Wenn der Staat zum Täter wird - Bemerkungen zur ARD-Reportage: "Unschuldig in Haft"

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 22.01.2013

Die eben gesendete Reportage (ARD-Mediathek) zu den beiden Fällen "Arnold" und "Montgazon" - beides Fälle von horrenden Justizirrtümern, hat außergewöhnlich beeindruckt durch ihr ruhiges und sachliches Format (ohne Hintergrundmusik, ohne dramatische Schnitte), da gerade damit der Schrecken präsent wird. Da ich die Fälle kannte (hier ein Beitrag zum Fall "Montagzon"), war mein Schrecken nicht mehr so sehr Reaktion auf die Information, dass diese Fälle passiert sind. Eher darüber, wie ungerührt die Justiz offenbar agiert und wie wenig man sich auch nach einem solchen Fall bemüht, die eigenen Fehler zu begreifen, um sie künftig zu vermeiden. Ein  Fehlermanagement ist der Strafjustiz in Deutschland absolut fremd und deswegen kommt es immer wieder dazu, dass Unschuldige lange Zeit im Strafvollzug verbringen: Im Fall Arnold waren es fünf Jahre. Fehlurteile stellen natürlich nicht die Mehrheit der Urteile, aber sie kommen oft genug vor, um Fehlerdiskussionen und baldige Abhilfe zu motivieren.

Im Fall Arnold: Der ermittelnde Beamte wird nicht angehört? Dass keinerlei Indizien die  Aussage der Anzeigeerstatterin stützen, macht nicht hellhörig?
Im Fall Montgazon: Das Gericht fragt nicht mal nach dem Motiv der Angeklagten? Glaubt der - wissenschaftlich fragwürdigen -  Spiritusthese von LKA-Brandsachverständigen bei Nichtbeachtung von Gegengutachten. So  kann das LKA-Berlin gleich mehrere Fehlurteile auslösen, bevor man an diesen Giutachtern zu zweifeln beginnt.

In anderen Fällen: Man stellt sich stur, solange bis der öffentliche Druck zu hoch ist, oder man per Zufall eine Leiche findet.

Was kann helfen gegen Justizirrtum? Die geschulte eigene Infragestellung? Das Nachfragen, Nachhaken, statt zu schnell der eigenen Überzeugung nachzugeben? Ist das nicht selbstverständlich in der Rolle eines Strafrichters? Einer ganzen Kammer von Strafrichtern?

Einige Vorschläge, die vielleicht nicht in diesen beiden Fällen, aber in vielen anderen Fehlurteile verhindert haben könnten, liegen seit Jahren auf dem Tisch: Tonbandaufnahmen von Vernehmungen, Wortprotokolle in der LG-Hauptverhandlung, die zweite Tatsacheninstanz auch (und gerade!) bei schweren Tatvorwürfen.

Oft würde es schon helfen, wenn sich die beteiligten Justizorgane (und manchmal auch die Verteidiger) ihrer Aufgaben besinnen würden: Das Verfahrensrecht einzuhalten. Und zwar umso minutiöser, je schwerer Tatvorwurf und mögliche Rechtsfolge wiegen.

Und das zweite Thema der Reportage - die geringe Haftentschädigung nach staatlicher Freiheitsberaubung - ist seit Jahren ein Skandal. Das Argument des hessischen Justizministers (immerhin mutig genug sich der Kamera zu stellen) ist einfach armselig: Weil man ohnehin die verlorene Zeit nicht "entschädigen" könne, sei eine Entschädigung von 25 Euro/Tag "symbolisch" OK. Symbol wofür? Dass es dem Staat ziemlich egal ist, was mit seinen Opfern passiert?

 

 

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

69 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

Ihre Hinweise und Forderungen an die Justiz decken sich mit meinen langjährigen Erfahrungen.

Es wird von den ARD-Redakteuren zur Sendung geschrieben und behauptet:

"Schuld sind die völlig unzureichenden gesetzlichen Regelungen für Justizopfer."

Das mag stimmen, aber ist nur die halbe Wahrheit. Denn das viel größere Problem ist folgender Satz, nach der die deutsche Justiz und die Richterschaft in Deutschland agiert:

"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren."

(Zitat Direktor des Amtsgerichts Soltau aus Mai 1998, Zitat-Nachweis auf Anfrage...)

Solange die Aufdeckung von Justizfehlern also eine Diffamierung (!) von Juristen und Richtern bedeutet, wird es weitere Fälle von Mollath, Arnold, Witte, Hoffmann, Montgazon, Wörz u.a. geben...Denn es gibt für dieses Agieren von Richtern KEINE gesetzliche, geschweige denn eine grundgesetzliche Grundlage.

Oder können Sie, Herr Prof. Dr. Müller eine Gesetzesgrundlage nennen, die das Zitat des Direktors des Amtsgerichts Soltau rechtfertigt ??

Auch der Artikel 97 Abs. 1 GG wird dabei nicht beachtet, weil der Artikel 97 Abs.1 GG auch verlangt, dass sich Richter an Recht und Gesetz zu halten haben.
Denn den 2. Halbsatz aus Artikel 97 Abs.1 GG vergessen/übersehen die Juristen und Richter nur allzu häufig...

Und eigentlich wäre es die Pflicht von Journalisten dieses Verhalten der Juristen und Richtern endlich öffentlich zur Diskussion zu stellen...
Aber die Journalisten berichten leider immer nur über Fälle, wo das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, anstatt mal endlich die Ursache zu thematisieren.

Und noch ein Hinweis:
...etwas ärgerlich, dass Horst Arnold als Lehrer für Biologie - also einer Naturwissenschaft - von dem verantwortlichen WDR-Journalisten/Redakteur nach dem Freispruch auf dem Gerichtsflur erleichtert mit seinem Zitat eingeblendet wird, dass sich sein Leben nun...

"...um 360-Grad gedreht hätte..."

Eine effektive Richtungsänderung bedeutet aber eine 180-Grad-Drehung (und nicht 360-Grad).

Neben "Quantensprung" ist die "360-Grad-Wendung" leider ein sehr häufiger faktischer Denk- und Wissensfehler.

Ansonsten eine ganz gute TV-Doku, die auch versuchte, das Problem der Resozialisierung von Unschuldig-Verurteilten zu thematisieren. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den auch übrigens kürzlich eine VOX-TV-Doku ebenfalls ging.

MfG aus dem Exil
Rainer Hoffmann

5

@ Rainer Hoffmann,

zunächst Herr Hoffmann handelt es sich bei Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG nicht um die »Rechtsbindung der Justiz an Gesetz und Recht«, wobei Sie zudem (ein beliebter Fehler nicht nur unter Juristen) als Doppelfehler das Recht vor das Gesetz setzten; diese Rechtsbindung ist in Art. 20 Abs. 3 GG vorgeschrieben. Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 1 GG zwingt die Richter zur »Unterwerfung« unter das Gesetz, also etwas, was deren Unabhängigkeit erst einmal begründet und ohne welche diese Unabhängigkeit nicht gegeben ist.

 

@ Autor,

Zunächst (leider nur mäßigen) Respekt – da sie offenbar nur hier im Online-Hintergrund stattfindet – für die grundsätzlich kritisch klingende Veröffentlichung. Meine Fragen an Sie dazu sind:

  1. Was resultiert nun für Sie daraus als Vertreter der gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG zur Treue zur Verfassung verpflichteten Lehre?
  2. Könnten Sie sich als solcher vorstellen, mit anderen Kollegen einen öffentlichen Aufruf an die Justiz und an die Bürger diesbzgl. zu starten?
  3. Weshalb thematisieren Sie in diesem Zusammenhang nicht ein einziges Mal die Grundrechte, zu deren Schutz alle staatliche Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet ist, und welche gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht die öffentliche Gewalt zwingend binden?
5

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 

sie schreiben:

 

Einige Vorschläge, die vielleicht nicht in diesen beiden Fällen, aber in vielen anderen Fehlurteile verhindert haben könnten, liegen seit Jahren auf dem Tisch: Tonbandaufnahmen von Vernehmungen, Wortprotokolle in der LG-Hauptverhandlung, die zweite Tatsacheninstanz auch (und gerade!) bei schweren Tatvorwürfen. 

 

Soweit ich weiß, hat es von 1964 bis 1974 die Wortprotokollierung in der landgerichtlichen Hauptverhandlung gegeben, der Gesetzgeber hat aber auf Kritik der Praxis und des Schrifttums die entsprechende Vorschrift wieder geändert.

Aber eines steht wohl fest: Die Vorschläge würden einen immensen Kosten- und Personalaufwand bedeuten.

 

4

Gastkommentator schrieb:

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 

sie schreiben:

 

Einige Vorschläge, die vielleicht nicht in diesen beiden Fällen, aber in vielen anderen Fehlurteile verhindert haben könnten, liegen seit Jahren auf dem Tisch: Tonbandaufnahmen von Vernehmungen, Wortprotokolle in der LG-Hauptverhandlung, die zweite Tatsacheninstanz auch (und gerade!) bei schweren Tatvorwürfen. 

 

Soweit ich weiß, hat es von 1964 bis 1974 die Wortprotokollierung in der landgerichtlichen Hauptverhandlung gegeben, der Gesetzgeber hat aber auf Kritik der Praxis und des Schrifttums die entsprechende Vorschrift wieder geändert.

Aber eines steht wohl fest: Die Vorschläge würden einen immensen Kosten- und Personalaufwand bedeuten.

 

 

Das könnte man doch viel, viel billiger haben: Videoaufzeichnung, von der alle Prozessbeteiligten eine Kopie bekommen würden und die außerdem noch ins Netz gestellt würde. Das wäre heutzutage billig zu machen, und würde schon prohibitiv viel bewirken...

5

Vielleicht nicht immer und überall. aber man sollte auch Beschuldigten und anderen Interessierten die Chance geben, dies zu bezahlen. Nehmen wir mal das Beispiel einer Psychiatrischen Begutachtung. Zwar hat der SV vielleicht ein schriftliches Vorgutachten erstellt. aber das eigentliche Gutachten wird dann mündlich in der HV vorgetragen. Und auch mal nicht im Gerichtsprotokoll oder dem Urteil wiederholt.

Es ist skandalös, wenn die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird und dann ein SV - vor dem Urteilsspruch - dieses Urteil wiederum massiv beeinflussen kann. Wenn Psychiater und Juristen zusammen tanzen, kann es ganz böse für Beschuldigte enden (siehe den Fall Gustl Mollath).

Da gibt es die vielen Gesetze - und dann den Gerichtsalltag. Wenn's schnell gehen sollen, faxt man die Ladung ins außereuropäiscxhe Ausland. Zum Teufel mit der StPO! Soll es aber langsam gehen, dann wird ein Urteil in die Landessprache übersetzt und eine komplizierte Rechtshilfe beantragt. Oft vergehen dann auch mal 15 Monate, ohne dass es zur Zustellung kommt.

Diese WILLKÜR, beliebig sich mal an Gesetze halten zu können - oder diese aber völlig zu ignorieren, wird unterm Deckmantel der richterlichen Unabhängigkeit verborgen.

Okay - dann wird das Prozessieren halt teurer, sehr viel teurer. aber allein mit Video & Sprachaufzeichnung koennte man das unfassbare UNRECHT eindaemmen. Da sitzt naemlich eine "Protokollfuehrerin" (?) bei einem Strafprozess am AG. Tagelang. Und ihr Protokoll ist ein uebler Witz von einer A-4 Seite. Na? Ist dies nicht totale Personal-Verschwendung?!?

 

Gebt Parteien ggf. die Chance sowas privat zu bezahlen. Gerne auch zu 150% der tatsaechlichen Kosten mit Vorab-Zahlung und so.

5

@#3 Hans Berger

Danke für Ihre juristische Klarstellung, wodurch ich wieder etwas gelernt habe. DANKE.
Letztendlich habe ich mit meiner formulierten "Kurzform" DAS ausgedrückt, was Artikel 97 Abs. 1 2. Halbsatz GG i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 GG "in Kombination" ausdrücken wollen.

Interessant, wir mir von einem vermeintlichen Juristen diese wahrlich wichtige und präzisierende Klarstellung unterbreitet wird, aber mehrere Juristen bei der STA Bochum und beim NRW-Justizministerium sind noch nicht einmal in der Lage, die relevanten und wichtigen Aktenzeichen in Anklageschriften korrekt zu Papier zu bringen, was ich allerdings mittlerweile weder als Zufall noch als Dummheit qualifiziere.

 

@#4

Es würde schon reichen, wenn man es jeder Gerichts-Partei gesetzlich erlauben würde, aus reinem Selbstschutz (!) eine

Gerichtsverhandlung z.B. mit einem MP3-Diktiergerät aufzeichnen zu lassen, wobei diese Aufzeichnung nur bei Unstimmigkeiten

zur Anwendung käme. Diese Vorgehensweise würde den psychologischen Effekt bei den Richtern bewirken, dass die Richter wüssten, dass ihre Urteile/Fehlurteile

jederzeit kontrollierbar und nachweisbar wären. Die Mehr-Kosten für das Justizsystem wären = Null.

Denn selbst diese einfache Kontrolle von Richtern existiert bis heute nicht.
Stattdessen werden Menschen, die eine Protokollfälschung eines Richters durch heimliche aber nicht-verbotene (!) Tonaufzeichnung eines Prozessbeobachters
im Gerichtssaal beweisen können, wegen angeblicher  "Beleidigung" des Richters zu 14.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der existierende Beweis der Tonaufzeichnung wurde von

dem urteilenden Richter dabei unterschlagen. So "funktioniert" die deutsche Justiz heute. Überall stößt man auf Massnahmen, die die Eitelkeit der Unfehlbarkeit deutscher Richter nach Aussen hin dokumentieren sollen. Aber dieser Elfenbeinturm der Richterschaft aus Eitelkeit, Selbstherrlichkeit und Arroganz wird nicht mehr lange zu halten sein.

5

Ich habe die Dokumentation ebenfalls gesehen und kann Ihrer Einschätzung beipflichten. Eine Frage stellt ich mir: Wenn sich Justiiz, Politik und ggf. Medizin/Gutachter, so wie in der Dokumentation offensichtlich, durch alle Ebenen verklärt hinter z.T. zynischen Rechtfertigungen und Verharmlosungen verschanzen, wie soll es dann zu Änderungen der Verhältnisse kommen? Dass "Justizirrtümer" oder sogar Missbrauch immer vorkommen werden, lässt sich vermutlich nicht vermeiden. Aber erschreckend ist, dass es dazu in der Politik und Justiz keine kritische Selbsteinschätzung und ggf. -reglementierung gibt, wenn diese Fehler offensichtlich werden. Die Mischung aus Arroganz und Dummheit, welche in der Dokumentation bei Politik, Staatsanwaltschaft und Psychiatrie offensichtlich ist, zeigt sich bspw. im "Fall Mollath" in erschreckend ähnlicher Weise. Dies lässt grundsätzliche menschliche oder gesellschaftliche Probleme vermuten. Die Bereitschaft zu Selbstkritik oder Eingeständnis eigener Schuld in Kombination mit auferlegter Verantwortung und zugewiesener Macht scheint nicht so richtig zu funktionieren. Das Gehör für höhere Prinzipien wie bspw. Gerechtigkeit oder die Verpflichtung diesen gegenüber scheint in einigen Bereichen gestört zu sein.

5

Zitat: "Ein Fehlermanagement ist der Strafjustiz in Deutschland absolut fremd und deswegen kommt es immer wieder dazu, dass Unschuldige lange Zeit im Strafvollzug verbringen: Im Fall Arnold waren es fünf Jahre. Fehlurteile stellen natürlich nicht die Mehrheit der Urteile, aber sie kommen oft genug vor, um Fehlerdiskussionen und baldige Abhilfe zu motivieren."

 

Naiv wie ich bin, dachte ich bisher, der Rechtsmittelzug sei schon das Werkzeug des Fehlermanagements. Immerhin bekommt der Richter die Akten aus der Berufung bzw. aus der Revision wieder vorgelegt, damit er deren Entscheidungen lesen und verarbeiten kann.

 

Wobei - mit Blick auf den unabhängigen Richter - auch dort gelten sollte, dass Fehler evtl. ja auch erst in den höheren Instanzen begangen werden. Das kritische Lesen des Berufungs- oder Revisionsurteils kann also auch nicht in jedem Fall zur Selbstkritik Anlass geben, sondern manchmal auch schlicht zu der Erkenntnis, dass ein anderer Richter in einer anderen Verhandlung etwas schlicht anders gesehen hat.

 

Das Hauptproblem ist doch, wer und in welcher Weise feststellen kann, das ein Fehler begangen wurde. Ist das immer die letzte Instanz? Ist das das Wiederaufnahmegericht?

 

Denken Sie an den Fall Weimar. Dort fand eine Verurteilung, dann eine Wiederaufnahme mit Freispruch statt - und am Ende wurde die Angeklagte doch noch rechtskräftig verurteilt. Eine der Entscheidungen muß notgedrungen "falsch" gewesen sein. Soll das "Fehlermanagement" dort hinsichtlich der für die Erstverurteilung zuständigen Kammer ansetzen? Bei der freisprechenden Kammer?   

 

 

5

Anonymus schrieb:

Naiv wie ich bin, dachte ich bisher, der Rechtsmittelzug sei schon das Werkzeug des Fehlermanagements. Immerhin bekommt der Richter die Akten aus der Berufung bzw. aus der Revision wieder vorgelegt, damit er deren Entscheidungen lesen und verarbeiten kann.

 

Zur Frage des Lesens der Akte siehe http://blog.delegibus.com/2012/09/16/zehnaugenprinzip/ und den dort verlinkten Beitrag.

 

Im übrigen geht Prof. Müllers Forderung etwa nach einer besseren Protokollierung gerade dahin, die Revision effektiver zu machen.

 

Anonymus schrieb:

Denken Sie an den Fall Weimar. Dort fand eine Verurteilung, dann eine Wiederaufnahme mit Freispruch statt - und am Ende wurde die Angeklagte doch noch rechtskräftig verurteilt. Eine der Entscheidungen muß notgedrungen "falsch" gewesen sein. Soll das "Fehlermanagement" dort hinsichtlich der für die Erstverurteilung zuständigen Kammer ansetzen? Bei der freisprechenden Kammer?

 

Es geht bei Prof. Müllers nicht primär um das Probem, daß Urteile auch bei größtmöglichen Anstrengungen falsch sein können (und daß verschieden zusammengesetzte Gerichte andere Schwerpunkte setzen bei der Überzeugungsbildung), sondern darum, daß unter Verstoß gegen das Verfahrensrecht die größtmöglichen Anstrengungen nicht stattgefunden haben.

5

O. García schrieb:

Anonymus schrieb:

Denken Sie an den Fall Weimar. Dort fand eine Verurteilung, dann eine Wiederaufnahme mit Freispruch statt - und am Ende wurde die Angeklagte doch noch rechtskräftig verurteilt. Eine der Entscheidungen muß notgedrungen "falsch" gewesen sein. Soll das "Fehlermanagement" dort hinsichtlich der für die Erstverurteilung zuständigen Kammer ansetzen? Bei der freisprechenden Kammer?

 

Es geht bei Prof. Müllers nicht primär um das Probem, daß Urteile auch bei größtmöglichen Anstrengungen falsch sein können (und daß verschieden zusammengesetzte Gerichte andere Schwerpunkte setzen bei der Überzeugungsbildung), sondern darum, daß unter Verstoß gegen das Verfahrensrecht die größtmöglichen Anstrengungen nicht stattgefunden haben.

 

Dann frage ich mich, worin der Bezug zu den beiden Fällen in der Fernsehdokumentation besteht (die ich im übrigen auch für sehr gelungen halte):

 

Im Falle von Frau Montgazon hat die Angeklagte eine erfolgreiche Revision durchgeführt und wurde dann freigesprochen. Das heißt, der Fehler des Schwurgerichts wurde vom BGH korrigiert. Von Verfahrensfehlern ist in der Dokumentation nichts gesagt worden. Ein Privatgutachten nicht zu verwerten, wenn ein Gutachten des LKA vorliegt, oder einem der beiden Gutachten den Vorzug zu geben, mag fehlerhaft gewesen sein, es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass auf Teufel komm raus verurteilt werden sollte. "Skandalös" ist an diesem Fall allein der Umgang mit den Gutachterkosten und die lächerlich geringe Haftentschädigung. Wo sollte hier das Fehlermanagement ansetzen?

 

Im Falle von Herrn Arnold hat erst die Wiederaufnahme geholfen. Das Erstgericht hat sich - so sieht es jedenfalls jetzt aus - von der Zeugin täuschen lassen. Der einzige Verfahrensfehler, über den hier berichtet wurde, könnte darin liegen, dass der Vernehmungsbeamte nicht geladen wurde (ob es ein Glaubwürdigkeitsgutachten gegeben hat, wurde nicht erwähnt) - anscheinend weil das Gericht der vermeintlichen Geschädigten geglaubt hat. Welche Anstrengungen hätte das Gericht, das ja die Aussage für glaubhaft hielt, unternehmen müssen? Wollen Sie eine feste Beweisregel einführen, dass eine Verurteilung bei Aussage gegen Aussage-Konstellationen nur bei Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens möglich ist? "Skandalös" ist hier evtl., dass sich die zuständige StA nicht selbst um die Wiederaufnahme gekümmert hat. Aber welche Fehler sollen die Richter des Erstgerichts nun an ihrem Urteil feststellen?  

3

Anonymus schrieb:

Im Falle von Herrn Arnold hat erst die Wiederaufnahme geholfen. Das Erstgericht hat sich - so sieht es jedenfalls jetzt aus - von der Zeugin täuschen lassen. Der einzige Verfahrensfehler, über den hier berichtet wurde, könnte darin liegen, dass der Vernehmungsbeamte nicht geladen wurde (ob es ein Glaubwürdigkeitsgutachten gegeben hat, wurde nicht erwähnt) - anscheinend weil das Gericht der vermeintlichen Geschädigten geglaubt hat. Welche Anstrengungen hätte das Gericht, das ja die Aussage für glaubhaft hielt, unternehmen müssen

Also diese Ausführung halte ich beileibe gesagt für hahnbüchnern.

Das Gericht soll nur nachvollziehbar seine Entscheidung begründen. Die Ladung eines Dritten, um abzuklären, ob es irgendwelche Indizien gibt, die die Aussage stützen und somit begründet glaubhaft erscheinen lässt, ist keine Anstrengung sondern Basishandlung. Denn vom Sakral-Gedanken des gesprochenen Wortes hat man sich in der Neuzeit ja nun hoffentlich verabschiedet. Und wenn es nichts gibt, dass das Pendel in die eine oder andere Richtung ausschlagen lässt, kann man immer noch über die Anstrengung von Gutachten nachdenken. Ansonsten könnte ja auch in dubio pro reo zum Tragen kommen.

 

Genauso ist die Revision ja auch vorgegangen. Die Revision ist nicht einfach dazu übergegangen, Arnold zu glauben, sondern hat bemerkt, dass das weibliche "Opfer" schon öfters Falschanschuldigungen ausgesprochen hat. Es also von Dritten Hinweise gab, die eine Aussage ohne Sachbelege unglaubwürdig erscheinen lässt.

astroloop schrieb:

Anonymus schrieb:

Im Falle von Herrn Arnold hat erst die Wiederaufnahme geholfen. Das Erstgericht hat sich - so sieht es jedenfalls jetzt aus - von der Zeugin täuschen lassen. Der einzige Verfahrensfehler, über den hier berichtet wurde, könnte darin liegen, dass der Vernehmungsbeamte nicht geladen wurde (ob es ein Glaubwürdigkeitsgutachten gegeben hat, wurde nicht erwähnt) - anscheinend weil das Gericht der vermeintlichen Geschädigten geglaubt hat. Welche Anstrengungen hätte das Gericht, das ja die Aussage für glaubhaft hielt, unternehmen müssen

Also diese Ausführung halte ich beileibe gesagt für hahnbüchnern.

Das Gericht soll nur nachvollziehbar seine Entscheidung begründen. Die Ladung eines Dritten, um abzuklären, ob es irgendwelche Indizien gibt, die die Aussage stützen und somit begründet glaubhaft erscheinen lässt, ist keine Anstrengung sondern Basishandlung. Denn vom Sakral-Gedanken des gesprochenen Wortes hat man sich in der Neuzeit ja nun hoffentlich verabschiedet. Und wenn es nichts gibt, dass das Pendel in die eine oder andere Richtung ausschlagen lässt, kann man immer noch über die Anstrengung von Gutachten nachdenken. Ansonsten könnte ja auch in dubio pro reo zum Tragen kommen.

 

Genauso ist die Revision ja auch vorgegangen. Die Revision ist nicht einfach dazu übergegangen, Arnold zu glauben, sondern hat bemerkt, dass das weibliche "Opfer" schon öfters Falschanschuldigungen ausgesprochen hat. Es also von Dritten Hinweise gab, die eine Aussage ohne Sachbelege unglaubwürdig erscheinen lässt.

 

Überlegen Sie doch mal selbst, was Sie damit verlangen. Jede Beweisaufnahme muß einmal enden und erfordert vom Gericht eine Entscheidung darüber, wann es genug ist. Deshalb gibt es u.a. auch sehr komplexe Regelungen zu Beweisanträgen durch alle Beteiligten und dazu, unter welchen Umständen das Gericht Beweisanträgen nachzugehen hat und unter welchen Umständen eben nicht. Diese Entscheidungen - darüber, wie der Fall aufzuklären ist usw. - enthalten immer ein Fehlerrisiko. Um diese Fehler zu korrigieren gibt es wiederum ein System von Rügen und Rechtsmitteln. 

Wenn Sie das Gericht verpflichten wollen, in jedem Fall, in dem der Angeklagte leugnet oder schweigt, jedem Indiz nachzugehen oder jeden in Frage kommenden Zeugen anzuhören, dann erhalten sie in einer Vielzahl von Fällen niemals endende Beweisaufnahmen.

Mir ist es wichtig auseinanderzuhalten, ob ein gründlich arbeitender Richter in der damaligen Situation hätte erkennen können, dass diese Zeugin unglaubwürdig ist oder ob diese Fehleinschätzung doch auch mir oder Ihnen hätte passieren können. Immerhin hat auch die in dem Fernsehbeitrag gezeigte Frauenbeauftragte dem vermeintlichen Opfer zunächst geglaubt und wurde erst später eines besseren belehrt. Es ist also - jedenfalls nach dem Fernsehbeitrag - nicht so gewesen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht schon in dem Verfahren wußten, dass diese Zeugin in der Vergangenheit gelogen hat und dies einfach ignorierten bzw. unter den Tisch kehrten. Die Hinweise von Dritten, die gegen die Glaubwürdigkeit der Zeugin sprachen, kamen erst später. Vorher gab es nur eine Abwesenheit von Indizien für die Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage - das ist aber bei Sexualdelikten gar nicht so ungewöhnlich (Vernichtung von Spuren durch die Geschädigte etc.).

3

Anonymus schrieb:

Es ist also - jedenfalls nach dem Fernsehbeitrag - nicht so gewesen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht schon in dem Verfahren wußten, dass diese Zeugin in der Vergangenheit gelogen hat und dies einfach ignorierten bzw. unter den Tisch kehrten. Die Hinweise von Dritten, die gegen die Glaubwürdigkeit der Zeugin sprachen, kamen erst später. Vorher gab es nur eine Abwesenheit von Indizien für die Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage - das ist aber bei Sexualdelikten gar nicht so ungewöhnlich (Vernichtung von Spuren durch die Geschädigte etc.).

 

Das stimmt so nicht. Auch wenn man aus der Ferne und ohne Aktenkenntnis den Fall nicht abschließend beurteilen kann, so waren viele Ungereimtheiten des Falls bereits im 1. Verfahren existent - man hätte nur genauer (oder überhaupt?) hinschauen müssen. Im gestrigen Beitrag wurden bspw. das extrem ungewöhnliche Nachtatverhalten der vermeintlich Geschädigten geschildert, völlig unrealistische Inhalte ihrer Aussage über das Tatgeschehen (insbesondere in zeitlichlicher Hinsicht), eine erwiesenermaßen unwahre Behauptung über ein Treffen mit Herrn Arnold nach der Tat (er saß zu diesem Zeitpunkt bereits in U-Haft!), Tennisspiele nach der Tat, die bei den angebeben Verletzungen unmöglich gewesen wären usw. usf. Natürlich sind der richterlichen Wahrheitssuche in der Beweiserhebung Grenzen gesetzt, aber bei Herrn Arnold sind offenkundig erhebliche Fehler gemacht worden. Bezeichnend ist zudem, dass ein Anwalt, der nicht einmal Experte im Strafrecht/Wiederaufnahmerecht ist, diese ganzen Fehler findet, während die StA der Auffassung ist, alles sei in Ordnung.

 

Ich habe die Dokumentation auch gesehen und bin immer noch tief erschüttert. Auch wenn ich die Fälle schon aus den Medien kannte, kann ich mich Prof. Müller nur anschließen, was die journalistische Aufbereitung angeht. Die nüchterne Kommentierung hat dazu beigetragen, dass die Fälle für sich selbst sprechen. Auch die Fragen des Interviewers haben mir gut gefallen. Im Gespräch mit dem Leiter der MRV-Anstalt in Hadamar lag mir z.B. exakt dieselbe Frage auf der Zunge: Wozu brauche ich die Psychowissenschaften denn überhaupt, wenn sie auch nach jahrelanger Zusammenarbeit ("Therapie") mit einem Untergebrachten nicht in der Lage sind zu erkennen, ob der zu Behandelnde die Wahrheit sagt oder nicht?! Die Bindung an die rechtskräftigen Feststellungen des Gerichts ist zwar ein hochumstrittenes Thema, aber wenn der Therapeut selbst nicht erkennen kann, ob er es mit einem Unschuldigen oder mit einem gewieften Lügner (sog. "Scheinanpassung") zu tun hat, wie will er dann Therapiefortschritt, Gefährlichkeit etc. beurteilen? Das ist in höchstem Maße entlarvend.

 

Die o.g. Vorschläge sind allesamt schön und gut und gehören dringend auf die rechtspolitische Agenda, um das System von innen heraus gegen die Quellen von Fehlurteilen zu stärken. Was mich allerdings wirklich bedrückt, ist der persönliche Umgang mit Justizunrecht durch die Vertreter der Justiz. Sicherlich gebürt denjenigen Respekt, die sich überhaupt den bohrenden Fragen eines Journalisten stellen. Aber wenn ich dann nicht mehr zu sagen habe als "Aus damaliger Sicht war das alles schon richtig." etc., dann sollte ich mir den Auftritt lieber komplett sparen. Wenn sich die StA selbst in Fällen, in denen durch private (!) Ermittlungen ans Tageslicht kommt, dass ein Verurteilter erwiesenermaßen unschuldig ist, dem Wiederaufnahmeverfahren nicht anschließt, läuft etwas grundlegend falsch. Niemand gibt zu, etwas falsch gemacht zu haben (obwohl es offensichtlich der Fall war) und niemand entschuldigt sich. Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, woher diese Gefühlskälte kommt. Wie kann einen etwa der Fall Arnold dermaßen kalt lassen? Hier wurde ein Menschenleben vernichtet und keiner übernimmt Verantwortung oder sorgt sich um Wiedergutmachung. Am Ende stirbt Arnold allein und alleingelassen. Dass Fehler passieren, wird man niemals gänzlich verhindern können, aber ein solcher Umgang mit Fehlern ist eines Rechtsstaates unwürdig!

 

Sehr geehrter Herr Berger,

danke für Ihre kritischen Bemerkungen und Fragen:

Was resultiert nun für Sie daraus als Vertreter der gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG zur Treue zur Verfassung verpflichteten Lehre?

Merkwürdigerweise habe ich bislang die Verpflichtung zur Verfassungstreue immer in anderem Kontext verstanden - jedenfalls nicht in dem Sinne, den Sie meinen, nämlich dass ich als Hochschullehrer und Beamter verpflichtet sei, mich in der Lehre dafür einzusetzen, dass Justizirrtümer weniger werden. Das tue ich (wahrscheinlich unzureichend) ohnehin. Aber wenn Sie meinen, dass ich dazu sogar nach der Verfassung verpflichtet bin - befürworte ich Ihre Ansicht. Leider musste ich aus Zeitgründen in den letzten Wochen oft Menschen (die aich als von der Justiz geschädigt empfanden) am Telefon abweisen, die mir ihr spezielles Problem am Telefon vortrugen, um mich um Engagement in ihrem jeweils speziellen Fall zu bitten.

Könnten Sie sich als solcher vorstellen, mit anderen Kollegen einen öffentlichen Aufruf an die Justiz und an die Bürger diesbzgl. zu starten?

Die Frage, in welcher Form man sich am effektivsten für (rechtspolitische) Ziele einsetzt, ist eine, die man sich selbst jeden Tag stellen sollte. Manchmal sind das Unterschriftensammlungen, Aufrufe, Demonstrationen, manchmal sind es andere Wege.

Weshalb thematisieren Sie in diesem Zusammenhang nicht ein einziges Mal die Grundrechte, zu deren Schutz alle staatliche Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet ist, und welche gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht die öffentliche Gewalt zwingend binden?

Als Strafrechtler liegen mir Strafrechtsnormen näher, weil sie das Thema "unschuldig in Haft" auch spezieller treffen. Gern thematisiere ich auch, dass Justizirrtümer auch gegen Grundrechte verstoßen - selbstverständlich tun sie das, das wird kein Jurist bestreiten. Ich will das nicht verheimlichen, warum sollte ich das tun? Vielen Dank für Ihren Hinweis, den ich hiermit unterstütze.

 

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Was resultiert nun für Sie daraus als Vertreter der gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG zur Treue zur Verfassung verpflichteten Lehre?

Merkwürdigerweise habe ich bislang die Verpflichtung zur Verfassungstreue immer in anderem Kontext verstanden - jedenfalls nicht in dem Sinne, den Sie meinen, nämlich dass ich als Hochschullehrer und Beamter verpflichtet sei, mich in der Lehre dafür einzusetzen, dass Justizirrtümer weniger werden. Das tue ich (wahrscheinlich unzureichend) ohnehin. Aber wenn Sie meinen, dass ich dazu sogar nach der Verfassung verpflichtet bin - befürworte ich Ihre Ansicht.

Könnten Sie sich als solcher vorstellen, mit anderen Kollegen einen öffentlichen Aufruf an die Justiz und an die Bürger diesbzgl. zu starten?

Die Frage, in welcher Form man sich am effektivsten für (rechtspolitische) Ziele einsetzt, ist eine, die man sich selbst jeden Tag stellen sollte. Manchmal sind das Unterschriftensammlungen, Aufrufe, Demonstrationen, manchmal sind es andere Wege.

 

Sehr geehrter Herr Professor,

über diese Ihre Antwort habe ich mich ehrlich gesagt ein wenig geärgert, denn auch ich denke schon seit geraumer Zeit mit allerhand Überlegungen über Ihre Rolle in diesem "System" nach. (Ich versuche mich kurz zu fassen)

Es ist beim Lesen des blogs und auch anderswo festzustellen, dass  selbst erfahrene Anwälte sich Gedanken zu machen scheinen, was für eine Persönlichkeitsstruktur oder Motivation bei Richtern und StAnwälten vorliegen muss, dass diese teils ungeheuerliche Wege der Rechtsfindung zu gehen bereit sind. 

Bei so einer Häufung von juristischer Kurpfuscherei in der Justiz stellt sich mir ziemlich schnell die Frage, wer hat denen denn dieses Umgang mit dem Recht beigebracht? Durch welche Frühphase ihres beruflichen Lebens sind die so geprägt worden, dass die so auf Abwege kommen?

Vielleicht darf ich hier eine Beobachtung beschreiben, die ich mehrmals gemacht habe.

1. Semester Strafrecht, 2-3 Vorlesung oder auch in der Einführung in die Rechtswissenschaft:

Frage eines 19-jährigen: "Wie kann ein Anwalt es eigentlich vertreten, einen offensichtlich Schuldigen vor Gericht wieder rauszuhauen?"

Eigentlich doch eine in Hinblick auf Moral und Ethik schöne Frage.

Standardantwort: "Auch ein schuldiger Täter hat das Recht auf anwaltliche Vertretung."  Inhaltlich ist die Antwort durchaus korrekt. Sogar auch ethisch und moralisch vertretbar, aber Sie sollten sich einmal die spöttischen Blicke der anderen 19-jährigen anschauen. Noch keine Woche an der Uni und schon gelernt, dass es um die Wahrheitsfindung nicht geht. Der sich mit der "dummen", weil unprofessionellen Frage Geouteter kriegt einen hochroten Kopf. Na das ist doch einmal Sozialisation in der Lehre...

 

Und bei der Forschung hat man doch ein wenig den Eindruck, dass sie sich öffentlich sehr bedeckt hält. Mir persönlich sind bundesweite Verbandsstrukturen nicht bekannt. Die Äusserung, dass sich da bei den ehemaligen Musterschülern die Schlampigkeit in der Ausführung gehäuft feststellen lässt, sollte den Professoren doch locker über die Lippen gehen.

Dass die sich selber in einem Richterverband organisiert haben, zeigt doch dass die das Spiel begriffen haben. Sollen die halt wieder zurückschiessen  mit ihrer Unabhängigkeit. Was heisst das denn? Nichts ausser dass das Verhalten direkt zurechenbar ist und keine Rechtfertigungsgründe ausserhalb des Gesetzes exisitiern. Im Fall der gehäuften Falschanwendung ist deren Einlass eher ein Eigentor... 

Im Fall Arnold (http://dejure.org/2011,15112) ist es sicher nicht weit hergeholt zu vermuten, daß auf seinen frühen Tod die schäbige Art und Weise, wie er vom Staat nach seinem Freispruch (!) behandelt wurde, nicht ohne Einfluß war.

In diesem Punkt ist der ARD-Bericht sehr zurückhaltend gewesen (auch wenn ihm, wie hier schon gesagt, seine nüchterne Art wohl zugute kommt). Arnolds Anwalt schrieb am Tag von dessen Tod einiges zu dem Fall, etwa:

Horst Arnold hat bis heute Morgen weiterhin von Hartz IV leben müssen. Den Haftentschädigungsantrag hat die zuständige Justizverwaltung noch nicht bearbeitet. Auf die Bitte, ihm bis zu seiner von ihm begehrten Wiedereinstellung als Lehrer monatliche Entschädigungsabschläge zu zahlen, hat die Justizverwaltung nicht reagiert.

Alle Bemühungen, das Hessische Kultusministerium zu einer bevorzugten Wiedereinstellung von Horst Arnold als Studienrat zu veranlassen, scheiterten an der offenbaren Gleichgültigkeit der verantwortlichen Entscheidungsträger gegenüber dem Schicksal meines Mandanten. Die frühere Kultusministerin Henzler beantwortete erst monatelang entsprechende Schreiben gar nicht und ließ dann mitteilen, Horst Arnold könne sich wie jeder andere beim Zentralen Personalmanagement um eine Stelle bewerben. Das hatte er längst getan.

http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/der-fall-horst-arnold/

Der Justizminister Jörg-Uwe Hahn seinerseits hätte mit einem Federstrich die sofortige Auszahlung der StrEG-Entschädigung, die Arnold ohne Zweifel zustand, veranlassen können. Im jetzigen Interview quittiert er die kluge Frage, wie es sein könne, daß verurteilte Straftäter Unterstützung zur Resozialisierung bekommen, aber Freigesprochene nach langer Haft keine, mit der - man kann es nicht anders sagen - dummen Antwort, sie könnten sich doch an das Sozialamt wenden.

5

Das Thema ist endlich auf dem Tisch - und wird zu klären sein! Danke.

Einige Anmerkungen:

1.
Die erste Schwachstelle liegt meiner Ansicht nach vor allem bei den Staatsanwaltschaften. Letzte Woche konnte ich einer Gerichtsverhandlung vor dem AG Würzburg beiwohnen, bei der der Staatsanwalt einmal leuchtende Augen und sichtliche Anflüge von Begeisterung bekam, als es darum ging, ob der wegen Beleidigung (in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das örtliche Jobcenter, siehe regionale Presse) Angeklagte nicht doch auch im März 2012 (!) eine "Bedrohung" begangen haben könnte. Der Richter drohte derweil gar, er habe Leute schon wegen "dümmerer Äußerungen in Haft genommen"...

Im krassen Gegensatz hierzu gab der Staatsanwalt gegenüber einer Zeugin in Verhandlungspause den großherzigen Gönner: als diese fragte, was denn mit der Anzeige gegen sie sei, antwortete er im Vorbeigehen, Habitus Landvogt, "Ach, schon erledigt."

Dies ist zugestanden ein subjektives Stimmungsbild. Das Problem ist, dass dieser Staatsanwalt und diese Ethik ebenso dafür verantwortlich war, dass ich aufgrund einer Diesaufsichtsbeschwerde zehn Monate mit Ziel 63 StGB in Untersuchungshaft/Unterbringung kam! (Freispruch 1. StrK Lg Würzburg, 10465/09, 20.08.2010)

Das führt zu
Punkt 2: öffentliche Prozesse sollten beobachtet werden, unabhängig von den örtlichen Gerichtsreportern, die sich gerade in der Provinz oft mehr über Angeklagte von Bagatelldelikten lustig machen als tatsächliche Fakten zu liefern.

Von der kritischen Betrachtung gesetzlicher Vorgaben - Paragraph 160 (2) StPO - oder der Amtspersonen ganz zu schweigen.

3.
Die Dokumentation der ARD - insbesondere der Fall Arnold - gab exakt die Gefühlslage hinter Gittern wider - suizidal, verzweifelt, ausgeliefert und von erheblichem Unrechtsbewusstsein geprägt.

(Menschen, die zurecht hinter Gittern sind weil sie bspw. Drogen handeln etc. wissen auch, dass sie zurecht dort sind).

Dieses Unrecht betrifft nicht nur die m.E. zahlreichen Unschuldigen sondern auch die zahllosen Männer, die wegen ihrer unnachgiebigen Haltung oft über Gebühr 'bestraft' werden! Es geht meiner Erfahrung nach zu oft um das "Brechenwollen", den Ausdruck von Macht, den Richter und Staatsanwälte ausleben, weil sie es bislang ungeniert und ungestraft können!

M.Deeg
Polizeibeamter a.D.

5

Das Problem ist auch, dass sich jeder NEU-einzustellender Richter im Rahmen seiner Tätigkeit als "Richter auf Probe" gegen das GG (Artikel 97 Abs. 1 1 Halbsatz) und gegen die EMRK verstösst und dadurch ist auch als späterer Richter erpressbar und "Teil des Systems" geworden. Denn jeder "Richter auf Probe" ist nicht unabhängig und verstösst gegen Artikel 97 Abs. 1 GG. Schauen Sie mal in Ihrem Amtsgericht, wieviel "Richter auf Probe" dort im GVP stehen um Einzelfallentscheidungen zu treffen, was gegen GG und EMRK verstösst.

 

In der BT-Drucksache 17/11703 vom 28.11.2012, den die Partei "DIE LINKE" als Gesetzesinitiative eingebracht hat, geht es um die (Nicht-)Existenz der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, dort liest man gleich zu Beginn auf Seite 1 unter "Problem":

"Die grosse Mehrheit der Demokratien hat ihre Justiz bereits im Sinne der Gewaltenteilung zur Stärkung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung als wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit institutionell verselbstständigt. Deutschland muss wieder den Anschluss an den europäischen Standard der Rechtstaatlichkeit finden und die Justiz in Bund und Länder unabhängig ausgestalten."

Die ganze Drucksache hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/117/1711703.pdf

Bemerkenswert diese vermeintliche "Selbsterkenntnis" der Juristen, die wohl darin begründet liegt, dass immer mehr Menschen in Deutschland den Filz in der Justiz und Richterschaft nicht mehr ertragen können, und auf die Barrikaden gehen.

Interessant auch, wie "man" versucht durch diese Gesetzeinitiative das GG-widrige und EMRK-widrige, aber in Deutschland praktizierte Hilfrichter-Wesen (Richter auf Probe) in Deutschland klammheimlich verschwinden zu lassen...als ob es nie dagewesen wäre...

In der BT-Drucksache wird dazu als beantragter Gesetzesentwurf auf Seite 35 gesagt:

“Damit wird zugleich die Differenzierung unterschiedlicher Richterämter aufgehoben: Es gibt nur noch ein einheitliches Berufsrichteramt (Artikel 92 GG), das nach Maßgabe des Grundgesetzes Unabhängigkeit verleiht (Artikel 97 GG). Die Ämter als Richterin oder Richter auf Probe, als Richter oder Richterin auf Zeit und als Richter oder Richterin kraft Auftrags sind abgeschafft. Diese Ämter entsprachen dem in Artikel 97 GG enthaltenen Postulat sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit nicht vollständig.”

Der Gesetzesentwurf der PARTEI "DIE LINKE" ist auf die Änderung des Grundgesetzes gerichtet mit dem Ziel, die bereits seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes verfassungs- und später auch konventionswidrig einfachgesetzlich installierten Hilfsrichter scheinbar verfassungskonform (und klammheimlich) abzuschaffen. Diese Vorgehensweise ist erkennbar als Verschleierungstaktik anzusehen, um den seit 1949 verfassungs-widrigen Einsatz von Hilfsrichtern mit der Folge der Nichtigkeit ihrer Entscheidungen und der weiteren Auswirkungen auf die jeweiligen richterlichen Geschäftsverteilungspläne zu kaschieren. Da in den betroffenen Geschäftsverteilungsplänen seit 1949 bis heute richterliche Dienstgeschäfte auf Hilfsrichter übertragen worden sind, ist der jeweilige gesetzliche Richter i.S.v. Art. 101 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht zutreffend bestimmt worden, diese GVPs sind denn auch ungültig. Damit sind alle richterlichen Entscheidungen an den betroffenen Gerichten nichtig.

Darüber informiert die Gesetzesinitiative "DIE LINKE" aber nicht...Die verantwortlichen Juristen/Staatssekretäre werden wissen, WARUM !!

4

Ich kann daran nichts Skandalöses finden. Das ist Justizalltag. Zu einem Rechtsstaat gehört auch, daß es sich jedermann gefallen lassen muß, ggf. unrichtig beurteilt und rechtswidrig behandelt zu werden.

 

Jeder Haftbefehl, der erst vom Oberlandesgericht oder ggf. erst vom BVerfG aus Rechtsgründen  (!) aufgehoben wird, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Erlaß nicht vorlagen (ohne daß es auf die Frage des Tatverdachts ankommt), bedeutet im Ergebnis eine mitunter monatelang rechtswidrig vollzogene Freiheitsentziehung. Für die Betroffenenen ist das zumeist ein erheblicher sozialer und wirtschaftlicher Schaden. Dafür gibt es auch dann keine Entschädigung, wenn am Ende nur eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung herauskommt.

 

Das kommt allerdings jeden Monat dutzendfach landauf, landab vor, ohne daß sich die Medien, die Bevölkerung oder die Rechtswissenschaft darüber aufregen. 

3

Hallo RA Brehm

 

"Zu einem Rechtsstaat gehört auch, daß es sich jedermann gefallen lassen muß, ggf. unrichtig beurteilt und rechtswidrig behandelt zu werden."

 

Mir ist als Bürgerin und Nichtjuristin dieser angeblich rechtsstaatliche "Preis" zu hoch. Und dafür bitte ich nicht mal um volljuristisches Fairständnis ...

5

RA Brehm schrieb:

Ich kann daran nichts Skandalöses finden. Das ist Justizalltag. Zu einem Rechtsstaat gehört auch, daß es sich jedermann gefallen lassen muß, ggf. unrichtig beurteilt und rechtswidrig behandelt zu werden.

Und wo genau ist dann der Unterschied zur Willkürherrschaft und Diktatur?

Man könnte ja noch akzeptieren, dass man es sich gefallen lassen muss, falsch beurteilt und ggf. rechtswidrig behandelt zu werden ... WENN man die realistische Chance hat, dass solche Fehler der ersten Instanz in der Berufung oder Revision korrigiert werden.

Da es aber kein diesen Namen verdienendes Qualitätsbewusstsein in der Justiz gibt (wo soll es auch herkommen, wenn es keinen "Leidensdruck" gibt? Einem Unternehmen, das sich so verhielte, würden die Kunden weglaufen), ist man vor Gericht nicht in Gottes Hand, sondern in der Hand von Menschen, die sich für unfehlbar wie Gott halten. 

Es kann ja wohl kein der Menschenwürde gerecht werdendes System sein, wenn man sagt "lass die erste Instanz mal ruhig herumpfuschen, die paar, die sich wehren können, kehren wir schon unter den Teppich". Ziel muss doch sein, Fehler von vornherein zu vermeiden und nicht, hinterher die Trümmer der vernichteten Existenzen mit einem asozial niedrigen Taschengeld abzuspeisen.

Eine Entschädigung auf Niveau Verdienstausfall wäre das Mindeste, alternativ auf Einkommensniveau des den Mist verbockenden Richters bzw. Staatsanwalts. Zum Ausgleich könnte man den Richter bzw. Staatsanwalt oder Gutachter, der versagt hat, die Haftentschädung auszahlen. Dürfte heilsam wirken ...

#17

Natürlich haben sie grundsätzlich Recht, aber in diesem speziellen Fall bei der Ausgangskonstellation wäre es nicht unangebracht gewesen auch das Nichtvorhandensein von Beweisen begründet zu würdigen.

Der Ermittlungsbericht liegt dem Gerichte ja vor. Die Stellungnahme des Ermtittlungsbeamten wäre in diesem Falle zumindest wünschenswert gewesen. Im Fernsehbericht, sagt er dazu, er konnte keine Hinweise finden, weil es keine gab, nicht weil solche nicht mehr zu ermitteln waren. Ein feiner Unterschied, wobei zugleich zweifelhaft ist, ob er seine professionele Meinung auch in der Verhandlung so geäussert hätte. Nachher ist man ja immer schlauer...

 

 

 

M.Deeg schrieb:
Re RA Brehm: Wenn das Justizalltag ist, hat die Justiz ihre Legitimation verloren!

 

Justizbashing ist immer leicht. Es ist leicht, diejenigen zu kritisieren, deren Entscheidungsbefugnis man selbst dankend ablehnen würde.

Aber die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften ist nunmal keine Wissenschaft, in der 1 + 1 = 2 ist. Begriffe wie - um beim Beispiel des Haftbefehls zu bleiben - "Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr", sind nun einmal einer Wertung zugänglich, die vom Beschwerdegericht anders gesehen werden kann als vom Ausgangsgericht. Vor allem, wenn neue Tatsachen vorgetragen werden.

 

Und ja, das ist Justizalltag.

 

3

@Gastkommentator

 

Es kommt aber vielfach gar nicht auf die unterschiedliche Bewertung von Tatsachen an. Vielmehr liegen die gesetzlichen Voraussetzungen, z.B. für einen Haftbefehl, oftmals zweifelsohne nicht vor und der Haftrichter hat schlichtweg die ständige obergerichtliche Rechtsprechung zur Fluchtgefahr oder - besonders fehleranfällig - zur Wiederholungsgefahr verkannt.

 

Solche krassen Fehler werden zwar häufig schon vom Landgericht als Beschwerdekammer berichtigt. Auch bis zu dessen Entscheidungen können einige Tage oder schlimmstenfalls einige Wochen vergehen. Besonders schlimm ist, daß mancher Haftrichter am Amtsgericht sich nicht einmal durch eine ausführlich begründete und durch Fundstellen belegte Beschwerdeschrift beeindrucken läßt, sondern, statt der Beschwerde abzuhelfen, die Sache ernsthaft auch noch dem Beschwerdegericht vorlegt, auch wenn er diese Rechtsfrage schon "tausendmal" um die Ohren gehauen bekommen hat.

 

Wenn es etwas zu beklagen gibt, dann ist es der mangelnde Respekt vor obergerichtlicher Rechtsprechung. Jeder hält seine eigene Meinung für maßgeblich. Die "Untergerichte" sind zwar nicht an die Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte gebunden (Ausnahme: § 31 BVerfGG). Aber den Rechtsmittelgerichten bliebe viel Arbeit und dem Bürger viel Ärger erspart, wenn man ihre Vorgaben einfach mal demütig zur Kenntnis nähme, statt ständig zu versuchen, das eigenen Trotzköpfchen durchzusetzen.

4

@ #19 RA Brehm

Stehen Sie Zu diesem Zitat...

"Zu einem Rechtsstaat gehört auch, daß es sich jedermann gefallen lassen muß, ggf. unrichtig beurteilt und rechtswidrig behandelt zu werden."

... auch noch, wenn Sie selbst von einer Rechtswidrigen Behandlung oder gar eines Ihrer Kinder oder Ihre Frau von der Rechtswidrigen Behandlung betroffen ist ???

Genau diese Zitate von Rechtsanwälten sind es, die mich in meiner abgrundtiefen Abneigung gegen Rechtsanwälte
zunehmend bestärken. Wozu brauchen wir diesen Berufsstand eigentlich, wenn man hinnehmen muss, dass man rechtswidrig von Richtern behandelt werden darf ??
Wozu haben diese Anwälte eigentlich eine Antwalthaftpflichtversicherung?
Die Anwaltshaftpflichtversicherung braucht der RA Brehm doch dann gar nicht...!!

Zu diesem Zitat des RA Brehm passt auch das skandalöse Beschluss vom LG Stade vom 08.04.2011, Beschluss NZS 11c Qs 65/11
"Auch rechtswidrig zustandegekommene Entscheidungen können vollstreckt werden".

 

 

 

 

 

5

(Re #23)
Das hat mit nicht mit "Justiz-Bashing" zu tun....wenn Polizisten angeklagt werden, weil sie überzogene Gewalt anwenden spricht ja auch niemand von "Polizei-Bashing"!

Wieso also sollte ausgerechnet der Berufsstand - Richter und Staatsanwälte - der "Entscheidungsbefugnis" über die schwersten Eingriffe gegen Menschen hat, von Kritik ausgenommen sein!

Eigentlich ist bereits diese Empörung Ausdruck von Hybris und Unverschämtheit....offenkundig wird Unabhängigkeit immer öfter mit Narrenfreiheit verwechselt!

Und: ja, ich wäre gerne einmal Richter! Mehr Gesunder Menschenverstand, weniger Formalfixierung.

Umgekehrt wäre es einmal angebracht, dass die Robentraeger, die hier so leichtfertig Menschen wegsperren, ein "Praktikum" von - sagen wir: Minimum drei Monaten - in einer Haftanstalt absolvieren - als Häftling!

Die gesamte Strafrechtskultur in diesem Land wäre mit einem Schlag eine andere!

M.Deeg
Polizeibeamter a.D. (und Häftling a.D.)

5

@ #26

Vielleicht liegt da doch ein Mißverständnis vor: die Erkenntnis, dass die Entscheidung unrichtig oder rechtswidrig ist ergibt sich in jedem Justizsystem doch erst durch die Entscheidung der nächsten Instanz, d.h. später.

Wenn die Unrichtigkeit dem ersten Richter schon bekannt wäre, dann wäre das ein Fall Rechtsbeugung.

Solange Sie mehr als eine Instanz haben, wird es solche Abweichungen aber zwangsläufig geben. Und wie soll der erste Richter vorhersehen, wie der nächste entscheiden wird? Wollen wir denn, dass er das vorherzusehen versucht? Oder wollen wir nicht eher, dass er so entscheidet, wie er es für richtig hält?

D.h. Sie haben zwangsläufig in jedem Justizsystem mit mehr als einer Instanz regelmäßig aufgehobene, weil unrichtige Entscheidungen. Und dies führt insgesamt zu einer niedrigeren Fehlerquote, als nur eine endgültige Entscheidung. Und es führt dazu, dass der erstinstanzliche Richter regelmäßig von den Obergerichten mitgeteilt bekommt, dass er schiefgelegen hat.

Insoweit könnte man vielleicht eher formulieren, dass jeder Bürger in einem Rechtsstaat damit leben muß, dass eine aus seiner Sicht ungerechte Entscheidung ggf. erst nach Durchlaufen eines Instanzenzuges aufgehoben wird und er nicht erwarten sollte, dass die Verantwortlichen für die nachträglich als unrichtig bewertete Entscheidung sich bei ihm entschuldigen.

3

Die Justiz macht bestimmt jeden Tag Fehler, wenn man die zig Tausend Fälle pro Tag analysieren könnte. Und das aber in beide Richtungen. Es werden Unschuldige verurteilt und wirklich Schuldige freigesprochen oder nicht einmal  gegen Beschuldigte immer umfassend ermittelt. Das liegt anscheinend immer im Ermessen der Richter bzw. bei den Ermittlungen im Ermessen der Staatsanwaltschaft . Sicherlich spielt auch  immer ein gewisser Zeitdruck wegen 6 Milionen Straftaten pro Jahr eine nicht zu vernachlässigbare Rolle.

 

Allerdings wie der Staat mit falsch Verurteilten nach "Richtigstellung" umgeht, schreit zum Himmel.

 

Ebenso ist es unmöglich wie mit wirklich schwer geschädigten  Opfern in jahrenlangen menschenunwürdigen Verhandlungen bei OEG Verfahren zT. umgegangen wird, schreit auch zum Himmel.

 

Die einzigen wirklichen Gewinner sind meiner Meinung Anwälte, die zum Teil kräftig verdienen und seit den 50 Jahren sehr viel mehr geworden sind. Sicherlich machen die meisten Anwälte gute Arbeit und sollen dafür auch gut entlohnt werden. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft.  

 

Aber wie kann die Justiz mehr Gerechtigkeit und Richtigkeit walten lassen und nicht nur Interessenausgleich, der manchmal sogar noch falsch ist,  ist die große Frage ?

 

Verurteilungen ohne Beweise oder Indizien oder falschen Beweisen aufgrund von fehlerhaften Gutachten, lassen sich wohl nie gegen 0 laufen lassen.

 

Ich finde es merkwürdig, dass bei den Falschverurteilten nach "Richtigstellung" ,  die Verantwortlichen der Falschverurteilung nicht zur Verantwortung gezogen wurden oder werden.

 

Einen "Hacketal" unter den Juristen, der Falsches anklagt, gibt es anscheinend kaum.

 

Stichpunktartige Überprüfungen von Verfahren mit "Qualtätsprüfungen" von Urteilen, gibt es in unserem System nicht.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Zum Fall Arnold:

Der Bericht zeigte auf, dass offenbar Haftbefehl und Durchsuchungsbefehl beantragt und ausgestellt wurden, BEVOR auch nur ansatzweise Ermittlungen stattfanden und BEVOR der Beschuldigte in irgendeiner Form befragt wurde! Das halte ich für bemerkenswert! (auch wenn im Fall Kachelmann gleiches geschah)

Dies eine Woche nach der Tat! Einzig aufgrund der Darstellung des Opfers...ich kann mir nicht helfen, aber das ist bei einer reinen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation das, was man VORVERURTEILUNG nennt!

Im Jahr 2001 wurde übrigens auch das Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht, lobbyistisch und frauenpolitisch massiv motiviert und gegen den eindeutigen Rat von Kriminologen (Prof. Bock, Univ. Mainz, Gutachten im Auftrag des Bundestages).

Dieses Gesetz führt bekanntermaßen seit 1.1.2002 dazu, dass Männern "Gewalt" lediglich noch 'glaubhaft' angedichtet wird, um eine (zivilrechtliche) Verfügung gegen sie zu erwirken, die infolge jeden 'Kontakt' mit der Antragsstellerin (und gemeinsamen Kindern) auf die Ebene einer Straftat hievt. Ohne Anhörung des Betroffenen und ohne jede Beweisaufnahme.....

Vielleicht hatte ja der unschuldige Lehrer Arnold mit Alkoholproblematik in diesem Klima 2001 von Anfang an keine Chance!?

Hat sich daran etwas geändert?

Werte Richter, Staatsanwälte, Rechtsgelehrte? Erbitte Antwort.

Ps: der Film belegt auch, dass bereits eine simple Ortsbegehung die Falschanschuldigungen entlarvt hätte! Zuviel Aufwand bei einem 'einfachen Vergewaltigungsvorwurf'....?

5

 

@RA Brehm: Zitat »Ich kann daran nichts Skandalöses finden. Das ist Justizalltag. Zu einem Rechtsstaat gehört auch, daß es sich jedermann gefallen lassen muß, ggf. unrichtig beurteilt und rechtswidrig behandelt zu werden.«   Sehen Sie Herr Rechtsanwalt Brehm, und aus diesen Gründen gibt es eine Grundrechtepartei, um Juristen wie Ihnen das Handwerk zu legen, allerdings richtig beurteilt und rechtsstaatlich – nach dem Grundgesetz eines ordentlichen Rechtsstaates.
4

Korrektur:
Es muss natürlich heißen: ....'angebliche' Tat..und 'mutmaßliches' Opfer...(1. Absatz) - aber vielleicht ist genau das der treffende Jargon, im täglichen Polizeidienst sagt niemand 'mutmaßlicher' Täter.....

Im Gewaltschutzgesetz ist die 'Glaubhaftmachung' ausreichend. Das 'andichten' nehme ich zurück...es geht um Unterscheidung von berechtigter/unberechtigter Antragstellung. Die findet m.E. In der Praxis reell nicht statt, im Ergebnis zum Schaden aller!

5

Mit Recht regt sich die Nation zB. über dem Fall Arnold auf, wo eine Falschaussage zu 5 Jahren Gefängnis führte und anscheinend nicht einmal zu einer finanziellen und umfassenden Wiedergutmachung führte.

 

Und wie hilflos sind die Strafverfolgungsbehörden und Beratungstellen bei den Tausenden Frauen und Männern, die wegen Missshandlung und oder Vergewaltigung in Frauenhäuser oder ins Männerhaus flüchten  und Angst haben ihre Ehepartner anzuzeigen oder wenn durch Bedrohung der Zeugen diese kippen.

 

Auch denke man an die vielen Misshandelten und oder  Missbrauchten ehemaligen Kinder aus Heimen oder Schulen oder der Kirchen, für die zwar runde Tische eingerichtet wurden , aber sonst kaum etwas passierte außer Absichtserklärungen von der Politik. 

 

Machen andere das publik, sind zB.  "juristische Waffen", an denen Anwälte kräftig verdienen,  Unterlassungsklagen mit horenden Geldforderungen im 4 oder 5 stelligen Bereich, wie man immer wieder lesen kann in der Presse.

 

Kommt es überhaupt vor, dass Zivilrichter, Staatsanwälte auch einmal bitten, umfassend zu ermitteln, ob die Behauptungen, die in die Öffentlichkeit ( zB. über missbrauchte / mißhandelte ehemalige Kinder )  getragen wurden und wegen Unterlassung geklagt wurde,  doch stimmen ?

 

 

 

 

 

 

 

 

4

@Hans Berger, Mein Name, from austria, etc.

 

Das ist nun einmal so. Jährlich erwachsen zehntausende Entscheidungen in Rechtskraft, bei denen es sich um Fehlentscheidungen handelt. Das gilt nicht nur für strafrechtliche Endurteile, die für den Betroffenen eine jahrelange Freiheitsstrafe zur Folge haben können (krasse Fehlurteile im Strafrecht sind aus meiner Sicht eher die Ausnahme). Fehlentscheidungen entstehen dadurch, daß der Sachverhalt unrichtig festgestellt wurde (was nicht immer die Schuld des Gerichts ist) oder - nach meiner Erfahrung häufiger - das Recht unrichtig angewandt wurde.

 

Gegen die meisten dieser Fehlentscheidungen werden nicht einmal Rechtsmittel eingelegt, entweder, weil der Betroffene nicht anwaltlich vertreten ist oder der Anwalt den Fehler nicht erkennt, der Betroffene das Kostenrisiko scheut oder eine fehlerhafte Zwischenentscheidung keine Auswirkungen auf das Endergebnis hat und daher hingenommen wird, etc.

 

In jedem Fall hat der Bürger auch offensichtliche Fehlentscheidungen zu akzeptieren. Widerstand gegen deren Vollstreckung ist unzulässig. Die bundesdeutsche Rechtsprechung war ja sogar der Ansicht, daß Widerstand gegen rechtswidrige (Todes-) Urteile von SS-Standgerichten unzulässig war, so daß tatsächlich Menschen nach dem Krieg wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurden, weil sie sich z.B. (erfolgreich) durch Gewalt ihrer Inhaftierung oder Hinrichtung entzogen haben.

 

Wer daran etwas ändern möchte, muß sich an den Abgeordneten seines Vertrauens wenden, um für Gesetzesänderungen zu werben. Im Rahmen der derzeitigen Gesetze ist kaum zu erwarten, daß die Rechtsprechung Selbstheilungskräfte entwickelt und das große "mea culpa" anstimmt. Abgesehen davon scheinen die derzeitigen Mißstände jedoch auch politisch gewollt zu sein und von der Mehrheit der Bevölkerung getragen zu werden.  Wenn die Staatsanwaltschaft sich mit Händen und Füßen wehrt, an der Revision offensichtlicher Fehlentscheidungen mitzuwirken und statt dessen alles dafür tut, daß es bei dem einmal entschiedenen Unrecht bleibt (von wegen objektivste Behörde der Welt und so...), dann wäre es den politisch Verantwortlichen in den Justizministerien, die wiederum von den Mehrheiten in den Parlamenten gestützt werden, eigentlich ohne weiteres möglich, den Staatsanwaltschaften entsprechende Weisungen zu erteilen. Das wird jedoch in der Regel nicht getan, selbst wenn man sich bis hoch zum Justizminister beschwert, den Parlamentsausschüssen und zuständigen Abgeordneten den Sachverhalt darlegt, etc. Überall wird gemauert.

 

Kein Politiker hat offenbar Interesse daran, dienstrechtlichen Einfluß auf die Staatsanwaltschaften zu nehmen, auf die die Strafgerichte gerne (wenn auch nicht immer) hören. Im Endeffekt stehen die verantwortlichen Politiker insoweit auch nicht unter hinreichendem Druck der Wähler, die in ihrer Mehrheit anscheinend  lieber einen Unschuldigen verurteilt sehen als einen Schuldigen auf freiem Fuß. Das ist nicht nur ein Versagen der Justiz, sondern am Ende der Fahnenstange ein politisch-gesellschaftliches Problem. Die Bevölkerung, motiviert durch BILD & Co., läuft zwar gerne Sturm gegen die Freilassung tatsächlicher oder vermeintlicher Verbrecher.  Ähnliche Gefühlsausbrüche der breiten Masse gegen Fehlurteile zum Nachteil eines Mitbürgers sind jedoch nicht bekannt.

 

4

@ RA Brehm: Zitat »In jedem Fall hat der Bürger auch offensichtliche Fehlentscheidungen zu akzeptieren. Widerstand gegen deren Vollstreckung ist unzulässig. Die bundesdeutsche Rechtsprechung war ja sogar der Ansicht, daß Widerstand gegen rechtswidrige (Todes-) Urteile von SS-Standgerichten unzulässig war, so daß tatsächlich Menschen nach dem Krieg wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurden, weil sie sich z.B. (erfolgreich) durch Gewalt ihrer Inhaftierung oder Hinrichtung entzogen haben.«

Ja, ja, altbekannte Täterargumentation: Der rechtswidrig verurteilte Delinquent hat die Pflicht, zu rechtswidrig zu sterben. Auch hier erkennbar, dass Sie (so wie die meisten Juristen) über keinerlei Kenntnisse über die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz zzgl. der Grundrechte, verfügen. Schauen Sie z.B. in § 1 Abs. 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte):

Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

Müssten Sie und ihresgleichen jedes Jahr eine Prüfung in Verfassungsrecht ablegen, müssten Sie sich aller Wahrscheinlichkeit nach eine andere Arbeit suchen, und das wäre auch gut so und nützlicher als Ihre Ausflüchte in offensichtliche Verfassungswidrigkeit der öffentlichen Gewalten. Ihre »Argumentation« bewegt sich auf dem Niveau eines Adolf Eichmann: »Ich war nur für Fahrpläne zuständig.«

4

Sehr geehrter Herr RA Brehm,

in Ihrem letzten Posting liefern Sie eine weitgehend zutreffende Beschreibung des Ist-Standes. Im letzten Satz weisen Sie darauf hin,

ähnliche Gefühlsausbrüche der breiten Masse gegen Fehlurteile zum Nachteil eines Mitbürgers sind jedoch nicht bekannt.

Wenn sie dies bedauern - und so liest es sich - dann frage ich mich, warum Sie in einer Blog-Diskussion zu einer Fernsehsendung, die durchaus geeignet ist, Gefühle für Mitbürger zu erzeugen, die von Fehlurteilen betroffen sind, zuvor schreiben:

Ich kann daran nichts Skandalöses finden. Das ist Justizalltag. Zu einem Rechtsstaat gehört auch, daß es sich jedermann gefallen lassen muß, ggf. unrichtig beurteilt und rechtswidrig behandelt zu werden.

Bedauern Sie Fehlurteile nun oder sehen Sie daran "nichts Skandalöses"? Mir erscheinen Ihre Äußerungen widersprüchlich.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@ RA Brehm: Zitat Im Rahmen der derzeitigen Gesetze ist kaum zu erwarten, daß die Rechtsprechung Selbstheilungskräfte entwickelt …

Hier der Rahmen der derzeitigen Gesetze:

Art 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 20 GG

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Art 97 GG

(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

5

Sehr geehrter Herr Prof. Müller, sehr geehrter Herr Bode,

 

wenn man das Wort "skandalös" nur im Sinne von "ärgerniserregend" versteht, ist jede Fehlentscheidung ein Skandal, erst recht die in der Reportage geschilderten Fälle. Ich meinte es jedoch im Sinne von "anstößig, unglaublich, unerhört". In diesem Sinne sind die Fälle aus meiner Sicht nicht skandalös, weil sie auf systemimmanenten und allgemein hingenommenen Unzulänglichkeiten beruhen.

 

Eine Entscheidung hat ja nicht nur der Vorsitzende des Gerichts zu verantworten. An ihrem Zustandekommen, ihrer Anfechtung und ihrer Vollstreckung sind oftmals dutzende Menschen beteiligt, angefangen bei den ermittelnden Polizeibeamten, den Zeugen, Nebenklägern, Staatsanwälten. Hinzu kommen zahlreiche Richter mehrerer Instanzen, Rechtspfleger, JVA-Bedienstete, Anwälte, nicht zuletzt Presse und Öffentlichkeit.

 

Wenn vom Ermittlungsrichter, der den Durchsuchungs- und Haftbefehl erläßt, über die Beschwerdeinstanzen bis hin zu den Berufungs- und Revisionsinstanzen  keiner der zumeist mehr als ein dutzend beteiligten Richter und Staatsanwälte  - immerhin das Spitzenpersonal unseres Rechtsstaates - nichts an einer Entscheidung auszusetzen hat, wo ist dann der Skandal? Kollektive Rechtsbeugung oder allgemeines Desinteresse oder Verantwortungslosigkeit ist eher fernliegend. Wenn aus irgendwelchen Gründen alle Kontrollinstanzen versagen, ist es eben das "Pech" des Betroffenen, so bitter es für ihn im Ergebnis auch sein mag.

 

Wir können als Anwälte nur für eine Besserung kämpfen, aber das System nicht verändern. Hunderte einschlägiger Entscheidungen des BVerfG zur StPO haben es in den vergangenen 40 Jahren nicht vermocht, daß von den Instanzgerichten immer wieder die gleichen Fehler gemacht werden und § 31 BVerfGG noch immer zu den unbekannten, nicht verstandenen oder absichtlich ignorierten Normen unter Fachrichtern gilt. Selbst Entscheidungen des BVerfG, die in einem konkreten Fall ergehen und zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen, werden mitunter ignoriert, mit der Folge, daß die angefochtenen Entscheidung contra legem (vgl. §§ 31, 95 BVerfGG), manchmal einfach noch einmal erlassen wird.

4

RA Brehm schrieb:

Hunderte einschlägiger Entscheidungen des BVerfG zur StPO haben es in den vergangenen 40 Jahren nicht vermocht, daß von den Instanzgerichten immer wieder die gleichen Fehler gemacht werden und § 31 BVerfGG noch immer zu den unbekannten, nicht verstandenen oder absichtlich ignorierten Normen unter Fachrichtern gilt. Selbst Entscheidungen des BVerfG, die in einem konkreten Fall ergehen und zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen, werden mitunter ignoriert, mit der Folge, daß die angefochtenen Entscheidung contra legem (vgl. §§ 31, 95 BVerfGG), manchmal einfach noch einmal erlassen wird.

Das liegt an der Aufhebung der Strafvorschrift des § 42 BverfGG mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) vom 05.08.1964, welche im dortigen § 28 Abs. 1 Ziff. 1 der § 42 BverfGG ersatzlos aufgehoben worden ist. Bis dahin hieß es: »Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder gegen die im Vollzug der Entscheidung getroffenen Maßnahmen werden mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.«

Würde diesbzgl. die »Herrschende Meinung, das Schriftum, die Lehre« etc. pp. ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Treue zur Verfassung gem. Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG nachkommen, könnte man die Kollegen an den Gerichten quasi pro domo und in Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit zwingen, endlich einmal den Irrglauben an die »normative Karft des Faktischen« zugunsten des Grundgesetzes und der Grundrechte fallen zu lassen. Das ist die vordringlichste Aufgabe der Juristen, anstatt sich hinter »gottgegebener Rechtsprechung« zu verstecken, wie hinter einer Litfaßsäule und ständig zu rufen: »Ich war's nicht, die waren es …«.

4

Sehr geehrter Herr Brehm,

die Wortwahl des Skandals war schlicht unglücklich und der Hinweis auf Aufarbeitungsurteile zur NS-Zeit ist, wenngleich auch interessant, aufgrund der besondern historischen Rechtsstaatsituation vielleicht für heutige Probleme nicht hilfreich.

Im Grunde ist gegen Ihre realitätsnahe Betrachtung nichts einzuwenden. Es spricht aus Ihnen wohl einfach der Praktiker.

Einzig Ihre Hoffnung oder Annahme nur die Politik und Öffentlichkeit könnte die entschiedenden Anstossimpulse setzen, teile ich nicht.

Die Politik will das Geld nicht in die Hand nehmen und die Öffentlichkeit versteht die Materie nur oberflächlich. Der Aufschrei muss schon aus der Praxis kommen. 

Bemerkenswert ist doch zudem auch, dass Rechtspolitik nach meinem Wissen nicht der juristischen Fakultät zu zuordnen ist, sondern den Politikwissenschaften überlassen wird.

Insofern sollten sich Anwaltsverbände im Interesse der Mandanten für Systemveränderungen einsetzen und zwar massiv.

Gruss

 

P.S. :Als Schweizer muss ich immer alles googeln, sorry:Rechstpolitik:

In der Schweiz wird der Begriff etwas anders verwendet: Er bezieht sich auf die Generierung v.a. derjenigen Rechtsnormen, die sich auf Justiz und Rechtsprechung im engeren Sinne beziehen, also vorab ZivilrechtVerwaltungsrechtStrafrechtRechtspflege sowie im Bereich des Verfassungsrechtes die Grundrechte.

Ein Skandal ist meiner Meinung nach, dass Falschverurteilte, die mit ihren Helfern es schaffen die Wahrheit festzustellen und der Staat dann sich nicht großzügig zeigt und dabei kaum hilft solche Falschverurteilten in die Gesellschaft zu integrieren.

 

Berufskranke , die zB. Rippenfelkrebs durch Asbest bekommen haben, erhalten schnell und unbürochratisch große finanzielle Hilfe von den Berufsgenossenschaften.

 

So etwas vermisse ich, denn ca. 24€ Entschädigung pro Hafttag ist ein Armutszeugnis, denn das ist in etwa das was ein Harz 4 Empfänger ( Wohnung + Bezug ) erhält.

 

Weshalb erschaffen die Regierung u.a. nicht einen Hilfefond für Falschverurteilte.

 

Für Militärausgaben im Ausland werden riesige Gelder ausgegeben.

 

 

 

 

 

 

5

@RA Brehm:

Sie haben den von Prof. Müller genannten Widerspruch in Ihren Äußerungen nicht aufgeklärt. Es geht weniger um die Semantik bei dem Wort Skandalös, als um das (bei Ihnen resignierte, bei anderen auftrumpfende) "Das ist nun einmal so" und seinem Verhältnis zu der Frage: Ist es möglich und sollte man dafür eintreten, daß sich strukturell etwas ändert?

Ich habe den Eindruck, Sie gefallen sich in der Pose des abgebrühten Rechtsanwalts, der schon so viel Justizfehler erlebt hat und über Jahre hin sein ganzes Empörungspotential schon soweit aufgebraucht hat, daß er nur noch müde lächeln kann, wenn die eine oder andere Spitze des Eisbergs einmal eine öffentliche Diskussion auslöst.

Das ist nur etwas nuancierter als die schöngeistig-rechtsphilosophische Position, wie sie etwa hier von "Anonymus" oder von einem lto.de-Autor (http://www.lto.de//recht/hintergruende/h/urteilsfindung-stpo-strafrecht-...) vertreten wird: "Fehler sind systemimmanent, was wollen Sie?"

Beide Varianten sind nicht ernst zu nehmen, wenn gleichzeitig konkrete Verbesserungsvorschläge auf dem Tisch liegen, von denen Prof. Müller einige genannt hat. Jeder einzelne Vorschlag mag Einwände auf sich zu ziehen. Dann soll man sie erheben.

Sehr lesenswerte Überlegungen hat ein nordbayerischer Rechtsanwalt auf http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/21/der-fall-gustl-mollath-ros... angestellt. Nicht in jedem Punkt stimme ich ihm zu, aber mit den meisten trifft er ins Schwarze, vor allem mit Punkt 6. Hier sind sowohl die Exekutive als auch der Gesetzgeber (Landesrichtergesetz) angesprochen. Die im übrigen genannten verfahrensrechtlichen Punkte hingegen würden einen brauchbaren kurzfristigen Fortschritt bedeuten. Dies nur als Stimme aus der Praxis, die die Befunde in der Fachliteratur und den Fachtagungen bestätigt, und die noch nicht hinreichend abgebrüht-resigniert ist.

5

Bei manchen Bürgern (aber auch in der Rechtsprechung) scheint die Fehlvorstellung zu herrschen, Rechtsanwälte seien allein aufgrund ihres Berufes verpflichtet, gegen alles Unrecht der Welt zu kämpfen. Wer den Aufwand bezahlen soll, der heutzutage aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des BGH notwendig ist, um effektive Verteidigung zu betreiben, beantwortet niemand.  Der Mandant kann oder will sich den Aufwand zumeist nicht leisten, die Staatskasse zahlt Gebühren, die kaum kostendeckend sind. Zudem scheint es im Interesse des Justiz zu sein, dem Angeklagten inkompetente Verteidiger beizuordnen, falls dieser nicht selbst einen Verteidiger benennt.

 

 Dazu ein passendes Zitat aus der Serie "Boston Legal", das ich allerdings noch nie aus dem Mund eines deutschen Richters gehört habe: 

 

Richter Cooper: "Wir glauben, dass in diesem Land jeder das Recht auf eine faire Verhandlung hat und dass unser Rechtssystem der Wahrheit dient. Aber die echte Wahrheit, die hässliche Wahrheit ist: für die Mittellosen gibt es keine Fairness. Auf dieser Seite haben wir einen Staatsanwalt, der bislang 50 Mordanklagen vertreten hat. Und hier haben wir als Verteidiger des Angeklagten einen Knaben, der bisher nur seine Examensverhandlung an der Uni gewonnen hat.  Die brutale Wahrheit ist, dass die Armen Anwälte bekommen, die noch keine richtigen Mandanten an Land ziehen konnten. Wir haben ein System, in dem der Staat seine besten und fähigsten Leute gegen Verteidiger antreten lässt, die unerfahren und inkompetent sind. Es ist beleidigend für unsere Demokratie! Es verspottet unsere Rechtsprechung! Und ich dulde in meinem Gerichtssaal keine Verspottung des Rechts."

 

    

5

Für ein Ärgernis sondergleichen halte ich diesen Fatalismus, der hier teilweise zum Ausdruck kommt und der massives Unrecht bagatellisiert!

Das Strafrecht ist doch keine "Verhandlungssache"!

Den Manipulationsversuchen über Medien, den Selbstdarstellungs- und Selbstrechtfertigungsauswüchsen der Justiz und der Politik hier sind ebenfalls endlich Grenzen zu setzen!

Auch sollte das Strafrecht nicht so funktionieren, dass derjenige der einmal negativ im Focus von Staatsanwälten und Richtern steht, praktisch ohne weiteres Zutun diese Rolle immer deutlicher aufgedrückt bekommt.

Genau das ist aber der Fall: systemimmanentes "Selbstlauefertum": schon bei der Polizei wird als erstes geprüft, was 'schon vorliegt' und ggf. hiernach entschieden, ob man den Staatsanwalt anruft oder es auf kleiner Aktenflamme erledigt!

Die entlarvende Hilflosigkeit der Strafverfolger kommt übrigens - nicht ohne Selbstentschuldungs-Attitüde - stets dann zum Ausdruck, wenn Justizsprecher betonen, dass der 'Amokläufer/Eifersuchtstäter/die Kindsmörderin' etc. "noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten/aufgefallen" etc. ist! Was soll man da auch machen...? Stattdessen wird teilweise volksverdummend Prävention und 'Tätigkeit' vorgegaukelt, indem man auf 'virtuelle Täter', die auch nur minimal 'drohend' auftreten strafrechtlich drakonisch eintritt - und dies medial breittritt!
(Mein persönliches Highlight ist hierbei der Fall eines Mannes, der bei einem Telefonat von Ulm nach Franken resignierend meinte "ich lauf noch Amok" und dann zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde, nicht ohne ganzseitigen Pressebericht im örtlichen 'Mainecho', Duktus: das darf man nicht!)

Der Ansatz für ein massives und lebenszerstoerendes Fehlurteil wird mitunter also bereits am Anfang gelegt - weil sich schlicht jeder auf die vom 'Erstermittler' und Vorentscheider getroffenen Schlüsse und dessen Aktenlage leiten lässt - bis hin zum Richter!

Am Ende ist dann keiner "schuld"....

5

# M.Deeg

sie schreiben :" Das Strafrecht ist doch keine "Verhandlungssache"!  

Wenn man den Ermessensspielraum der Gesetze anschaut, kann viel verhandelt werden.

Exakte definierte Strafen wie naturwissenschafliche Kenngrößen sind Strafen nach den Gesetzen nicht.

Ich habe es miterlebt, als ein Richter einen Täter fragte, wieviel Geld er nach Körperverletzung und zugebener Morddrohung denn bezahlen kann. Als eine Summe fiel hat die Nebenklageanwältin einen fünfmal höheren Betrag gefordert und der Richer hat den Täter zu einer Geldsumme dazwischen  verurteilt. Das kam mir vor wie auf einem "gehobenen Flohmarkt".

 

Ich behaupte, dass  unterschiedliche  Richter bei dem selben Fall unterschiedlich urteilen würden. 

 

Gute Verteidiger haben bei Promis ( zB. bei mächtigen Politikern oder Bänkern  im In- und Ausland auch bei Vergewaltigungsvorwürfen ) kleine Strafen oder Freisprüche häufig erwirkt oder außergerichtlíche hohe "Abfindungszahlungen" erwirkt.

 

 

 

 

 

5

Ich fürchte, dass in der Diskussion einige Dinge miteinander vermengt worden sein könnten, was - mit Verlaub - schon in der Fragestellung deutlich wird, die sich jedenfalls teilweise nur an die Politik richten kann, obwohl Fehlverhalten der Justiz gemeint ist. So etwa folgender Ausschnitt aus dem Blog-Beitrag:

"Einige Vorschläge, die vielleicht nicht in diesen beiden Fällen, aber in vielen anderen Fehlurteile verhindert haben könnten, liegen seit Jahren auf dem Tisch: Tonbandaufnahmen von Vernehmungen, Wortprotokolle in der LG-Hauptverhandlung, die zweite Tatsacheninstanz auch (und gerade!) bei schweren Tatvorwürfen."

Da kann der gerade de lege lata tätige Strafrichter nu mal gar nix machen, dass das im Moment nicht so vorgesehen ist...! Ebenso wie die Frage nach der Höhe der Strafentschädigung.

In punkto Transparenz sei vielleicht  folgender Hinweis erlaubt: jedenfalls in vielen amtsrichterlichen Strafsitzungen schreiben viele Protokollkräfte selbstständig tatsächlich so gut mit, dass - gerade, wenn man merkt, dass es hochstreitig wird und die einzelnen vorgetragenen Geschehensabläufe überhaupt nicht zueinander passen -, faktisch Wortprotokoll geführt wird, wenn es die Verteidigung nicht ohnehin beantragt, wobei letzteres jedenfalls in meinem Kollegenkreis nur selten abgelehnt wird, wenn die Zeugen einander völlig widersprechen. 

Auch wenn es angesichts krasser Fehlurteile sicherlich nicht leicht zu glauben ist: die überwiegende Mehrzahl, und auch gerade der jungen Richter, die gerade erst angefangen haben, macht sich Verurteilungen eben nicht leicht und ist auch durchaus in der Lage, sich und die eigene Verhandlungsführung zu hinterfragen. Sicherlich: Da man als Strafrichter in der Regel täglich sehr häufig - und zulässigerweise - belogen wird, ist es häufig nicht leicht, sich den Glauben an das Gute im Menschen zu bewahren; die Versuchung zum Zynismus ist groß. Und, klar: wenn man von Berufs wegen den ganzen Tag immer - jedenfalls in der eigenen Instanz - erstmal immer recht hat, mag die Fähigkeit zur Selbstkritik mit zunehmender Berufserfahrung abnehmen. Nach meiner Kenntnis gibt es aber sehr viele Strafrichter, denen jedenfalls nach ihren Äußerungen im Kollegenkreis sehr bewusst ist, dass man jedem nur vor die Stirn, aber nicht dahinter gucken kann, und dass man, bei aller Verpflichtung, selbst irgendwann einmal nach bestem Wissen und Gewissen (unter Beachtung der notwendigen Denkgesetze, versteht sich) zu einer Überzeugung zu kommen (und sei es nur diejenige, dass man sich vorliegend anhand der zugelassenen Beweismittel keine bilden kann), bei der Protokollierung und Verhandlungsführung auch darauf achten muss, dass der Angeklagte  Chancen hat, das nächste Gericht von einer anderen Meinung zu überzeugen.

Gefahren lauern, vom persönlichen Moment einmal abgesehen (und da, wo Menschen entscheiden, neigen sie manchmal auch dazu, den falschen Menschen zu glauben), vielleicht sogar mehr im zunehmenden Zeitdruck und der wirklich nicht guten personellen Ausstattung, die auch den unabhängigsten Richter Sachzwängen zu unterwerfen versucht. Der durchschnittliche Richter hat gar nicht die Zeit, sich großartig vorzunehmen, jetzt aber mal total rechtswidrig zu agieren, der versucht nur, irgendwie die Akten wieder aus seinem Büro herauszubekommen. Und einen persönlichen Vorteil bei besonders sachwidriger Bearbeitung hat er sicherlich nicht.

Und außerdem sei der Hinweis erlaubt, dass die Aufzeichnung von Vorgängen nur so lange hilft, wie die personellen und zeitlichen Ressourcen vorhanden sind, diese Aufzeichnungen auch (und zwar im wachen Zustand) durchsehen und bewerten zu können. (Zumal "die Wahrheit" mitunter auch nicht unbedingt von einer Videokamera aufgefangen wird.) Umfang der Beweisaufnahme: in jedem Fall, in dem Aussagen einander gegenüberstehen, ein Gutachten? Tonbandprotokolle oder Videoaufzeichnungen, die in Echtzeit durchzusehen, Wochen an Lebenszeit kosten würden?

Sorry: wenn der mündige Bürger das will (und die meisten scheinen das zu wollen), dann muss er auch bereit sein, dafür zu zahlen. Mit der jetzigen personellen und sächlichen Ausstattung der Justiz dürfte das nach meinem Kenntnisstand nicht gehen (Hinweis: die meisten Richter arbeiten zwischen 50 und 60 Stunden, je nach Grad der Erfahrung und Dezernat aber häufig deutlich mehr, Schreibkräfte werden kräftig abgebaut, sächliche Ausstattung ist - hum - optimierungsfähig).

 

5

Seiten

Kommentar hinzufügen