Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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1119 Kommentare

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Gastmann schrieb:

Vermutlich wissen Sie über den Inhalt des Telefonats bzw. des daraufhin erstellten Vermerks nicht mehr als das, was bei Heise (http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857) wiedergegeben ist. Wenn dem so ist, ist die Aussage, Brixner habe hier irgendetwas gesagt, woraus sich seine Voreingenommenheit ergebe, nichts als eine Spekulation.

 

Wie so vieles andere in dieser teilweise bizarr anmutenden Diskussion. Man könnte meinen, der Wahn Mollaths, sofern es ihn denn gibt, ist nichts gegen manche Phantasien der Blog-Kommentatoren, wobei ich in erster Linie den Blog von Frau Wolf meine.

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Staunender schrieb:

Wie so vieles andere in dieser teilweise bizarr anmutenden Diskussion. Man könnte meinen, der Wahn Mollaths, sofern es ihn denn gibt, ist nichts gegen manche Phantasien der Blog-Kommentatoren, wobei ich in erster Linie den Blog von Frau Wolf meine.

 

Nun, eine Einstellungsvorraussetzung für Richter und Staatsanwälte ist auch, dass sie abstrakt denken können.

 

Offenbar fehlte diese abstrakte Denkweise in der Form, dass Frau Maske - ehemalige Mollath -  über ein Netzwerk verfügt(e), das an den Grundfesten der Demokratie rüttelt, vollkommen.

 

Vieles davon wird pure Phantasie sein. Aber in all diesen Informationen kann der entscheidende Hinweis stecken, wo man ansetzen muss.

 

Roberrt Stegmann

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Robert Stegmann schrieb:

Nun, eine Einstellungsvorraussetzung für Richter und Staatsanwälte ist auch, dass sie abstrakt denken können.

....

Roberrt Stegmann

Diese Aussage würde ich doch sehr in Frage stellen wollen. 

Zwar gibt es abstraktes, logisches Denkvermögen auch unter Justizjuristen, aber Einstellungsvoraussetzung ist das sicher nicht, und in der gerichtlichen Praxis spielt das eher keine wesentliche Rolle.

Wie sollte so etwas denn überprüft werden? 

Wenn man sich Begründungen zu gerichtlichen Entscheidungen und Urteilen ansieht könnte man auch begründet zur gegensätzlichen Auffassung kommen, wobei die Qualität mit der jeweiligen obergerichtlichen Stufe wohl eher etwas zunimmt. 

Und: Ich bin nicht betroffen von für mich nachteilgen Urteilen.

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Gastmann schrieb:

Vermutlich wissen Sie über den Inhalt des Telefonats bzw. des daraufhin erstellten Vermerks nicht mehr als das, was bei Heise (http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857) wiedergegeben ist. Wenn dem so ist, ist die Aussage, Brixner habe hier irgendetwas gesagt, woraus sich seine Voreingenommenheit ergebe, nichts als eine Spekulation.

Ich möchte generell anmerken das Heise/Telepolis die Fakten nur aufgearbeitet hat. Meines Wissens sind Kopien der Akten der Finanzbehürde nur an die SZ weitergereicht wurden. Alle anderen Medien haben ihre Information also aus dieser Quelle.

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Wo sind die weiteren Fälle?

 

Wenn - wie behauptet - die bayerische Justiz ingemeinsam mit psychiatrischen Gutachtern kritische Bürger systematisch durch "Psychiatrisierung" zum Schweigen bringt, müssten doch längst weitere Fälle - neben dem immer wieder dargestellten "Fall Mollath" und dem "Fall Deeg" bekannt geworden sein. Das Nichtbek anntwerden sprich doch eigentlich deutlich gegen ein abgesprochenes Vorgehen oder ein über den Einzelfall hinausgehendes Phänomen.

 

Fehleinweisungen gibt es sicher häufig, aber in ganz anderen Bereichen.

 

-dissoziale Gewalttäter, die einen fragwürdigen "21er" erhalten.

 

- Sexualstraftäter, bei denen unkritisch das Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit angenommen wurde.

 

-Personen die eine Abhängigkeit vorgeben, um die "Segnungen" des § 64 StGB zu erhalten.

 

Ich warte ständig darauf, dass weitere Fälle, im weitesten Sinn "politisch" motivierter, § 63 Unterbringungen bekannt werden.

 

Und bitte nicht wieder die  "Hessischen Steuerfahnder" anführen, den Fall Prof. Möller oder zweifelhafte Entscheidungen im Familienrecht. Es geht mir nur um § 63 (oder ggf. auch 64, 66) StGB.

 

PS. Hat eigentlich sich schon jemand mal die Mühe gemacht, zu ermitteln wieviele "Fehleinweisungen" es in den Strafvollzug oder Jugendstrafvollzug gibt? Natürlich kommen auch Menschen in den normalen Strafvollzug, bei denen nach das Vorliegen der Voraussetzungen von § 63 und/oder § 64 nicht ausreichend geprüft wurden.

 

Der BGH hebt z.B. reihenweise Urteile der LG auf, weil das Vorliegen der Voraussetzungen einer § 64 Unterbringung nicht - oder nicht ausreichend - geprüft wurden.

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Heinz B. schrieb:

Wo sind die weiteren Fälle?

 

Wenn - wie behauptet - die bayerische Justiz ingemeinsam mit psychiatrischen Gutachtern kritische Bürger systematisch durch "Psychiatrisierung" zum Schweigen bringt, müssten doch längst weitere Fälle - neben dem immer wieder dargestellten "Fall Mollath" und dem "Fall Deeg" bekannt geworden sein. Das Nichtbek anntwerden sprich doch eigentlich deutlich gegen ein abgesprochenes Vorgehen oder ein über den Einzelfall hinausgehendes Phänomen.

Googeln Sie doch einmal unter:

Dokumente betreffend Rüdiger Jung, Bundesrepublik Deutschland.

 

Und schauen Sie sich an, was Sie da finden. Es werden Belege geboten, betreffend einen Fall, der am LG Regensburg spielte - bis hinauf zum BGH: Ein Gerichtsvollzieher hatte behauptet, R. J. habe ihm mit Worten angedroht, ihn zu morden. Jung bestritt das stets, weitere Zeugen als den Gerichtsvollzieher selbst gab es nicht, Jung war niemals gewalttätig in Erscheinung getreten, kämpfte vielmehr auch für den Frieden. Er war 2 Jahre in der Psychiatrie, wurde mit Neuroleptika zwangsbehandelt und gebrochen.

 

Ich kann noch so einige Fälle mehr bringen, und immer wieder sind die Muster erschreckend ähnlich.

Warum diese Dinge wenig bekannt sind?

Dafür gibt es ein paar sehr gute Gründe. Einer ist es, dass Weggesperrte sich kaum noch öffentlich bemerkbar machen können - sie kommen ja nicht einmal ins Internet...

Ein weiterer Grund ist es, dass kaum jemand gern mit Akten an die Öffentlichkeit geht, in denen er für verrückt erklärt wird und in denen zudem regelmäßig Wahres und Unwahres über sein Privatleben nachzulesen ist.

Schon der Gesetzgeber sorgte bei abfassung des § 20 StGB dafür: Was er nicht spezifisch einordnet, wird unter dem Begriff "andere schwere seelische Abartigkeit" gefasst. Das hört sich für Normalbürger an, als müssten sie ihre Frauen und Kinder von der Straße holen, wenn ein amtlich mit diesem "Prädikat" versehener Mensch sich draußen blicken lässt!

Was meinen Sie, wieviele Menschen in D den Schneid haben, ein Urteil oder ein Gutachten in eigener Sache zu veröffentlichen, in denen ihnen "schwere seelische Abartigkeit" bescheinigt wird?

Ein weiterer Grund ist es, dass Medien diese und diverse andere schreckliche Dinge selbst dann nicht aufgreifen, wenn man sie ihnen auf dem Silbertablett serviert: Gleichschaltung!

Dass die Süddeutsche im Fall Mollath eine Ausnahme macht, ist lobenswert - aber es ist eben eine Ausnahme, wie ja auch die Zurückhaltung und sogar Gegenpropaganda anderer Medien zeigen.

5

Ich zitiere mal, was Mollath selbst in seiner "Hauptanzeige" vom 9.12.2003 zu der "Sammlung von Beschwerden" vom 3.11.2003 sagt:

"Noch immer ließ ich mich nicht einschüchtern und machte nochmal Anzeige mit Schreiben vom 3.11.2003 bei Richterin Heinemann, Richterin Schmiedel, Richter Brixner, Richter von Kleist vom Landgericht Nürnberg-Fürth (...), Richter Huber und Richter Blos vom Amtsgericht Nürnberg (...).

Bis heute habe ich nichts gehört.

Wie soll ich mir das erklären? Bei diesen schweren Anschuldigungen und den Umfangreichen (Fehler Mollaths) Beweisen müsste in einem Rechtsstaat eine Reaktion erfolgen. Wenn an meinen Anschuldigungen nichts dran wäre, muß man gegen mich wegen Falschanzeige ermitteln." (Blatt 4 der "Hauptanzeige)

Da ihm keiner seiner Gegenspieler bis dahin genau mitteilte, wie er gegenüber welcher Behörde seine Anzeigen zu stellen hatte und außerdem bis dahin keinerlei ernstnehmende Reaktion auf seine Anschuldigungen erkennbar waren, enthielten die folgenden "Anzeigen"  Mollaths immer auch "Beschwerden und Hilferrufe" - im vorliegenden Fall sogar fast ausschließlich. Deshalb ist Mollaths Beschreibung als Anzeige jedoch keineswegs falsch, geht er doch wie selbstverständlich davon aus, dass die Nürnberger Richter beider Gerichte kein Problem haben würden, den Inhalt seiner dem Amtrichter Huber am 29.9.2003 vorgelegten Verteidigung/Anzeige gründlich zu studieren. Und er sagt das auch:

"Ich bitte jeden Angeschriebenen um Hilfe und Unterstützung. Sehen Sie sich bitte Sie sich bitte meine Verteidigung vom 24.9.03, die ich Richter Huber am 25.3.03 übergab, an.

 

Ich habe mich ein Leben lang für eine ordentliche Welt eingesetzt. Alle 7 Sekunden verhungert ein Kind.

Da ist was mir widerfährt gar nichts.

Aber bei solchen Zuständen gibt es keine Hoffnung für die Kinder der Welt.

Es ist eine unsägliche Schande was hier los ist.

 

Mit freundlichen Grüßen"

 

Natürlich haben Sie Recht, Arne, dass das eine Sammlung von Beschwerden und Hilferufen ist. Aber das sind alle Texte Mollaths, auch die "Hauptanzeige" vom Dezember 2003. Total verrücktes Zeug  - in der Sicht eines "Der Staat bin ich"-Richters wie Brixner. Für den war schon bei der ersten Begegnung mit diesem pazifistischen Wirrkopf aus besseren Kreisen (Ferrari!) klar, das dieser Mann in die Klapse gehört. Und klar war ebenfalls, dass er, Mollath, bei ihm, Brixner, landen würde, denn für solche Fälle war das bisherige Amtsgericht schon rein formal ja nicht zuständig. Wenn Sie Brixner genauer kennen lernen wollen, lesen Sie meinen Text vom 02.03.2013

Seite 15  #2

 

  Arne schreibt am 06.03.2013

@Michael Stamm & Bille

Das Schreiben vom 03.11.2003 ist keine Anzeige, sondern eine Sammlung von Beschwerden und Hilferufen:

Siehe Seite 7 ff in diesem Dokument http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

 

Ich zitiere mal, was Mollath selbst in seiner "Hauptanzeige" vom 9.12.2003 zu der "Sammlung von Beschwerden" vom 3.11.2003 sagt:

"Noch immer ließ ich mich nicht einschüchtern und machte nochmal Anzeige mit Schreiben vom 3.11.2003 bei Richterin Heinemann, Richterin Schmiedel, Richter Brixner, Richter von Kleist vom Landgericht Nürnberg-Fürth (...), Richter Huber und Richter Blos vom Amtsgericht Nürnberg (...).

Bis heute habe ich nichts gehört.

Wie soll ich mir das erklären? Bei diesen schweren Anschuldigungen und den Umfangreichen (Fehler Mollaths) Beweisen müsste in einem Rechtsstaat eine Reaktion erfolgen. Wenn an meinen Anschuldigungen nichts dran wäre, muß man gegen mich wegen Falschanzeige ermitteln." (Blatt 4 der "Hauptanzeige)

Da ihm keiner seiner Gegenspieler bis dahin genau mitteilte, wie er gegenüber welcher Behörde seine Anzeigen zu stellen hatte und außerdem bis dahin keinerlei ernstnehmende Reaktion auf seine Anschuldigungen erkennbar waren, enthielten die folgenden "Anzeigen" Mollaths immer auch "Beschwerden und Hilferrufe" - im vorliegenden Fall sogar fast ausschließlich. Deshalb ist Mollaths Beschreibung als Anzeige jedoch keineswegs falsch, geht er doch wie selbstverständlich davon aus, dass die Nürnberger Richter beider Gerichte kein Problem haben würden, den Inhalt seiner dem Amtrichter Huber am 29.9.2003 vorgelegten Verteidigung/Anzeige gründlich zu studieren. Und er sagt das auch:

"Ich bitte jeden Angeschriebenen um Hilfe und Unterstützung. Sehen Sie sich bitte Sie sich bitte meine Verteidigung vom 24.9.03, die ich Richter Huber am 25.3.03 übergab, an.

 

Ich habe mich ein Leben lang für eine ordentliche Welt eingesetzt. Alle 7 Sekunden verhungert ein Kind.

Da ist was mir widerfährt gar nichts.

Aber bei solchen Zuständen gibt es keine Hoffnung für die Kinder der Welt.

Es ist eine unsägliche Schande was hier los ist.

 

Mit freundlichen Grüßen"

 

Natürlich haben Sie Recht, Arne, dass das eine Sammlung von Beschwerden und Hilferufen ist. Aber das sind alle Texte Mollaths, auch die "Hauptanzeige" vom Dezember 2003. Total verrücktes Zeug - in der Sicht eines "Der Staat bin ich"-Richters wie Brixner. Für den war schon bei der ersten Begegnung mit diesem pazifistischen Wirrkopf aus besseren Kreisen (Ferrari!) klar, das dieser Mann in die Klapse gehört. Und klar war ebenfalls, dass er, Mollath, bei ihm, Brixner, landen würde, denn für solche Fälle war das bisherige Amtsgericht schon rein formal ja nicht zuständig. Wenn Sie Brixner genauer kennen lernen wollen, lesen Sie meinen Text vom 02.03.2013

Seite 15 #2

 

Das Zitat bei telepolis klingt ja nun recht harmlos, was die Angaben Brixners betrifft:

"bestätigte diesem, dass bei Gericht ein Verfahren gegen M. vorlag, in dessen Verlauf sei die Untersuchung von M. wegen seines Geisteszustandes veranlasst worden. Das Aktenzeichen sei..:"

Brixner hat bestätigt, dass es ein Strafverfahren gibt und eine angeordnete Untersuchung. Irgendwelche Bewertungen Brixners dazu, dass Herr Mollath  "spinnt" , kann ich dem Vermerk nicht entnehmen. Vermutlich hat Herr Strate diesen Punkt, wenn er ihm bekannt war, also zu Recht nicht herangezogen, um darauf seinen Wiederaufnahmeantrag zu stützen.

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meine5cent schrieb:

Irgendwelche Bewertungen Brixners dazu, dass Herr Mollath  "spinnt" , kann ich dem Vermerk nicht entnehmen. Vermutlich hat Herr Strate diesen Punkt, wenn er ihm bekannt war, also zu Recht nicht herangezogen, um darauf seinen Wiederaufnahmeantrag zu stützen.

Keine Ahnung was telepolis schreibt, aber woher kommt dann:

"Ein zweiter Steuerfahnder – ein Vorgesetzer des ersten – versah den Vermerk mit einer handschriftlichen Notiz. Er schreibt, bei Mollath handele es sich offensichtlich um einen Querulanten, dessen Angaben keinen Anlass für weitere Ermittlungen böten." aus der SZ?

 

Das wird doch nicht intern ermittelt worden sein, sondern es ist doch geradezu logisch, dass dies der Anrufer (Brixner) erzählt haben dürfte.

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meine5cent schrieb:

Vermutlich hat Herr Strate diesen Punkt, wenn er ihm bekannt war, also zu Recht nicht herangezogen, um darauf seinen Wiederaufnahmeantrag zu stützen.

 

Sorry - ich vergaß auf diesen Teil einzugehen.

 

RA Strate hat doch sogar selber geschrieben, dass dieser Teil von der StA Regensburg bearbeitet wird und er doppelte Gründe vermeiden wollte.

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meine5cent schrieb:

Das Zitat bei telepolis klingt ja nun recht harmlos, was die Angaben Brixners betrifft:

"bestätigte diesem, dass bei Gericht ein Verfahren gegen M. vorlag, in dessen Verlauf sei die Untersuchung von M. wegen seines Geisteszustandes veranlasst worden. Das Aktenzeichen sei..:"

Brixner hat bestätigt, dass es ein Strafverfahren gibt und eine angeordnete Untersuchung. Irgendwelche Bewertungen Brixners dazu, dass Herr Mollath  "spinnt" , kann ich dem Vermerk nicht entnehmen. Vermutlich hat Herr Strate diesen Punkt, wenn er ihm bekannt war, also zu Recht nicht herangezogen, um darauf seinen Wiederaufnahmeantrag zu stützen.

 

Wir kennen ja nicht die ganzen Vermerke, aber Merk kam zum Schluß:

"...nach Überprüfung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen und UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GESAMTUMSTÄNDE DES FALLES..." haben die alles verworfen.

Die Steuerfahnder kannten nur die Unterlagen....keine weiteren Umstände.

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meine5cent schrieb:

Das Zitat bei telepolis klingt ja nun recht harmlos, was die Angaben Brixners betrifft:

"bestätigte diesem, dass bei Gericht ein Verfahren gegen M. vorlag, in dessen Verlauf sei die Untersuchung von M. wegen seines Geisteszustandes veranlasst worden. Das Aktenzeichen sei..:"

Brixner hat bestätigt, dass es ein Strafverfahren gibt und eine angeordnete Untersuchung. Irgendwelche Bewertungen Brixners dazu, dass Herr Mollath  "spinnt" , kann ich dem Vermerk nicht entnehmen. Vermutlich hat Herr Strate diesen Punkt, wenn er ihm bekannt war, also zu Recht nicht herangezogen, um darauf seinen Wiederaufnahmeantrag zu stützen.

Nochmal: Es geht vor allem darum, daß Brixner als mit den Akten nicht vertrauter Richter sich angesprochen fühlte für eine Bitte, der Steuerfahndung Auskunft zu geben über Mollath. http://blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme?pa...

Aus dem Vermerk geht hervor, daß der Steuerfahnder die Tatsache der Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung vor dem Anruf schon kannte, weil sie von Mollath selbst mitgeteilt wurde. Wenn der Anruf von Brixner allein diese bekannte Tatsache bestätigt, bleibt der Kenntnisstand des Fahnders unverändert. Und doch schreibt er selbst, daß die Auskünfte Brixners kausal waren für die Einstellung ("Aufgrund dieser Angaben [Brixners] kann davon ausgegangen werden, dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können.").

Im übrigen: Nicht von ungefähr lautet das Sprichtwort "Kinder und Narren sagen die Wahrheit". Warum sollte jemand mit einer vermuteten geistigen Störung nicht wertvolle Informationen geben können für die Aufklärung von Steuerstraftaten? Daß jemand, der Taten seiner Frau anzeigt, "Insider" ist, ist ja klar. Wenn so jemand - sei es aufgrund eines Rosenkrieges, einer geistigen Erkrankung oder beidem - die früheren Rücksichten fallenläßt, ist er geradezu ein Traumzeuge. Wenn trotzdem so schnell und geräuschlos eingestellt wird, dann kann es nicht an der angeordneten psychiatrischen Untersuchung liegen.

Aber vielleicht ist Brixner hier tatsächlich nicht der Hauptfaktor, sondern die Rücksichtnahmen gegenüber "Großkopferten" waren beim Steuerfahnder so tief eingewurzelt, daß es dazu gar nicht viel brauchte (Zitat aus dem Vermerk: "Bei vielen der genannten Namen handelt es sich um höherrangige Mitarbeiter der HVB und anderer Banken."). Wenn man zu wenig Rücksicht nimmt und sich zu sehr um das Recht kümmert, dann kann es einem so gehen wie der Betriebsprüferin in der Diehl-Affäre Mitte der 1990er Jahre:

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/diehl-affare-...

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/neue-strafanz...

Übrigens behauptete Mollath auch, daß seine Frau und ihre Kollegen unter anderem die Familie Diehl "bedienten".

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@Heinz B.

Wenn - wie behauptet - die bayerische Justiz ingemeinsam mit psychiatrischen Gutachtern kritische Bürger systematisch durch "Psychiatrisierung" zum Schweigen bringt, müssten doch längst weitere Fälle - neben dem immer wieder dargestellten "Fall Mollath" und dem "Fall Deeg" bekannt geworden sein. Das Nichtbek anntwerden sprich doch eigentlich deutlich gegen ein abgesprochenes Vorgehen oder ein über den Einzelfall hinausgehendes Phänomen.

Ich gehöre jetzt nicht zu denen die das behaupten, ich glaube eher an eine lokale Netzgemeinschaft Nbg mit vielen Nutznießern (oder eben nicht erwischten) und vielen verschiedenen Motiven der einzelnen Beteiligten.

 

Aber Gegenfrage - wer wusste vom Fall Mollath zwischen 2006 und 2011?

Wenn der Fall GM mit einigermaßen vielen Unterstützern erst nach über 6 Jahren mal so langsam an die Oberfläche kommt, (und wir sehen ja, was alles gemacht wird, um den Fall wieder wegzubekommen) wie soll dann ein Dummgespitzter oder jemand ohne jeden Unterstützer überhaupt in die Medien kommen? Was ist mit den Selbstmorden etc.?

Ich finde es so erstaunlich das so ein offensichtlicher und sonnenklaren Fall wie GM noch immer nicht bereinigt ist.

Wie schwer muß es erst sein, wenn die Fälle weniger offensichtlich sind und gut eingetütet wurden?

 

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Gastfrau schrieb:

Neue Vorwürfe gegen Generalstaatsanwalt Nerlich

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-neue-vorwuerfe-gegen-generalstaatsanwalt-nerlich-1.1617688

Zitat:

Überdies sei die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in der Wochenzeitung Die Zeitkürzlich mit der Aussage zitiert worden, ein möglicher Freispruch für Mollath sei eine Katastrophe für das bayerische Volk. Werde der Fall nun auf politischen Druck hin wegen Flüchtigkeitsfehlern neu verhandelt, so werde die Justiz womöglich gezwungen, "einen gefährlichen Mann auf die Straße zu entlassen". Angesichts solcher Aussagen sei es zu befürchten, dass unter der Leitung von Nerlich im Wiederaufnahmeverfahren vor allem die Umstände ermittelt würden, die Mollath möglicherweise belasten könnten. Nicht aber ihn entlastende Umstände.

Das Justizministerium sowie Generalstaatsanwalt Nerlich wollen sich im Ausschuss ausführlich zu den Vorwürfen äußern. Die Darstellung in der Zeit wies Nerlich vorab in einer schriftlichen Stellungnahme scharf zurück.

Mein Name schrieb:

Gastfrau schrieb:

Neue Vorwürfe gegen Generalstaatsanwalt Nerlich

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-neue-vorwuerfe-gegen-generalstaatsanwalt-nerlich-1.1617688

Zitat:

Überdies sei die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in der Wochenzeitung Die Zeitkürzlich mit der Aussage zitiert worden, ein möglicher Freispruch für Mollath sei eine Katastrophe für das bayerische Volk. Werde der Fall nun auf politischen Druck hin wegen Flüchtigkeitsfehlern neu verhandelt, so werde die Justiz womöglich gezwungen, "einen gefährlichen Mann auf die Straße zu entlassen". Angesichts solcher Aussagen sei es zu befürchten, dass unter der Leitung von Nerlich im Wiederaufnahmeverfahren vor allem die Umstände ermittelt würden, die Mollath möglicherweise belasten könnten. Nicht aber ihn entlastende Umstände.

Das Justizministerium sowie Generalstaatsanwalt Nerlich wollen sich im Ausschuss ausführlich zu den Vorwürfen äußern. Die Darstellung in der Zeit wies Nerlich vorab in einer schriftlichen Stellungnahme scharf zurück.

 

 

Justizskandal Hinwegprozessiert

http://www.zeit.de/2013/10/Mollath-Prozess-Wiederaufnahme

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Gastfrau schrieb:

Justizskandal Hinwegprozessiert

http://www.zeit.de/2013/10/Mollath-Prozess-Wiederaufnahme

 

Was meint Frau Rückert hier:

"Offenbar erschien der durch seine Krankheit überaus misstrauische, schwierige und aufsässige Mann den Richtern nur noch als Nervensäge, deretwegen sich niemand an die Gesetze halten muss."

 

Welche Krankheit hatte Mollath? Soweit mir bekannt ist war Gustl Mollath kerngesund!

Das ist unsauberer Journalismus.

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Deali schrieb:

Gastfrau schrieb:

Justizskandal Hinwegprozessiert

http://www.zeit.de/2013/10/Mollath-Prozess-Wiederaufnahme

 

Was meint Frau Rückert hier:

"Offenbar erschien der durch seine Krankheit überaus misstrauische, schwierige und aufsässige Mann den Richtern nur noch als Nervensäge, deretwegen sich niemand an die Gesetze halten muss."

 

Welche Krankheit hatte Mollath? Soweit mir bekannt ist war Gustl Mollath kerngesund!

Das ist unsauberer Journalismus.

 

Das ist Schlimmeres als unsauberer Journalismus: Unsauberer Journalismus liegt vor, wenn ein Journalist nicht ordentlich recherchiert hat und infolge dessen unrichtig darstellt.

Sabine Rückert behauptet nun aber zum wiederholten Male, Mollath sei krank, nachdem sie zumindest im Internet für das erste Mal ("Ein Kranker wird Held", ZEIT-Online) eine Menge Prügel bezogen hatte; schon die Kommentare zum ersten Artikel auf Zeit-Online waren / sind diesbezüglich sehr deutlich.

Sabine Rückert muss es also wissen, dass der Strandpunkt, Mollath sei krank, nicht durch Tatsachen zu untermauern ist.

Demnach "berichtet" sie wider besseres Wissen mit dieser Tendenz, und das ist nicht unsauberer Journalismus, sondern Demagogie.

 

5

Refrigerator schrieb:

Sabine Rückert behauptet nun aber zum wiederholten Male, Mollath sei krank [...]

Frau Rückert scheint die Grundlagen des Wiederaufnahmerechts nicht zu verstehen: Im hiesigen Wiederaufnahmeverfahren wird unter anderem geltend gemacht, daß im Ausgangsverfahren eine Falschbegutachtung vorliegt, Mollath also gerade nicht in einer die Anwendung von §§ 20, 21, 63 StGB rechtfertigenden Weise krank war. Wenn Rückert es in ihrem neuesten Artikel weiterhin unbeirrbar als Selbstverständlichkeit darstellt, daß er krank sei (oder gewesen sei), dann handelt sie nicht anders als ein Journalist in einem sonstigen Strafverfahren, der den Täter als Schuldigen hinstellt. Das ist kein seriöser Journalismus.

Wie kommt es, daß ausgerechnet Rückert, von der man besseren Journalismus gewohnt ist (ich habe nicht zufällig einen Ausschnitt aus einem Text von ihr meinem Beitrag http://blog.delegibus.com/2013/02/20/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenst... vorangestellt), sich so festlegt?

Vielleicht liegt Frau Wolff richtig, wenn sie eine Art Nibelungentreue Rückerts zu dem Hans-Ludwig Kröber als Ursache ausmacht (der im Fall Mollath Jahre nach dem Urteil als Aktengutachter aufgetreten ist und das von der Verteidigung behaupteteFehlgutachten nicht erkannt und sogar vertieft hat):
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/28/der-fall-mollath-augsburg-...

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O. García schrieb:

Vielleicht liegt Frau Wolff richtig, wenn sie eine Art Nibelungentreue Rückerts zu dem Hans-Ludwig Kröber als Ursache ausmacht (der im Fall Mollath Jahre nach dem Urteil als Aktengutachter aufgetreten ist und das von der Verteidigung behaupteteFehlgutachten nicht erkannt und sogar vertieft hat):

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/28/der-fall-mollath-augsburg-...

Das glaube ich nun nicht. So eng sind die nicht miteinander verwoben das sie sich in ein derart gefährliches Fahrwasser begeben würde.

Da würde sie sicher eher schweigen.

Kröber sollte mal selbst vor die Kameras treten und sich entschuldigen. Aber dazu felhlt ihm die Größe.

 

5

Deali schrieb:

Das glaube ich nun nicht. So eng sind die nicht miteinander verwoben das sie sich in ein derart gefährliches Fahrwasser begeben würde.

Zur Klarstellung: Es geht bei dieser Überlegung m.E. nicht darum, daß Rückert bewußt einen "journalistischen Plan" verfolgt, im Fall Mollath Kröber und seine Reputation zu schützen. Es geht um die Vermutung, daß Rückert von der Professionalität Kröbers einfach so überzeugt ist, daß sie sich sein Ergebnis, Mollath sei hinreichend psychisch krank, ohne weiteres zu eigen macht.

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O. García schrieb:

Es geht um die Vermutung, daß Rückert von der Professionalität Kröbers einfach so überzeugt ist, daß sie sich sein Ergebnis, Mollath sei hinreichend psychisch krank, ohne weiteres zu eigen macht.

Sie weiß doch das er Mollath nie gesehen hat, da schließe ich das aus!

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@ Prof. Dr Müller

Das Gutachten, aufgrund dessen Herr Mollath untergebracht wurde, erfüllt nicht die Kriterien, die für eine so schwerwiegende Entscheidung erfüllt sein müssen, ist also auch fachlich schwach.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf der Richter verminderte Schuldfähigkeit vermuten und einen Sachverständiger um ein Gutachten bitten.

Der Richter KANN an das Gutachten glauben, er MUSS aber nicht. Wenn er an etwas fachlich Schwaches geglaubt hat, ist also seine Schuld.

Wenn er das Gutachten beachten will, stellt er im Urteil eine Gefährlichkeitsprognose auf.

In den Jahren danach, können die Psychiater mit dem Verhältnismäßigkeit im Blick die Gefährlichkeitsprognose tilgen oder nicht.

Diese Gutachten kann bildlich gesprochen über Leben und Tot entscheiden.

In den guten alten Zeiten hat der Täter wahrscheinlich beim Psychiater freiwillig losgeplappert, in der Hoffnung seine Straftaten würden ein milderes Urteil bekommen.

Ungefähr in diesem Stil: Ich habe ja so eine schlechte Kindheit gehabt und kann nichts dafür, dass ich kriminell geworden bin...

Möglicherweise werden die Gutachten immernoch für den "guten" Zweck eingesetzt, aber halt nicht immer.

Ob man nun an das eine oder andere glaubt, bleibt der Täter überlassen.

Immerhin ist es möglich, dass der Täter die vorgeworfenen Straftaten nicht mal begangen hat.

Kann aber auch sein, dass der Täter weiß, dass eine neue Zeit eingetreten ist, in der verminderte Schuldfähigkeit nicht unbedingt etwas Gutes verheißt.

In diesem Fall wird der Täter höchstwahrscheinlich nicht freiwillig reden. Man wird aber trotzdem ein Gutachten erstellen.

Es ist aber begrenzt, was man dann feststellen kann. Wie z.B. Vater früh verstorben, eingenwilliger Einzellgänger, erstattet Anzeigen wegen Schwarzgeld...

Schlussfolgerung: Wird wahrscheinlich Taten wie bisher begehen.

Im Falle Mollath können die Taten "wie bisher", nicht als Gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft werden. Sie erreichen nicht "mittlere Kriminalität".

Und wegen diesen Taten und wegen dieser Gefährlichkeitsprognose sitzt er. Alle Gutachten, die nachher geschrieben worden sind, beziehen sich auf die Gefährlichkeitsprognose des Richters.

Ob Breivik beim psychiatrischen Untersuchung geredet hat oder nicht, weiß ich nicht. Denke schon, er wollte ja seinen Glauben verkünden.

Aber auch wenn er nicht geredet hätte, ein Gutachten hätte man trotzdem erstellt.

Bei ihm würde es ungefähr so lauten: Eltern geschieden, psychische Probleme in der Kinderheit... Schlussfolgerung: Wird wahrscheinlich Taten wie bisher begehen.

Hier sind die Taten aber sehr gefährlich für die Allgemeinheit.

Wenn die Gefährlichkeitsprognose bei Mollath lauten würde: Wird wahrscheinlich versuchen einen Mord zu begehen, wäre die Lage schwierig.

So viel Phantasie haben Leipziger und Brixner doch nicht gehabt.

Hoffentlich haben die meisten Gefährlichkeitsprognosen einen Bezug auf die Taten. Aber wenn man im Falle Mollath einen Fehler gemacht hat, dann wäre es schon sinnvoll zu untersuchen, ob er der einzige Fehler war.

Gruss

Tine Peuler

 

5

@Oliver Garcia:

Wenn die Steuerfahndung ermittelt, hat sie Befugnisse nach § 208, 305  AO i.V.m. § 161 StPO. Gerichte dürften Behörden i.S.d. § 11 Nr. 7 StGB und somit des § 161 StPO sein. Von daher sehe ich das rechtliche  Problem an einem Rückruf nicht, wenn eine Anfrage der Steuerfahndung zu einem anhängigen Strafverfahren  gegen den Anzeigeerstatter bei Gericht eingegangen ist.

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meine5cent schrieb:

Von daher sehe ich das rechtliche  Problem an einem Rückruf nicht, wenn eine Anfrage der Steuerfahndung zu einem anhängigen Strafverfahren  gegen den Anzeigeerstatter bei Gericht eingegangen ist.

Die Steuerfahndung hat nicht wegen dem Strafverfahren gegen Mollath beim Gericht angerufen sondern wegen seiner diversen Anzeigen nachgefragt.

5

meine5cent schrieb:

@Oliver Garcia:

Wenn die Steuerfahndung ermittelt, hat sie Befugnisse nach § 208, 305  AO i.V.m. § 161 StPO. Gerichte dürften Behörden i.S.d. § 11 Nr. 7 StGB und somit des § 161 StPO sein. Von daher sehe ich das rechtliche  Problem an einem Rückruf nicht, wenn eine Anfrage der Steuerfahndung zu einem anhängigen Strafverfahren  gegen den Anzeigeerstatter bei Gericht eingegangen ist.

Ich habe nicht die Anfrage der Steuerfahndung problematisiert, sondern den Umstand, daß sich gerade Brixner für eine Antwort vorgedrängelt hat.

5

Sehr geehrte Kommentatoren,

um rechtzeitig auf Ihre Vorwürfe, Beiträge würden zensiert, zu reagieren, hier nochmal eine Erläuterung, die ich schon in der Kommentarspalte zum anderen Beitrag eingestellt hatte.

Zu beachten ist beim aktuellen Vorwurf insbesondere Punkt 5.

1. Der Beck-Blog ist sehr offen. Es wird (anders als in anderen Blogs und Foren) keine Registrierung verlangt, bevor Sie und andere posten können. Die Posts werden auch nicht "vor"-gefiltert und dann freigeschaltet, wie dies in vielen Blogs üblich ist. Was einige hier als "Zensur" wahrnehmen, würden sie in anderen Blogs gar nicht bemerken, weil die Postings gar nicht erscheinen würden.

2. Diese niedrige Zugangsschwelle bringt eine  erhöhte Aufmerksamkeitsschwelle gegenüber posts mit sich, was auch häufigere Löschungen nach sich ziehen kann.

3. Wer den Beck-Blog regelmäßig verfolgt, weiß, dass es hier anders zugeht als in vielen anderen Kommentarspalten des Internet. Persönliche Angriffe und Gehässigkeiten werden relativ strikt gelöscht. Der Moderation unterliegen sowohl pauschal beleidigende Inhalte als auch unbelegte ehrenrührige Tatsachenbehauptungen. Auch pauschalierende Posts wie "die Justiz ist korrupt", "Richter sind Rechtsbeuger" "Entscheidungsträger sind psychisch gestört" o.ä. , werden selbstverständlich gelöscht, und zwar das gesamte Posting, auch wenn darin auch einige vernünftige Sätze stehen mögen. Moderiert werden auch Links zu Werbeplattformen oder (z. B.) Parteiwerbung.

4. Die Moderation liegt sowohl bei einem Team des Verlags C.H. Beck als auch (bei meinen Beiträgen) bei mir. 

5. Es kann auch dazu kommen, dass durchaus sachliche Kommentare gelöscht werden, wenn sie sich nicht mehr auf den Beitrag beziehen, sondern völlig neue Sachverhalte schildern und Vorwürfe erheben. Die Moderatoren des Verlags (und auch ich) sind  nicht in der Lage, solche anderen Sachverhalte und Vorwürfe angemessen zu prüfen und der Verlag kann deren Publikation deshalb (rechtlich) nicht verantworten. Letztlich wäre es ja der Beck-Verlag, der rechtlich dafür haften müsste, was völlig unbekannte (und regelmäßig anonyme oder pseudonyme) Kommentatoren hier veröffentlichen.

6.  Wer sich für einen anderen Fall einsetzen möchte, dem ist es ohne Weiteres möglich, selbst ein Blog zu gründen und dies dort zu veröffentlichen und auch selbst zu verantworten.

7. Zumal dies überwiegend Entscheidungen der Verlagsmoderatoren sind, kann ich nicht im Einzelnen begründen, warum bestimmte posts moderiert wurden. Zumeist wird einer der oben genannten Gründe vorliegen.

 

Soweit ich informiert bin, wird derzeit über eine Änderung der Moderationspraxis in dieser Community nachgedacht.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Henning Ernst Müller

Danke an Sie und den Beck-Blog. Ich fand ihren Blog bisher sehr informativ. Mit allen Teilnehmern. Das könnte doch so bleiben, im Grunde, auch wenn sich was verändert.

Bleiben Sie sich treu! Und: Danke

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Ich war vorerst sowas entsetzt und wütend über die Stellungnahme von Herrn Nerlich.

"ein möglicher Freispruch für Mollath sei eine Katastrophe für das bayerische Volk" 

Werde der Fall nun auf politischen Druck hin wegen Flüchtigkeitsfehlern neu verhandelt, so werde die Justiz womöglich gezwungen, "einen gefährlichen Mann auf die Straße zu entlassen".

 

Ich kann nur hoffen, dass der Herr Nerlich das so nicht gesagt hat. Das wäre sonst eine Katastrophe für das bayrische Volk.

Trotzdem habe ich heute den Herrn Hammer und Herrn Nerlich einen Brief geschrieben:

 

Sehr geehrter Herr Hammer!
Sehr geehrter Herr Nerlich!

Ich verfolge nun schon seit einiger Zeit in Zeitungen, TV und im Internet den skandalösen, bayrischen Justizfall Gustl Mollath.

Nähere Informationen hier: http://www.gustl-for-help.de/

Viele meiner Familie, Freunde und Bekannte sind durch diverse Gespräche ebenso auf diesen Fall aufmerksam geworden.
Es wird jeden Tag darüber gesprochen und untereinander berichtet.
Es gibt aber anscheinend vieler solcher Fälle in Deutschland, dieser berührt uns alle jedoch ganz besonders.
Jeden Tag tauchen neue, skanalöse Erkenntnisse auf. Je mehr man sich dann mit diesem Fall beschäftigt, desto unheimlicher wird einem die ganze Geschichte.
Wir alle sind extrem entsetzt, was da in Bayern passiert und abläuft.
Wir haben in Deutschland viele Freunde aber auch Geschäftspartner die teilweise auch schon enge Freunde geworden sind.
Auch diese können alle nicht mehr nachvollziehen, was da Unbeschreibliches in Bayern passiert.
Ich will gar nicht alle Fälle aufzählen die im Fall Mollath so nebenbei noch auftauchen. Es ist ja alles bestens bekannt.
Das alles geht aber doch nicht mehr mit rechten Dingen zu.
Da wird extrem das Vertrauen in die Justiz, Politik, Polizei und Psychiatrie zerstört.
Ist das wirklich das Ansinnen der Verantwortlichen?
Wissen die Verantwortlichen in diesem Fall wirklich noch was sie da tun?
Will man mit so einer Vorgangsweise den Bürger, den Souverän, so einschüchtern?

Wir alle verfolgen gespannt die weitere Entwicklung.
Aber bedingt auch durch die kürzliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Augsburg kein Ermittlungsverfahren einzuleiten,
bedingt durch die nunmehrige Rolle von Herrn Nerlich, bedingt durch eine untragbare Frau Merk und ganz besonders durch die
unglaublichen Begründungen dazu, sind wir sehr entsetzt und besorgt.
Das erinnert auch die Älteren unter uns wieder an längst vergessen geglaubte Zeiten.

In Skandalfall Gustl Mollath braucht man ja heute nicht mal mehr ein Jurist sein, denn alleine durch die umfangreichen, frei verfügbaren Unterlagen, Informationen und Beweisvideos, weiß jedermann: Das ist ein klassisches Fehlurteil.

Da hat man das Gefühl, es wird Recht gebrochen, koste es was es wolle.
Sogar Karl-Heinz Westenrieder, Schöffe im Mollath-Prozess sagt: Heute bin ich davon überzeugt, dass damals ein Fehlurteil gesprochen wurde.

Das Video dazu: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=MVsPnreD94k

Das dramatische an diesem Fall:

Noch immer wird mit allen Mitteln versucht den Gustl Mollath mundtot zu machen.
Noch immer wird versucht das Fehlurteil von Herrn Brixner zu verteidigen.
Noch immer stützt man sich auf unfachliche Gutachten und Gutachter.
Noch immer wird versucht den Gustl Mollath als gefährlich hinzustellen.

Ich will hier gar nicht mehr ins Detail gehen. Sie alle wissen genau Bescheid und sie haben alle diese entlastenden Informationen.
 
Trotzdem sitzt ein unschuldiger Herr Gustl Mollath noch immer in der forensischen Anstalt.
Und das nun schon seit über 6 Jahre. Ein Wahnsinn sondergleichen.

Wer oder was soll da in Bayern geschützt werden?

Eines ist sicher: Das Internet vergisst nicht.
Es ist nichts so fein gesponnen.....
Irgendwann müssen die Verantwortlichen Rede und Antwort stehen.

Mein Fazit:
Solange dieser Fall nicht endlich restlos geklärt ist, werden wir keine wie immer geartete Geschäftsbeziehungen mit bayrischen Unternehmen mehr aufnehmen.
Richten Sie bitte dieses Schreiben auch gerne an alle anderen verantwortlichen Stellen weiter.

  Mit freundlichen Grüßen   
  
  Ing. A. Hofstätter

 

5

Alfred Hofstätter schrieb:

  Mit freundlichen Grüßen   
  
  Ing. A. Hofstätter

 

Sehr geehrter Herr Hofstätter,

 

ich hatte Ihre Vorgehensweise "keine wie immer geartete Geschäftsbeziehungen mit bayrischen Unternehmen mehr " schon auf anderem Wege gesehen, aber wollte dann hier schnell die Chance nutzen, Ihnen dafür zu danken und meinen Respekt zu äußern.

 

Hut ab und mit der Hoffnung verbunden, dass eventuell noch andere Unternehmen folgen grüßt

Arne A

 

 

 

5

Ich möchte einige Quintessenzen aufzählen, die sich für mich aus dem bisher Gelesenen ergeben:

1) Die angebliche Körperverletzung wurde ursprünglich mit einem Strafbefehl von 1000 Euro geahndet. Nur weil Mollath sich hiergegen wehrte, kam es überhaupt zum Prozess, der ihm schließlich ein praktisch "lebenslänglich" in der Psychiatrie einbrachte. Eine 1000-Euro-Straftat, auch wenn sie stattgefunden hat, ist allerdings im alleruntersten Bereich der Krimininalität. Wie man hieraus eine Gemeingefährlichkeit herleiten kann, erschließt sich mir als Arzt nicht. Im allerschlimmsten Fall, wenn es zu einer Wiederholung der Straftat käme, würde in ein paar Jahren wieder eine Ehefrau oder Freundin von ihm verprügelt. Unschön, aber soll in Deutschland und Bayern täglich tausendfach vorkommen. -> der Unterbringungsbeschluss ist schon wegen der Anlasstat gänzlich unverhältnismäßig, wenn jemand dann mehr als 6 Jahre weggesperrt wird. Das ist dermaßen offensichtlich, dass ich entsetzt bin, wie hier bayerische Spitzenjuristen inkl. Justizministerin nur eine Sekunde daran zweifeln können.

2)Selbst wenn ein Gutachter (fehlerhaft oder zu Recht sei dahingestellt) einen Wahn ("Querulantentum") diagnostizieren sollte, so erschließt sich mir nicht, wie man in Anbetracht der Anlasstat (einmal die Ehefrau geprügelt) auf eine solche Allgemeingefährlichkeit schließen kann. Der Unterbringungsbeschluss ist nicht nur im Hinblick auf die Zeit (6 Jahre!) unverhältnismäßig, er ist auch von Anfang an sachlich nicht gerechtfertigt, da bisher keine wirklich gefährliche Gewalttätigkeit offenbar wurde. Sonst müsste man jeden, der sich schon mal betrunken im Bierzelt geprügelt hat (soll ja in Bayern gelegentlich vorkommen), ebenfalls als gemeingefährlich lebenslang wegsperren.

3) Der Fall Mollath ist kein Einzelfall mit Verkettung unglücklicher Umstände. Er offenbart ganz gravierende Schwächen der Justiz. Diese sind:

- keine echte Kontrollmöglichkeit innerhalb des Verfahrensganges. Wenn ein Verfahren primär vor dem Landgericht landet und dort eine unzureichende Aufklärung erfolgt, so hat der Angeklagte schon verspielt. Denn BGH als Revisionsinstanz kann die mangelnde Sachaufklärung weder erkennen noch nachholen. Wenn man also das Pech hat, an eine Extremfigur wie Richter Brixner zu geraten, so ist man auf Gedeih und Verderb diesem ausgeliefert.

- fehlendes Qualitätsmanagement und fehlende interne und externe Kontrollen in der Justiz: Die Unabhängigkeit der Justiz wird wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Das führt aber leider dazu, dass eine echte Kontrolle der Justiz nicht möglich ist. Zwar gibt es die Öffentlichkeit als Kontrollorgan. Doch selbst wenn jeder der Zuschauer die Verhandlung anders wahrgenommen hat, so hilft das dem Angeklagten wenig, wenn ein Richter Brixner sich jeglicher Aufklärungsarbeit verweigert und nur sein Ziel verfolgt, den Angeklagten in der Forensik unterzubringen. Eine Hilfe wäre da schon eine Videoaufzeichnung der Verhandlung, die ggf. auch zur Untermauerung der Revision dem BGH mitvorgelegt werden dürfte. Natürlich braucht es auch einer persönlichen Verantwortung von Richtern bei gravierenden Fehlern. So, wie Mediziner bei gravierenden Kunstfehlern wegen Körperverletzung verurteilt werden, so muss das auch bei Richtern möglich sein. Ein Mediziner, der zwar das Beste will, aber gegen elemantare Prinzipien der Medizin verstößt (ob nun vorsätzlich oder nicht, spielt gar keine Rolle), macht sich eben strafbar. Warum soll das bei einem Richter anders sein? Mit einer Videoaufzeichnung und den Akten könnte im Rahmen eines internen Qualitätsmanagements problemlos stichprobenartig überprüft werden, ob sich die Richter an die Handwerksregeln halten.

4) Die Justiz ist auch bei offensichtlich schwersten Rechtsmängeln und offensichtlichen Fehlurteilen nicht bereit, eine Wiederaufnahme zügig voranzutreiben (wenn sie überhaupt an eine Wiederaufnahme denkt). Lieber wird - wegen des "Rechtsfriedens" mit Klauen und Zähnen ein offensichtlich falsches Urteil verteidigt und ein Unschuldiger hinter Gittern gehalten, als eigene Fehler einzugestehen. Justizministerin Merk und dieser Generalstaatsanwalt Nehrlich aus Nürnberg sind Paradebeispiele für diese These. Der Schuss ging diesmal aber nach hinten los. Der Rechtsfrieden ist in den Augen der Bevölkerung schon deshalb zerstört, weil der Fall Mollath mittlerweile überall Gesprächsthema ist und jeder Bürger Angst hat, wegen vergleichsweiser Bagatellen lebenslänglich hinter den Mauern der Psychiatrie zu verschwinden (nur zum zweihundertprozentigen Schutz der Allgemeinheit, der ja Frau Merk über alles geht, versteht sich). Das Fehlurteil verletzt das Rechtsempfinden der Bürger und das Beharren der Justiz auf dem Fehlurteil (man könnte zumindest Mollath nach 6 Jahren Internierung sofort freilassen, er hat ja keine Gefährlichkeit gezeigt) verstärkt den Zorn auf diese Protagonisten von offensichtlicher Justizwillkür.

Die Justiz hat durch diesen Fall bereits schwersten Schaden genommen. Das Vertrauen in die Justiz, insbesondere aber in die Kontrollmechanismen, ist zutiefst erschüttert. Sämtliche angeblich vorhandenen Kontrollmechanismen haben kläglich versagt, und dies ist nicht nur menschlichem Versagen geschuldet, sondern systemimmanent und ein Organisations- und Strukturproblem. Ein voreingenommener Richter verhindert es, dass der Angeklagte einen ordentlichen Verteidiger bekommt, verhindert im Prozess jegliche Aufklärung und damit jegliche Prüfung der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin, und weder Prozessbeobachter noch Revisionsinstanz können dagegen etwas tun. Dieses Thema (Versagen der Justiz, Versagen der Justizministerin und ihres Generalstaatsanwaltes) wird jetzt von den Oppostionsparteien begierig im Landtag, im Rechtsausschuss und im Wahlkampf aufgegriffen und macht dieses Thema (Versagen der Justiz) in weiten Teilen der Öffentlichkeit präsent.

Abschließend möchte ich erwähnen, das mr persönlich aus eigener Anschauung mindestens zwei weitere, nicht ganz gleich gelagerte Fälle bekannt sind. Einer davon war ein Kleinkrimineller, der als schlimmste Straftat einen Taxifahrer ausraubte (ohne Waffe). Er hatte das Pech, ebenfalls ein solches psychiatrisches Gutachten zu erhalten, und verschwand danach über 20 Jahre in der Forensik. Von den von Prof. Müller angesprochenen Behandlungsplänen mit stufenweiser Lockerung etc. hat er nie etwas erfahren (wie viele andere in der Forensik auch - gehen Sie doch mal vor Ort und machen Sie sich kundig, Sie werden erstaunt sein über die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis!). Nach mehr als 20 Jahren hatte er das "Glück", einen jüngeren neuen Gutachter zu bekommen, der nicht die geringste Geisteskrankheit feststellen konnte. Er wurde entlassen. Nach Ansicht der Anstaltsleitung ist er eben durch die gute Therapie nach über 20 Jahren doch noch geheilt worden. Die Forensik wird also regelmäßig als andere Form der Sicherungsverwahrung missbraucht. Ein entsprechendes Gutachten ist viel leichter zu bekommen und ist auch in der Revision und vor dem Bundesverfassungsgericht viel leichter zu verteidigen als die sonst notwendige Verhängung der Sicherungsverwahrung. Ebenfalls ein Justizskandal.

 

 

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@Deali:

Das ist nur bedingt richtig. Die Steuerfahndung hatte Mollaths Anzeige vorliegen und es war, wie es bei Telepolis im wörtlichen Zitat heißt, folgendes bekannt geworden.

"Ebenso bringt er vor, Richter... habe ihn auf Drängen von Frau M. und anderer Personen auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen"

Deshalb hat man bei Gericht angerufen, um zu ermitteln (208,305 AO und 161 StPO), ob das so stimmt. Und Brixner hat das bestätigt. Mehr steht in dem Vermerk nicht drin, der Rest sind Schlussfolgerungen (des Steuerfahnders: "Nichts dran/ Spinner") und Vermutungen (mancher Kommentatoren) über das, was Brixner wohl genau gesagt haben könnte.

Das Urteil selbst hat doch genug Fehler, im Verfahren gab es, wie der Antrag Strates  zeigt, genug Fehler, man muss mE nicht krampfhaft versuchen, aus allem und jedem einen neuen Mangel oder Skandal zu konstruieren, indem man die Fakten dehnt und Dinge hineininterpretiert. Da begibt man sich auf das Niveau Brixners bei seiner Verfahrensführung.

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meine5cent schrieb:

@Deali:

Das Urteil selbst hat doch genug Fehler, im Verfahren gab es, wie der Antrag Strates  zeigt, genug Fehler, man muss mE nicht krampfhaft versuchen, aus allem und jedem einen neuen Mangel oder Skandal zu konstruieren, indem man die Fakten dehnt und Dinge hineininterpretiert. Da begibt man sich auf das Niveau Brixners bei seiner Verfahrensführung.

Das sehen Sie falsch.

Egal, wieviel Fehler das Urteil enthält - Fehler allein sind kein Wiederaufnahmegrund (das Rügen von Verfahrensfehlern ist der Revision vorbehalten). Es bedarf schon des Nachweises, dass die Fehler mit Vorsatz begangen wurden, also vorsätzliche Rechtsbeugung stattgefunden hat. Hier spielt natürlich der Anruf Brixners beim Finanzamt eine zentrale Rolle, denn der Nachweis von Voreingenommenheit ("Spinner") lässt Vorsatz wahrscheinlicher erscheinen (ob das genügt, weiß ich nicht). Wenn sich niemand an den Inhalt erinnern kann, muss man eben die spärlichen Aktennotizen heranziehen und hieraus Schlussfolgerungen auf den möglichen Inhalt des Gespräches ziehen.

Mit den von Ihnen behaupteten VErfahrensfehlern (die es zweifellos in unglaublichem Umfang gegeben hat) kommt man jedenfalls nicht weiter, ohne Brixner auch den Vorsatz nachzuweisen.

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Psychofan schrieb:

Hier spielt natürlich der Anruf Brixners beim Finanzamt eine zentrale Rolle, denn der Nachweis von Voreingenommenheit ("Spinner") lässt Vorsatz wahrscheinlicher erscheinen (ob das genügt, weiß ich nicht). Wenn sich niemand an den Inhalt erinnern kann, muss man eben die spärlichen Aktennotizen heranziehen und hieraus Schlussfolgerungen auf den möglichen Inhalt des Gespräches ziehen.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe dann soll Brixner dem Finanzbeamten erzählt haben das Mollath auf seinen Geisteszustand untersucht werden soll, also ergebnisoffen. Ich kann mir vorstellen das der, um das zu verkürzen, einfach "M.=Spinner" geschrieben hat.

Ich weiß nicht mehr wo ich das gelesen habe, kann das jemand bestätigen?

4

meine5cent schrieb:

Das Urteil selbst hat doch genug Fehler, im Verfahren gab es, wie der Antrag Strates  zeigt, genug Fehler, man muss mE nicht krampfhaft versuchen, aus allem und jedem einen neuen Mangel oder Skandal zu konstruieren, indem man die Fakten dehnt und Dinge hineininterpretiert. Da begibt man sich auf das Niveau Brixners bei seiner Verfahrensführung.

Da ist was dran. Ich habe immer gesagt, daß der Anruf Brixners im Gesamtfall überbewertet ist.

Allerdings wurde dieser Vorfall von Justizministerin Beate Merk zum Anlaß für ein Wiederaufnahmeverfahren genommen, auf viel dünnerer Grundlage. Ich erinnere mich nicht, daß sie diese Position von Frau Merk in den letzten Wochen angeprangert hätten. Ich lasse mich gerne auf eine entsprechende Äußerung hinweisen.

Allerdings sind - jedenfalls soweit hat Merk recht - für die Frage der Prüfung des Straftatbestands der Rechtsbeugung auch Indizien zusammenzutragen. Der Begriff Indizienprozeß ist ja schon länger erfunden.

Heute berichten übrigens die Nürnberger Nachrichten aus gut unterrichteten Justizkreisen, daß sich am Tag der Verhandlung gegen Gust Mollath Brixner und der Leiter der Erlanger Forensik Wörthmüller (der zwei Jahre zuvor wegen Befangenheit aus dem Fall ausgeschieden war) getroffen und den Fall besprochen haben. Brixner sagte in dem Gespräch:

"dem Angeklagten schaue der Wahnsinn aus den Augen."

https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/06/der-fall-mollath-politisc...

Der Eindruck eines der beiden Schöffen am selben Tag war ein anderer:

http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rek...

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Der Artikel von Frau Rückert bringt nichts Neues und zeigt mir, dass sie (immer noch) derselben Vorfestlegung erlegen ist wie Herr Brixner, ohne Herrn Mollath persönlich zu kennen.

Der Bericht  der Nürnberger Nachrichten (link  Gabriele Wolff-Blog), laut dem am Tage der Verhandlung ein Gespräch über den Fall Mollath zwischen Brixner und dem (wegen Befangenheit ausgeschiedenen) Psychiater Wörthmüller stattgefunden habe, ist die weitaus größere und dringlichere Neuigkeit. Nun mag dies bislang nur ein (unbestätigtes) Gerücht sein, über das man nicht spekulieren sollte. Jedoch ist die Erklärung Wörthmüllers, die er gegenüber der Zeitung abgegeben hat, so formuliert, dass sie für Interpretationen offen ist.

Michael Wörthmüller gab gegenüber unserer Zeitung eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin versichert er, ‘nie das Gespräch mit einer der mit dem Hauptverfahren gegen Herrn Mollath befassten Personen gesucht’ zu haben.

Hätte dieses Gespräch nicht stattgefunden, hätte er dies einfach abstreiten können. Er streitet aber nur ab, das Gespräch "gesucht zu haben". 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Der Artikel von Frau Rückert bringt nichts Neues und zeigt mir, dass sie (immer noch) derselben Vorfestlegung erlegen ist wie Herr Brixner, ohne Herrn Mollath persönlich zu kennen.

Ich bestreite, dass Sabine Rückert insofern nur einer "Vorfestlegung" erlegen ist, denn so dumm und uninformiert kann sie nicht sein, dass man das noch annehmen könnte.

Mann hat es nicht mit einem Fall zu tun, bei dem versehentlich Fehler gemacht wurden und werden, sei es seitens der Justiz, seitens der Gutachter, seitens diverser Medien. Wenn man dieser Tatsache nicht ins Auge sieht, dann wird man nichts erreichen.

Besonders bedenklich ist es, was den Rückert Artikel angeht, dass die ZEIT einen zweiten Anlauf dieser Art unternimmt, nachdem sie für den ersten schon reichlich Dresche bezogen hat.

Henning Ernst Müller schrieb:

Der Bericht  der Nürnberger Nachrichten (link  Gabriele Wolff-Blog) nach dem am Tage der Verhandlung ein Gespräch zwischen Brixner und dem (wegen Befangenheit ausgeschiedenen) Psychiater Wörthmüller stattgefunden habe, ist die weitaus größere udn dringlichere Neuigkeit. Nun mag dies bislang nur ein (unbestätigtes) Gerücht sein, über das man nicht spekulieren sollte. Jedoch ist die Erklärung Worthmüllers, die er gegenüber der Zeitung abgegeben hat, so formuliert, dass sie für Interpretationen offen ist.

Michael Wörthmüller gab gegenüber unserer Zeitung eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin versichert er, ‘nie das Gespräch mit einer der mit dem Hauptverfahren gegen Herrn Mollath befassten Personen gesucht’ zu haben.

Hätte dieses Gespräch nicht stattgefunden, hätte er dies einfach abstreiten können. Er streitet aber nur ab, das Gespräch "gesucht zu haben". 

Exakt. Brixner kann sich nicht erinnern, ein Telefonat geführt zu haben, Wörthmüller hat kein Gespräch gesucht, eine Aktennotiz habe nicht vorgelegen, weil ein Vermerk nur handschriftlich vorgelegen habe, und damit habe man den Landtag ja auch nicht belogen und so weiter.....

5

Refrigerator schrieb:

Exakt. Brixner kann sich nicht erinnern, ein Telefonat geführt zu haben, Wörthmüller hat kein Gespräch gesucht, eine Aktennotiz habe nicht vorgelegen, weil ein Vermerk nur handschriftlich vorgelegen habe, und damit habe man den Landtag ja auch nicht belogen und so weiter.....

 

Nicht zu vergessen - Nicht Einverstanden ist nicht gleich generell Verweigert

5

Kurze Frage - hoffentlich kurze Antwort von einem Juristen:

Wenn nun ein Wiederaufnahmeantrag aus Regensburg (Bestätigung per Twitter aus dem Landtag) und einer von RA Strate gestellt sind,

wo und von wem werden diese dann geprüft/begutachtet/behandelt?

 

 

 

5

@Arne:

Das zuständige Gericht für Wiederaufnahmegesuche gegen Entscheidungen des LG Nürnberg  ist das LG Regensburg. Beide Wiederaufnahmeanträge werden in einem Verfahren geprüft.

Henning Ernst Müller schrieb:

@Arne:

Das zuständige Gericht für Wiederaufnahmegesuche gegen Entscheidungen des LG Nürnberg  ist das LG Regensburg. Beide Wiederaufnahmeanträge werden in einem Verfahren geprüft.

Eine ergänzende Frage:

Dr. h.c. Strate betrachtet die beiden Anträge bekanntlich als komplementär ergänzend, steht also auch hinter dem, was die StA nach seinem Wissen vorzutragen gedenkt.

Angenommen, das LG Regensburg lehnt beide Anträge ab.

Wie sieht es dann mit den Beschwerdebefugnissen aus?

Könnte Dr. h.c. Strate sich dann ggfs. auch dagegen richten, dass das LG Regensburg den Antragsbegründungen der StA unzutreffend abgelehnt hätte?

5

Henning Ernst Müller schrieb:

@Arne:

Das zuständige Gericht für Wiederaufnahmegesuche gegen Entscheidungen des LG Nürnberg  ist das LG Regensburg. Beide Wiederaufnahmeanträge werden in einem Verfahren geprüft.

 

Vielen Dank Herr Prof. Dr. Müller,

 

erlauben Sie mir noch 2 Nachfragen? :-) (Ja/Nein bzw. a/b reicht mir)

1) "In einem Verfahren" soll das heißen: a) In je einem Verfahren pro Antrag, oder b) in einem Verfahren für beide Anträge zusammen?

2) Der "Chef" für das LG Regensburg ist dann nicht, im Gegensatz zur StA, wieder in Nbg und somit könnte dann weder Entscheidung, noch Sprecher bei den Herren Nerlich/Hammer landen? Richtig?

 

Nochmals Danke

Arne A.

 

3

@Psychofan:

Das Gerücht mit dem Strafbefehl für die Körperverletzung  war und ist falsch.

Lesen Sie Seite 95 des Wiederaufnahmeantrags ("dem folgte noch ein Strafbefehl wegen Diebstahls") und die vorletzte Seite des Urteils: Es ging um Diebstahl und Mollath wurde mangels Tatnachweises in diesem Punkt komplett freigesprochen.

Es kam also nicht "nur weil Mollath sich (scil: gegen den Strafbefehl) wehrte" überhaupt zum Prozess.

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meine5cent schrieb:

@Psychofan:

Das Gerücht mit dem Strafbefehl für die Körperverletzung  war und ist falsch.

Lesen Sie Seite 95 des Wiederaufnahmeantrags ("dem folgte noch ein Strafbefehl wegen Diebstahls") und die vorletzte Seite des Urteils: Es ging um Diebstahl und Mollath wurde mangels Tatnachweises in diesem Punkt komplett freigesprochen.

Es kam also nicht "nur weil Mollath sich (scil: gegen den Strafbefehl) wehrte" überhaupt zum Prozess.

Interessanter Hinweis von Ihnen. Demgegenüber steht allerdings die Verfassungsbeschwerde, in der auf S. 25 unten formuliert wird:

"Die Körperverletzung der Ehefrau war eine Beziehungstat aus dem Jahre 2001 (...) sie wurde ursprünglich nur mit einem Strafbefehl über 1000 Euro geahndet"

Auch Mollath selbst behauptet dies in seiner Gegendarstellung http://www.gustl-for-help.de/gegendarstellung.html

Allerdings behauptet Frau Ministerin Merk auf Seite 6, dass die Sache mit dem Strafbefehl erstunken und erlogen sei: http://www.swr.de/report/-/id=10583088/property=download/nid=233454/19px9cp/index.pdf (auch sonst ganz lesenswert).

 

Einer lügt also. Soll ich Ihnen ganz ehrlich sagen, wem ich mehr glaube? Ich glaube auch hierin Herrn Mollath mehr als der Justizministerin.

 

 

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Psychofan schrieb:

Einer lügt also. Soll ich Ihnen ganz ehrlich sagen, wem ich mehr glaube? Ich glaube auch hierin Herrn Mollath mehr als der Justizministerin.

 

Merk hat recht, ABER

Es gab die Anzeige wegen Briefdiebstahl (mit Strafbefehl, den Mollath nicht akzeptieren wollte), und es gab die Anzeige wegen Körperverletzung, 90 Min Freiheitsberaubung, die mit einer Strafe BIS zu 1000€ geahndet hätte werden KÖNNEN (wie Mollath vermutet).

Das ergibt sich aus dem Aktenzeichen 41 Ds 802 Js 4743/03.

(DS =  Geldstrafen oder bis max 2 Jahre Gefängnis). Ab 1 Jahr Gefängnis  hätte der zuständige Richter in diesem Verfahren Mollath schon einen Verteidiger zuordnen müssen, also ging auch der Richter von kleiner Strafe aus..

Es ging um einfache Körperverletzung, also maximal eine Bewährungsstrafe.

ABER:

"Mit Fax vom 23.9.2003 (zwei Tage vor dem Prozessbeginn) übermittelten die Rechtsanwälte der inzwischen getrennt lebenden Ehefrau dem Amtsgericht Nürnberg eine ärztliche Stellungnahme des Klinikums am Europakanal – Fachärztin Dr. Krach –, dass NACH DEN SCHILDERUNGEN der Ehefrau davon ausgegangen werden könne, dass der Ehemann „mit großer Wahrscheinlichkeit“ an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung leide, im Rahmen derer eine erneute Fremdgefährlichkeit zu erwarten sei."

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/

Dieses Gefälligkeitsgutachten, ohne Mollath gesehen zu haben.

Und schon holte der damalige Richter einen Gutachter ins Gericht, ordnete die Unterbrechung des Verfahrens, eine Begutachtung an.

Wie es dann weiterging, wissen wir.

Dieser Briefdiebstahl wurde letztendlich eingestellt.

 

Sicher hat Mollath die offiziellen Anzeigen gegen seine Frau und ihre "Freunde erst nach der Anzeige seiner Frau gestellt.....mehrfach die Banken angeschrieben (die daraufhin ermittelte), hat er aber schon vorher.

Seine Frau hat allerdings diese (ein Jahr vorher begangene) "Tat" erst angezeigt, als die Bank anfing zu ermitteln.

Als  Mollath vor Gericht stand, war der Bankbericht aber schon fertig. Und seine Frau gefeuert.

Merk hat also getrickst...teilweise die Wahrheit gesagt, teilweise was verschwiegen, so daß die Fakten verfälscht sind.

Wie Nerlich und Jüptner zur Zeit.

 

 

 

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@Deali und Oliver Garcia:

Eine psychische Erkrankung hat meines Wissens auch der Gutachter Simmerl diagnostiziert, der im Betreuungsverfahren tätig war, mit dem Mollath gesprochen hat und der verschiedentlich zitiert wird als jemand, der die Gutachten im Strafverfahren  entkräftet.
Die Frage ist, wie Professor Müller erklärt hat,  eher: wie ausgeprägt ist die Erkrankung (§ 20 oder 21 StGB) und ließ und lässt sich darauf überhaupt eine Gefährlichkeitsprognose und eine Unterbringung stützen.

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