Fall Mollath - was sind die Fehler der bayerischen Justiz? (mit Update 21.11.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 14.11.2012

Heute Mittag will sich die bayerische Justizministerin Beate Merk erneut im Landtag zum Fall Mollath äußern. Nach den Fernseh (Report Mainz)- und Presseberichten (SZ, Stern) soll es "eng" für sie werden. Politisch will ich das nicht beurteilen, aber eine nähere Prüfung der bekannt gewordenen Fakten legt doch einige Fehler der Justiz nahe, die schnellstmöglich aufgeklärt werden sollten.

Mollath ist seit Jahren in verschiedenen forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebracht. Grundlage dafür ist ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth, das ihn wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 20 StGB vom Tatvorwurf (Körperverletzung, Freiheitsberaubung und  Sachbeschädigung) freisprach. Zudem wurde er nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da ihm eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestiert wurde.

Betrachtet man sich das Urteil (rechtskräftig seit Februar 2007)  und die einzelnen Schriftsätze und Unterlagen, die Unterstützer des  Betroffenen auf einer Website faksimiliert eingestellt haben, stellen sich  folgende Fragen:

Auffällig an den Urteilsgründen ist, dass das Gericht den  Tatvorwurf Körperverletzung allein auf die Angaben der Ehefrau stützt, deren Strafanzeige erst 15 Monate nach der (angeblichen) Tat vom August 2001 erfolgte. Es wird bei der Beweiswürdigung nicht einmal auf diesen, bei einem derart schweren Tatvorwurf (Würgen fast bis zur Bewusstlosigkeit) doch ungewöhnlichen, Umstand eingegangen. Aber vielleicht kein Wunder: Das Urteil nennt gleich in der ersten Zeile der Gründe ein falsches (um drei Jahre abweichendes) Datum der Tat.

In der Würdigung der Zeugenaussage der Ehefrau nicht erwähnt wird auch der damals erhobene Vorwurf an seine Ehefrau, sie habe für Kunden der HVB Schwarzgeld in die Schweiz geschafft. Dies wäre immerhin ein Motiv dafür, ihren  Mann falsch zu beschuldigen, er habe sie geschlagen und gewürgt und sei überdies nicht ganz zurechnungsfähig. Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen hätte  sich das Gericht mit der Hypothese, die Anschuldigung der Ehefrau sei falsch, zumindest auseinandersetzen müssen. Aber in den Urteilsgründen wird die Schwarzgeldaffäre pauschal als „Fixe Idee“ des Angeklagten bezeichnet und damit in den Bereich der Phantasie verwiesen. Die Tat selbst wird bei der Begründung des § 20 StGB als Folge eines "wahnhaften Erlebens" dargestellt, wobei der angebliche Wahn sich eben auf die Schwarzgeldaffäre bezogen haben soll.

Die im Prozess erhobene Strafanzeige gegen seine Frau enthielt konkrete Angaben mit Namen, Beträgen und schweizerischen Konten. Viel konkreter hätte man es nicht darstellen können; nach  juristischen Kriterien begründeten diese Angaben zumindest einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu.  Gegen die Nürnberger Staatsanwältin, die ein Strafverfahren im Jahr 2004 mit offenbar fehlerhafter Begründung gar nicht erst eingeleitet hat (Faksimile der Mitteilung findet sich auf der Website), liegt damit meines Erachtens möglicherweise selbst der Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt vor. Allerdings dürfte dieser Vorwurf mittlerweile ohnehin verjährt sein, ebenso wie evtl. strafrechtliche Vorwürfe gegen die Ex-Ehefrau des Herrn Mollath und ihre Kollegen, die geholfen haben sollen, Geld in die Schweiz zu schaffen.

Wie das Urteil gingen die psychiatrischen Gutachten davon aus, dass (zumindest) ein maßgebliches Thema des "Wahns" bzw. der "Paranoia" des Herrn Mollath ein von seiner Frau mitbetriebenes Schwarzgeldsystem sei. Offenbar folgten die Gutachter damit dem von der Justiz erzeugten Eindruck, diese Vorwürfe seien insgesamt nur Hirngespinste des Herrn Mollath.  Der Prüfbericht der HVB, schon 2003 – also bereits vor dem Urteil! -  erstellt, aber erst jetzt bekannt geworden, zeigt aber wohl nach den Presseberichten, dass diese Vorwürfe in der Tat Substanz hatten. Ob dies eine völlig andere Würdigung der angeblichen Gefährlichkeit des Herrn Mollath zwingend mit sich bringt, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Dass die Justizministerin aber nun  behauptet, die jetzt zum Teil bestätigten Vorwürfe das Schwarzgeld betreffend und die Gefährlichkeit des Herrn Mollath seien völlig unabhängig voneinander, ist bei objektiver Würdigung nicht nachvollziehbar.

Vielleicht wurde die Justizministerin von den ihr unterstellten Behörden fehlinformiert. Die Justizministerin täte aber gut daran,  die Sachbearbeitung durch die Nürnberger Staatsanwaltschaft selbst zu untersuchen bzw. einmal von unabhängiger Seite  untersuchen zu lassen - das ist ihre Verantwortung.

Man kann nicht ausschließen, dass zur Tatzeit bzw. zum Zeitpunkt der Urteilsfindung durchaus eine die Schuld ausschließende psychische Störung oder Erkrankung vorgelegen hat oder noch vorliegt. Aber eine akute Gefährlichkeit für die Allgemeinheit pauschal zu bejahen, obwohl die zugrundeliegenden Taten zum Urteilszeitpunkt schon etliche Jahre zurücklagen, ohne dass der in Freiheit befindliche Mann weiter mit aggressivem Verhalten aufgefallen wäre, erscheint mir fraglich. Zumal die (angeblichen) Taten zu Lasten seiner Frau vor dem Hintergrund der sich bestätigenden Schwarzgeld-Vorwürfe in einem ganz anderen Licht erscheinen. Zumindest findet sich kaum einmal eine plausible Prüfung der Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung. So sieht es offenbar auch die Menschenrechtsbeauftragte der bayrischen Landesärztekammer.

Dies ist ein Vorwurf (vielleicht der schwerste) an die Justiz: Kennt man dort den strikten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 62 StGB? Wurde hier  - entgegen den gesetzlichen und menschenrechtlichen Vorgaben - nur routinemäßig die jeweils weitere Unterbringung geprüft und schlicht deshalb verlängert, weil sich der Untergebrachte einer Therapie verweigert?

Update: Frau Staatsministerin Merk im längeren Interview mit Report Mainz. (youtube-Link, ARD-Link)

Update: Die Landtagsdebatte am 15.11.  im Video.

Ergänzung (20.11.): Protokoll Rechtsausschuss vom 8.3.2012

Der Prüfbericht der HVB ist mittlerweile im Internet verfügbar.

Update (19.11.): In einem Bericht der SZ von heute morgen wird dieser Artikel auszugsweise (fragmentarisch)  zitiert. Daraufhin gab es in einem weiteren Bericht der SZ von heute abend bzw. morgen (ganz unten) auch eine Reaktion des OLG Nürnberg. Dabei soll das Argument genannt worden sein, für die Überprüfung von Urteilen seien nur Gerichte zuständig. Selbstverständlich ist für die juristische Überprüfung eines LG-Urteils nur der BGH zuständig, der die Revision im vorl. Fall verworfen hat, wodurch es rechtskräftig wurde. Rechtskräftige Urteile (einschließlich solche des BGH und des BVerfG) können aber natürlich kritisiert werden, und das  ist in der Rechtswissenschaft absolut üblich. Kritik (und Replik)  sorgt im Rechtsstaat für die nötige Transparenz.

Update (21.11.): Der Bayerische Richterverein hat einen Offenen Brief an mich gerichtet. Ich habe darauf geantwortet:

Sehr geehrter Herr Groß,

vielen Dank für Ihren Offenen Brief, mit dem Sie auf eine  Meldung in der SZ vom 18.11.2012 reagieren.

Erlauben Sie mir darauf zu antworten. Durch den SZ-Bericht mag wohl der Eindruck entstanden sein, ich hätte mich für eine ministerielle Überprüfung des Urteils ausgesprochen. Aber ein solches Ansinnen liegt mir selbstverständlich völlig fern. Herr Przybilla von der SZ hat mich in Reaktion auf meinen Beitrag im Beck-Blog vom 14.11.2012 angerufen. Da ich ich ihm über den Blog-Beitrag hinaus nichts Weiteres mitteilen konnte, hat er die wörtlichen Zitate aus dem Blog-Beitrag entnommen, der nach wie vor unter der Adresse:

http://blog.beck.de/2012/11/14/fall-mollath-was-sind-die-fehler-der-bayerischen-justiz-mit-update-1911

nachlesbar ist. Sie werden erkennen, dass ich mich keineswegs für eine ministerielle Urteilsprüfung ausgesprochen habe.

Die Bemerkung zu Frau Ministerin Merk ist in meinem Blog-Beitrag mehrere Absätze entfernt von der Kritik am Urteil und lautet so:

„Die Justizministerin täte aber gut daran, die Sachbearbeitung durch die Nürnberger Staatsanwaltschaft selbst zu untersuchen bzw. einmal von unabhängiger Seite  untersuchen zu lassen - das ist ihre Verantwortung.“

Hintergrund war die Reaktion von Frau Merk, die gerade am 14.11. dafür kritisiert wurde, im Rechtsausschuss den Prüfbericht der HVB nicht erwähnt zu haben, obwohl sie über den Fall eingehend  Bericht erstattet hatte. Frau Merk hat sich dann zunächst so geäußert, ihr habe der Prüfbericht der HVB zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Daraus habe ich geschlossen, dass sie nicht vollständig informiert worden war. Daher meine Empfehlung der unabhängigen Untersuchung. Dies halte ich jedenfalls dann für sinnvoll, wenn  –  wie ja im Rechtsausschuss geschehen – überhaupt auf der politischen Ebene zu Einzelfällen Stellung genommen wird. In der Zitatzusammenführung in der SZ klingt es nun so, als habe ich der Ministerin eine Urteilsprüfung vorgeschlagen – schon das Wort „Prüfung“ ist von meiner Seite nicht gefallen –  und ich bezog mich auf die Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft in diesem konkreten Fall, der schon seit längerer Zeit im Landtag diskutiert wird. Ich habe, wie Sie leicht feststellen können, niemanden zum Rechtsbruch aufgefordert und natürlich auch nicht auch nur ansatzweise die richterliche Unabhängigkeit in Frage gestellt.

Meine Stellungnahme befasst sich v.a. mit dem rechtskräftigen Urteil des LG Nürnberg, das Grundlage der Unterbringung des Herrn Mollath ist. Dass der BGH die Entscheidung des LG Nürnberg bestätigt hat, steht schon seit 19.11. im Update meines Beitrags (a.a.O.).  Die Revisionsentscheidung des BGH ist nicht veröffentlicht. Ob und ggf. welche Teile des Urteils vom BGH auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft wurden, war mir bislang nicht erkennbar, da diese Prüfung, wie Sie wissen, von den Revisionsrügen und deren Begründung abhängig ist. Ich habe nun aufgrund Ihrer Mitteilung recherchiert, wie die Entscheidung des BGH lautet. Nach dem Ergebnis dieser Recherche wurden infolge der Revisionsrügen Rechtsfehler, aber, entgegen Ihrer Darstellung, keine Verfahrensfehler geprüft (1 StR 6/07 vom 13.02.2007). Die Entscheidung erging nach § 349 Abs.2 StPO, also ohne schriftliche Begründung.

Eine Verschwörungstheorie habe ich keineswegs vertreten. In meinem Kommentar am 15.11. (a.a.O.) habe ich mich zudem deutlich zu entsprechenden Äußerungen und Vermutungen Dritter geäußert. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man Verschwörungstheorien nur mit einer offenen und sachlichen Debatte begegnen kann.

Selbstverständlich bleibt auch die regelmäßige Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen in meinem Beitrag nicht „unerwähnt“. Es ist ja Kernpunkt meiner Kritik, dass in diesem Überprüfungsverfahren insb. das Verhältnismäßigkeitsgebot (§ 62 StGB) nicht genügend Beachtung findet.

Sie dürfen meine Antwort gern auf der Homepage veröffentlichen. Ich werde dies mit Ihrem Offenen Brief und meiner Antwort im Beck-Blog ebenfalls tun.

Mit freundlichen Grüßen

gez.  Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Ergänzung am 27.11.: Ministerpräsident Horst Seehofer wird heute so zitiert: die Justiz sei aus seiner Sicht "gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten". "Ich möchte in diesem Fall, dass man sich auf die Frage konzentriert, ob alles in Ordnung ist."(Quelle). Diese Forderung geht in eine ähnliche Richtung wie ich sie vertreten habe, obwohl Herr Seehofer direkt die "Justiz" anspricht und damit möglicherweise noch eher der richterlichen Kritik ausgesetzt sein könnte, wie sie im Offenen Brief an mich gerichtet wurde.

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Die Presseerklärung des Dr. Hammer, ROLG, beinhaltet alten Wein aus alten Schläuchen, Selbstverständliches.

 

Jede Unterbringung ist von Amts wegen jährlich zu überprüfen und zeitnah dazwischen, wenn sich Neues ergibt.

Jedes Mal muß ein neues fachärztl. Gutachten eingeholt werden.

 

Neues ergab sich für die Justiz in der Sache selbst offenbar nicht, denn gehandelt wird weil "aufgrund der zum Teil einseitigen Medienberichterstattung (...) droht das Vertrauen in die Justiz Schaden zu nehmen". Deshalb wird man tätig?

Geht es darum, Schaden von SICH abzuwenden oder von dem BETROFFENEN?

 

Daß die Staatsanwaltschaft, "um ein Übriges zu tun" den Revisionsbericht der HVB dem Gericht "in der letzten Woche" zugeleitet hat, ist selbstlöblich. Es schwindelt angesichts des Tempos.

 

Die Justiz "hat sich stets um optimale Aufklärung bemüht." Auch das selbstlöblich, nur schreibt man Formulierungen wie: '...hat sich stets bemüht', gerne in Dienstzeugnisse bei mangelhaften Leistungen, und sieht sich anschließend vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht wieder.

 

Ich frage mich dauernd, haben die verantwortlichen Staatsanwälte und Richter einen Hintern in der Hose? 

In Bayern sagt man ja gerne: "Hund' san's scho!"  Hier glaube ich: Naa, san's net.

 

Wer oder was spricht dagegen, vorhandene Rechtsmittel nutzend, Beschluß zu fassen, die Maßregel (vorläufig) auszusetzen z. B. bis Entscheid BVerfG?

Der Richtereildienst kann sofort Anhörung in der Klinik vornehmen, Beschluß mündlich verkünden, sofortige Wirksamkeit anordnen.

Warum läuft das nicht?

 

(Alle Zitate aus der Presseerklärung von Dr. Michael Hammer, Richter Oberlandesgericht, Justizpressesprecher)

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Warum läuft das nicht? 

 

Ja ganz einfach, man will jetzt den Erfolg ein bisschen Auskosten. Allein Horst Seehofer ist es zu verdanken, das in Bayern wieder Gerechtigkeit Einzug hält.

Schließlich war Herr Seehofer  und Justizministerin Beate Merk am 15.12.2011 und am 14.11.2012 nicht im Bay. Landtag. Das waren nur die Doubles.  

Schaut man sich die Presseerklärungen des 19/12, 21/12 und 22/12 von Dr. Michael Hammer, RiOLG und Anita Traud VRiLG an, dann muss man leider weiter hin feststellen: 1) Die Justiz ist nicht unabhängig

2) Dr. Michael Hammer, RiOLG und Anita Traud VRiLG, treiben das störrische Verhalten ihrer Dienstherrin Beate Merk weiter. Statt jetzt abzurüsten bis sich die Sache ein wenig abgekühlt hat, macht die Justiz dort weiter wo Beate Merk am 13.11.2012 aufgehört hat,

"Das ist das ganz normale Verfahren, so wie das immer läuft"

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Aufgrund der einseitigen Medienberichterstattung in der Sache Mollath (Pressemitteilung 22/12)

und weil ein Regensburger Strafrechtsprofessor die Argumentation des Gerichts unvollständig wiedergegeben habe, sieht man sich jetzt gezwungen, um Schaden von der Justiz bla bla .., ob den Schaden Sueddeutsche Zeitung oder unser verehrter Strafrechtsprofessor, verursacht hätten.  Diese Arroganz!

 

Ich bin der Auffassung, Gustl Mollath freilassen reicht nicht. Denn der Schaden ist inzwischen zu Groß um nach der Freilassung zur Tagesordnung über zu gehen.

 

Es muss auch geklärt werden

Florian Streibl, MdL , Presserklärung vom 26.11.2012

„Wir benötigen hier einen Untersuchungsausschuss, um genau klären zu können, wie in Bayern, mit der ganzen Thematik im Fall Gustl Mollath aber auch mit Schwarzgeld umgegangen wird. Wie müssen überhaupt Strafanzeigen gemacht werden, dass hier endlich a mal ermittelt wird“ 

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Nico Frank schrieb:

(Pressemitteilung 22/12)

 

Welche Pressemeldung? Gibt's die auch verlinkt? Google kennt die wohl noch nicht…

0

Damit alle wissen, worüber hier diskutiert wird: Link zur Pressemitteilung 22/12 des Generalstaatsanwalts in Nürnberg von heute.

Dies ist keine gerichtliche Pressemitteilung. darum trifft es auch nicht zu, dass diese Pressemitteilung die Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen in Frage stellt. Die hierzu geäußerten obigen Ansichten und Spekulationen (von Max Mustermannn und Nico Frank)  treffen deshalb m. E. nicht zu. Insbesondere trifft nicht zu, dass Herr Mollath sich bisher keiner psychiatrischen Exploration gestellt habe, wie Herr Mustermann annimmt. Positiv im Hinblick auf eine mögliche Freilassung des Herrn Mollath beurteile ich die ausdrückliche Erwähnung des Verhältnismäßigkeitsgebots (§ 62 StGB) in dieser kurzen Pressemitteilung.

Die Rechtsgrundlage für eine erneute Prüfung ist:

§ 67e StGB Überprüfung

(1) Das Gericht kann jederzeit prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. Es muß dies vor Ablauf bestimmter Fristen prüfen.

(2) Die Fristen betragen bei der Unterbringung

in einer Entziehungsanstalt sechs Monate,

in einem psychiatrischen Krankenhaus ein Jahr, (...)

Daraus ergibt sich, dass das zuständige Gericht - ohne vorherige Entscheidungen außer Kraft zu setzen - jederzeit die Unterbringung überprüfen kann, also auch vor Ablauf eines Jahres. D.h. die  in der Pressemitteilung angekündigte dahingehende  Anregung der Staatsanwaltschaft ist völlig gesetzeskonform; nur im Vergleich zur Pflicht-Prüfung nach Ablauf eines Jahres soll diese jetzt ein paar Monate früher geschehen. Dass dies aufgrund des öffentlichen Drucks geschieht, ergibt sich aus dem Text der Pressemitteilung. Das Ergebnis dieser Prüfung ist völlig offen.

     

     

      Die Untergebrachtenzahlen nach § 63 StGB für das frühere Bundesgebiet sind seit 2000 von 4098 auf 6620 kontinuierlich gestiegen, das ist schon ganz erheblich und hat auch keinen Schwankungen unterlegen. Immerhin sind die Straftaten im Hellfeld der PKS im gleichen Zeitraum nicht gestiegen.  Klabauter hat aber insofern Recht: Es ist nach meiner Kenntnis keineswegs der Regelfall, dass nach § 63 StGB Untergebrachte keine Chance auf Freilassung hätten. Die Bemühungen innerhalb der Psychiatrie gehen im Grundsatz dahin, einen Untergebrachten durch Therapie und stufenweise Lockerungen wieder in die Freiheit zu bringen. Man sollte hier nicht von einem Fall auf alle anderen schließen, selbst wenn auch am Einzelfall gewisse strukturelle Probleme sichtbar werden können.

      Herr Prantl hat absolut recht!

      Wer macht Statistiken? Ist berücksichtigt, dass oftmals erst eine Haftstrafe in der JVA stattfindet, bevor die Unterbringung erfolgt? Die emotionale Situation, eingesperrt zu sein, wobei ein evtl. Entlassungszeitpunkt irgendwo in ferner Zukunft liegt, der Willkür von Gutachtern und Richtern untergeordnet, schlägt sich ebenfalls wohl kaum in einer Statistik nieder! Es gibt nicht nur Therapie sondern auch Hospitalisierung!

      Was "Kenntnisse" angeht: aus meiner eigenen aufgrund Fehlgutachten als "Gefahr" in der Forensik (05.08.09 bis 05.03.10) verbrachten Zeit sind mir u.a. folgende "Fälle" persönlich bekannt:

      - (mittlerweile) ca. 15 jährige Unterbringung wegen Widerstand/Beleidigung etc. im Jugendalter mit Alkoholproblematik

      - (mittlerweile) ca. 4 jährige Unterbringung wegen Sexualdelikt im absolut untersten Bereich als Jugendlicher und Widerruf einer Bewährung wegen fehlender Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

      - (mittlerweile) ca. 7 jährige Unterbringung wegen Hausfriedensbruch durch Betreten Gebäude und hierauf Bewährungswiderruf

      - ca. 10 jährige Unterbringung, mittlerweile ausgesetzt, wegen Raub im jugendlichen Alter mit Alkohol, den die Staatsanwaltschaft zum 'versuchten Mord' umdeutete, Verletzung minimal.

      Diese Beispiele sind fortzuführen.
      Es gibt mehrjährige Unterbringungen wegen Reifenstechen, schriftlicher Bedrohung und, ganz phantastisch: purer 'Querulanz'....und: absolute Fehleinweisungen!

      Die Verweildauer nimmt aufgrund 'öffentlicher' Stimmung laut Fachleuten ständig zu, trotz sich verbessernder Kriminalitäts- und Sicherheitssituation...gewisse Medien suggerieren das Gegenteil, die populistische CSU-Politik 'profitiert'....ein Zirkelschluss!

      Generell besteht in der breiten Öffentlichkeit ein INFORMATIONSDEFIZIT bei erheblicher Emotionalisierung!

      Die wirklich für eine 'Allgemeinheit' gefährlichen Menschen sind eine absolute Minderheit in diesem System - und oft Schizophreniefaelle, also medikamentös behandelbar. Unterbringung ist hier ebenfalls oft mehr dem 'Rechtsfrieden' geschuldet als der Notwendigkeit des Wegsperrens.

      5

      Mir ist überhaupt nicht klar mit welchen Tatsachen begründet wird, dass Herr Mollath gefährlich sein soll.

       

      Hat er Personen mit Mord gedroht ?

      Hat er Personen oder Instititutionen sonst irgendwie gedroht ?

      Hat er Pläne gehabt oder hat er sie noch , Straftaten zu begehen, wie zB. Breivik ?

      Sind die behaupteten oder nachgewiesenen ( ? ) Tathandlungen gegenüber seiner ehemaligen Frau gefährlich gewesen ?

      Hat er andere Tathandlungen begangen , die er so wiederholen würde und hat er das angekündigt ?

      Ist er eine Gefahr für die erwähnten Banken ?

      Ist eine Selbstgefährdung möglich ?

      War er vorher schon vorbestraft wegen Gewaltdelikten  ?

      Hat er Personen in der Psychiatrie angegriffen ?

      War oder ist Herr Mollath süchtig und im Rausch nicht mehr zu zurechnungsfähig ?

       

       

       

       

       

       

       

      5

      Noch ein psychiatrisches Gutachten soll klären, ob Herr Mollath zu unrecht eingesperrt ist. Ich rate:

      1. Ohne wenn und aber wird sein Geisteszustand für gut befunden.

      2. Sein Geisteszustand wird immer noch als krank bezeichnet.

      Auch im letzteren Fall muss man überlegen, ob er nicht freigelassen werden soll. Mittlerweile kann man doch nicht feststellen, ob er sich der Umgebung einfach angepasst hat.

      Vermutlich wird man nichts darüber sagen können, ob er alle Jahre zu unrecht eingesperrt worden ist. Das würde ja bedeuten, dass die bisherige Gutachten als nichtig einstuft werden. Wird wohl kaum passieren.

      Im Grunde ist das Problem auch nicht gelöst. Angenommen er kommt frei und in einer Verkehrskontrolle unglücklich auffällt. Dann besteht doch das Risiko, dass er ruck-zug sich wieder in dem Anstalt befindet. Das kann man paranoid nennen, vielleicht ist es eher eine Lebensbedingung. Klär mich bitte auf, wenn ich etwas missverstanden habe.

      Beate Merk weg - Problem gelöst? Wohl kaum. Hier sind Experten gefragt. Ich kann nur meine Sicht als Normalbürger schildern:

      Ich befürworte das Erstellen von Gutachten bei schwerwiegende Taten, z.B. Mord, Entführung, Kindesmissbrauch. Zwar bewiesene Taten, nicht  Anschuldigungen. Nicht um Strafmilderung zu erreichen, eher das Gegenteil.

      Wenn keine Taten vorliegt, sollte man m.E. Ferndiagnosen verbieten.

      Wenn dieser Schuldunfähigkeitsparagraph so gut gemeint ist. Wäre es doch möglich festzulegen, dass man ihn nur im Einverständnis mit der Angeklagten oder Erziehungsberechtigten anwenden darf.

      Grundsätzlich sind wir alle schuldig geboren. Damit ist kein schlechtes Gefühl gemeint, sondern dass wir Verantwortung für unsere Taten tragen.

      Das Thema Selbstgefährdung hat m.M nach Max Mustermann sehr gut erklärt. Das Recht zu leben, heißt auch das Recht zu sterben. Oder hätten wir etwa Baumgartner vor seinem Sprung einsperren sollen?

      Tine Peuler

       

      5

      Zitat aus der Welt:

      Merk erklärte es für unerheblich, ob an den Vorwürfen gegen die Bank etwas dran sei. "Herr Mollath ist psychisch krank, ob sie sich bestätigen oder ob sie nicht bestätigen. Und aus diesem Grund, allein aus diesem ist die Unterbringung erfolgt." Zugleich betonte sie, dass dies auch weiterhin jährlich überprüft werden müsse.

       

      http://www.welt.de/newsticker/news3/article111579643/Merk-Mollath-ist-kein-Justizopfer.html 

       

      Gehören mögliche "Geldschiebereien, Steuerbetrügereien " im großen Umfang nicht zu den Offizialdelikten ?

       

       

       

       

      4

      Fand den nachstehenden Link auf der Seite der Augsburger Allgemeine.
      http://bit.ly/beatemerk
      Angeblich das letzte Schreiben einer ganzen Serie an Merk, und das einzige dem Merk nichts entgegenzusetzen hatte.

      0

      Erklärung zur Pressemitteilung des Generalstaatsanwalts Nürnberg vom 27.11.2012

      1) Der Generalstaatsanwalt Nürnberg scheint mit den Tatsachen der gutachterlichen Stellungnahmen nicht vertraut zu sein. Die letzte Stellungnahme (sie liegt mir vor) aus Bayreuth stammt vom 19.4.2012. Sie enthält einige beachtliche Fehler wie alle anderen.

      2) Diese Stellungnahme aus Bayreuth widerspricht ohnehin elementaren Fairnessvorstellungen und dem Gebot der Unbefangenheit, weil der „Stellungnehmer“ zugleich der zweite, entscheidende „Gut“achter für das falsche Schuldfähigkeitsgutachten und für die darauf aufbauende falsche Unterbringung war.

      3a) Die Bayreuther Stellungnahme vom 19.4.2012 wurde auch dem dubios anmutenden Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 31.7.2012 (der mir vorliegt) zugrunde gelegt.

      3b) Dubios deshalb, weil die Strafkammersitzung offenbar nicht unter Einbeziehung des Rechtsanwaltes von Gustl F. Mollath in einer Art Hinterzimmer getroffen wurde. Im Unterstützerkreis war zu hören, dass die anberaumte Sitzung „ausfiel“.

      4) Die Presseerklärung spricht von drei „renommierten“ Sachverständigen. Ich zähle nur zwei Professoren, die beide Dutzende von Fehlern gegen die wissenschaftlichen Mindeststandards lieferten. Einer davon scheint ein ganz anderes Spezialgebiet zu haben und von Schuldfähigkeitsprüfung gar nichts zu verstehen. Und der andere versteht anscheinend auch nur theoretisch etwas (ein Veröffentlichungsachter?). Er brachte ja noch nicht einmal eine Vertrauensbasis für eine persönliche Exploration zustande. „Vertrauensbasis“ ist allerdings in  forensisch-psychiatrischen Renommeekreisen ohnehin ein Fremdwort. Sie mögen das Wort „verstehen“ einen wirklichen Begriff davon haben sie nicht, wie sie unermüdlich und ständig durch ihren Pfusch und Murks tatsächlich beweisen

      5) Ein guter Ruf allein ist kein sachliches Argument, sondern flüchtet auf die Metaebene. Was einer wirklich kann, zeigt sich ausschließlich in seinem Arbeitsergebnis, an allererster Stelle in seinem Explorat. Und das ist – gerade bei den „Renommierten“ eine wissenschaftliche Katastrophe. Dass Richter so etwas durchgehen lassen ist die zweite Katastrophe. Von der Staatsanwaltschaft ist nichts anderes zu erwarten - leider.

      6) Eine erneute Begutachtung nur nach § 63 StGB ist nicht akzeptabel, weil es hier nur um die Unterbringung geht, die bereits die falsche Schuldunfähigkeitszuweisung und die falsche Wahndiagnose als wahr unterstellt. Im übrigen wundere ich mich ohnehin, wieso hier der § 63 und nicht § 67e StGB genannt wurde. Eine erneute Begutachtung ist nur dann zu befürworten, wenn folgendes gewährleistet ist:

      7 Die Beweisfragen werden explizit erweitert: Überprüfung der Wahndiagnose

      7.1. Aufgrund der neuen Erkenntnisse durch den HypoVereinsbankbericht und der aufgekommenen Gutachtenkritik, ist die Wahndiagnose als Voraussetzung der Eingangsmerkmale zu überprüfen.

      7.2  Aufgrund der furchtbaren Erfahrungen, die Gustl F. Mollath mit der forensischen Psychiatrie machen musste, ist sein Vertrauen in die forensische Psychiatrie schwer und nachhaltig gestört. Das ist nicht etwa als Wahnzeichen zu werten, sondern als ein Zeichen von Gesundheit und gesundem Menschenverstand. Deshalb sind besondere Vorkehrungen zu treffen, die diesem Umstand fachkundig und kompetent Rechnung tragen, nämlich:

      7.2a) Es ist größte Sorgfalt und hinreichend Zeit aufzuwenden, um eine Vertrauensbeziehung herzustellen („tragfähiges Arbeitsbündnis“ nennt man das in der Psychotherapie). Da das Thema „Vertrauensbasis“ in den forensisch-psychiatrischen Fachveröffentlichungen wie z.B. auch bei den Mindestanforderungen ein Fremdwort ist (das Wort „Vertrauen“ kommt z.B. in Venzlaff & Foersters Psychiatrische Begutachtung im Register gar nicht vor), sollte erwogen werden, eine forensische PsychologIn  mit besonderer Explorationserfahrung mit der Begutachtung zu beauftragen.  

      7.2b) Gustl F. Mollath hat des Öfteren seine Bereitschaft zu einer Begutachtung erklärt unter der Bedingung, dass ein vertrauenswürdiger Zeuge dabei ist oder dass eine Tonbandaufnahme zur Kontrolle und Dokumentation gemacht wird. Das ist z.B. in der Aussagepsychologie Standard und wird auch vom BGH gefordert, nur die forensische Psychiatrie scheint davon noch nichts gehört zu haben. Die Forderung Gustl F. Mollaths nach Sicherheit ist auch vollkommen vernünftig und keineswegs ein paranoides, sondern ein gesundes Zeichen, weil er nachweislich vom Bayreuther Gutachter angelogen und auch insgesamt reingelegt wurde.

      7.3 Aufgrund der unglaublich vielen Fehler in den ca. 12 Gutachten und Stellungnahmen  (Ausnahmen Straubing / Mainkofener Gutachten und Dr. Weinberger) sind diese Gutachten einer fair und kompetent zusammengesetzten Kommission, z.B. Nedopil (Psychiater) , Köhnken (Psychologe), Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Ärztekammer zur Überprüfung vorzulegen. Der Unterstützerkreis wird hierbei seine Fehlerdokumentation zur Verfügung stellen.

      7.4 Es ist aufgrund der dramatischen Entwicklung in der letzten Zeit zu befürchten, dass Gustl F. Mollaths Sicherheit in der Bayreuther Forensik nicht mehr gewährleistet ist. Diese Institution dürfte extrem befangen sein. Er sollte also baldmöglichst an einem sicheren und neutraleren Ort untergebracht werden.

      Rudolf Sponsel, Erlangen

      Diese Erklärung habe ich ins Netz gestellt:

      http://www.sgipt.org/forpsy/mollath/ipgipt/E121128.htm

       

      5

      Sehr geehrter Professor Müller,

       

      ich würde Sie bitten Ihre Einlassung zum Verstoss gegen Verhältnismässigkeitsgebot ausführlich darzustellen.

      Als Laie wäre ich froh Ihr Argument nachvollziehen zu können. 

      Ich darf Sie zitieren:

      Dies ist ein Vorwurf (vielleicht der schwerste) an die Justiz: Kennt man dort den strikten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 62 StGB?"

       

      Was ist denn- aus wissenschaftlicher Sicht- nicht Verhältnismässig an der Massnahme? Das Mittel, die Dauer? Ich wäre dankbar, wenn Sie den Paragraphen im konkreten Fall mit Inhalt füllen könnten.

       

      Davon unabhängig möchte ich Sie und Klabauter bei der Diskusssion des §63 daran erinnern, dass von "erheblichen" Taten die Rede ist.

      Im Falle Mollat ist die Körperverletzung sicherlich eine erhebliche rechtswidrige Tat, aber nicht gegen die Allgemheit gerichtet.

      Wo zieht die Wissenschaft und Praxis in diesem Falle die Grenze? (Reifen)

       

      Zusätzlich würde ich Sie und Klabauter auch darauf hinweisen, dass es sicherlich richtig ist, dass die Verweildauern- wohl auch hier im Median- sich im Laufe der Zeit verkürzt haben. Das ist aber der Entwicklung der Medikamente zu verdanken. In der Praxis nennt man das eine chemische Fussfessel.

       

      Das als Therapieerfolg zu deuten, zeugt von Unkenntnis der realen Verfahrensabläufen. Die schrittweise Entlassung in die "Freiheit" geschieht in der Praxis nur, wenn die ambulante Kontrolle durch die Medikamente gegeben ist. 

       

      Mollat nimmt keine Medikamente...merkt Ihr was?

       

      Den strukturelle Mangel erkennt man doch an den Ausführungen der Justizministerin:

      Die Gerichte haben ihr Urteil auf Basis der Gutachten gefällt. Die Kliniken begründen die Unterbringung auf Basis des Gerichtsurteils (Beurkundung der Taten, Prüfungstermin).

       

      Beide Institute weisen die Verantwortung bei nüchternen Betrachtung von sich. Ein absurder Zirkelschluss.

      Ich kann nur wiederholt vor der Entleerung des Rechts warnen, wenn man sich auf eine Pseudo-Wissenschaft wie die Psychologie/Psychatrie verlässt.

      Dem weitverbreiteten (Vor-)Urteil, dass auch die Juristerei keine Wissenschaft sei, möchte ich entgegnen, dass das Recht sich dem dialektischen Erkenntnisprozess (zumindest teilweise) stellt. Wohingegen die Psychatrie sich mit der Beweislastumkehr rechtfertigt. Da hilft auch ein ICD-Katalog nichts.

      Bei Mord habe ich eine Leiche, bei Betrug einen Vermögensschaden.

      Bei einem Wahn? Nichts als die Behauptung einer Wahrnehmung eines potentiell vetrottelten Arztes...

       

       

       

      (1) Dauer der Unterbringung (2) Wahn

       

      (1) "Dauer der Unterbringung und Verhältnismäßigkeit

      Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das hieraus sich ergebende Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen einzelnen und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutverletzungen verlangt nach gerechtem und vertretbarem Ausgleich. Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, um so strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges sein.

      BVerfG, Beschluß vom 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82"

       

      (2) Wahn gibt es natürlich und er ist jenachdem auch gut und sicher diagnostizierbar

      Definition Wahn: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.

      Beispiel: Ein Passant gähnt und das deutet ein fränkischer Proband als Zeichen Dr. Merks, worauf er in die Knie geht und laut ruft: „Allmächd, Allmächd“. Muss man so jemanden einsperren? Natürlich nicht. Ein Wahn liegt für fast jedermann ersichtlich vor.

      Infos zm Wahn in verschiedenen Störungen und Krankheiten:

      http://www.sgipt.org/wisms/geswis/psychiat/wahn/diagsys.htm

      Wahnformen:

      http://www.sgipt.org/gipt/psypath/wahnform.htm

      Wahnfälle:

      http://www.sgipt.org/wisms/geswis/psychiat/wahn/FaelleW.htm

      Zur Etymologie von WAHN gegenüber WahnSINN:

      http://www.sgipt.org/gipt/psypath/et_wahn0.htm

      Überblick Wahn:

      ttp://www.sgipt.org/gipt/psypath/ueb_wahn.htm

      Rudolf Sponsel, Erlangen

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      Kurz meine Meinung im Anschluß an Herrn Alt:

      Inzwischen "droht das Vertrauen in die Justiz Schaden zu nehmen" wie ein führender bayrischer Staatsjurist gestern öffentlich erklärte. Wenn also kritische Bürger und auch Juristen wie Prof. Müller hier behutsam mund kenntnisreich diese Justiz öffentlich kritisieren wertet diese das als Vertrauensentzug. Ja wo samma denn? Wieder beim Glauben, der bekanntlich gehört in die Kirche gehört?

       

      Und zur Presseerklärung von gestern im Umkehrschluß des quod erat demonstrandum: So ist es. Und wenn die Damen und Herren noch wochenlang so weitermachen, könnte aus dem derzeitigen begrenzten Vertrauensentzug eine Legitimationskrise werden.

       

      Dieser Fall erinnert in diesem Aspekt an Fall des letzten Bundesministers Verteidigung, Dr. iur. s.c.l. vuz Guttenberg. Damals zog Prof. Lepsius die Reißleine.

      Dem würde hier m.E. der Merkrücktritt entspechen: je bälder dest besser.

      5

      Was hilft ein Rücktritt der Ministerin ?

      Einen Alleinverantwortlichen möchte man gern bei Fehlern haben.

      Aber damit ist das Problem nicht gelöst.

      Oder würde ein Nachfolger das zur Chefsache erklären und die Justiz und Ärzteschaft auf den Prüfstein setzen, dass alles noch einmal Gerichtlich bearbeitet wird. Gehen die Kompetenzen einer Ministerin so weit oder müßte gar der Gesetzgeber auch noch handeln. ( Untersuchungausschuß; neue Gesetze, um mögliche Justizirrtümer zu minimieren , oder ein Qualitätsmanagmentsystem für die Justiz , Gutachter etc. einführen )

       

         

       

       

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      ZU #15

       

      "Die schrittweise Entlassung in die "Freiheit" geschieht in der Praxis nur, wenn die ambulante Kontrolle durch die Medikamente gegeben ist. 

      Mollat nimmt keine Medikamente...merkt Ihr was"? 

       

      Die Praxis zeigt, dass echte schizophrene Paranoide, die frei herumlaufen dürfen und nicht gefährlich sind und eine gleichmäßige Medikation empfohlen ist, die häufig nicht einhalten.  

       

        

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      Telepolis -

       

      Das Urteil, das auch von Juristen kritisiert wird, liest sich in Teilen wie ein Flickenteppich, in den ein buntes Sammelsurium an Stoffen eingearbeitet wurden, um ein vorzeigbares Endprodukt zu erhalten.

      So wird unter anderem darauf verwiesen, dass Mollath einmal in einem Gespräch erwähnt haben soll, die Terroranschläge von Osama Bin Laden seien "berechtigt" gewesen. Überdies soll er sich mit einem späteren Zeugen über den Irak-Krieg unterhalten haben. Außerdem wird angeführt, Mollath habe während seiner Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth gesagt, "im Grundgesetz sei die Gewissensfreiheit verankert. Es gebe nur Gerechtigkeit oder Tod. Dies hier [Deutschland]sei ein Unrechtsstaat." Erwähnt wird auch, dass Mollath bei seiner Verhaftung von einem "Polizeistaat" gesprochen habe. Des Weiteren wird im Urteil angeführt, Mollath habe vor Gericht gesagt, er trete "jetzt aus dem Rechtsstaat aus."

      All diese Äußerungen, die hochgradig politisch aufgeladen und durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind, werden Im Urteil ohne Einbeziehung des jeweiligen Kontextes, der für die Bewertung der Aussagen dringend notwendig ist, angeführt, um das Bild von Mollath als "Irrläufers", wie es das Gericht im Zusammenhang mit den "klinischen Befunden" anfertigt, zu verstärken.

      http://www.heise.de/tp/artikel/38/38055/1.html

       

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      Maria Fick: Bisher habe ich von Frau Ministerin Merk keine Nachricht erhalten. Sie hat lediglich versucht, mich im Landtagsplenum zu depotenzieren und mir Allgemeinkompetenz abzusprechen. Zur Position der Menschenrechtsbeauftragten gehören allgemeine medizinische Kompetenz, Mitgefühl und gute gezielte geübte Kommunikation, die ich als langjährige Allgemeinärztin (22 Jahre eigene Praxis + 10 Jahre Kliniktätigkeit), als aktiv Tätige im Bereich der "Ethik in der Medizin" und als ehemalige 1. Vizepräsidentin (1999-2003) der Bayerischen Landesärztekammer zu einem guten Maß besitze.

      http://www.heise.de/tp/artikel/38/38055/1.html

      heise.de

       

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      @winfried

      DANKE für den Link.

      Erschreckend, wie man offenbar ohne jede Sozialkompetenz Leben versauen darf. Und auch noch stolz darauf ist, der "Athlet".

      Vor den Untersuchungsausschuss mit Herrn Brixner, Perspektivenwechsel ist hier zwingend angezeigt, vermutlich aber sinnlos....

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      Eigentlich ist  Post #9 nichts hinzuzufügen.

       

       

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      Nach fast 7 Jahren möchte man feststellen, ob die Schwarzgeldgeschäfte stattgefunden haben oder nicht. Eine Menge Zeit, um eventuelle Beweise aus dem Weg zu räumen. Aber so etwas macht man ja nicht. Ob man Schwarzgeldgeschäfte feststellt oder nicht, müsste auch für das Verfahren Herr Mollaths keine Rolle spielen. Diese Schwarzgeldgeschäfte oder der Glauben daran hatte mit dem Verfahren nichts zu tun. Ein Schuldunfähigkeitsparagraph in Bezug auf einen Glauben anzuwenden, ist nicht möglich.

      Trotzdem bildet dieser Glauben die Grundlage des psychiatrisches Gutachtens. Ergebnis: Fast 7 Jahre Unterbringung.

      Logische Schlussfolgerung: Hätte er seinen Glauben an die Schwarzgeldgeschäfte verschwiegen, gäbe es im Gutachten keinen Inhalt.

      Ich kann ihn verstehen, wenn er den Sinn dieser Gutachten nicht erkennen kann.

      Ich würde gerne wissen, was dagegen spricht, dass man:

      - bei Anschuldigungen, keine bewiesene Taten, psychiatrische Gutachten verbietet, sei denn der Angeklagte damit einverstanden ist.

      - ohne Taten Ferndiagnosen verbietet.

      - den Schuldunfähigkeitsparagraph nur im Einverständnis mit dem Angeklagten oder den Erziehungsberechtigten anwenden darf. Dieser Paragraph ist gut gemeint. Also könnte jeder für sich entscheiden, ob es in seinem Fall auch gut ist.

      Wenn die Delikte, die Herr Mollaths Frau ihm vorgeworfen hat, auch bewiesen worden wäre, hätte man ihn fragen können: Möchten Sie auf Schuldunfähig plädieren? 

      Justiz und Psychiatrie sind zwei verscheidene Paar Schuhe. Eine klare Trennung, die auch im Gesetz verankert ist, wäre wünschenswert.

      Tine Peuler 

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      Bei der gestrigen Razzia in der HVB-Zentrale wird in einem Fall "in der Grauzone zwischen Steueroptimierung und Steuerhinterziehung" ermittelt, wie es laut SZ aus  Bankenkreisen heißt.  Nun wäre einmal interessant, durch welche Hinweise die Staatsanwaltschaft in diesem Fall auf den Verdacht gekommen ist, durch welche Hinweise sich also der Anfangsverdacht ergab.

       

      Hat die Staatsanwaltschaft München kollektiv Valium eingenommen? Wie kommt das, dass die  bandenmäßige Steuerhinterziehung von Kriminellen aus der Finanzbranche, einmal mehr, von Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer verfolgt werden müssen.

      Gestern den 28.11.2012 wurde die HypoVereinsbank, Gegenstand eine Razzia, bei der 60 Staatsanwälte, Steuerfahnder und Kriminalpolizisten aus Frankfurt den Einsatz durchführten. Bezeichnet ist dabei, das der Oberstaatsanwalt aus Frankfurt seinen Münchner Kollegen, nicht informierte über den Fahndungszugriff. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

       

      Im Fall Gustl Mollath, wurde durch die allg. bekannte Gruppe um die Exfrau von Herrn Mollath, Beträge zwischen 150 Mio. und 220 Mio. in die Schweiz verbracht.

      Die Strafanzeige von Gsutl Mollath in diesem Zusammengang sah die Justizministerin Beate Merk für nicht ausreichend an und erklärte im Interview vom 13.11.2012 dazu,

      "Das ist das ganz normale Verfahren, so wie das immer läuft"

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      @Nr. 25 und 26:

      Im (eventuell nachträglich eingefügten ) Kursivtext im verlinkten SZ-Artikel auf S. 1 klärt sich die angebliche Valiumeinnahme schnell auf.
      Der Anfangsverdacht entstand in Hessen im Rahmen der Betriebsprüfung bei einem dort Steuerpflichtigen. D.h. Tatort der Steuerhinterziehung ist in Hessen bei dem Finanzamt, bei dem der Steuerpflichtige seine unrichtige Steuererklärung abgegeben hat. Also ermitteln die hessischen Behörden. Offenbar geht es (derzeit?) auch nur um diesen einen Steuerpflichtigen, da sowohl im Ausgangstext als auch im Kursivtext jeweils die 124 Mio. Steuererstattung genannt sind. Und der Anfangsverdacht entstand nicht aufgrund einer Anzeige, in der von gealterten Blondinen die Rede ist, und von Kunden, die zum Würgen bringen, sondern aufgrund einer Betriebsprüfung.

      Also : nicht alles hängt mit allem zusammen und nicht alles ist ein Beleg für eine Verschwörung von Banken und Justiz (auch wenn letzteres der aktuelle Trend-Wahn zu sein scheint).

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      Razzia von 60 Frankfurter  Staatsanwälten am 28.11.2012 bei der HypoVereinsbank München

       

      Es war der Geschädigte.

      Wer kennen diesen Fall. Missbrauch von Lohnsteuerkarten. Der Betrüger ließ sich mehrere Lohnsteuerkarten ausstellen bzw. fälschte sie  auch.  Anschließend gab er bei verschiedenen Finanzämter in der Bundesrepublik, unter Vorlage der Lohnsteuerkarten Einkommensteuerklärungen ab, die stets zur Rückzahlung der Lohnsteuer führten (Geht heute alles nicht mehr w. PersIdentNr und Elektr.LohnSteuerbescheinigung). Faktisch wurde die LohnSt zigmal durch das FA zu Unrecht ausbezahlt.

       

      Bei der HypoVereinsbank geht es um einen ähnlichen Fall. Nur sind es hier keine LohnSt – Karten mit LohnSt-Beträgen zwischen 1.500 – 3.000, sondern Kapitalertrags-Steuerbescheinigungen mit Beträgen von mehreren hundert Millionen.

       

      Es war die Anzeige des Geschädigten. Der eine Kapitalertrags-Steuerbescheinigung durch die HypoVereinsbank erteilt bekommen hatte, die er auch bezahlt hatte, ich meine die Kapitalertragssteuer, die dann aber das Finanzamt dem Geschädigten nicht ausbezahlen wollte, weil das Finanzamt die ein und dieselbe Kapitalertragssteuer, bereits mehrfach an andere Personen ausbezahlt hatte.

       

      Dennoch will ich auf einen Punkt aufmerksam machen, der den Fall Mollath und diesen verbindet. Der Vorstand kannte in beiden Fällen die Risiken. Eine Rückstellung zur Vorsorge in der Bilanz findet sich in beiden Fällen nicht. Erfolgte der Vermögensausweis in richtiger Höhe. Sind die Boni zu recht ausbezahlt worden?  

      Ich meine, ein Fall für den Würzburger Prof. Dr. Ekkehard Wenger.

      5

      Der dritte Mann (SZ, 29.11.12)

      Ein weiteres Detail in der irrwitzigen Geschichte des Fall Mollath: Im Urteil gegen Gustl Mollath heißt es, in seinem Wahn habe er beliebige Personen mit Schwarzgeldvorwürfen überzogen. Genannt wird aber gerade mal ein einziger Name - der eines Gerichtsgutachters. Und der ist in dem Fall alles andere als unbeteiligt. Die Argumentation von Justizministerin Merk gerät dadurch weiter ins Bröseln.

      Denn abgesehen davon, dass bisher keine Namen von weiteren, angeblich von Mollath wahnhaft mit Schwarzgeldvorwürfen überzogenen "dritten" Personen genannt wurden, handelt es sich bei dem Gutachter keineswegs um eine unbeteiligte Person, wie Justiz und Ministerin glauben machen wollen.

      Es handelt sich vielmehr um einen Psychiater, der die Begutachtung Mollaths selbst abgelehnt hatte. Aus Befangenheit.
      ...
      Beliebige dritte Personen? Die einzige von Justiz und Ministerin bislang benannte dritte Person, eben der Psychiater, zählt sich selbst also nicht dazu.
      ...
      Von all diesen Zusammenhängen findet sich in der Erklärung des Justizministeriums nichts. Und auch im Urteil des Landgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2006 - auf das sich Merk bezieht - steht davon kein Wort.

      Was ist daran jetzt so irre toll und exklusiv recherchiert?
      Dass und warum der Psychiater sich selbst "abgelehnt" hat, steht ja in den Gerichtsakten, die auf der gustl-Seite schon lange  veröffentlicht sind (Seite 23 des pdf "2002-2005,Anzeigen Beschlüsse Eingaben"). Ein echter SZ-Scoop also.
      Und nur weil Herr Mollath meint, nach der Lebenserfahrung würden Schwarzgeldgeschäfte  unter Nachbarn empfohlen, also muss auch der Psychiater als Nachbar eines betroffenen Kunden damit zu tun haben, der Psychiater sich deshalb nicht in der Lage sieht, unvoreingenommen ein Gutachten zu erstatten, ist etwas dran und die Verdächtigung auch des Psychiaters keine Spinnerei mehr?
       
       

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      @klabauter

       

      Ich glaube, die SZ sieht den Skandal eher darin, daß angeblich "beliebige Personen" (Mehrzahl) mit Vorwürfen überzogen worden sein sollen, offenbar aber "nur" der fragliche Psychiater betroffen war.

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      @#30

      Da gebe ich Ihnen Recht. Die schlachten den Scoop mit möglichst geringerem Aufwand unzulässig aus. (Nebenbei da gibts noch den Artikel mit der Überschrift "Deckname Monster". Wie der Titel zustande kam, ist mir immer noch nicht ersichtlich. Soll wohl sugerieren, dass die StA die Akte unter dieser Nummer führt...schlicht reisserisch)

       

      Aber- auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen- es ist nicht verboten, zu spinnen. Die Spinnerei ist in diesem Fall auch völlig unbeachtlich.

      Warum? 

      In den Grundvorlesungen Strafrecht wird beim Element "schuldhaft" kaum ein Professor auf die Idee kommen,in seiner Erklärung mit "schizophrener Paranoia" runzukaspern.

      Der nimmt i.d.R. den Schlafwandler. 

      Und das ist der eigentliche Kern der Diskussion.

      Der Kreis der Schuldausschluss Gründe wird in unzulässiger Weise immer weiter erweitert.

      Überspitzt gesagt sollte es für den Vorsatz unerheblich bleiben, auf welchem kruden Weltbild er zustande gekommen ist.

      Wenn ich mich-auch überspitzt gesagt- bspw. für den Abgesandten des Erzengel Gabriels halte und meine, den Auftrag Gottes erhalten zu haben, die Schlangenbrut mit loderdem Schwerte auszulöschen, mag das zwar abgedreht klingen, beeinträchtigt aber in keiner Weise meine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. (ok, das Bsp. hinkt gewaltig...) 

       

      Im Umkehrschluss würden wir ja in die Gefahr laufen, nur noch schuldhaftes Handeln anzunehmen, wenn jemand eine Karriere als Berufskrimineller anstrebt.

      Oder anders, Mollat zersticht die Reifen Dritter, weil er unrichtig eine Verschwörung vermutet. Das, in diesem Falle sich aufdrängende, Motiv der Rache bestätigt ja gerade gerade die Schuldfähigkeit. Das Konstrukt dahinter kann gesponnen sein wie es will. Er wusste ja, was er tat.

       

      Das skandalöse, resp. gesellschaftlich unbefriedigende in diesem Falle ist, dass die Rechtsfolgen bei Annahme der Schuldfähigkeit Herrn Mollat objektiv besser gestellt hätten.

      Nicht nur, dass er längst wieder auf freiem Fusse wäre, sondern auch während der Dauer der Unterbringung in einer Haftanstalt wäre seine Stellung bedeutend besser und überaus angenehmer gewesen.

      Während der Insasse einer Haftanstalt die Anstaltsleitung regelmässig mit Klagen überzieht, sitzt man in der geschlossenen regelmässig in einem Glaskasten und wird bei Aufmucken fixiert und niedergespritzt. Klingt übertrieben, da ich dort aber gearbeitet habe, könnte ich Bücher füllen, über die Rechtsbrüche die "zum Besten" des Betroffenen andauernd stattfinden. Ob man es wahrhaben will oder nicht, in der Psychatrie ist man seinen Grundrechten weitestgehend beraubt. Widerstand dagegen wird in die Krankheitsgeschichte eingearbeitet. Ich kann wie in allen Lebenslagen nur raten, nicht die Experten zu fragen, sondern die Betroffenen.

       

      Aber zurück zum Thema. 

      Der Umstand das Psychologiestudenten, die ersten Semester mit Statistik gequält werden, begründet noch lange nicht, dass die Normalverteilung Rückschlüsse auf den "gesunden" Zustand eines Menschen zulässt.

       

      Nur weil sich genügend "Gelehrte" finden, die vorgeben den gemeinsamen Wahn zu teilen, es gäbe die Krankheitsbilder nach ICD, heisst noch lange nicht, dass es diese Krankheitsbilder wirklich gibt. Wahn bleibt Wahn. Dass diese Gattung Wissenschaftler natürlich ein wirtschaftliches Interesse haben(irgendwie müssen ja auch die die Miete zahlen) der Welt zu erzählen,  das wäre "medizinisch", was die da treiben, sollte einen zumidest stutzig machen. Auf alle Fälle nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine blosse Konvention ist, die eine Anzahl von Subjekten getroffen haben. Gefährlich wirds erst, wenn die sich nicht mehr nur auf ihren Kreis beschränken, sondern alle Menschen zum Objekt ihrer Kunst machen. Das sollte eigentlich dem Recht vorbehalten bleiben.

       

      Und das Recht geht hin und sagt, "den Mollat kan ich nicht beurteilen, das hat mir die Medizin geflüstert". Gehts noch? Hoheitsrechte abzugeben? Die Grundrechte komplett abzuschaffen?

      Auch ein Irrer hat das Recht, als Täter qualifiziert zu werden. (Breivik-Fall) 

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      @Max Mustermann : Monster war der Name des schweizerischen Kontos der angeblichen prominenten Kundin.

      Das Beispiel mit dem Engel und dem Schwert ist gar nicht so schlecht, allerdings für das genaue Gegenteil Ihrer Schlussfolgerung: Es gibt durchaus psychisch Kranke, die Stimmen hören, die ihnen z.B. befehlen, "den Satan" zu töten. Und die haben dann tatsächlich einen glatten § 20. Google z.B. den Samurai-Schwert-Mord in Amberg.

      @RA Ralph: Dann wäre das aber auch keine nagelneue Exklusivmeldung der Nachwuchsleyendeckers, sondern der Plural nebst dem "z.B. Dr. Wörthmüller"  steht seit 2006 in dem Urteil so drin.
      Abgesehen davon ist die Formulierung im Grundsatz nicht falsch. Denn in dem Schreiben Mollaths, das im Urteil zitiert ist, bringt er alle möglichen Personen (Mitarbeiter eines Autohändlers, Anwälte) als mögliche "Beweismitteldiebe" durchaus mit dem Schwarzgeldkomplex  in Zusammenhang.

      2

      Geehrter Klabauter,

      ich weiss, der "Auftrag" macht es zu einem extrem schlechten Beispiel. 

      Wenn man aber wie jeder weiss, dass die Armee Gottes militärisch organisiert ist, hätte ich zumindest Befehlsverweigerung in Betracht ziehen müssen und kann mich als braver Gotteskrieger nicht auf Befehlsnotstand berufen...  ;-)

      Im Prinzip wollte ich sagen, dass das Recht genug Selbstbewusstsein zeigen sollte, jemanden auch bei Überzeugung der Richtigkeit seines Weltbildes auf den gesellschaftlich vereinbarten Unrechtsgehalt seiner Taten und seine Verantwortlichkeit  hinzuweisen.

       

      Die Annahme der Schuldunfähigkeit entschuldigt ja den Täter von seinen Handlungen.

      Vlt. besser so:

      Warum sollten überzeugte Kommunisten nicht des Diebstahls für schuldig gesprochen werden? Privateigentum ist denen ja "fremd", und somit wäre es keine fremde, bewegliche Sache mehr, da der Täter Teil des Kollektivs ist...(Strafrecht und erfundene Beispiele funktioniert nie so richtig)

      Mollath wäre unter Auflagen zu Gutachten bereit

      <a href="http://ad.de.doubleclick.net/jump/iqdsde/bayern/artikel;kw=iqadtile8,iqd...?" target="_blank" > <img src="http://ad.de.doubleclick.net/ad/iqdsde/bayern/artikel;kw=iqadtile8,iqdsd...?" alt=""> </a>

      "Ich habe nichts zu verheimlichen": Gustl Mollath erklärt sich zu einem neuerlichen Gutachten bereit, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Im Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung" richtet er auch eine Bitte an Ministerpräsident Seehofer. 

       

      http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-sieben-jahren-in-der-psychiatrie-mollath-waere-unter-auflagen-zu-gutachten-bereit-1.1537108 

      5

      @Sponsel

      Verzeihen Sie meine Überheblickeit, aber das Folgende ist eine bewusste Provokation:

      zu 1) Unglücklich, dass das BVerfG hier das Wort "gerecht" gebraucht. Deutet auf eine induktive Deduktion hin. Kurz das Ganze ist kompletter Nonsense. Wenn die sich schon zuschreiben so vernunftbegabt die Verhältnismässigkeit prüfen zu können, dann sollte man doch meinen, dass man sich das doch schon am ersten Tag hätte überlegen können. Es ist für den Betroffenen unzumutbar, auf den Lerneffekt der entscheidenden Stelle warten zu müssen.

       

      zu 2) Bevor ich Sie abschliessend begutachte, wäre es hilfreich, welcher Kategorie Sie sich selber eingeordnet fühlen ;-)

       

      # 5

      Ist es nicht auch ein Wahn, wenn ein Mensch glaubt und behauptet, dass extrem viele Menschen gegen ihn sind, also eine riesige Verschwörung gegen ihn arbeitet ? Geht das aus den Akten von Herrn Mollath nicht hervor ?

      Einigen Religiösen wird gebetsmühlenartig immer wieder vermittelt , dass das Weltende mit genauem Datum vorliegt. Haben diese religiös Mißbrauchten dann einen Wahn wenn die das glauben und an Haustüren in ihrer Mission das verbreiten und ihr ganzes Vermögen der Religionsgruppe überschreiben ?

      Ist es Wahn wenn indoktrinierte Islamisten sich in die Luft sprengen ?

      Bei mißbrauchten Frauen kommt es vor, dass die in vielen neuen Männern eine Gefahr sehen. Für mich ist das kein Wahn sondern eine Folge des Mißbrauchs. Kleinste Belastungen führen bei manchen Mißbrauchten zu zu panikartigem Verhalten und sehen Gefahren , die nicht vorhanden sind. 

      Allerdings ist einer, der an ein Wahn glaubt nicht automatisch gefährlich. Das zeigen viele Schizophrene, die frei herumlaufen dürfen und die ihre Betreuer , Ärzte haben, Psychologen haben oder mehr weniger regelmäßig zu ambulaten Stellen gehen, die ihm helfen 

      Das Gericht hat dem "gefährlichen Breivik" keinen "Verfolgungswahn" oder "Tötungswahn" unterstellt, obwohl er Vorstellungen hatte, die ein normaler Mensch nicht begreifen kann.

       

      "Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, um so strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges sein". 

      Dem sollte man zustimmen ! 

      5

      @#8

       

      Nach meinem Erleben unterscheidet sich Wahn und Wirklichkeit nur an der Anzahl der Menschen, die sich daran stören.

       

      Das ist ja auch das bedauerliche an unseren "Wissenschaften". Das auf puren Eigennutz ausgerichtete Verhalten, wird regelmässig als nicht psychatrisch aufällig gewertet.

      Wer will, kann sich natürlich daraus Rückschlüsse auf den "kollektiven" Gesundheitszustand unserer Gesellschaft erlauben.

      Der Egoist ist das Ideal, überspitzt gesagt. Lügen, betrügen, mobben sind zweckmässige Verhaltensweisen, die zum wirtschaftlichen Erfolg führen. Und wer bewundert nicht erfolgreiche Menschen?

      Nehmen Sie Jesus Christus. Heutzutage hätte er kaum eine Chance seine Botschaft an den Mann zu bringen. Klarer Fall für die Psychatrie...

       

       

       

       

      Ich habe einen neuen Beitrag zu diesem Thema verfasst. Die inzwischen sehr unübersichtlich gewordenen Diskussion kann dort weitergeführt werden, die Kommetarfunktion für diesen Beitrag wird geschlossen.

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