sich weigert, an einer psychiatrischen Untersuchung mitzuwirken, darf auch ohne konkretes Untersuchungskonzept für sechs Wochen zum Zwecke der Totalbeobachtung weggesperrt werden. Das wird durch die Verfügung der Staatsanwaltschaft ... unverhohlen propagiert. Das ist eine unheilvolle Botschaft." Das ist natürlich fern der Realität; die Staatsanwaltschaft sagt ja nicht, dass das im Prozess erlaubt sei und keine Mittel dagegen genutzt werden dürfen. Sie sagt nur, dass es hier nicht ausreicht, um die *strafrechtliche* Keule auszupacken. Das Verfahren gegen Mollath ist nun mal abgeschlossen, und man kann es auch nicht mehr über das Strafrecht reparieren.

Herr Strate hat eine ungewöhnlich ausführlich begründete Verfügung bekommen, das war schon weit überdurchschnittlich und auch nur, weil der Fall so prominent diskutiert wird. Mehr konnte er hier nicht erwarten. Ich denke, das weiß er.

@Max Mustermann: Sie haben die Prinzipien richtig verstanden.

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@Anonymous

"Er hat auch darüber hinaus Aussagen gemacht, mit denen er sich ohne Not belastet hat: "nur gewehrt" "

Das steht nicht im Zusammenhang mit dem Attest. Das geht aus dem Schreiben von Mollath vom 17.04.2008 hervor.

 

"z.B. sehr gefährlich Autoreifen zu zuerstechen"

Gibt es dazu Gutachten? Man kann Autoreifen zerstechen, man kann die nicht gefährlich zertstechen. Das sind Mutmaßungen die durch nichts zu belegen sind.

Es steht alles auf dünnem Eis und sicher gibt es auch dort Verjährungfristen genau wie bei Rechtsbeugung.

 

@Robert Stegmann

Danke für die Info

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@Anonymous

"Es würde ein Präzedenzfall geschaffen und Sie hätten am nächsten Tag sofort tausende Anzeigen gegen Richter, die Einweisungen verfügt haben. Wenn solche akademischen Argumentationen versucht werden, die potentiell große Breitenwirkung haben, dann tut eine Staatsanwaltschaft das einzig vernünftige und lehnt mit der bestmöglichen rechtlichen Argumentation ab. Sie stellen sich das sicher so vor, da sollte jemand sitzen, der maschinell von Ihrem grundrechtlichen Idealbild her denkt. Nein. Da sitzen Menschen, die wissen, was die praktischen Konsequenzen sind und treffen dann die richtige Entscheidung, so, dass es keinen unkontrollierbaren Dammbruch gibt."

 

Sie glauben doch wohl selber nicht das die Staatsanwaltschaft in Augsburg etwas damit zu tun hat. Das hat die Merk ihre vermeintlich "besten" Leute machen lassen. Sie hätte den Leipziger opfern sollen, das mit der eventuellen Zustimmung von Mollath kommt nicht so gut.

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Deali schrieb:
Sie glauben doch wohl selber nicht das die Staatsanwaltschaft in Augsburg etwas damit zu tun hat. Das hat die Merk ihre vermeintlich "besten" Leute machen lassen. Sie hätte den Leipziger opfern sollen, das mit der eventuellen Zustimmung von Mollath kommt nicht so gut.

 

Das darf man erst recht nicht riskieren. Unter Umständen hätte der "gesungen" wie ein Zeiserl.

 

Robert Stegmann

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@Deali: Sie halten sich zu sehr an der Frage auf, wie argumentiert werden könnte. Das wissen Sie nicht, weil Ihnen die Akten nicht vorliegen. Ich sage nur, dass das tatsächlich so war, ist eine Möglichkeit ist, die nicht vernachlässigt werden darf. Wollen wir einen Prozess mit Wahrheitsfindung, wo Mollath nicht frei kommt, wenn die grundsätzlichen Sachverhalte zutreffend sind, oder wollen wir einen politischen Prozess, wo Mollath frei kommt, weil er eine Meinungen vertritt, die Ihnen politisch genehm sind?

Die Feststellung, dass Mollath zugestimmt hat, ist nachvollziehbar und zu erwarten. Wie ich bereits sagte, dass ist das erste Prinzip, sich nicht selbst belasten, die Mitwirkung schriftlich zu verweigern, klar zu sagen, was man ablehnt, und keine nachteilhaften Dinge zu tun. Das sind immer die Dinge, wo einem später dann der Strick draus gedreht wird, und so auch hier. Es wird gerne als unwichtig abgetan, aber bei der Festnahme bekommen Sie es sogar gesagt: Alles, was der Beschuldigte sagt kann gegen ihn verwendet werden. Es wird auch gegen ihn verwendet werden. Immer. Informieren Sie sich aus brauchbaren Quellen: http://www.youtube.com/watch?v=paDTqMBcz-c

@Tine Peuler: Stinken ist keine kriminelle Tat. Wenn Sie wegen Kleinigkeiten zum Proteststinker werden, haben Sie aber, zusammen mit all dem anderen, schnell in der Gesamtschau eine einschlägige Diagnose. All das wäre noch kein Problem, wenn nicht der Vorwurf im Raum stünde, dass es ein anderes mal, beim Wittern größeren Unrechts (Schwarzgeldverschwörung) eben nicht Stinken war, sondern Körperverletzung und zerstochene Reifen.

 

2

@Anonymus.

 

Sie reden so oft vom Dammbruch.  Für sie ist Herr Mollath einfach ein Kollateralschaden, den man einfach in Kauf nehmen muss, wenn man das Große und Ganze im Auge behält.

 

Zu dem, wie die Juristen jedes einzelne Wort deuten, mag ich mich nicht äußern. Ich kann mich nur als Bürger des Freistaates Bayern äußern, ohne jegliche juristische Spitzfindigkeiten. Und da frage ich mich schon, ob sich die Staatsanwaltschältin nicht a bisserl weit aus dem Fenster gelehnt hat.

 

Sie hat ja selbst gesagt, das keine Ermittlungen aufgenommen werden und quasi den Job einer Richterin übernommen.

 

Ich gestehe den Beschuldigten schon zu, dass die Staatsanwaltschaft gem. § 160 Abs. 2 StPO auch zu ihren Gusten ermittelt.

 

Es ist aber haarsträubend, wenn die Staatsanwältin schon ein eventuelles Gerichtsurteil vorausahnend niederschreibt.

 

Würden die Staatsanwälte immer so verfahren, dann müssten sie den § 153 StPO wesentlich öfter anwenden. Tun sie aber nicht, weil der § 160 Abs. 2 StPO offenbar nur dann gilt, wenn die eigene Zunft betroffen ist. Ansonsten gibt es ein munteres "Hau drauf!"

 

Robert Stegmann

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Ich gehe davon aus, dass zumindest den juristisch nicht völlig  ungebildeten nun klar ist, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg keineswegs eine vorzeigbare Begründung für die Einstellung geboten hat. Dass der Rechtsanwalt und MdL Florian Streibel von einer "politischen" Einstellung redet, sagt im Grunde auch alles: So klare Worte würde er nicht wagen, wenn die Tatsachen das nicht hergeben würden.

Die Lage verdient also nähere Betrachtung.

Der Fall Mollath gibt Einblicke in den deutschen Staat, die diesem gar nicht lieb sein können.

Zum einen steht der Fall im Rampenlicht wie bisher kein anderer. Medien berichten, Anträge und Entscheidungen werden als PDF-Downloads im Internet veröffentlicht, renommierte Juristen wie Prof. Henning Ernst Müller, OStA i.R. Gabriele Wolff und viele andere analysieren und kommentieren öffentlich, Rechtsanwalt Dr. h.c. Strate und Rechtsanwältin Lorenz-Löblein sind ncht nur engagiert und sachlich versiert für Mollath tätig, sondern sagen auch öffentlich, was zu sagen ist.

Nahezu allen Kommentaren und Blogbeiträgen im Internet, die sich mit dem Fall befassen, ist zu entnehmen, was das Volk von der vorgeführten Art von "Rechtsprechung" und "psychiatrischer Begutachtung"hält: Ein Skandal der Extraklasse, eine Ungeheuerlichkeit, dass Mollath mit solch schmutzigen Methoden weggesperrt, entgeignet und auch noch psychisch gefoltert wurde, eine Ungeheuerlichkeit, dass man ihn noch fest hält.

Dennoch zeigt der Staat jetzt erst recht, was Sache ist:

- Das Bundesverfassungsgericht lässt einen Antrag seit Januar 2012 unbeschieden liegen - ein Skandal, weil nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes von Eilbedürftigkeit auszugehen ist.

- Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat nun eine Strafanzeige abgeschmettert, wobei jeder auch nur etwas juristisch gebildete Mensch klar erkennt, dass an den Tatsachsen völlig vorbei entschieden wurde.

So kommen zwei Fragen auf:

1. Was kann man von diesem Staat erwarten, wenn er unter Ausschluss der Öffentlichkeit arbeitet, wenn es also um Fälle geht, die nicht im Rampenlicht stehen? Antwort: Mit Sicherheit nichts Gutes.

2. Warum handelt der Staat so, anstatt nun zu sagen: "OK, es wurden Fehler gemacht, dafür müssen Verantwortliche im Rahmen der Gesetze zahlen, und den Mollath lassen wir nun frei."

Antwort:  Erstens will die Machtelite der Herrenmenschen, das sind solche, die ihr Handeln unabhängig von Menschenrechten stets für recht erklären,  keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie sich durch nichts und niemanden davon abhalten lässt, von ihr gewünschte Willkür zu praktizieren.

Zweitens will sie auf ihre Willkür auch zukünftig bauen - und darum müssen Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Polizisten usw., die sich bei Bedarf kriminell für die Machtelite der Herrenmenschen einsetzen, sich auch zukünftig sicher sein, dass sie nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Aus dem Grunde denkt man nicht im Traum daran, die Übeltäter im Falle Mollath oder anderen Fällen zu bestrafen.

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Die Argumentation von Anonymus hinsichtlich verschiedener Beiträge zeigt ganz deutlich, dass er mit der Begründung, man habe ja nichts Besseres, eine Rechtsprechung unterstützt, die Recht spricht im Interesse der Regierbarkeit des Landes, und da muss ein Einzelner halt mal zurückstehen.

 

Wo käme man hin, wenn morgen hunderte von Eingewiesenen klagen würden? Ja, das würde mich auch interessieren. Dabei gehe ich aber davon aus, dass unter hundert Eingewiesenen mehr als 30 aus falschem Grund drin sind, und dass von den hundert zwangsweise Behandelten  mehr als 90 nicht die Kriterien des BVerfG zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung erfüllen. Der Unterschied in den Zahlen kommt dadurch zustande, dass es für einen Menschen sehr wohl einerseits nützlich sein kann, sich nicht sich weiter in der Gesellschaft herumzuschlagen, da ihm momentan die dazu notwendigen Voraussetzungen fehlen. Das rechtfertigt aber immer noch nicht, ihn nach spätestens drei Tagen mit der Zwangsmedikation zu überziehen, und zwar mit der Behauptung, es sei gut für ihn usw., sonst drohe ihm erheblicher Schaden, auch wenn diese Begründung praktisch nur aus der vorher gestellten Diagnose abgeleitet ist und nicht etwa aus einer konkreten Beschäftigung mit ihm. Das nennt sich dann "ärztliche Erfahrung", und ist doch nichts anderes als die Wiedergabe der vorher auf subtile und vielfältige Weise gefälschten statistischen Erhebungen.

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@Robert Stegmann: Ich sprach hier von Dammbruch im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren. Selbst wenn es durchgeführt worden wäre, für Herrn Mollath hätte das nichts geändert. Das ist ein getrenntes Verfahren. Herr Mollath wäre nicht automatisch freigekommen, wenn es Ermittlungen und Verurteilung gegeben hätte.

Zur Frage "Kollateralschaden" habe ich mich oben bereits gegenüber Herrn Prof. Dr. Henning Ernst Müller differenziert geäußert, der die sinngleiche Frage "Herr Mollath vor allem selbst schuld und/oder eben ein Opfer, das man der Rechtskraft bringen muss?" stellte.

Das Große und Ganze darf man unabhängig davon in der Tat nicht leichtfertig aus dem Auge verlieren.

"quasi den Job einer Richterin übernommen" Jetzt sagen Sie es so. Wäre es eine Ermittlung gegen Mollath, würden Sie vermutlich das Gegenteil vertreten. Man kann es nicht davon abhängig machen, ob eine Person populär ist.

"den § 153 StPO wesentlich öfter anwenden" Wie ich schon gesagt habe, die Staatsanwaltschaft wollte hier wohl vernünftigerweise einfach verhindern, dass die Büchse der Pandora geöffnet wird und wir am nächsten Tag 1000 gleichlautende Anzeigen in anderen Fällen haben.

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Anonymous schrieb:

@Robert Stegmann: Ich sprach hier von Dammbruch im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren. Selbst wenn es durchgeführt worden wäre, für Herrn Mollath hätte das nichts geändert. Das ist ein getrenntes Verfahren. Herr Mollath wäre nicht automatisch freigekommen, wenn es Ermittlungen und Verurteilung gegeben hätte.

 

Ich nehme nicht an, dass das die Absicht von Herrn Strate war. So viel verstehe sogar ich von Justiz, dass auf das Eine nicht das zwangsläufig das Andere folgen muss.

 

Anonymous schrieb:

Zur Frage "Kollateralschaden" habe ich mich oben bereits gegenüber Herrn Prof. Dr. Henning Ernst Müller differenziert geäußert, der die sinngleiche Frage "Herr Mollath vor allem selbst schuld und/oder eben ein Opfer, das man der Rechtskraft bringen muss?" stellte.

Das Große und Ganze darf man unabhängig davon in der Tat nicht leichtfertig aus dem Auge verlieren.

Jetzt sind aber Sie es, der nachweislich im Sinne der Regierungspartei(en) politisiert.

 

Anonymous schrieb:

"quasi den Job einer Richterin übernommen" Jetzt sagen Sie es so. Wäre es eine Ermittlung gegen Mollath, würden Sie vermutlich das Gegenteil vertreten. Man kann es nicht davon abhängig machen, ob eine Person populär ist.

Ich kenne den Artikel 3 des GG. Das trifft auch auf Richter und Gutachter zu. Egal wie tadellos ihr Leben vorher war. Wenn ich als Taxifahrer bei Rot über die Ampel fahre, ist einen Monat der Führerschein weg, selbst wenn ich dabei niemanden gefährde. Hier geht es um die Freiheit eines Menschen.

 

Anonymous schrieb:

"den § 153 StPO wesentlich öfter anwenden" Wie ich schon gesagt habe, die Staatsanwaltschaft wollte hier wohl vernünftigerweise einfach verhindern, dass die Büchse der Pandora geöffnet wird und wir am nächsten Tag 1000 gleichlautende Anzeigen in anderen Fällen haben.

 

Ich rede hier doch gar nicht mal von Fällen, die ähnlich gelagert sind, wie dieser. Es genügend andere Fälle, wo man nach § 153 StPO einstellen könnte, ja sogar müsste, wenn man das Legalitätsprinzp beachtete.

 

Robert Stegmann

 

 

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"@Mein Name: Sie argumentieren unzulässig mit Fiktionen. Mollath durfte schreiben. Welche Stelle zuständig ist, hängt von den Umständen ab. Die richtige Entscheidung in der geschilderten, wie in allen anderen Ermittlungssituation habe ich bereits gesagt: Schweigen. Sie sind nicht zur Mitwirkung verpflichtet, auch nicht dazu, etwas zu entscheiden. Nur wenn Sie nichts sagen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Bleiben Sie freundlich, ignorieren Sie den Arzt, und erklären Sie schriftlich, mit keiner Untersuchung einverstanden zu sein. "Ist das Ihrer Meinung nach ... so wie es von BverfG als Standard vorgeschrieben wurde?" Das spielt keine Rolle, weil es kein Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte Beweise gibt. Habe ich bereits diskutiert und klar gesagt, dass das wirklich ein Punkt ist, wo man etwas ändern sollte.

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Anonymous schrieb:
Bleiben Sie freundlich, ignorieren Sie den Arzt, und erklären Sie schriftlich, mit keiner Untersuchung einverstanden zu sein.
ist das nicht genau das, was Mollath getan hat?

Was nutzt einem dann Ihr empfohlenes Verhalten, wenn es von der Staatsanwaltschaft als Mitwirkung ausgelegt wird?

Anonymous schrieb:
"Ist das Ihrer Meinung nach ... so wie es von BverfG als Standard vorgeschrieben wurde?" Das spielt keine Rolle, weil es kein Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte Beweise gibt. Habe ich bereits diskutiert und klar gesagt, dass das wirklich ein Punkt ist, wo man etwas ändern sollte.
Seit wann ist ein Geschreibsel, das nicht den geforderten Mindeststandards für Gutachten entspricht, ein "Beweis"? Ein guter Anwalt hätte das in der Luft zerrissen und wer weiß was aus der Revision geworden wäre, wenn das Verfahren nicht in Bayern stattgefunden hätte (siehe http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/zwischenruf-von-gisela-friedrichsen... und http://blog.delegibus.com/2011/12/04/bundesgerichtshof-die-schiere-freud...).

Abgesehen davon geht es ja nicht nur um das Ergebnis der Fernbeobachtung, sondern auch um den Beginn: halten Sie denn einen Unterbringungsbeschluss ohne vorliegendes, laut BVerfG notwendigem Gutachtenkonzept und bei bereits erklärtem Widerspruch zu einer Exploration für rechtmäßig? Einen Beschluss, der also nur dazu dienen soll, den Untergebrachten doch zu eine Kooperation zu bewegen (überspitzt könnte man auch sagen: Erzwingungshaft, um seinen Willen zu brechen)?

@Frau Peuler @Ass. Bode @Prof. Müller @interessierte Mitlesende

 

Auch ich meine ,

daß der dem abgelehnten Psychiater http://www.praxis-lippert.de/ staatsanwaltschaftlich zugeschriebe Dr.-Titel nicht bloß ´n Lapsus ist. Sondern die oberflächliche Form der „Bearbeitung“ der gesamten Strafanzeige als Teil des Ganzen („pars pro toto“) zur Kenntlichkeit bringt;

daß der Ablehnungsbescheid auf pervertierter Handlungslogik beruht, derzufolge Herr Mollath nur die Möglichkeit gehabt hätte, stumm zu bleiben und/oder in Hungerstreik zu treten. Beides ist unmenschlich. Es gibt Handlungsfallen („double-bind“), in die Menschen um der conditio humana wegen  n i e  gebracht werden dürfen. In dieser war (und ist) Herr Mollath;

diese Handlungen nicht nur juristisch subsumierbar sind. Sondern daß sie auch rational gedeutet werden können: beim gegenwärtigen Stand meines (begrenzten) Wissens wirkt nicht nur das übliche stigmatisierende Muster - der Geschädigte hat/ist selbst schuld („blaming the victim“), will nicht „kooperieren“, ist ´n störrischer Querkopp mit querurantischen Zügen usw. etc. pipopapo. Sondern viel weitergehend etwas, das (nach Kriegsrecht illegale) grenzenlose Vernichtungspraxis und/oder größtmögliche Feindvernichtung („melavolent hostility“) bedeutet und das bis heute nun sieben lange Jahre lang gegen Herrn Mollath andauert;

im Übrigen meine ich: nach dem staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbescheid vom 26. 2. 2013 ist diese politische Forderung aktueller denn: Free Mollath Now – Freiheit für Mollath jetzt

 

Dr. Richard Albrecht, 280213

http://blog.nassrasur.com/2013-02-25/wie-im-fall-mollath/

5

 

 

Vielleicht läßt das BVerfG die Beschwerde so lange liegen, um die Abweisung wegen Unzulässigkeit zu vermeiden. Oft werden doch unzulässige Verfassungsbeschwerden in den Medien als unbegründet dargestellt ...

 

Hat sich die schon mal jemand genauer angeschaut? Ist es sicher, dass die zulässig wäre?

 

Ich habe Zweifel.

 

Und warum wurde kein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt?

 

 

1

So wie es sich mir darstellt wird die bayrische Justiz(ministerin) ihre Masche weiter durchziehen. Sicherlich hat die CSU schon analysiert das es in der Bevölkerung wichtigere Dinge gibt wie z.B. Starkbierfeste und das es nur zu marginalen Stimmenverlusten kommen wird.

Es wird sicher so weit kommen wie seinerzeit der Fall der Vera Stein, der erst beim EGMR für Sie entschieden wurde. Aber dann wird Bayern sich aufregen, so nach dem Motto "wir bezahlen die doch".

5

@Robert Stegmann: "nachweislich im Sinne der Regierungspartei(en) politisiert" Das ist keine parteipolitische Frage. Jede Partei in Regierungsverantwortung muss in einer Demokratie das Große und Ganze im Blick behalten, sonst wird sie vorhersehbar abgewählt. Wähler bewerten den Effekt der Regierungsarbeit, wie sie ihn persönlich für sich wahrnehmen. Erzeugt eine Reform Effekte, die mehr Wähler als schlecht bewerten denn als gut, führt das zu einem Stimmenverlust der regierenden Partei, ggfs. Verlust der Regierungsmehrheit; bei kurzsichtigen Systemumstürzen ist es ganz besonders typisch, das viele Stimmen verloren gehen. "Hier geht es um die Freiheit eines Menschen." Ja, aber um die geht es in solchen Verfahren immer. Dafür gibt es Möglichkeiten und Korrektive im Verfahren selbst, die hier nicht genutzt wurden. Man kann nicht die hohen strafrechtlichen Hürden absenken, nur weil diese hier nicht geltend gemacht wurden. Übersehen wird gerne auch, dass sich die Anzeige nicht gegen Brixner richtete, der später die wirklich wesentlichen Missetaten beging, sondern einen anderen Richter. "genügend andere Fälle, wo man nach § 153 StPO einstellen könnte" Sicher; und ein vernünftiger Anwalt wird auch immer darauf hinarbeiten.

2

Anonymous schrieb:

@Robert Stegmann: "nachweislich im Sinne der Regierungspartei(en) politisiert" Das ist keine parteipolitische Frage. Jede Partei in Regierungsverantwortung muss in einer Demokratie das Große und Ganze im Blick behalten, sonst wird sie vorhersehbar abgewählt.

Na dann sind wir mal gespannt, wie die Bürger damit umgehen können, dass zu jeder Zeit ein Schandi um die Ecke kommen kann  und man dann für längere Zeit ohne ordentliche Gerichtsverfahren im Knast oder in der forensischen Psychiatrie sitzt.

Anonymous schrieb:

Man kann nicht die hohen strafrechtlichen Hürden absenken, nur weil diese hier nicht geltend gemacht wurden. Übersehen wird gerne auch, dass sich die Anzeige nicht gegen Brixner richtete, der später die wirklich wesentlichen Missetaten beging, sondern einen anderen Richter. "genügend andere Fälle, wo man nach § 153 StPO einstellen könnte" Sicher; und ein vernünftiger Anwalt wird auch immer darauf hinarbeiten.

 

Das hätten auch Verteidiger des Richters  und des Gutachters bewerkstelligen können. Hier wurde aber schon nach § 152 Abs. 2 StPO eingestellt. Also offenbar gar keine Anhaltspunkte gefunden, obwohl sie sogar im Juristendeutsch vorhanden waren. Und dass hinterläßt sehr wohl ein Gschmäckle.

 

Gegen Herrn Brixner wurde ja auch Anzeige erstattet, und offenbar laufen hier die Ermittlungsverfahren noch. Frau RAin Lorenz-Löblein hat ja 2 Aktenzeichen bekommen und inzwischen auch Akteneinsicht von einem Teil der Akten.

So ist zumindest hier:

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

 

unter ## 135 und 136 nachzulesen.

 

Robert Stegmann

 

 

 

 

 

4

@Anonymous

Bleiben Sie freundlich, ignorieren Sie den Arzt, und erklären Sie schriftlich, mit keiner Untersuchung einverstanden zu sein.

Erstens, ich glaube nicht, dass der Arzt dies so freundlich auffasst. Es widerspricht wahrscheinlich seinem Wunsch.

Zweitens, was macht ein Ausländer, der die deutsche Schriftsprache nicht beherrscht. Aber in der Lage ist "Nein Danke" zu sagen. Er oder sie wäre nach Ihrer Rechtsauslegung Chancenlos.

Vielleicht sollte man die Idee mit einem Organspenderpass erweitern und die Leute mit einem "Seelenheilpass" ausstatten. Wenn die Psychiater einen solchen Pass vorfinden, wissen sie, dass sie im Kopf rumgraben dürfen. Sonst Finger weg. 

Gruss

Tine Peuler

 

5

@Mein Name: "nicht genau das, was Mollath getan hat?" Nein. Mollath hat mit den Ärzten geredet, Mollath hat sich nicht gewaschen, Mollath hat es verstäumt, klar und deutlich schriftlich zu erklären, mit keiner Untersuchung einverstanden zu sein. "Was nutzt einem dann Ihr empfohlenes Verhalten, wenn es von der Staatsanwaltschaft als Mitwirkung ausgelegt wird?" wenn Sie schriftlich Widerspruch einlegen, kann es eben nicht als Mitwirkung ausgelegt werden. Selbst wenn Widersprüche abgelehnt, ignoriert werden und/oder keine direkten Auswirkungen haben sollten, sind sie möglicherweise wichtige Beweismittel und Verfahrensanküpfungspunkte für später. Natürlich sollten Sie es nicht übertreiben, wie gesagt, Sie wollen nicht als Querulant dastehen. Bleiben Sie freundlich und gelassen. Bei den wesentlichen Dingen sollte man Papier schwärzen, den Rest ignorieren Sie und gehen Dingen nach, die Sie wollen (Buch lesen, Gesellschaftsspiele mit Mitinsassen spielen, Sport z.B.). Wie ich schon sagte, Sie können Voraussetzungen schaffen, Weichen stellen, das ist wie einen Baum pflanzen und pflegen, der langsam wächst. Mollaths falsches Verhalten konnte man als Mitwirkung auslegen. "Seit wann ist ein Geschreibsel, das nicht den geforderten Mindeststandards für Gutachten entspricht, ein 'Beweis'?" Alles was geschrieben ist, ist erstmal ein Beweismittel. "Ein guter Anwalt hätte das in der Luft zerrissen" Mythos. Alle Anwälte, auch die guten, kochen nun mal nur mit Wasser.  Ist das Beweismittel erst mal da, ist es kaum mehr loszuwerden. Polizist gibt zu Protokoll, Sie hätten mündlich gestanden? Beweismittel. Psychiater notiert auf Bierdeckel "Patient hat Wahn"? Beweismittel. "Unterbringungsbeschluss ohne ... Gutachtenkonzept und bei bereits erklärtem Widerspruch zu einer Exploration für rechtmäßig" Wie Sie der Einstellungsverfügung entnehmen können, gab es keinen eindeutigen erklärten Widerspruch. Das sage ich ja, Sie müssen klar widersprechen, dürfen in keinster Weise mitwirken, nichts sagen (ja, auch kein "Lesen Sie mal das Grundgesetz" -- schon deshalb, weil Sie immer *freundlich* sein sollten, egal wie sauer Sie wirklich sind; das ist atmosphärisch die halbe Miete). Wenn Sie das missachten, wird es später darauf immer festgenagelt, wenn es darauf ankommt; das sind die Sachen, aus denen dann die Stricke gedreht werden. Sie sehen es ja jetzt an der Einstellungsverfügung. "nur dazu dienen soll, den Untergebrachten doch zu eine Kooperation zu bewegen" Der Beschluss war fragwürdig, das ist doch gar keine Frage; nur ist das jetzt irrelevant. Das Verfahren ist gelaufen und eine Beweismittelverwertung im Wiederaufnahmeverfahren wird, wie gesagt, durch unrechtmäßige Beweismittelerhebung nicht verhindert.

2

@Tine Peuler: "glaube nicht, dass der Arzt dies so freundlich auffasst" Sie sollen freundlich sein, nicht der Arzt. Ignorieren Sie den Arzt. Wie dieser es auffasst, muss Sie nicht interessieren. Sie sind nicht zur Mitwirkung verpflichtet. In keinster Weise! Ich kann es nur nochmal betonen. "Ausländer" Fiktion; steht hier nicht zur Debatte. "Seelenheilpass". Da eine Zustimmung im Zustand der Geschäftsunfähigkeit nicht mehr möglich wäre, könnte ein fehlender "Seelenheilpass" nicht mehr korrigiert werden, selbst wenn der Betroffene es wollte. Daher ist Ihr Vorschlag nicht praktikabel. Tatsächlich ist es umgekehrt; Sie können den Standardfall mit einer Vorsorgevollmacht abändern. Benutzen Sie eine seriöse, die dem Bevollmächtigen ausdrücklich das Recht gibt, eine psychiatrische Zwangsunterbringung, Fixierung, Medikamentierung etc. zu verfügen. (Es sind einige unseriöse im Umlauf, die nur daraus bestehen, genau dies alles zu verbieten, alle psychiatrischen Diagnosen zu verbieten usw., aber genau das ist ja keine Bevollmächtigung sondern der Versuch der Entmachtung und vermutlich daher rechtlich unwirksam.) Dann kann in diesem Bereich keine Betreuung angeordnet werden. Sie können dann, rechtlich unverbindlich oder schwach verbindlich, zusätzlich dokumentieren, wie Sie zur Psychiatrie stehen. Der Bevollmächtigte kann dann dafür sorgen, dass Ihrem Willen am besten entsprochen wird, z.B. kontrollieren, dass eine nötige Zwangsmedikamentierung, Einweisung etc. mit größtmöglicher Humanität durchgeführt wird. Sie können auch wünschen, dass der Bevollmächtigte eine vollständige Blockadehaltung fährt, aber beachten Sie, dass dies gefährlich ist: im Strafverfahren könnte ein Gericht sich dann veranlasst sehen, den Bevollmächtigten zumindest in diesem Bereich zu entmachten, um die Ermittlungsvorgänge zu ermöglichen. Fragen Sie Ihren Anwalt oder Notar.

2

@Anonymus.

 

Mal Off Topic, aber es muss einfach sein.

 

Hat Ihre Enter-Taste eine Blockade? Man kann durch zweimaliges drücken der Enter Taste so schöne Absätze erzeugen und sie quetschen Wort für Wort aneinander.

 

Für einen alten Mann wie mich ist das schwer zu lesen und dann auch schwer zu verstehen.

 

Robert Stegmann

5

@Robert Stegmann: "zu jeder Zeit ein Schandi um die Ecke kommen kann  und man dann für längere Zeit ohne ordentliche Gerichtsverfahren im Knast oder in der forensischen Psychiatrie sitzt" Das hier konkrete Verdachtsmomente vorlagen, das steht doch außer Frage. Solche Verletzungen wie bei Frau Mollath sind nichts, wo der Staat einfach mal wegsehen darf, ich hoffe wir sind uns da einig. Sie werden dem Fall nicht gerecht wenn Sie das Verfahren so darstellen, als sei es komplett aus der Luft gegriffen gewesen.

2

Anonymous schrieb:

 Das hier konkrete Verdachtsmomente vorlagen, das steht doch außer Frage. Solche Verletzungen wie bei Frau Mollath sind nichts, wo der Staat einfach mal wegsehen darf, ich hoffe wir sind uns da einig. Sie werden dem Fall nicht gerecht wenn Sie das Verfahren so darstellen, als sei es komplett aus der Luft gegriffen gewesen.

 

Konkrete Tatsbestände etwa 1 Jahr nach der vorgeblichen Tat, begründet auf ein zweifelhaftes Attest und nachdem die damalige Frau Mollath noch 9 Monate nach der vorgelblichen Tat Tisch und Bett mit dem Gewalttäter teilte?

 

Robert Stegmann

5

Anonymous schrieb:

@Robert Stegmann: "zu jeder Zeit ein Schandi um die Ecke kommen kann  und man dann für längere Zeit ohne ordentliche Gerichtsverfahren im Knast oder in der forensischen Psychiatrie sitzt" Das hier konkrete Verdachtsmomente vorlagen, das steht doch außer Frage. Solche Verletzungen wie bei Frau Mollath sind nichts, wo der Staat einfach mal wegsehen darf, ich hoffe wir sind uns da einig. Sie werden dem Fall nicht gerecht wenn Sie das Verfahren so darstellen, als sei es komplett aus der Luft gegriffen gewesen.

 

Hätte hier die damalige Staatsanwaltschaft den § 160 Abs 2 StPO ernst genommen, hätte sie auch hier keinen Verdachtsmoment mehr gefunden, wenn sie das Ganze 1 Jahr nach der Tat anzeigt oder zumindest, um den Anfangsverdacht zu erhärten nachfragen müssen, warum sie noch neun Monate mit dem vorgeblichen Gewalttäter Tisch und Bett geteilt hat.

Ob er in der Zwischenzeit wieder gewalttätig geworden ist. Hätte Frau Mollath verneint, dann hätte auch Frau Mollath kaum dagegen vorgehen können, wenn die Staatsanwaltschaft. nach § 152 Abs. 2 einstellt.

 

Robert Stegmann

 

5
Anonymous schrieb:

 

@Robert Stegmann: "zu jeder Zeit ein Schandi um die Ecke kommen kann  und man dann für längere Zeit ohne ordentliche Gerichtsverfahren im Knast oder in der forensischen Psychiatrie sitzt" Das hier konkrete Verdachtsmomente vorlagen, das steht doch außer Frage. Solche Verletzungen wie bei Frau Mollath sind nichts, wo der Staat einfach mal wegsehen darf, ich hoffe wir sind uns da einig. Sie werden dem Fall nicht gerecht wenn Sie das Verfahren so darstellen, als sei es komplett aus der Luft gegriffen gewesen.

Antwort:

Die angeblich konkreten Angaben der EX-Frau und insbes. das Attest hätten auch als sehr fragwürdig und entlastend für Herrn Mollath  angesehen werden können: Die Ex-Frau ging erst zwei Tage später zur Untersuchung, was g e g e n  eine schwerwiegende Verletzung spricht, die Befunderhebung wurde ca. neun Monate vor dem Attest niedergeschrieben, das Attest enthält eine Vielzahl von Rechtschreibfehlern und eine angebliche Bewußlosigkeit kann nach drei Tagen überhaupt nicht festgestellt werden. Die Ärztin wurde als

Zeugin nicht gehört.Statt sich neutral zu verhalten, hat Richter Brixner keinen Belastungseifer unterstellt, obwohl von ihr noch aktiv ein zweites Attest von einem öffentlich-rechtlichen BKH eingebracht wurde. Im Nov. 2012 stellte sich noch heraus, dass Frau Dr. Reichel das Attest nicht ausgestellt hat, sondern Ihr Sohn. In dem 2 1/2 jährigen Verfahren vor dem Amtsgericht wurde nicht einmal ansatzweise "Rechtgesprochen", also eine Beweisführung über die angebliche Körperverletzung  unternommen, sondern destruktiv alle Zeit und Energie dafür verwendet, die widerrechtliche Unterbringung und verfassungswidrige Zwangsbeobachtung von Herrn Mollath durchzusetzen.                                                                                     Ich     habe den Eindruck aktuell wird einseitige, indifferente Desinformation eingebracht, die lebensnahen

Zusammenhänge und Hintergründe auszublenden und versucht dies  mit "Realismus" und  eher verwirrender "Rabulistik " überzeugend darzustellen.

 

5

@ Anonymous: Ich wäre Ihnen auch dankbar, wenn Sie ein paar Absätze einfügen würden.

 

Die Begründung der StA Augsburg hinsichtlich der nicht expliziten Verweigerung Mollaths - und ich bin weiß Gott kein Mollath-Fan - halte ich übrigens für sehr spitzfindig und bauernschlau. Vor allem auch für überflüssig, da ja auch - weniger angreifbar - die Rechtsbeugung verneint wird.

Wenn man weiß, dass in solche einm publiken Fall die Einstellungsverfügungen aufgrund der Berichtspflichten mit dem Ministerium abgesprochen werden müssen, erscheint das schon merkwürdig.

 

5

Sie sagen es. MERKwürdig.

 

A. Wittmann

5

War da nicht das meiste verjährt ?

Was nützt ein Strafantrag wenn alles verjährt ist ?

 

 

2

Gast schrieb:

War da nicht das meiste verjährt ?

Was nützt ein Strafantrag wenn alles verjährt ist ?

 

Freiheitsberautung verjährt erst nach 10 Jahren.

 

Robert Stegmann

5

@Anonymous

denken Sie daran, was mit dem Brief an Rafael Rocca passiert ist. Wer weiß, was Herr Rocca mit einer Vorsorgevollmacht unternommen hätte.

Und diese Freundlichkeit, wovon Sie ständig sprechen, ist ein subjektiver Begriff. In Ihrer Sprache vielleicht fiktiver Begriff. Nur weil man Ja und Nein Danke sagen kann, wird es längstens nicht als freundlich aufgefasst. Die Auffassung von Freundlichkeit ist mit der Erfüllung von Wünschen verbunden. Oder zumindest werden die Wünsche und Meinungen von dem Menschen respektiert. Anders ausgedrückt, man versteht sich.

Herr Mollaths Wünsche wurden nicht erfüllt. Man kann es als rechtswidrig sehen, in Ihrer Sprache waren die Beteiligten wahrscheinlich nur unfreundlich.

Er wollte nicht unterbracht werden, wurde trotzdem in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.

Er bekam Essen, das ihm nicht schmeckte oder seine Ansprüche nicht erfüllten.

Nicht mal die Seife, war die erwünschte Kernseife.

Noch dazu waren Ärzte der Meinung, er solle sich doch bitte untersuchen lassen.

 

Freundlichkeit hin oder her. Die Wünsche Herr Mollaths wurden ignoriert. Er wurde nicht verstanden. Ob er nun die "Freundlichkeiten" erwidert hat oder nicht, ist völlig irrelevant.

Ihrer Meinung nach hat er es auf Grund seiner Persönlichkeit nicht anders verdient. Aber diese angepriesene Freundlichkeit hat mit Gesetzen und der Rechtslage von Herr Mollath nichts zu tun. Und wenn das die halbe Miete sein sollte, wie Sie behaupten, dann brauchen wir wohl auch nur die Hälfte der vorhandenen Gesetze.  

Gruss

Tine Peuler

 

5

@Anonymous

"Solche Verletzungen wie bei Frau Mollath sind nichts, wo der Staat einfach mal wegsehen darf, ich hoffe wir sind uns da einig."

Wollen Sie dieses ominöse Attest etwa als Beweis anerkennen. In dieser Sache hat Mollath gar nichts zugegeben. Der Sohn der Ärztin wurde bisher nur von der Frau Lakotta befragt. Die erwartet jetzt den Pulitzer-Preis dafür. Und dann kommt die Steinzeiten nach der angeblichen Tat damit an. Warum hat der "Arzt" sie nicht zur Rechtsmedizin geschickt oder zu mindestens Fotos von den Verletzungen gemacht? Schauen Sie doch an wer der Nutznießer dieser Aktion ist. Sie besitzt jetzt sein Haus. Vor Ihnen kann man ja Angst bekommen.

Ja, der Staat darf nicht mal wegsehen! Er hätte hinsehen müssen! Aber das war Brixner nicht Recht. Man hätte ja eventuell herausgefunden das das alles fingiert war.

5

@Gastkommentator

 

"und ich bin weiß Gott kein Mollath-Fan"

Hat Herr überhaupt Mollath Fans?

 

Die meisten Menschen haben erkannt, dass hier einem Menschen unendlich großes Unrecht getan wurde und noch getan wird, damit Gesetzesbrecher ihre krummen Geschäfte weiter betreiben können.

Dafür verdient er unser Mitgefühl, dafür braucht er unsere Unterstützung.

 

Die meisten Menschen haben Angst, dass sie unschuldig ebenso in eine ähnliche Situation kommen könnten, die sie sich vorher nicht hätten vorstellen können.

Die meisten Menschen haben Angst, da sie plötzlich merken, dass es den Rechtsstaat, in dem sie sich wähnten, gar nicht gibt.

5

@Anonymous

Das hier konkrete Verdachtsmomente vorlagen, das steht doch außer Frage. ...

Sie werden dem Fall nicht gerecht wenn Sie das Verfahren so darstellen, als sei es komplett aus der Luft gegriffen gewesen.

Sie waren aus der Luft gegriffen. Wozu brauchte man ein psychiatrisches Gutachten?

Wenn man bei jeder Anzeige oder jedem Verdachtsmoment ein psychiatrisches Gutachten braucht, sollte man vielleicht die Polizisten und Juristen alle zu Psychiater umschulen.

Gruss

Tine Peuler

5

Es ist völliig unsinnig, generelle Regeln für das Verhalten in einer Psychiatrie zu geben, weil es natürlich - auch in der Psychiatrie - völlig verschiedene Typen von Ärzten und Pflegern gibt. Soweit es möglich ist, sollte man Sympathiebeziehungen aufbauen, Motto: "Ich bin hier als politischer Gefangener, aber Sie können ja nichts dafür..."

Medikamente sollte man sich auf keinen Fall unterjubeln lassen: "Hören Sie, ich verhalte mich hier völlig tadellos, außerdem tut mir nichts weh. Wollen Sie mir eine Körperverletzung aufzwingen?"

Tadellos verhalten sollte man sich jedenfalls soweit, dass man keinen wahren Grund zur Beschwerde gibt. Besser noch, man sit auch hilfsbereit - wenn Pfleger Betten hin - oder hergeschoben haben wollen, Stühle zu tragen sind order irgendetwas in der Richtung.

Einen autoritären Psychiater würde ich mit "Herr Lagerarzt" anreden oder so, wenn er mich etwas fragte, würde ich auf die Genfer Konventionen hinweisen, mich als politischen Kriegsgefangenen des BRD-Systems bezeichnen und die nötigen Angaben machen: Name, Truppenteil (keiner) Dienstgrad (keiner).

Wichtig ist es, das System von innen auszuforschen, sich für die Schicksale von Mitpatienten zu interessieren und in beiden Punkten nach Ungereimtheiten zu suchen und sie dem Personal immer wieder zu servieren.

Auf die Nerven gehen kann man jeder Organisation von innen, indem man permanent Verbesserungsvorschläge macht. Natürlich müssen die Verbesserungsvorschläge gut gemeint sein, aber einen Hang zur Komik dürfen sie trotzdem haben.

In de Psychiatrie kommt noch ein entscheidender Punkt hinzu: die institutionaliserte Psychiatrie kann in Wahrheit gar nichts. Also sollte man sich die Behandlungsmethoden und die Wirkungsweisen ihrer Medikamente immer wieder von den Ärzten erklären lassen, sie vor allem auch bitten, dass sie einem wenigstens einmal einen Patienten vorstellen, bei dem ihre Medikamente zu Erfolgen geführt hätten. Am besten laut und quer über den Flur: "Herr Dr. X, Sie haben mir schon so oft versprochen, mir endlich mal einen Patienten zu zeigen, bei dem Ihre Medikamente positiv gewirkt hätten. Wann wird es endlich so weit sein?"

5

Der Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags hat den Fall in Teilen diskutiert.

SZ meldet online Erstaunliches:

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-landtag-mollath-und-die-ro...

 

Neues zum Anruf Brixners bei den Finanzbehörden. Dieser war ein Rückruf und habe aber nichts mit der Einstellung des Steuerverfahrens zu tun gehabt. Oder doch.

Alles Klar? Mitnichten!

 

A. Wittmann

5

Anmerkung: Der Beitrag oben unter "Gast" (erlebter Psychiatrieaufenthalt) war von mir, das Formular nicht vollständig ausgefüllt.

 

Andreas Wittmann schrieb:

Der Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags hat den Fall in Teilen diskutiert.

SZ meldet online Erstaunliches:

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-landtag-mollath-und-die-ro...

 

Neues zum Anruf Brixners bei den Finanzbehörden. Dieser war ein Rückruf und habe aber nichts mit der Einstellung des Steuerverfahrens zu tun gehabt. Oder doch.

Alles Klar? Mitnichten!

 

A. Wittmann

 

Behauptet wird nun jedenfalls, dass durch einen Anruf Brixners die Überzeugung der Finanzbehörden entstanden sei, es sei sinnlos, den Eingaben Mollaths nachzugehen.

Also muss Brixner mit dieser Tendenz auf die Finanzbehörden eingewirkt haben - und wie kann das geschehen sein? Dadurch, dass er die von Mollath erhobenen Vorwürfe überprüft hätte, jedenfalls nicht, schließlich verweigerte er ja nachweislich noch im Jahr 2006, sie zu überprüfen.

Wodurch dann? Wodurch, wenn nicht dadurch, dass er sagte: "Was auch immer der Mann vorträgt, man darf es nicht ersnt nehmen!" ?

An dieser Stelle bleiben die Finanzbehörden jede plausible Erklärung schuldig!

 

Außerdem sollten die Finanzbehörden doch bitteschön erklären, wo "in der Justiz" sie angerufen haben wollen: Eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft wäre ja durchaus verständlich, aber eine Nachfrage beim Landgericht wäre es nicht!

Und wieso soll der "Rückruf" dann aus dem Landgericht gekommen sein, das mit den Vorgängen nichts zu tun hatte?

Und von einem Richter, der mit den Vorgängen nichts zu hatte, wollen die Finanzbeamten sich dann überzeugen lassen haben, Strafanzeigen mit sehr dezidierten Hinweisen einfach nicht zu bearbeiten?

Auch das erklären die Finanzbehörden bisher nicht.

Man kann nur hoffen, dass Florian Streibl und die Freien Wähler nicht so billigst abspeisen lassen, außerdem drängt sich der Verdacht auf, dass die Finanzbehörden weitaus tiefer verstrickt sein dürften, als es bisher angenommen wurde.

5

Bayern braucht ein Volksbegehren!

Ziel: Abschaffung der Weisungsgebundenheit der StA?

Mehr

http://aktionboss.de/weg-mit-der-weisungsgebundenheit-der-staatsanwaelte

 

"Shame on You, Mr. President!"

Die Begründung der Augsburger StA ist ein FAKE - nachdem sich die bekundete Weigerung des G.M. aus dem Gutachten selbst ergibt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Eigentlich müssten sich 9 Millionen Wähler in Bayern - der Souverän - über so viel staatsanwaltliche Bodenlosigkeit  derer, die berufen wurden, im Rahmen der freiheitlichen  demokratischen Grundordnung willkürfrei  das Gewaltmonopol (als Errungenschaft der Aufklärung) auszuüben, nur noch FREMDSCHÄMEN. Dem LOStA in Augsburg und seinen Untergebenen ist zu wünschen, dass er für jedermann ersichtlich schambedingt  "rot-gesichtig" so lange sein Leben fristet, bis G. M. entlassen und rehabilitiert wurde und die Funktions- und Verantwortungssträger des offenkundigen Machtmissbrauchs einem rechtsstaatlichen(!) Verfahren unterzogen wurden.

Hatte nicht der Herr Bode hier jüngst den Eid zitiert, den man als Richter/StA so ablegt. Stand da nicht etwas von "Wahrheit" und "Gerechtigkeit"? Anyway - der morgentliche Blick in den Spiegel wird womöglich bei den Edlen noch das Wort  "Wahrhaftigkeit"  auf  das  vom Dampf der Morgendusche  "angeschlagene Spiegel-Bild" zeichnen.

Nach knapp 60 Jahren CSU geführter Staatskanzlei kann man vermelden: It´s time for a change - denn die Kultur des Wegschauens, der moralischen Verwahrlosung  kann den FREIstaat nicht in eine lichte Zukunft führen, dem es zuvörderst an der staatlichen Verpflichtung aller gelegen ist, die Würde des Menschen (Gustl Mollath und Ihre und meine) zu achten und zu schützen.

Was ZORN und VERNUNFT  zu Wege bringen, hat vor unvordenklichen Zeiten ein Papst-Kollege von B. XI. trefflich auf den Punkt gebracht.

Dessen Botschaft sollte Basis des gerade auch aus der Mitte des Landtages zu initiierenden Volksbegehrens zur Abschaffung der Weisungsgebundenheit sein und in der Folge in die Schaffung einer sich selbst verwaltenden Justiz führen. (ZIEL).

Es ändert sich nichts, außer man tut es!

"Macht entsteht, wenn Menschen sich für ein bestimmtes Ziel zusammentun und organisieren, und verschwindet, wenn dies Ziel erreicht oder verloren ist." Hannah Arendt

RA Veits

 

5

 

# 27 Veits

 

Es gibt auch in Bayern keine "Kultur" des Wegschauens. Es ist auch in Bayern eine Unkultur des Wegschauens.

5

Wenn Freiheitsberaubung nach 10 Jahren verjährt, aber Rechtsbeugung nach 5 Jahreen verjährt , wie passt das zusammen ?

 

 

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Gast schrieb:

Wenn Freiheitsberaubung nach 10 Jahren verjährt, aber Rechtsbeugung nach 5 Jahreen verjährt , wie passt das zusammen ?

 

Das sollten sie den Gesetzgeber fragen.

 

Robert Stegmann

5

Auch wenn Herr Strate auf Seite 3 seiner Beschwerde eine "von Juristen geübte Unsitte" des Differenzierens kritisiert (würde er natürlich selbst NIEMALS tun, auch wenn es seinem Mandanten nützt):

Selbstverständlich muss man sich immer fragen, ob eine Entscheidung , die man für seine Rechtsauffassung heranzieht wirklich einen identischen oder vergleichbaren Sachverhalt betrifft und kann dazu durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. Ich meine, dass die Entscheidung des BVerfG schon einen wenigstens leicht  anderen Sachverhalt betraf und man differenzieren kann. Beim Flow-Tex-Verfahren gab es ein Gutachten (des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen!), das auf einer ausführlichen Exploration beruhte. Dem Gericht hatte offenbar das Ergebnis nicht so ganz gepasst und man wollte ein neues Gutachten, zu dem der Angeklagte aber ausdrücklich jegliche Kooperation verweigert hatte. D.h. die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung war schon deshalb äußerst fragwürdig, weil eine erneute Untersuchung nicht zwingend erforderlich war.

4

meine5cent schrieb:

Selbstverständlich muss man sich immer fragen, ob eine Entscheidung , die man für seine Rechtsauffassung heranzieht wirklich einen identischen oder vergleichbaren Sachverhalt betrifft und kann dazu durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. Ich meine, dass die Entscheidung des BVerfG schon einen wenigstens leicht  anderen Sachverhalt betraf und man differenzieren kann.

Die (leider teilweise von Strate ausgelöste) Fixierung der Staatsanwaltschaft auf die Entscheidung des BVerfG liegt neben der Sache. Es kommt nicht auf die Fallgestaltung aus dieser Entscheidung an. Daß der Beschluß nach § 81 StPO im Fall Mollath rechtswidrig war, ergibt sich ohne weitere aus der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte. Ich habe in meinem Beitrag http://blog.delegibus.com/2013/02/27/fall-mollath-staatsanwaltschaft-aug... eine Auswahl von Entscheidungen aufgeführt.

 

Nicht eine einzige der verfahrensrechtlichen und sachlichen Voraussetzungen, die die Rechtsprechung für die Rechtmäßigkeit der Anordnung aufstellt (im Einzelnen: http://blog.delegibus.com/2013/02/24/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenst...), war eingehalten. Wenn es im ganzen Fall Mollath eine rechtliche Gewißheit gibt, dann die, daß der Beschluß § 81 StPO rechtswidrig war (ob sein Erlaß die Schwelle der Strafbarkeit überschreitet, ist eine zweite Frage).

 

Gerade weil die Verfügung der StA Augsburg in diesem Punkt von der einhelligen Rechtsprechung abweicht, um die Beschuldigten zu decken, läßt sie das Faß der Peinlichkeiten überlaufen.

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O. García schrieb:

 

Die (leider teilweise von Strate ausgelöste) Fixierung der Staatsanwaltschaft auf die Entscheidung des BVerfG liegt neben der Sache. Es kommt nicht auf die Fallgestaltung aus dieser Entscheidung an. Daß der Beschluß nach § 81 StPO im Fall Mollath rechtswidrig war, ergibt sich ohne weitere aus der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte.

 

Oliver Garcia, Ihre Argumention mit Hinweis auf ständige OLG-Rechtsprechung ist zweifellos eine lobenswerte Bereicherung und fundiert die Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft zusätzlich.

Dennoch bin ich der Meinung, dass Dr. h.c. Strate exzelllente Arbeit gemacht hat: Eine klare BVfG-Entscheidung ist in der deutschen Rechtspraxis nun einmal das Trumpf-As, zudem liegt hier ein Fall vor,  in dem der BVfG sehr einfache und damit gut verständliche Maßstäbe gesetzt hat.

So wurde Dr. hc. Strate in die Lage versetzt, das allseits anerkannte schwerste Geschoss aufzufahren, und zwar so, dass es auch für Nichtjuristen bzw. die Allgemeinheit leicht verständlich gemacht werden kann.

Das ist für die öffentliche Diskussion von ganz besonderer Bedeutung, und Dr. h.c. Strate weiß das - zum Glück - offensichtlich.

OLG-Entscheidungen haben hingegen i.d.R. den maßgeblichen Nachteil, dass sie kaum jemand versteht - ich kenne keinen Ort auf der Welt, wo man sich mehr um sprachliche Elaboration in Schachtelsatzstrukturen, um die Vergötterung des Nominalstils und um das auf die Spitze Treiben juristischer Fachsprache mühte als in den finsteren Räumen, in denen OLG-Richter ihre Entscheidungen schriftlich fixieren.

Ihre Delegibus-Beiträge, Oliver Garcia, kann man sich bei einem Gläschen Wein oder einem guten Kaffee zu Gemüte führen, wenn man zu den Intellektuellen gehört. Aber Strate weiß, dass es nicht nur für die Intellekuellen nachvollziehbar sein muss, was die Staatsbehörden im Falle Mollath tun. Dieses Wissen ist ein Eckpfeiler seines Handelns, und zwar ein sehr wichtiger.

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meine5cent schrieb:

Ich meine, dass die Entscheidung des BVerfG schon einen wenigstens leicht  anderen Sachverhalt betraf und man differenzieren kann. Beim Flow-Tex-Verfahren gab es ein Gutachten (des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen!), das auf einer ausführlichen Exploration beruhte. Dem Gericht hatte offenbar das Ergebnis nicht so ganz gepasst und man wollte ein neues Gutachten, zu dem der Angeklagte aber ausdrücklich jegliche Kooperation verweigert hatte. D.h. die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung war schon deshalb äußerst fragwürdig, weil eine erneute Untersuchung nicht zwingend erforderlich war.

 

Ihre Argumentation ist so odr so nicht zur Entlastung der AtA Augsburg geeignet:

Zum einen gehört es nach deutscher Rechtspraxis eindeutig zum Ermessenspielraum der Richter, zu einem Gutachten zu sagen: "Nee, das wollen wir aber nicht!", wie man es mit dem Gutachten von Dr. Simmerl ja auch im Falle Mollaths gemacht hat.

Wenn aus Sicht des Gerichtes aber kein gewolltes Gutachten da ist, aber ein Gutachten an sich gewollt wird, dann muss nach ansicht des Gerichtes eben eines gemacht werden, ob Flow-Tex oder Mollath.

Würde die Justiz es anders sehen, dann könnten alle potentiellen Psychiatrie-Opfer die Sektkorken knallen lassen: Schnell ein Gutachten von einem seriösen Psychiater anfertigen lassen, anschließend sagen: "Für weitere Gutachten stehe ich nicht zur Verfügung!"

Im Übrigen ist es einer von zwei Kernen der Vorwürfe des Dr. h.c. Strate, dass er im Grunde sagt: "Selbst wenn der Richter gemeint haben sollte, dass Mollath grundsätzlich bereit gewesen sei, sich einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen, dann hätte der Richter nicht das Recht gehabt, Mollath einzusperren, sondern hätte eine solche Untersuchung des Mollath in Freiheit anstreben müssen."

Diese Argumentation lässt sich absolut nicht wegwischen, denn aus der Annahme, jemand sei bereit, sich psychiatrisch untersuchen lassen, kann nicht die Berechtigung folgen, ihn zwangsweise stationär unterzubringen.

 

Der andere Kernpunkt, ebenfalls fundiert durch die BVfG-Entscheidung, betrifft den Punkt, dass die Einweisung erfolgte, OHNE DASS ein geeignetes oder überhaupt ein Untersuchungskonzept vorgelegen hatte. Auf diesen Punkt ist die StA Augsburg nicht einmal mit einer haltlosen Scheinargumentation, sondern GAR NICHT eingegangen.

 

Kurzum: Die Einstellungsbegründung der StA ist für jeden erkennbar völlig haltlos.

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