Keine Vergütung für nicht beauftragten Sachverständigen

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 28.11.2012

Wer vom Gericht als Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt worden ist, hat dieses auch selbst zu erstellen. Das OLG Koblenz hat im Beschluss vom 14.11.2011  - 14 W 621/12 - dies noch einmal klargestellt; überträgt der vom gericht ernannte Sachverständige den Auftrag unbefugt auf einen anderen, erhält diser für das vom ihm erstattete Gutachten keine Vergütung. Dies ist auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass der ernannte Sachverständige sich bereit erklärt, das Gutachten durch nachträgliche Unterzeichnung mitzutragen.

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