Keine Aussetzung eines PKH-Verfahrens
Rechtsgebiet: Vergütungs- und Kostenrecht

Experte: Dr. Hans-Jochem Mayer
Rechtsanwalt
15.12.2012Darauf, dass ein entscheidungsreifer Prozesskostenhilfeantrag zu bearbeiten ist und eine Aussetzung des Prozesskostenhilfeverfahrens im Grundsatz unzulässig ist, hat das OLG Schleswig im Beschluss vom 13.09.2012 - 3 W 78/12 - hingewiesen. Im konkreten Fall rechtfertigte nicht einmal ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat die Aussetzung.
Siehe auch:
- Ein rabenschwarzer Tag - zwei weitere BGH-Senate schließen sich an
- Keine Terminsgebühr für kollegialen Austausch?
- Keine Befriedungsgebühr bei Einstellung in der Hauptverhandlung nach § 153a StPO
- Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr- auch im selbstständigen Beweisverfahren
- Wieviele sind mindestens bis zu 5 Gläubiger?
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