Jenseits des großen Teichs: Kündigung wegen zu guten Aussehens

Universität zu Köln
29.12.2012Zum Jahresabschluss etwas Skurriles aus den USA. Dort hat ein Zahnarzt aus Iowa seine Gehilfin gefeuert, weil sie zu gut aussah. Der Praxisinhaber, selbst verheiratet, gab als Kündigungsgrund an, sie "zu attraktiv" zu finden. Er würde ihr "bald zu nahe" kommen, wenn sie weiter bei ihm arbeite. Obgleich die inzwischen 32-jährige seit 10 Jahren bei dem Zahnarzt beschäftigt war, hatte es keine Intimitäten zwischen den beiden gegeben. Sie hatten lediglich in den Wochen vor der Kündigung zahlreiche SMS ausgetauscht.
Die Klägerin fühlte sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert und klagte: "Wäre ich ein Mann gewesen, wäre ich nicht arbeitslos geworden", so ihre Einlassung. Das Gericht (7 Männer) ist dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt: Die Frau sei nicht wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden. Vielmehr habe der Mann sie entlassen, um keinen Ehebruch zu begehen – und das sei nicht verwerflich, sondern löblich, befanden die Richter (Urt. vom 21.12.2012).
Wer die Frau (und auch den Beklagten nebst seiner Familie sowie die Herren Richter) mal selbst betrachten möchte: Die schweizerische Zeitung 20MinutenOnline hat Fotos von allem.
Siehe auch:
- Neue Verfahrensart: Die strafprozessuale Sammelklage beim BGH
- LAG Köln: Kein (männlicher) Nachhilfelehrer für Schülerinnen?
- Ungewöhnliche Wege zur "Verbesserung des Kundenkontakts"
- Arbeitgeber + Menschenschinder = Fristlose Kündigung
- Keine Kündigung einer lesbischen Kindergärtnerin durch die Kirche in der Elternzeit
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