Verpflegungszuschuss zählt nicht für Prozesskostenhilfe
von , veröffentlicht am 23.12.2012Die in den Lohnabrechnungen ausgewiesenen steuerfreien Verpflegungszuschüsse zählen nicht zu den der Berechnung des anrechnungsfähigen Einkommens zu Grunde zu legenden Einkünfte im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 15.11.2012 - 5 Ta 189/12 - klargestellt. Der Grund für die Steuerfreiheit liegt gerade darin, dass es sich um zusätzlichen arbeitsbedingten Aufwand handelt, der deshalb nach den steuerrechtlichen Vorschriften gerade nicht ein steuerpflichtiges Einkommen ziählt, daran hat sich auch die Einkommensberechnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu orientieren.
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