Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes vorläufig auf Eis gelegt

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 31.01.2013
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtArbeitnehmerdatenschutzReform|4368 Aufrufe

Die schwarz-gelbe Koalition hat die für Freitag (1.2.2013) geplante Abstimmung über die Reform des Beschäftigtendatenschutzes von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Grund seien die Bedenken, die unter anderem an der geplanten Änderungen bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz geäußert worden waren, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU). Die Reform war in der Tat von nahezu allen Seiten kritisiert worden: Arbeitnehmervertreter warnten vor der Ausweitung der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt monierte, die Gesetzesänderung bringe den Betrieben nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit, weil Betriebsvereinbarungen eingeschränkt würden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte die Ausweitung der Videoüberwachung und zudem, dass laut Gesetzentwurf öffentlich zugängliche Daten über Bewerber generell genutzt werden dürfen, auch wenn sie aus sozialen Netzwerken stammen. Dass es in dieser Legislaturperiode doch noch zu einer Reform des Beschäftigtendatenschutzes kommt, ist damit unwahrscheinlich geworden. Der CSU-Innenpolitiker Michael Frieser sagte der F.A.Z., die Politik werde nun versuchen, eine „Moderatorenrolle“ zu übernehmen. Gemeinsam mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern wolle man möglichst noch vor den Wahlen im September eine Lösung finden. Frieser wies darauf hin, dass derzeit auch die EU an einer „Datenschutzgrundverordnung“ arbeite, die zu berücksichtigen sein könnte.

 

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