Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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1119 Kommentare

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Telefoninterview mit Gustl Mollath (Nordbayerischer Kurier)

Auszug:

Sie sind noch vorsichtig?
Mollath: Ja, ganz klar. Bei dem, was in der Vergangenheit passiert ist, wäre alles andere nicht realistisch. Ich hoffe und wünsche, dass sich jetzt endlich die Wahrheit durchsetzt. Nur die Vergangenheit und jeder Tag hier beweist mir, was in Deutschland möglich ist.
Aber die Staatsanwaltschaft scheint Ihre Sicht nun zu bestätigen?
Mollath: Ich meine, wenn man sich die Tatsachen genau anschaut, unbenommen der neuen Hinweise, hätte schon in der Vergangenheit Skepsis walten müssen; man hätte die Tatsachen werten können und müssen. So hätte man meiner Ansicht nach nicht verfahren können und dürfen. Die Staatsanwaltschaft hegt Zweifel an der Glaubwürdigkeit meiner früheren Frau. Diese Zweifel hätten schon damals die jeweiligen Richter hegen müssen und können. Doch was ich vorgebracht habe, ist erst einmal grundsätzlich nicht geglaubt worden. Prinzipiell wurde dieser Frau geglaubt, obwohl ich von vornherein dargelegt habe, welches Motiv da wahrscheinlich im Hintergrund steht. In die Richtung ist regelrecht aktiv abgewehrt worden. Alle Hinweise, Indizien, Beweise und Zeugenangebote sind nicht genutzt worden. So auch in der Verhandlung am 8. August 2006, in der dieses unsägliche Urteil (der Zwangsunterbringung) gesprochen wurde. Was glauben Sie, was ich über die Jahre miterlebt habe. Und keiner schaut hinter die Kulissen, unglaublich. Das ist das wirklich Erschütternde in der Geschichte. In der Verhandlung habe ich auch versucht, meine aussagende frühere Frau vereidigen zu lassen. Das wurde barsch abgelehnt. Denn eine Aussage wird, wenn sie unter Eid aufrechterhalten wird, in ihrer Glaubwürdigkeit aufgewertet. Ich gehe davon aus: Es sollte aktiv diese Zeugin geschützt werden.

Wollte da eine Rotarierkrähe in Robe der anderen im Zeugenstand kein Auge aushacken und ihr eine spätere Anklage wegen Meineids ersparen?

Mollath: [...]  Diese Ärztin kannte weder mich noch meine frühere Frau. Es wäre damals doch selbstverständlich gewesen, die begutachtende Ärztin oder denjenigen, der die Feststellungen angeblich getroffen hat, vor Gericht zu hören. Das wurde mir nicht ermöglicht. Normalerweise sollte das doch im Interesse des Gerichts selbst sein, die Wahrheit festzustellen. Das wurde aktiv eben nicht gemacht.

Das sind schwere Vorwürfe gegen die Justiz.
Mollath: Ich stelle Tatsachen dar. Ich bemängele grundsätzlich am Rechtssystem, letztendlich in Beweisnot zu sein, weil es einen Unterschied gibt zwischen Gerichtsprotokoll und dem tatsächlichen Verlauf die Verhandlung. 
[...]

Mein Name schrieb:

 

Wollte da eine Rotarierkrähe in Robe der anderen im Zeugenstand kein Auge aushacken und ihr eine spätere Anklage wegen Meineids ersparen?

Unsinn.

Bei Angehörigen und (mutmaßlichen) Tatopfern ist die Nichtvereidigung die absolute Regel.

 

Ich dachte eigentlich, diese Verschwörungstheorien sind ad acta gelegt.

 

 

2

Gastkommentator schrieb:

Mein Name schrieb:

 

Wollte da eine Rotarierkrähe in Robe der anderen im Zeugenstand kein Auge aushacken und ihr eine spätere Anklage wegen Meineids ersparen?

 

Unsinn.

Bei Angehörigen und (mutmaßlichen) Tatopfern ist die Nichtvereidigung die absolute Regel.

 

Ich dachte eigentlich, diese Verschwörungstheorien sind ad acta gelegt.

 

 

Warum sollte das Thema ad acta gelegt sein? 

Das ist durchaus eine Möglichkeit ....

5

Eine Chance wäre es wenn man die Justizministerien der Länder abschaffen würde.

Mir war es nicht bewusst das in Bayern die Richter und Staatsanwälte "am" rotieren sind. Auch das für Beförderungen das Justizministerium zuständig ist müsste anders geregelt werden.

Aber welcher Bürger erkennt schon die Schräglage? Wenn man die Klicks bei der SZ vergleicht dann ist man erstaunt das sich mehr Leute für "Wetten Das" interessieren als für ihre Regierung.

Aber wie oder was soll dann eine Demokratie sein? Was will Herr Prof. Müller seinen Studenten sagen? Nichts ist in Ordnung.

Es ist frustrierend!

5

@Mein Name: Ich habe in einem blog nicht vor, eine epische Auseinandersetzung mit Fußnotenapparat zu führen.  Aussagekonstanz ist nur eines von sehr vielen Kriterien, so schlau bin ich auch. Da Sie offenbar ein Experte für Aussagepsychologie und deren aktuellen Forschungsstand sind: Erklären Sie uns doch,  weshalb es sinnvoll ist, dass einem Zeugen seine Vernehmungsprotokolle aus einem Ermittlungsverfahren zur Verfügung stehen, bevor er noch einmal vor Gericht vernommen wird, oder hören Sie mit Ihren Stänkereien einfach auf.

Auch zur "Rotarierkrähe" schreiben Sie leider an der Sache vorbei. Die Nichtvereidigung ist seit 2004 der gesetzliche Regelfall. Nach § 61 StPO konnte die Ex-Frau sogar den Eid verweigern, worüber sie zu belehren war. Kein Grund zur Annahme einer großen Rotarierverschwörung (vielleicht taucht demnächst auch noch ein Freimaurerkomplott auf?.

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@Kolos /  § 353d StGB

 

Nach Fischer RN 6b zu § 353d ( S. 2443, 55. Aufl) ist z.B. die Bekanntgabe einer Anklageschrift bei einer Pressekonferenz in den Privaträumen tatbestandsmäßig. Dass das Delikt nur von "Amtsträgern" ausgeübt werden kann, findet sich bei Fischer nicht.

 

Schwieriger dürfte die Frage zu beantworten sein, ob eine Antragsschrift im Wiederaufnahmeverfahren noch zu einem rechtskräftig abgeschlossenen "Altverfahren" gehört. Dagegen könnte sprechen, dass das Schreiben der StA an das LG ein Aktenzeichen aus 2012 (151 Js 22423/12 WA) trägt.

 

 

 

3

@psychofan:

Ein Teil des von Ihnen vermissten Fehlereingeständnisses - Schreiben Brauns zu Unrecht als Wiederaufnahmeantrag behandelt und als unzulässig abgewiesen - steht auf Seite 56, 5. Absatz (pdf) des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft.

2

meine5cent schrieb:

@psychofan:

Ein Teil des von Ihnen vermissten Fehlereingeständnisses - Schreiben Brauns zu Unrecht als Wiederaufnahmeantrag behandelt und als unzulässig abgewiesen - steht auf Seite 56, 5. Absatz (pdf) des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft.

Als ich Ihre Zeilen gelesen hatte, bekam ich erst mal für 10 Minuten keine Luft mehr ob des kombinierten Lach- und Weinkrampfes.

DAS soll ein Fehlereingeständnis sein? "wurde zu Unrecht als Wiederaufnahmeantrag behandelt"!  Unter Fehlereingeständnis stelle ich mir allerdings etwas grundsätzlich Anderes vor. Eine Presseerklärung z.B., welche schlimmen kapitalen Böcke da geschossen wurden, dass man das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz damit schwer enttäuscht habe, man selbstverständlich auf Zeugenaussagen und Zivilcourage in der Bevölkerung angewiesen sei und alles daran setzen werde, dass sich "Spezialbehandlungen" eines Zeugen wie die des Dr. Braun nicht mehr wiederholen können.

Statt dessen lese ich hier zwei winzige Wörtchen "zu Unrecht" - zwei Wörtchen, die im Normalfall niemals an die Öffentlichkeit gedrungen wären, gäbe es den couragierten RA Strate nicht, der sich über alle Konventionen hinwegsetzt und den Antrag der Staatsanwaltschaft veröffentlicht hat.

Das Wort "Entschuldigung" gegenüber Dr. Braun habe ich übrigens auch nirgends gelesen. Ich bin überzeugt, Herr Mollath wird dieses Wort von der Justizministerin oder einem sonstigen Staatsdiener auch niemals hören.

 

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Zwei Anmerkungen:

 

1. Erinnert sei daran, dass der Zeuge Dr.Braun vom Regensburger Gericht auch die Kosten seiner "WA-Antrags" auferlegt wurde; erst das OLG hatte ein Einsehen ... Man fragt sich also, ob dieser "robuste" Umgang mit dem Zeugen nicht der "Abschreckung" dienen sollte?

 

2. Fehlerverneinung

 

In der CSU ist die Fehlerverneinung - egal was aniiegt - ein Handlungsprinzip. Diees Prinzip hat offenbar über das Portal der Arroganz, des Buckelns, des Selbstschämens etc. Eingang in manche (willkürliche?) Rechtsfindung gehommen.

 

Fazit:

Dieses Fehlerverneinungs-Prinzip schließt damit per se die von Ihnen mit Fug und Recht geforderte Offenheit und Aufklärung im Sinne der Erhaltung des Vertrauens der Bürger in die GEWALTEN des Staates aus.

 

Es wäre wohl Sache der Dienstaufsicht, der Modernisierung der Praxis etc. insoweit voranzugehen. Aber da sind die Prinzipien der CSU vor .... wie die überwiegend fehlende Zivilcourage unter den Robenträgern des Staates.

5

Das scheint das Wichtigste neben dem ärtzlichen Attest zu sein. Aber wie wichtig sind daneben die anderen Gutachten / Schlechtachten, die mehrfach den geistigen Zustand als "kritisch " gesehen haben ? Wer kann mit 100% iger Sicherheit sagen, dass Herr Mollath gesund eingesperrt wurde und heute gesund ist und nie gefährlich war  ? Oder spielt das keine Rolle mehr ?

 

Die Regensburger Ankläger sehen vor allem die Behauptung von Mollaths Ex-Ehefrau, ihr Ex-Mann habe sie am 31. Mai 2002 in der gemeinsamen Wohnung brutal geschlagen, mit dem Tode bedroht und für rund eineinhalb Stunden eingesperrt, als eine "uneidliche Falschaussage" an. Die Staatsanwälte stützten sich dabei auf einen früheren Bekannten des Ehepaars; dieser habe erklärt, er habe noch am selben Tag mit Frau Mollath telefoniert; dass sie von ihrem Mann körperlich misshandelt worden sei, habe sie mit keiner Silbe erwähnt.

Stattdessen habe sie ihm wörtlich erklärt: "Wenn Gustl meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn an, dass kannst Du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an. Ich weiß auch schon wie". Die Aussage von Frau Mollath stamme aus einer eidesstattlichen Erklärung des Zeugen und Mollath-Bekannten. Der Zeuge hatte sich bereits im November 2011 mit dieser Aussage schriftlich an Bayerns Justizministerin gewandt, nachdem er vom "Fall Mollath" in den Medien erfahren hatte.

 

5

Gast schrieb:
....

Wer kann mit 100% iger Sicherheit sagen, dass Herr Mollath gesund eingesperrt wurde und heute gesund ist und nie gefährlich war  ? Oder spielt das keine Rolle mehr ?

....

Niemand kann das mit 100%iger Sicherheit sagen, aber darauf kommt es gar nicht an.

Es kommt auch nicht darauf an, ob irgendetwas an dem unsäglichen Verfahren doch nicht ganz falsch war, oder wie Teile der Justiz jetzt suggerieren, es sich bei den Fehlern "nur" um "Flüchtigkeitsfehler" gehandelt haben sollte. 

Jeder Angeklagte im Strafverfahren, jede Partei im Zivilverfahren, hat Anspruch auf ein sauber, fehlerfrei geführtes Verfahren, selbst wenn das zum selben Ergebnis führen sollte wie das fehlerbehaftete.

Wenn Fehler vorkommen, was sich nicht ganz vermeiden läßt, sind diese schnellstmöglich "von Amts wegen" zu korrigieren, und nicht, wie es derzeit geschieht, zu vertuschen.

Der Justiz fehlt die Fehlerkultur, Justizjuristen können nicht mit eigenen Fehlern umgehen. Sie halten sich für über dem gemeinen Volk stehend. Was für ein Irrglaube ....

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RA Strate ist als Rechtsanwalt bekanntlich "Organ der Rechtspflege" und somit Amtsträger. Die Vorschrift des § 353d Nr. 3 StGB gilt zweifellos für ihn. Es ist unerheblich, ob es ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an einer Veröffentlichung gibt, denn ein solches ist kein anerkannter Rechtfertigungsgrund im Strafrecht.

RA Strate hätte die legale Möglichkeit gehabt, den Antrag sinngemäß wiederzugeben.

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Gast schrieb:

RA Strate ist als Rechtsanwalt bekanntlich "Organ der Rechtspflege" und somit Amtsträger. Die Vorschrift des § 353d Nr. 3 StGB gilt zweifellos für ihn. Es ist unerheblich, ob es ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an einer Veröffentlichung gibt, denn ein solches ist kein anerkannter Rechtfertigungsgrund im Strafrecht.

RA Strate hätte die legale Möglichkeit gehabt, den Antrag sinngemäß wiederzugeben.

Rechtsanwälte sind mitnichten Amtsträger. 

Und wenn es so wäre, wie nicht, hätte Strate einen ihm hoch anzurechnenden Akt zivilen Ungehorsams begangen. 

Das Leben besteht aus mehr als Recht, insb. Strafrecht, nur Justizjuristen sind anderer Meinung.

 

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Der Fall “Mollath” hat gezeigt, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat erschüttert wurde. Dieses muss unbedingt wiederhergestellt werden.

Für Liberale gilt: Vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung.

Die bayerische FDP setzt sich auch für eine unabhängige Justiz ein, die – als dritte Gewalt im Staat – eine weitestgehende Selbstverwaltung mit personeller und finanzieller Autonomie erhalten soll.
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19178–f373456.html#q373456

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Walter Keim schrieb:

 

Die bayerische FDP setzt sich auch für eine unabhängige Justiz ein, die – als dritte Gewalt im Staat – eine weitestgehende Selbstverwaltung mit personeller und finanzieller Autonomie erhalten soll.
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19178–f373456.html#q373456

 

 

Der Herr tut so, als wäre seine Partei nicht mit in der Verantwortung.

Ohne Weisungsbefugnis durch des Justizministeriums hätte es nie einen Antrag auf Wiederaufnahme durch die Staatsanwaltschaft gegeben.

Sicher nicht, solange Herr Nerlich Generalstaatsanwalt in Nürnberg ist.

5

Walter Keim schrieb:

Der Fall “Mollath” hat gezeigt, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat erschüttert wurde. Dieses muss unbedingt wiederhergestellt werden.

Für Liberale gilt: Vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung.

Die bayerische FDP setzt sich auch für eine unabhängige Justiz ein, die – als dritte Gewalt im Staat – eine weitestgehende Selbstverwaltung mit personeller und finanzieller Autonomie erhalten soll.
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19178–f373456.html#q373456

Die "unabhängige Justiz" ist eine Fiktion.

Vielfältige Abhängigkeiten gibt es überall, und es wird sie immer geben. Das ist zu akzeptieren. Warum sollte die Justiz überhaupt unabhängig sein können? 

Ohne Seehofers Machtwort, ohne Weisung an die Staatsanwaltschaft hätte es den Wiederaufnahmeantrag aus Regensburg wohl nicht gegeben, Nerlich hätte das verhindert. 

Da erscheint mir eine unabhängige Kontrolle der Justiz mit den notwendigen Befugnissen viel wichtiger. 

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten, warum nicht auch einen "Justizbeauftragten". Allerdings sollten das keine Juristen sein, sondern Menschen, die gut ausgebildet, ganz normal logisches Denken gelernt haben, keine "juristische Logik".

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@psychofan:

Meine Worte "ein Teil" haben Sie aber schon gelesen?

Erst schreiben Sie, dass grundsätzlich NIEMALS Fehler eingestanden würden, dann weise ich Sie auf ein zugegeben kleines Absätzchen hin, in dem ein solches Eingeständnis dennoch enthalten ist, dann kommen Sie wieder an und stellen Formerfordernisse, wie denn gefälligst ein Schuldeingeständnis  auszusehen habe, auf. Das ist rhetorisch äußerst billig. Wird man an einer Stelle widerlegt, schreibt man eben, dass das ja egal sei, weil nicht dies und das und jenes auch noch....
 

Und: Weshalb sollte sich ein Minister für eine Gerichtsentscheidung (hier des LG Regensburg, das den vermeintlichen Wiederaufnahmeantrag als unzulässig abgewiesen hat) entschuldigen?

2

Sehr geehrte Kommentatoren,

zu meinem neuen Beitrag geht es hierlang. Dort kann auch weiter diskutiert werden.

Leider ist nun mein Beitrag hier gelöscht worden - wohl ein technisches Problem, das hoffentlich schnell beseitigt werden kann.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

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