Bußgelder rauf!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.11.2012
Rechtsgebiete: BußgeldErhöhungStrafrechtVerkehrsrecht4|2831 Aufrufe

Wer im Verkehrsrecht schreibt, der freut sich natürlich über so eine Meldung, da es dann wieder was zu schreiben/aktualisieren gibt: Die Regelsätze der BKatV sollen 2013 erhöht werden - die Autofahrer werden da wohl eher mit Unverständnis reagieren. Man wird die Erhöhung der Geldbußen in einem Zusammenhang mit der VZR/FER-Reform sehen müssen, wo die Eintragungsfähigkeit wohl erst bei 70 Euro beginnen soll. Logischerweise mussten da auch die Geldbußen angepasst werden. Man darf sicher gespannt sein, ob es tatsächlich so kommt, wie angekündigt. Erste Kritik findet man auch schon...

 

 

 

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4 Kommentare

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Man könnte einmal darüber nachdenken, die Bußgelder an die Vermögensverhältnisse des Verkehrssünders anzupassen. Das bedeutete zwar einen erheblichen Ermittlungsmehraufwand, aber auch ein Mehr an Gerichtigkeit.

 

Weshalb sollen der kleine Student in seinem abgewrackten Twingo und der vermögende Porschefahrer für den gleichen Verstoß die gleiche Geldbuße zahlen, die die jeweiligen Brieftaschen völlig ungleich belastet? Was den einen schon in finanzielle Nöte bringt, ist für den anderen ein Trinkgeld. Wer 200,00 Euro pro Stunde verdient, läßt sich doch von einem 100,00 Euro Bußgeld nicht abschrecken, während der Niedriglöhner dafür 12-15 Stunden schuften muß.

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Herr Kollege, ich teile Ihre Meinung nur im Grundsatz. Davon abgesehen werden Sie doch nicht glauben, dass unsere Regierung ihre Lobby verärgern würde, oder? Zumal das Mehr an Verwaltungsaufwand die zu erwartenden Mehreinnahmen wahrscheinlich auffressen wird. Ebenfalls einmal davon abgesehen, dass eine schnöde Owi grds. es wohl nicht rechtfertigen können wird, dass ein Bürger seine Einkommensverhältnisse gegenüber dem grauen Bußgeldbeamten offen legen muss.

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Müssen muß er gar nichts. Auch nicht im Strafverfahren. Dann wird eben nach dem äußeren Eindruck das Einkommen geschätzt (Mitte 50, goldene Armbanduhr, maßgeschneiderter Anzug, Mercedes S-Klasse = 2.000,- Euro Bußgeld). Dagegen kann man ja Einspruch einlegen.

 

Ich glaube eher, daß die Mehreinnahmen den Verwaltungsmehraufwand kompensieren würden. Einmal 2.000,- Euro sind doch weniger Aufwand als 100 x 20,00 Euro.

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