Künftig einheitlicher Gerichtsstand bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr, soweit es nicht um Völkerstraftaten geht – Zuständig sind nur noch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in Kempten/Allgäu

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 01.11.2012

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Oktober 2012 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr (BT-Drucksache 17/9694) zugestimmt.

Damit landen künftighin bei der Staatsanwaltschaft im bayerischen Kempten, wo bereits die bayerische Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Soldaten im Ausland angesiedelt ist, sämtliche Strafverfahren gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz. Das Fehlen eines einheitlichen Gerichtsstands führte laut Bundesregierung in der Vergangenheit zu Verfahrensverzögerungen aufgrund von Zuständigkeitsproblemen. In Fällen, in denen deutsche Opfer einer Straftat im Ausland wurden und diese im Inland anzeigen wollen, ist künftig die zuerst mit der Sache befasste Staatsanwaltschaft zuständig. Bislang war die Justiz beim jeweiligen Wohnort des Soldaten zuständig.

Mit der Errichtung der zentralen Staatsanwaltschaft sind auch Amtsgericht und Landgericht in Kempten/Allgäu für die Prozesse zuständig. Zuständiges Oberlandesgericht ist das OLG München. Soweit allerdings Völkerstrafrecht berührt ist, ändert sich an der bisherigen Zuständigkeit des Generalbundesanwalts nichts.

So völlig unkritisch ist dies nicht zu sehen, weil die kontinuierliche Zusammenarbeit zu einer die Objektivität beeinträchtigenden Vertrautheit führen kann (zur Kritik bei der Anhörung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und bei spiegel online

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3 Kommentare

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Ist doch ein schönes Wahlgeschenk für Kempten, nachdem der Bundeswehrstandort geschlossen wurde - Ortstermine kann man ja passenderweise gleich in der Nähe in der ehemaligen NS-Ordensburg Sonthofen (jetzt BW-Kaserne) machen ...

Wenn man den Umgang der bayrischen Justiz mit prügelnden Polizisten als Maßstab heranzieht, kommt die Errichtung des einheitlichen Gerichtsstandes in Bayern einer Amnestie für Soldaten gleich.

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