Verkehrsgerichtstag 2013: Mutige Empfehlungen!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 25.01.2013
Rechtsgebiete: VGTStrafrechtVerkehrsrecht3|7233 Aufrufe

Der VGT ist vorbei - wie immer gab es zum Freitag Mittag die Empfehlungen - zu lesen hier. Diesmal hat der VGT einmal wieder deutlich Farbe bekannt - gerade dort wo es um die Geschwindigkeitsmessungen ging. Hier scheint mir doch die Anwaltschaft stark vertreten gewesen zu sein bei der Deutlichkeit der Empfehlungen. Mal schauen, was draus wird...

 

Hier die Empfehlungen zu den Messungen und zum neuen FER:

Arbeitskreis IV
Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr

I. Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit
· Die Akzeptanz von Geschwindigkeitsmessungen muss erhöht werden. Deswegen sind Ort,
Zeit und Auswahl der Messstellen ausschließlich an der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz
(insbesondere Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung) auszurichten.
· Eine Aus- und Fortbildung des Messpersonals ist zwingend erforderlich und muss in der
Gebrauchsanweisung vorgeschrieben sein. Sie hat sich an dem jeweils aktuellen technischen
Stand der Messanlage zu orientieren und ist nachvollziehbar zu dokumentieren.
· Der Arbeitskreis fordert die Einführung einheitlicher Messprotokolle als Bestandteil der Zulassungsgenehmigung.
Zu diesem Zweck empfiehlt der Arbeitskreis die Bildung eines gemeinsamen
Gremiums der damit befassten Personen und Institutionen.
· Die Gebrauchsanweisungen der Messgeräte sind nur dann zulassungsfähig, wenn sie
technisch und sprachlich eindeutig formuliert sind.

II. Akteneinsichtsrechte
· Alle zur Beurteilung der Messung gehörenden Informationen – wie insbesondere die Gebrauchsanweisung
und der vollständige Datensatz der jeweiligen Messreihe – müssen dem
Verteidiger und dem beauftragten Sachverständigen von der Verwaltungsbehörde ohne zusätzliche
Kosten zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat die Physikalisch Technische
Bundesanstalt (PTB) den Herstellern in der Bauartzulassung die entsprechende Offenlegung
sämtlicher technisch greifbarer Daten zur Überprüfung der konkreten Messung aufzuerlegen.

III. Standardisierte Messverfahren
· Änderungen der Gerätesoftware sind nach § 26 Eichordnung zu behandeln. In noch nicht
bestandskräftig erledigten Fällen von Messungen mit der alten Softwareversion kann ein
konkreter Anhaltspunkt vorliegen, der eine Überprüfung der Messung notwendig macht.
· Standardisierte Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung erfordern eine Foto- oder
Videodokumentation.

 

 

Arbeitskreis V
Reform des Punktsystems

1. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag begrüßt es, dass die Bundesregierung die Impulse
des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2009 aufgegriffen hat, das
Mehrfachtäterpunktsystem einfacher und transparenter zu gestalten. Das gilt
insbesondere für die Abschaffung der Tilgungshemmung.

2. Allerdings ist der Arbeitskreis nahezu einhellig der Auffassung, dass dem
Gesetzesvorschlag der Bundesregierung in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt
werden kann:
a) Durch die Beibehaltung des Tattagprinzips und der damit verbundenen Überliegefrist im
vorliegenden Entwurf bleibt das System für alle Beteiligten nach wie vor intransparent.
Deshalb fordert der Arbeitskreis, durchgehend das Rechtskraftprinzip verbindlich
festzuschreiben.
b) Der Arbeitskreis fordert weiter, die Möglichkeit des Punkteabbaus durch Absolvieren
freiwilliger Maßnahmen beizubehalten.
c) Es wird empfohlen, die durch die vorgeschlagene Anhebung der Verwarnungsgeld-
Obergrenze entstandenen Unstimmigkeiten mit der Bußgeldkatalog-Verordnung zu
überprüfen.

3. Der Arbeitskreis äußert Bedenken, ob es erforderlich ist, das bisherige 18-Punkte-System
zugunsten des vorgesehenen 8-Punkte-Systems aufzugeben.

4. Der Arbeitskreis hat zudem Zweifel, ob Zuwiderhandlungen in dem von der Bundesregierung
geplanten Umfang aus der Bepunktung herausgenommen werden sollten.

5. Der Arbeitskreis empfiehlt, das jetzt vorgeschlagene neue Fahreignungsseminar zum
Thema eines der nächsten Verkehrsgerichtstage zu machen.

 

 

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

3 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

"b) Der Arbeitskreis fordert weiter, die Möglichkeit des Punkteabbaus durch Absolvieren
freiwilliger Maßnahmen beizubehalten."

 

Was soll denn an dieser Forderung sinnvoll sein? Wer ein Seminar macht, wird dadurch ja in seinem Verhalten dergestalt beeinflusst, dass er zukünftig keine Punkte mehr sammelt. Und die alten verschwinden dann ja mit der Zeit von ganz alleine ...

3

Also - ich bin ja Nachschulungsbefürworter. Die Nachschulung ist dabei für mich nicht nur die Gelegenheit zum Punkteabbau. Das wird letztlich vor allem die tragende Motivation sein, sich frühzeitig freiwillig in eine solche Situation zu begeben. Ein Aufbauseminar kann auch gut eine Art Atempause sein, in der der Betroffene einmal über die drohenden Konsequenzen weiteren Punktesammelns nachdenkt. Warum sollte er nicht durch einen Pukteabbau hierzu motiviert werden? Und: Wer trotz Seminars weiter Punkte sammelt wird am Ende den Schein sowieso los - Punkteabbau hin oder her...

Ich bin ja eher Nachschulungsgegner. Allerdings erst seit kurzem. Der Grund für das Umdenken war eine Meldung des Bundesverkehrsministeriums die vor kurzem erschienen ist, wonach der überwiegende Anteil (ich meine es waren mehr als 70%) der Menschen die ein entsprechendes Seminar besucht und Punkte abgebaut haben, anschließend wieder rückfällig wurden sprich Punkte gesammelt haben. Das ist zwar nicht schön, kann aber passieren könnte man denken. Aber, die Betroffenen haben nach dem Seminar wegen der gleichen Tatbestände weswegen sie überhaupt erst zur Teilnahme am Seminar bewegt wurden erneut Punkte gesammelt. Unter diesem Gesichtspunkt kann von einer Reflektion des eigenen Verhaltens geschweige denn von einer Änderung keine Rede sein. Bei einer Rückfallquote von mehr als 50% sind derartige Seminare im Sinne ihres eigentlichen Zwecks weitestgehend nutzlos, weswegen aus meiner Sicht auch nichts dagegen spricht jemanden dann eben schneller den Führerschein abzunehmen. Wir sprechen ja hier von Menschen die nicht mal aus versehen einen Verkehrsverstoß begehen, sondern bei der Größenordnung ab der jetzt schon die Seminare angeboten werden, eher von Personen die mal ein paar ganz grundsätzliche Probleme hinsichtlich Verhalten im Strassenverkehr haben.

4

Kommentar hinzufügen