Keine Gerichtskostenermäßigung nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 10.11.2012

Die Frage, ob auch eine Gerichtskostenermäßigung nach Nr. 1211 KV GKG eintritt, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich beendet wird, nachdem das Revisionsgericht ein Urteil des Berufungsgericht aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat, hat das OLG Celle im Beschluss vom 09.10.2012 – 2 W 255/12 entscheiden müssen. Nach dem OLG Celle tritt in solchen Fällen eine Gerichtskostenermäßigung regelmäßig nicht ein, es sei denn, die Kosten für das Verfahren bis zur Verkündung des Berufungsurteils werden wegen unrichtiger Sachbehandlung gemäß § 21 GKG nicht erhoben.

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