Mobilfunkanbieter darf nicht mit Bewegungsdaten der Kunden handeln

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 31.10.2012

Deutsche Detekteien werden enttäuscht sein. Das BMWi hat festgestellt: Der Mobilfunkanbieter O2 darf in Deutschland die Bewegungsdaten seiner Kunden nicht zum Verkauf anbieten.

Aber natürlich keine Regel ohne Ausnahmen: Der Datentransfer sei nach BMWi erlaubt, wenn die Standortdaten an „Dienste mit Zusatznutzen“, etwa zur Registrierung von Verkehrsströmen, weitergegeben würden. Das dürfte dann aber auch nur anonymisiert geschehen oder mit Einwilligung des Betroffenen. Diesen Vorgaben würde aber das Geschäftsmodell der O2 nicht entsprechen, heißt es aus dem Ministerium.

Hintergrund: O2 hat laut ARD ein Programm namens „Smart Steps“ entwickelt , mit dem die Bewegungsdaten der Smartphone-Nutzer für die Werbung  ausgewertet werden kann: Das Programm soll den Standort des Nutzers mit weiteren Daten wie Alter und Geschlecht abzugleichen. Das Ergebnis will O2 beispielsweise an Geschäftsinhaber verkaufen . .. Näheres findet man hier:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/ortungsprogramm-bundesregierung-verbietet-o2-datenhandel/7328904.html 

Haben Sie Kommentare zu dem Thema? Was ist, wenn die Daten über das Ausland feilgeboten werden?  

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2 Kommentare

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Ich bin bestürzt über Ihre "Qualität" der Berichterstattung. Weshalb Sie Detekteien als potentielle Nutzer dieser anonymisierten Daten erwähnen, würde mich doch mal interessieren. Auch, wie Sie dazu kommen, Ladenbesitzer als "die Werbeindustrie" zu bezeichnen.

Des Weiteren, wo genau der "Schaden" für den Mobilfunkkunden liegt, wenn die Daten anonymisiert verwendet werden und als Dienstleistung die Erkenntnis vermarktet wird, dass an der Ecke zwischen Goethe- und Schillerstraße zwischen 10 und 11 Uhr 200 Smartphonebeitzer unterwegs waren, davon 30% Männer und das noch aufgeschlüsselt in Altersgruppen, zwischen 17 und 18 Uhr dagegen 1000 Smartphones, davon 60% Männer, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen.

Angesichts der nicht anonymisierten genutzten Daten über Cookies und Online-Werbung und vor allem bei heute schon millionenfach genutzten Rabattsystemen und -karten, bei denen Bewegungsprofile, Einkaufsverhalten, Kontodaten und Zahlungsverhalten kombiniert werden und mit diesen Daten auch gehandelt wird, ist solch eine Empörung über Planungen wirklich nicht dazu geeignet, persönliche Daten vor Missbrauch zu bewahren.

Es entsteht eher der Eindruck, hier würde viel Bohei um eine völlig unkonkrete "Gefahr" gemacht, um 1. als Staat, der über die Meldeämter selber in den Handel mit persönlichen, also nicht anonymisierten Daten einsteigen will, wieder gute Presse zu machen und 2. von den bestehenden und bereits genutzten Möglichkeiten des nicht anonymisierten Data Minings und dem Handel mit personenbezogenen Daten abzulenken und keine Anstrengungen unternehmen zu müssen, um dort notwendige Einschränkungen zu veranlassen. Nach dem Motto: "Schaut, wie wir uns um eure Daten kümmern - denkt nicht weiter drüber nach, wir machen das schon."

Und die Juristen fallen auch prompt darauf herein und tuten ins große Datenschutzhorn ...

Das Recht, sich über die Qualität juristischer Berichterstattung zu mokieren, haben Sie jedenfalls damit verwirkt. 

https://plus.google.com/u/0/107223467325602754395/posts/D3jxLXUV7b7

https://plus.google.com/u/0/107223467325602754395/posts/2Z3DgRpzo4G

 

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