Einfaches Telefax kostet nichts
von , veröffentlicht am 20.10.2012Das OLG Naumburg hatte im Beschluss vom 02.08.2012 – 2 W 42/12 - die Frage zu entscheiden, ob wegen beim Landgericht eingegangene Telefaxschreiben der Klägerin, die noch vor dem Original beim Landgericht eingegangen waren, eine Dokumentenpauschale anzusetzen ist. Das OLG Naumburg hat sich der zutreffenden Auffassung angeschlossen, dass eine per Telefax erfolgte Übermittlung von Mehrfertigungen im Sinne der Nr. 9000 KV Ziff. 1 Halbsatz 2 GKG nicht schon dann vorliegt, wenn ein Schriftsatz (nebst Anlage) einmal per Fax an das Gericht und sodann auch noch im Original übermittelt wird, sondern erst dann, wenn mehrere Telefaxe an das Gericht übermittelt und dort auch ausgedruckt werden.
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