Verpflegungszuschuss zählt nicht für Prozesskostenhilfe
Rechtsgebiet: Vergütungs- und Kostenrecht

Experte: Dr. Hans-Jochem Mayer
Rechtsanwalt
23.12.2012Die in den Lohnabrechnungen ausgewiesenen steuerfreien Verpflegungszuschüsse zählen nicht zu den der Berechnung des anrechnungsfähigen Einkommens zu Grunde zu legenden Einkünfte im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 15.11.2012 - 5 Ta 189/12 - klargestellt. Der Grund für die Steuerfreiheit liegt gerade darin, dass es sich um zusätzlichen arbeitsbedingten Aufwand handelt, der deshalb nach den steuerrechtlichen Vorschriften gerade nicht ein steuerpflichtiges Einkommen ziählt, daran hat sich auch die Einkommensberechnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu orientieren.
Siehe auch:
- Nur verringerte Einigungsgebühr bei Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich
- Die Anwendungsprobleme reißen nicht ab
- Geschäftsgebühr und PKH mit Ratenzahlungsverpflichtung
- Ein rabenschwarzer Tag - zwei weitere BGH-Senate schließen sich an
- Bundesverfassungsgericht: Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren nur in eng begrenzten Rahmen zulässig
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