Einklagen der Geschäftsgebühr streitwertneutral

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 28.11.2012

Die Frage, ob das zusätzliche Einklagen der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auch nach dem Erlass von § 15a RVG streitwertneutral ist, hat das OLG Celle Beschluss vom 5.11.2012 - 13 W 79/12 - beschäftigt. Nach dem OLG Celle handelt es sich klassisch um eine Nebenforderung, die nicht streitwerterhöhend wirkt.

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