Puddinge, Pleiten und Patente - Paula vs. Flecki Teil III

von Fabian Reinholz, veröffentlicht am 21.11.2012

Der Puddingstreit hat eine weitere Etappe hinter sich. Das LG Düsseldorf hat jüngst einen weiteren Vefügungsantrag von Dr. Oetker gegen den Hersteller des Fleckenpuddings "Flecki" zurückgewiesen. Zur Erinnerung: Dr. Oetker vertreibt einen nach Kuhfellart gefleckten Pudding mit Namen "Paula". Unter Berufung auf Designrecht wollte Dr. Oetker bereits ALDI den Vertrieb eines ähnlich gefleckten Puddings mit Namen "Flecki" gerichtlich verbieten lassen aber scheiterte mit seinem Eilantrag in zwei Instanzen (BeckBlog berichtete hier und hier).

Nun ging Oetker gegen den Hersteller des Puddings, die Fa. Gropper, vor. Diesmal berief man sich auf ein europäisches Patent (EP 1 527 967 B1) am Herstellungsverfahren des Flecken-Puddings. Offenbar aber unterschieden sich die Herstellungsverfahren in der Art der Zuführung der Fleckenmasse, die bei "Paula" in mehreren Dosierungen, bei "Flecki" hingegen kontinuierlich erfolge. Das LG Düsseldorf wies daher den Eilantrag zurück. Dr. Oetker hat angekündigt, keine Berufung einlegen zu wollen. Damit wäre auch das Kapitel "Patent"gelesen, so dass nur noch eine Frage offen bleibt: Hat Dr. Oetker vielleicht noch eine Bildmarke im Ärmel?

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1 Kommentar

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Also, Zuckerpampe mit Aroma und Farbstoff und somit als Nahrungsmittel für Kinder völlig ungeeignet sind ja wohl beide Produkte, oder?

Was regt sich Dr.Oetker eigentlich so auf?

Dem Käufer solchen Chemie-Drecks ist es doch egal ob da Sche*sse oder K*cke drin ist - schmeckt immer gleich besch*ssen und ist überteuert!

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