Wie man als Anwalt auch an Geld kommen kann

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 25.10.2012

Die Überschrift des Beitrags vom Kollegen Dr. Mayer hat mich dazu animiert, auf einen Zeitungsbeitrag auf rp-online vom 19.10.2012 hinzuweisen: http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/ju....

Dort wird von einem Rechtsanwalt berichtet, der dabei erwischt wurde, wie er 3 Gramm Heroin in die JVA Mönchengladbach einschmuggeln wollte. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Anwalts sollen weitere 30 Gramm Heroin sichergestellt worden sein.

Der Zeitungsartikel verhält sich zwar nicht zum Motiv des Anwalts, es ist aber zu vermuten, dass es ihm finanziell und/oder gesundheitlich (falls er selbst abhängig sein sollte) schlecht gegangen sein muss. Zum Glück ist diese Art des Geldverdienens in Anwaltskreisen die Ausnahme...

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7 Kommentare

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Lieber Herr Patzak.

 

"Zum Glück ist diese Art des Geldverdienens in Anwaltskreisen die Ausnahme..."

 

Da haben Sie aber noch knapp die Kurve bekommen. ;-)

Gruß aus Kreuzberg von
Carsten R. Hoenig, Anwalt.

Lieber Herr Hoenig,

 

mir ist in meiner mittlerweile fast 13-jährigen BtM-Praxis noch kein solcher Fall vorgekommen. Und mal ehrlich: Es gibt zwar nichts, was es nicht gibt, aber ich kann mir schwerlich vorstellen, dass sich ein Anwalt zu einer solchen Tat hinreißen lässt. Das ist sicherlich ein absoluter Ausnahmefall.

 

Viele Grüße

Jörn Patzak

Joern.Patzak schrieb:
mir ist in meiner mittlerweile fast 13-jährigen BtM-Praxis noch kein solcher Fall vorgekommen.

...

Lebenserfahrung!

Lass ich jetzt mal so stehen ...

Joern.Patzak schrieb:
Der Zeitungsartikel verhält sich zwar nicht zum Motiv des Anwalts, es ist aber zu vermuten, dass es ihm finanziell und/oder gesundheitlich (falls er selbst abhängig sein sollte) schlecht gegangen sein muss.
Wie kommen Sie auf diese Unterstellung? Vielleicht hat er es als notwenigen Bedarf seines Mandanten erachtet? Zitat: "Ein Mönchengladbacher Rechtsanwalt soll seinen Mandanten im Gefängnis mit Drogen versorgt haben."

Es soll ja sogar Anwälte bzw. Anwältinnen gegeben haben, die ihren Mandanten eine Fotokamera, mehrere Kochplatten, ein Transistorradio, drei Schusswaffen, 650 Gramm Sprengstoff und Zünder in einen Hochsicherheitstrakt geschmuggelt haben - oder Ehefrauen von Auftragsmördern dabei halfen, einen Revolver in ein Polizeipräsidium mitzunehmen ...

 

Mein Name schrieb:

Joern.Patzak schrieb:
Der Zeitungsartikel verhält sich zwar nicht zum Motiv des Anwalts, es ist aber zu vermuten, dass es ihm finanziell und/oder gesundheitlich (falls er selbst abhängig sein sollte) schlecht gegangen sein muss.
Wie kommen Sie auf diese Unterstellung? Vielleicht hat er es als notwenigen Bedarf seines Mandanten erachtet? Zitat: "Ein Mönchengladbacher Rechtsanwalt soll seinen Mandanten im Gefängnis mit Drogen versorgt haben."

 

Lebenserfahrung! Ober meinen Sie wirklich, der Anwalt hätte das aus reiner Nächstenliebe für einen abhängigen Mandanten getan?  Letztlich ist es aber eine bloße Vermutung. Die Antwort wird der Prozess liefern...

 

Ich möchte aus eigener Berufserfahrung stark bezweifeln, dass es "die absolute Ausnahme" ist, dass Rechtsanwälte BtM in Justizvollzugsanstalten schmuggeln. Aus einer Vielzahl von Mandantengesprächen, besonders mit Familienangehörigen von Inhaftierten, lässt sich ein gänzlich anderes Bild konstruieren. 

Es scheint also das ein oder andere mal vorzukommen, wobei ich Herrn Patzak doch insoweit Recht geben möchte, als dass es sicherlich einen anderen Antrieb als schlichte Mandantenpflege braucht, um seine Zulassung und evtl. auch Freiheit aufs Spiel zu setzen...

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