Ex-Bundesverfassungsrichter Hassemer bei Jauch/Kachelmann: Strafrechtliche Ermittlungen sollten grundsätzlich geheim bleiben!
von , veröffentlicht am 15.10.2012In der Sendung von Günther Jauch am Sonntagabend traten Jörg Kachelmann, seine Frau Miriam, der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer und der ehemalige Bild-Chef Hans-Herrmann Tiedje auf und lieferten sich einen (nicht durchgehend sehenswerten) lebhaften Schlagabtausch (wer´s verpasst hat: Mo, 15.10.2012: 03:05 Uhr Das Erste, 09:45 Uhr Phoenix, Di, 16.10.2012: 00:50 Uhr NDR, 02:10 Uhr MDR und demnächst in der Mediathek)
Thema war das Kachelmann-Buch zu seinem Verfahren. Da ich das Buch (noch) nicht gelesen habe, kann ich dazu nicht inhaltlich Stellung nehmen.
Leider war in der Sendung kein Kriminologe geladen, der zu den behaupteten statistischen Falschbeschuldigungszahlen hätte Stellung nehmen können. So wurden Dunkelfeld, (geschätzte) Anzeigequoten und Nichtverurteilung ziemlich frei verrührt. Dabei sind hohe Dunkelfeldzahlen bei Vergewaltigung ohne weiteres vereinbar mit hohen Falschbeschuldigungsquoten. Und was beide Seiten übersehen: Weder ist von einer Statistik auf den Einzelfall noch vom Einzelfall auf die statistische Wirklichkeit zu schließen. Bei Gelegenheit werde ich hier noch detaillierter kommentieren, fürs Erste soll ein Verweis auf einen früheren Kommentar genügen.
Was aber für mich erstaunlich war, war die von den beiden Juristen Baum und Hassemer (und sogar von Tiedje) geäußerte Kritik an der Mannheimer Staatsanwaltschaft wegen der „Durchstechereien“ an die Medien zu Beginn des Kachelmann-Verfahrens.
Insbesondere die mehrfach geäußerte Einschätzung von Hassemer, dass ein Ermittlungsverfahren grundsätzlich „geheim“ zu bleiben habe, hat mich positiv überrascht. Denn dieselbe von mir schon weit vor dem Kachelmann-Verfahren geäußerte und begründete Auffassung, die ich in den vergangenen Jahren mehrfach auch auf Tagungen vertreten habe, ist bisher jedenfalls seitens der Justiz (und der Journalisten) eher auf Ablehnung gestoßen. Das regelmäßige Argument seitens der Staatsanwaltschaften und der Polizei lautet, man sei nach den Pressegesetzen rechtlich verpflichtet, mit der Presse zu sprechen. Und man mache dies auch, um eine „sachliche“ Sicht auf ein Verfahren zu verbreiten, da Medien (meist von den Anwälten informiert) sich ohnehin nicht zurückhalten. Ich halte beide Argumente nicht für stimmig.
Hier ausnahmsweise mal zwei Selbstzitate aus früheren Blogbeiträgen:
„Mir sind die Argumente, die die Staatsanwaltschaften und Polizeien regelmäßig zur Rechtfertigung ihrer PR-Aktionen anführen, sehr gut bekannt. Die Regelungen der Landespressegesetze stellen aber keine bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen für Informationen aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dar, die geeignet sind, Rechtsverletzungen hervorzurufen. Die Presse kann Auskunft verlangen, aber wenn es ermittlungstechnisch unpassend ist, braucht niemand zu antworten. Wenn eine Information geeignet wäre, die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft zu setzen, dann darf diese Auskunft nicht erteilt werden. Die Unschuldsvermutung ist kodifiziertes Menschenrecht (Art. 11 Abs.1 Allg. Erkl. der Menschenrechte der UN), wird aber von den Propagandisten einer Öffentlichkeitsarbeit im Ermittlungsverfahren regelmäßig dann irgendwie "abgewogen" gegen ein drei Stufen niedrigeres ganz allgemeines Transparenzgebot der Behörden - es genügt dann angeblich, wenn man darauf hinweist, dass der Festgenommene noch als unschuldig gelten müsse. Er habe leider NOCH nicht gestanden.
(…)
Diesbezüglich sitzen die Journalisten und die Polizisten im selben Boot. Die einen wollen die Infos immer sofort haben, die anderen wollen sich damit in ein gutes Licht setzen. Daher wird der Fehler der frühzeitigen Veröffentlichung von Verdachtsgründen in den Zeitungen und anderen Presseorganen kaum einmal thematisiert. Schließlich will man als Journalist ja nicht gegen den eigenen Info-Strom anschreiben.
Deshalb freue ich mich über die Unterstützung dieser Auffassung von prominenter Seite vor dem Millionenpublikum der ARD. Hassemer brachte sogar eine Strafrechtsnorm für „contempt of court“ ins Gespräch. Er habe früher auch eher der Pressefreiheit Vorrang gegeben, jetzt aber (im Hinblick auf den Strafprozess) tendiere er zu einer strengeren Auffassung.
Ich stimme zu: Eine strenge gesetzliche Regelung der staatsanwaltlichen (und polizeilichen) Öffentlichkeitsarbeit ist längst überfällig.
Differenzierte (und m.E. zutreffende Kritik) der Sendung von Stefan Niggemeier
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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37 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRegierungs4tel kommentiert am Permanenter Link
Offenkundig haben selbst die Mannheimer Richter in strafbarer Weise das Beratungsgeheimnis "durchgestochen":
http://reg4tel.net/2011/06/16/ermittlungen-gegen-kachelmann-anklager/
Dass dies von Kachelmann-Anwalt Ralf Hoëcker nicht gesehen wurde, ist erstaunlich.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Danke für den Hinweis. Die Verletzung des Beratungsgeheimnisses berührt andere Interessen. Aber das Mannheimer Gericht hatte sich ja schon zu Beginn des Verfahrens etwas geleistet, was m.E. auch einem Gericht nicht zusteht: Es hatte sich zu der (angeblichen) psychischen Befindlichkeit des (damals noch nicht einmal angeklagten) Beschuldigten geäußert - in einer Pressemitteilung.
Bernd kommentiert am Permanenter Link
Sie sollten nicht so blauäugig sein. Medien-Behauptungen über angebliche Abstimmungsergebnisse sind wohlfeil, wenn feststeht, dass nie herauskommen kann, ob sie stimmen oder nicht. Und natürlich sind Mitarbeiter/-innen von Anwaltskanzleien genauso korrumpierbar wie solche in Gerichts-Geschäftsstellen. Kritisieren kann man deshalb nur die eigentliche Öffentlichkeitsarbeit von StA und Gericht und nicht irgendwelche zurechtphantasierte "Durchstechereien".
Regierungs4tel kommentiert am Permanenter Link
Die Pressestelle des LG Mannheim hätte zumindest dementieren müssen, dass die BamS über entsprechende Informationen verfügt (damit hätte sie aber die BamS herausgefordert, die Quelle preiszugeben).
Zu der Anm. Nr. 2: Auch wenn die Interessen des Angekl. durch den Bruch des Beratungsgeheimnisses in der konkreten Konstellation nicht beeinträchtigt wurden, hätte Kachelmann gleichwohl von einer disziplinarischen oder strafrechtlichen Verfolgung der Mitglieder der Kammer profitiert. Unter dem Gesichtspunkt der Litigation PR wurde hier eine Chance vergeben.
Tilman kommentiert am Permanenter Link
Ich bin dabei das Buch zu lesen, und habe die Hälfte durch. Es lohnt sich sehr.
Zur "Leistung" der Staatsanwaltschaft lohnt sich dieses Video, JK verweist selbst drauf im Buch:
http://www.youtube.com/watch?v=tWwjqqDzFoo&t=1m6s
Mir ist nicht bekannt, ob sich der Staatsanwalt in dem Video je bei JK entschuldigt hat.
herbert kommentiert am Permanenter Link
Im Video wird von Blutspuren am Messer die dem Opfer zugeordnet werden können, geredet.
Über irgendwelche Spuren Kachelmanns auf dem Messer wird nichts gesagt.
Hatte er Handschuhe an ?
Andreas kommentiert am Permanenter Link
Also Hassemer hat für mich eine ganz schwache Figur in der Sendung abgeliefert. Da hätte ich von einem ehemaligen Verfassungsrichter und Strafverteidiger akzentuiertere und klarere Stellungnahmen erwartet. Insbesondere zwei wesentliche Punkte sind bei der Sendung völlig untergegangen.
1) Unprofessionelles Gericht:
Wie sich das Gericht teilweisre verhalten hat und auch die Urteilsbegründung sind mir aus der Ferne etwas merkwürdig vorgekommen. Es ging dem Gericht aber wohl kaum darum, das Land oder die StA z schützen. Vielmehr glaube ich, dass sich das Gericht auch von Kachelmanns Krawall-Verteidiger Schwenn hat provozieren lassen. Dass das eine m.E. ungeschickte Anwaltswahl war, hat Kachelmann nicht einmal in Erwägung gezogen. (In der Realität sieht der Mandant seinen Konfliktverteidiger leider immer nur als scharfen Hund und nicht als jemandem, der das Verfahrensklima unnötig zu seinem Nachteil verändert.)
2. Dumkelziffer:
Die Tatsache, dass viele Vergewaltigungen gar nicht zur Anzeige gebracht würden ist leider völlig untauglich, um zu entkräften, dass es nur wenige Falschanzeigen gibt. Natürlich muss man sich als RA - der zu jedem Fall hoffentlich eine kritische professionelle Distanz wahrt - fragen, ob man einem Vergewaltigungsopfer nicht lieber raten würde, sich sehr gut zu überlegen, ob ein Fall zur Anzeige gebracht wird. Gleichwohl sagt das aber überhaupt nichts darüber aus, ob es rachsüchtige Frauen gibt, die tatsächlich falsche Behauptungen erheben.
Zur Medieninformation: Die halte ich in der Sache für richtig. Es ist Aufgabe der jeweiligen StAe und Richter, mit der Sache sachlich umzugehen. Was konsequent verfolgt werden muss ist, wenn Behörden Ermittlungsakten durchsacken lassen und hinterrücks nachtreten. Wenn die erste StAe erst einmal nach § 353b StGB verurteilt würden, dann würde sich das Problem ganz schnell legen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Andreas,
Sie schreiben:
Die näheren Ausführungen zum Feispruch in der (mündlichen) Urteilsbegründung waren tatsächlich unprofessionell. Warum sollte aber Kachelmann seinen von Ihnen so genannte "Krawall-Verteidiger" Schwenn kritisieren, nachdem dieser doch offensichtlich Erfolg hatte? Das Verfahrensklima war zudem schon ohne Schwenn nachteilig für Kachelmann, weil die meisten (teilweise unwahren stimmungsmachenden Behauptungen der StA gegenüber der Presse erfolgten, als Kachelmann noch einen anderen Verteidiger hatte. Welchen Anteil die jeweilige Verteidigung daran hatte, darüber lässt sich trefflich streiten.
Sie schreiben:
Ebenso ist es doch umgekehrt, worauf Frau Kachelmann m.E. zutreffend hingewiesen hat: Zwischen den nicht angezeigten Vergewaltigungen und Falschanzeigen gibt es keinen plausiblen Zusammenhang. Der Einspielfilm erwähnte die Falschbeschuldigungszahl von 4 % (der angezeigten Vergewaltigungen) - aber das sind wiederum nur die nachgewiesenen Falschbeschuldigungen. Wie viele Falschbeschuldigungen sich im Übrigen verbergen (bei den Verurteilungen, Freisprüchen i.d.p.r. (Kachelmann), Einstellungen nach § 170 II StPO), dazu gibt es keine belastbaren Zahlen. Wie wollte man sie auch ermitteln?
Ja, so ist es.
Ich bin anderer Ansicht. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaften ist es nicht, die eigenen Ermittlungen in der Öffentlichkeit zu präsentieren, während diese noch laufen. Sie soll ermitteln und dann (öffentlich) Anklage erheben. Interviews und Pressekonferenzen vorab führen meist zu Vorverurteilungen und zur Vorfestlegung der professionell Beteiligten. Natürlich wird bei Promi-Verfahren ohnehin in der Presse spekuliert. Aber die StA-Pressekonferenzen und Interviews veredeln solche Spekulationen durch ihren amtlichen Anstrich. Kachelmann ist da überhaupt kein Einzelfall.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Andreas kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
ich glaube, wir liegen gar nicht so weit auseinander. Kachelmann sieht Schwenn natürlich als Kämpfer in seiner Sache an, insofern wird er ihn nicht kritisieren. Über die richtige Prozessstrategie gehen die Meinungen natürlich auseinander. Selbst bei einem bloßer "Urteilsbegleiter" wäre der Freispruch aber unvermeidbar gewesen und - vielleicht - hätte sich das Gericht dann etwas weniger veranlasst gesehen, zur eigenen Legitimation noch einmal nachzutreten. (Der beste Weg liegt natürlich irgendwo zwischen Krawall und Urteilsbegleitung.)
Bei der Medieninformation ist natürlich RiStBV Nr. 23 zu beachten und kein verdeckter Meuchel-Medien-Mord durch heimliche Aktenweitergabe!
Beste Grüße,
Andreas
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Andreas:
die Publikation der Einzelheiten strafrechtlicher Ermittlungen ist ein (z. T. schwerwiegender) Eingriff, der einer Rechtsgrundlage bedarf. Die untergesetzlichen Richtlinien sind keine solche Grundlage. Aber ich gebe Ihnen z.T. Recht: Der Sache wäre schon gedient, wenn sich Staatsanwaltschaften und Polizei immer an die RiStBV hielten. Aber leider ist den Behörden Public Relation auch nicht unwichtig. Und Sie argumentieren - in den ihnen passenden Fällen - , die Öffentlichkeit hätte einen Anspruch darauf, über laufende Verfahren informiert zu werden.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Andreas kommentiert am Permanenter Link
§ 4 Abs. 1 BW PresseG ist die gesetzliche Grundlage für den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Insofern wäre eine Gesetzesänderung zur generellen Verweigerung von Auskünften im Ermittlungsverfahren erforderlich.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Andreas,
ich weise auf meine zitierten Ausführungen im Ausgangsbeitrag oben hin: Die Pressegesetze geben kein Eingriffsrecht gegenüber dem betroffenen Bürger. Sie beziehen sich auch nicht ausdrücklich auf den Bereich der Strafverfolgung, sondern auf die gesamte Verwaltung. Hier soll nicht mehr das frühere "Arkanum" der Verwaltung herrschen und dem ist natürlich auch zuzustimmen.
Die umfassenden Eingriffe, die gerade mit Informationen über das Strafverfahren einer nicht (mehr) anonymisierten oder nicht anonymisierbaren Person geschehen, werden aber dadurch nicht gerechtfertigt. Das kommt auch im Gesetz zum Ausdruck darin, dass Auskünfte verweigert werden "können", u.a. wenn schutzwürdige private Interessen entgegenstehen. M. E. "dürfen" solche Auskünfte im Ermittlungsverfahren im Grundsatz nicht gegeben werden, denn dies trifft fast immer auf personenbezogene Informationen aus dem Strafverfahren zu.
Zudem wird mit Informationen aus dem laufenden Strafverfahren auch meist die "sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet" (wie es im zitierten Gesetz heißt).
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Harmannus kommentiert am Permanenter Link
Hallo.
Die Sendung habe ich gesehen und bin immer noch zerrissen, vermutlich weil zu vieles miteinander vermengt wird. Sehr emotionalisierend wirkt die Kampagne der Eheleute Kachelmann. Sie wirkt vor allem als eine Hetze gegen die ursprüngliche Klägerin. Ein Freispruch genügt Kachelmann nicht, er will angeblich Rehabilitation. Treulos und charakterschwach, dass mag sein, aber gewalttätig: Nein. Das an Verleumdung grenzende Treiben der Kachelmanns überfordert schlicht das Rechts- und Moralempfinden des Betrachters. Schlimmer noch: es vereitelt die Sachdiskussion.
Zurecht wurde festgehalten, dass Promis eine Situation erzeugen, denen Gerichte offensichtlich nicht gewachsen sind - in vielerlei Hinsicht. Die Androhung von Entschädigung machte es nur noch schlimmer. Besser wäre es m.E. die Öffentlichkeitsarbeit von Gericht und Staatsanwaltschaft zu professionalisieren und nicht dem Zufall zu überlassen.
Des Weiteren frage ich mich, ob Kachelmann keine juristischen Schritte hätte einleiten können, anstelle sich mittels eines Buches in die Medienwelt zurück zu katapultieren. Die jetzt losgetretene Diskussion ist kontraproduktiv für das ohnehin schwere Kapitel sexueller Gewalt. Sie ist auch völlig ungeeignet zur Klärung der Frage nach einem angemessenen Umgang von Verfahren, in denen Aussage gegen Aussage steht und weitere Beweise fehlen. Mir wäre lieber, das Problem - wenn es denn ein Massenproblem ist - an weniger prominenten Fallstudien zu analysieren.
Tilman kommentiert am Permanenter Link
JK hat inzwischen gefühlte 50 Presse-Verfahren angeleiert, wobei ich die genaue Zahl nicht kenne... Tiedje polterte, es seien nur 5 erledigt (oder so ähnlich), aber Tiedje sollte man nicht zu ernst nehmen, insbesondere nach seiner merkwürdigen Rolle im Alexander Falk-Prozess. Am Ende des JK Buches ist eine lange Liste. Vermutlich sind es noch mehr Verfahren, da nicht über alle berichtet wird.
Im Buch schreibt JK auch, dass er sich zunächst nicht gegen die vielen Berichte gewehrt hatte, weil der Anwalt der Meinung war, sowas könnte als Zeugeneinschüchterung gelten.
Tilman kommentiert am Permanenter Link
Das Thema Vorverurteilung kommt auch an einer anderer Seite hoch: "Jemand" aus dem Umfeld ihrer Uni leakt den Bericht zu der Plagiatsverdacht Annette Schavan und schon ist es in den Medien. (Ich kann die Dame nicht einmal leiden weil sie dem ACP nahe steht, finde es aber unfair, dass sie das Ergebnis in der Zeitung lesen muss, ohne die Chance zu haben vor Veröffentlichung ihre Sicht der Dinge darzustellen). Wenn schon Prominente so mies durch staatliche Stellen behandelt werden, wie sieht es dann erst mit "Normalos" aus?
klabauter kommentiert am Permanenter Link
Ermittlungsverfahren geheim zu halten ist natürlich etwas schwierig, wenn wie bei Kachelmann erst einmal seine schweizerische AG eine Vermisstenmeldung ins Netz stellt und dann die StA auf Presseanfragen wahrheitsgemäß (das muss sie !) Journalistenanfragen bestätigt.
P.s.: ich vermisse bislang das Wort "Streisand-Effekt" im Zusammenhang mit Kachelmanns Rundumschlag-Strategie
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Klabauter,
wir haben ja schon öfter "die Klingen gekreuzt". Erlauben Sie ein paar Rückfragen:
1. Ich vermisse den Beleg für Ihre Behauptung der angeblichen Erstinfo über die Verhaftung. Selbst Tiedje (keineswegs Freund von Kachelmann) hat in der Sendung die Erstinformation der StA Mannheim zugeschrieben.
2. Weshalb "muss" die StA überhaupt antworten?
3. Selbst wenn man einräumt, dass das Verfahren gegen den prominenten Kachelmann und dessen Inhaftierung sich ohnehin nicht geheimhalten lässt, was berechtigt die StA Ihrer Ansicht nach dazu, Einzelheiten des Verfahrens, einschließlich unwahrer Behauptungen über Blutanhaftungen am angeblichen Tatmesser, öffentlich zu äußern ( bei gleichzeitigem Verschweigen der Tatsache, dass die Anzeigeerstatterin die Staatsanwaltschaft tagelang belogen hat)? Solche Äußerungen sind geeignet, das Vertrauen in diesen Staatsanwalt und das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Objektivität der Ermittlungen in der Bevölkerung ernsthaft zu stören.
Ob es aus Sicht der Kachelmanns "klug" ist, ein solches Buch zu publizieren und in Talkshows aufzutreten, ist eine ganz andere Frage, die hier nicht zur Debatte steht. Angenommen, ich selbst wäre monatelang zu Unrecht in U-Haft inhaftiert worden, hätte ich vielleicht auch den Wunsch, mich öffentlich dagegen zu äußern und zu wehren und würde vielleicht auch jede Chance nutzen, damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ich habe beim Zuschauen ständig darüber nachgedacht, was wohl Herr Tiedje in dieser Situation tun würde. Würde er schweigen und still daheim sitzen, weil dies die "bessere PR-Strategie" ist, oder würde er sich nicht auch an die Öffentlichkeit drängen? Ich schätze letzteres.
Das hat mit dem Streisand-Effekt (den Sie m. E. missverstehen) nichts zu tun.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Name kommentiert am Permanenter Link
Wenn man sich die ersten Meldungen einmal anschaut, fragt man sich allerdings:
- was hat die Staatsanwaltschaft geritten, ohne äußeren Anlass ihre Pressemitteilung zu veröffentlichen, die nichts anderes war als eine Aufforderung "jetzt ratet mal schön, welchen Promi wir eingesperrt haben - unsere Tipps: 51 Jahre alt, Einreise vorgestern am Frankfurter Flughafen (damit ihr auch wisst, wo ihr zuerst fragen könnt)"?
- wieso äußert sich der Leiter der JVA zu personenbezogenen Daten seiner Insassen? Und auch noch mit einem - laut "Bild" - blödsinni ... äh, unzutreffendem Haftgrund?
- seit wann teilt die Bundespolizei etwas über ihre Verhaftungen bzw. Personalien des Verhafteten mit?
Hier eine gute Zusammenstellung der "Medienarbeit": http://www.n-tv.de/panorama/Die-Vorwuerfe-gegen-Kachelmann-article788497.html
mk kommentiert am Permanenter Link
Noch einmal zum Thema "Falschbeschuldigungen": Dass sie gerade im Bereich der Sexualdelikte nicht ganz selten vorkommen, dürfte weitgehend Konsens sein. Die Frage, die bei Jauch gar nicht angesprochen wurde: Welche Möglichkeiten hat die Justiz, Falschbeschuldigungen aufzudecken? Zu nennen wären etwa:
- Bei Polizei/StA/Ermittlungsrichter: Vernehmungen nur durch geschulte Dezernenten, Aufzeichnung der Vernehmungen (Tonband oder Video), frühzeitige Hinzuziehung von Glaubhaftigkeitsgutachtern in "schwierigen" Fällen
- Bei Gericht: Einsatz nur erfahrener Richter im Sexualstrafrecht, regelmäßige Fortbildungen u. ä.
Harmannus kommentiert am Permanenter Link
Das ist es, was ich befürchtet hatte und was mir an Kachelmann-Kampagne so gegen den Strich geht. Plötzlich ist Falschanschuldigung ein "prominentes" Thema, im doppelten Sinn. Vergewaltigungsopfer tun sich ohnehin schon schwer und sollen sich auch noch gegenprüfen lassen?
Die Polizei sollte gar niemanden verdächtigen, sondern sich der objektiven Beweissicherung widmen. Das ist der Sexualdelikten ohnehin schon schwierig und wird selten belegen, ob es sich um ein Vergewaltigungsdelikt handelt.
Wer wie Kachelmann mehrere Eisen im Feuer hat, verbrennt sich auch einmal die Finger.
klabauter kommentiert am Permanenter Link
zu 1 : Google nach: "Ein Prozess. sieben Fragen" bei SPON und nach "Mit großem Entsetzen hat der Wetterdienst Meteomedia". Offenbar Festnahme am 20.3.2010, anschließend keine PM der StA, am 22.3. Anfrage von Bild und Mitteilung der StA ohne Namensangabe, am 22.3. dann die PM der Meteomedia mit gleichzeitiger Mitteilung, dass K und seine 2 Verteidiger die Vorwürfe zurückweisen. Anschließend laut SPON Bestätigung durch die StA, dass es K. ist. Laut Zeit hat die Bundespolizei die Festnahme bestätigt....
zu 2: Landespressegesetz.Solange die Mitteilung den Ermittlungszweck nicht gefährdet. Aber das Thema, dass de lege lata und de lege ferenda 2 Paar Schuhe sind, hatten wir ja schon. Angesichts der gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung (PM über Lebensmittelkontrollen zum Zweck des Verbraucherschutzes..) und der Stellung, die das BVerfG der Pressefreiheit im Rahmen der Grundrechtsabwägerei zukommen lässt, bezweifle ich aber, dass die Landesgesetzgeber sich zu restriktiveren Regeln entschließen werden.
zu 3:
Dass die Zeugin in einigen Punkten gelogen hat, wurde laut SPON nicht nur von Herrn Höcker, sondern von der StA bekannt gegeben, die genau aus diesem Grund auch die SV Greuel beauftragt hat.
Zum Messer: leider habe ich nirgendwo die angeblich falsche PM der StA "("Blutspur" oder auch nur DNA Ks) m Wortlaut gefunden. Die Prozessberichte sind recht unterschiedlich.Laut Zeit gab es gar keine Spuren außer ungeklärtem Blut (Tier oder Mensch), dann wird der Gutachter zitiert mit "ich hätte mehr Spuren erwartet". Laut BILD (ja, ich weiß...) berichtete der LKA:Gutachter am 20.12. von einer geringen DNA_Spur Ks am Messer, die aber nicht ausreichend sei, den von der Zeugin beschriebenen längeren Kontakt zu erklären. FOCUS am 20.12.10: "Wenig DNA am Messer"- Nämlich eine Mischspur an der Nachweisgrenze. Augsburger Allgemeine vom 5.6.10 : LKA konnte nicht ausschließen, dass K das Messer in der Hand hatte.
Was genau im schriftlichen LKA_Gutachten zum Zeitpunkt der PM der StA stand, berichtet leider auch niemand. Die übliche Formulierung bei Mischspuren "kann als Verursacher nicht ausgeschlossen werden" bedeutet z.B., dass Spur und Probe in allen untersuchten Merkmalen übereinstimmen, besagt aber nicht, dass ein Identitätsnachweis erbracht ist. Einen Bericht, der sich unmittelbar auf präzise Quellen stützt, gibt es leider nicht. Vielleicht hat K ja in seinem Buch ein paar Auszüge aus der Akte eingebaut, um die Vorwürfe, es seien in bestimmten Punkten zu bestimmten Zeitpunkten bewusst (oder auch nur aus Schlamperei) falsche Informationen gestreut worden, zu belegen.
Bislang gibt es dazu im Netz nur recht ungenaue Informationen, die sich durch das beliebte voneinander abschreiben der Online"presse" vermehren, aber nicht besser werden.
Tilman kommentiert am Permanenter Link
Hier:
http://www.youtube.com/watch?v=tWwjqqDzFoo&t=1m6s
Name kommentiert am Permanenter Link
@ klabauter: Lesen Sie einfach mal die oben verlinkte Chronik von n-tv ... Meteomedia hat weder wie von Ihnen behauptet eine "Vermisstenmeldung" herausgegeben noch als erstes die Identität bestätigt - das kam erst nach einer Agenturmeldung mit Namensnennung.
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
@ Andreas zu ihren Beitrag #6
"Natürlich muss man sich als RA - der zu jedem Fall hoffentlich eine kritische professionelle Distanz wahrt - fragen, ob man einem Vergewaltigungsopfer nicht lieber raten würde, sich sehr gut zu überlegen, ob ein Fall zur Anzeige gebracht wird."
Hier hat Prof. Fegert es kritisiert, dass Ärzte bei tatsächlichen schweren Traumaschäden die Krankenkassen informieren müssen.
Stolperfallen bei der Behandlung von Missbrauchsopfern: Die Anfragen von Kassen nach den Tätern bringen Ärzte in Gewissenskonflikte, kritisiert der Ulmer Psychiater Professor Jörg Fegert. Jetzt will er sich von einer Kasse verklagen lassen.
http://www.aerztezeitung.de/news/article/824585/misshandlung-versorgung-realsatire-gleicht.html
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Kachelmann will von Ex-Freundin Schadenersatz
..
Zitat :
Spannend wird zunächst sein, ob es in dem Frankfurter Verfahren erneut eine neue, umfangreiche Beweisaufnahme für die Frage nach Schuld und Unschuld geben wird. Die Richter können sich zwar auf das Mannheimer Urteil stützen, doch möglich sind auch neue Vernehmungen und Gutachten. Zunächst sollen Kachelmann und seine Ex-Freundin befragt werden.
Brisant ist das Zivilverfahren vor allem deshalb, weil die Beweislast nun beim Kläger Kachelmann liegt. Er muss beweisen, dass seine Ex-Freundin gegen ihn falsche Anschuldigungen erhoben hat.
.....
http://www.welt.de/newsticker/news1/article110418406/Kachelmann-will-von-Ex-Freundin-Schadenersatz.html
...
Ist es nicht so , dass beide nicht ganz koscher waren laut früherer Pressemitteilungen und möglicherweise ein Verglech zustande kommt ?
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Schon der Freispruch für Kachelmann im Strafverfahren hatte eine abschreckende Wirkung auf Frauen, die sich überlegen, einen Vergewaltiger anzuzeigen“, meint Karin Wagner, Vorstand des Arbeitskreises der Opferhilfen (ado). „Wenn die Ex-Geliebte jetzt auch noch Schadensersatz leisten müsste, dann setzt das schon noch einen drauf.“ Und auch Claudia D.s Anwalt argumentiert: „Es muss jedem möglich sein, redliche Anzeige wegen einer Straftat zu erstatten, ohne dass ihm deshalb ein Anspruch auf Schadensersatz droht.“
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/klage-gegen-ehemalige-freundin-joerg-kachelmann-will-schadenersatz-11942608.html
......
Wieder mischt die Presse mit, bevor ein Verfahren abgeschlossen ist. Aber auch die Juristen nutzen die Presse.
Stimmt es, dass es keine seriöse Untersuchung über Falschbeschuldigungen gibt , wie hier der Kriminologe anscheinend behauptet hat ?
Name kommentiert am Permanenter Link
@ Enttäuscht
bitte halten Sie doch diese Reihenfolge ein:
1. lesen Sie die Beitraäge der anderen, insbesondere den Eröffnungsbeitrag.
2. wenn da schon etwas über Falschbeschuldigungsquoten steht mit Verweis auf einen anderen Beitrag: anklicken!
3. diesen Beitrag lesen und versuchen zu verstehen
4. wenn dann noch Fragen offen sind - Beitrag schreiben
5. wenn der beabsichtigte Beitrag nichts mit dem Thema - hier: Geheimhaltungspflicht von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft - zu tun hat: keinen Beitrag schreiben!
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Es ist zwar kein Strafprozess in dem Ermittlungen geheim bleiben sollten, aber sicherlich nicht unwichtig. Bleibt abzuwarten, ob Dinge dieses Zivilverfahrens in die Öffentlichkeit getragen werden vor einem Gerichtsurteil.
....
Schon nach wenigen Minuten durften Journalisten und Prozessbesucher den Saal wieder verlassen: Im Prozess zwischen dem Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann und Claudia D. hat das Landgericht Frankfurt die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es müssten "persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören", sagte der Vorsitzende Richter Richard Kästner zu Beginn der Verhandlung.
...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-kachelmann-prozess-unter-ausschluss-der-oeffentlichkeit-a-864439.html
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-kachelmann-prozess-unter-ausschluss-der-oeffentlichkeit-a-864439.html
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Enttäuscht....,
Sie schreiben:
Meines Erachtens sind mögliche Folgen des Freispruchs (nämlich dass sich Frauen nicht mehr trauen eine Vergewaltigung anzuzeigen) nicht Kachelmann oder der Justiz im allgemeinen, sondern vor allem solchen Anzeigeerstatterinnen zuzuschreiben, die ihre Strafanzeigen mit Lügen garnieren, um glaubwürdiger zu erscheinen und solchen Staatsanwaltschaften, die wider juristische Vernunft eine Wahrscheinlichkeit der Verurteilung selbst dann noch behaupten, wenn es neben einer weniger glaubwürdigen Zeugin keine Sachbeweise gibt, mit denen eine Vergewaltigung bestätigt werden kann.
Wenn nun der Anwalt sagt, es müsse jedem möglich sein eine redliche Anzeige zu erstatten, dann ist mit Betonung auf "redlich" das Richtige gesagt. Aber "redlich" war die Strafanzeige seiner Mandantin eben nicht, selbst dann nicht, wenn sie wirklich vergewaltigt wurde. Eine Strafanzeige ist nur dann "redlich", wenn sie nicht nur das Kerngeschehen des angezeigten Delikts (dessen Faktizität wir nicht kennen), sondern auch das Randgeschehen zutreffend schildert (wir wissen, dass Claudia D. hier gelogen hat). Das Zitat des Anwalts halte ich für ein Eigentor.
Das behaupte ich nicht nur "anscheinend", sondern tatsächlich. Eine konkrete Prozentangabe von Falschbeschuldigungen in Vergewaltigungsfällen gibt es nicht und kann es aus methodischen Gründen nicht geben. In einem relativ großen Bereich mischen sich Falschbeschuldigungen mit nicht nachweisbaren zutreffenden Vergewaltigungsanzeigen. Es ist ebenso falsch und unseriös, jede Verfahrenseinstellung und jeden Freispruch mit einer Falschbeschuldigung gleichzusetzen, wie es falsch und unseriös ist, jede Strafanzeige wegen Vergewaltigung (bis zum Beweis des Gegenteils) für zutreffend zu halten. Noch falscher ist es, aus einer angenommenen (oder herbeiphantasierten) allg. Falschbeschuldigungsquote auf die Wahrscheinlichkeit des Zutreffens einer konkreten Beschuldigung zu schließen, nach dem Motto: Da im allg. nur 5%/10%/25% der Anzeigen falsch sind, muss die konkrete Anzeige von X, mit der Y beschuldigt wird, mit einer Wahrscheinlichkeit von zu 95%/90%/75% zutreffen. Das ist einfach Quark.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Prof. Müller,
vielen Dank für ihre Ausführungen.
Soeben kann man nachlesen, dass die Güteverhandlung vor dem Zivilgericht gescheitert ist, wie wohl zu erwarten war.
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1378963
Enntäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Seit wann dürfen Seiten aus Ermittlungsakten veröffentlicht werden ?
http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Ich habe immer gedacht , dass eine Weiterleitung bzw. eine Veröffenlichung von Schriftstücken aus den Ermittlungsakten während eines Verfahrens nicht erlaubt ist.
.
Um so mehr wundert mich, dass man hier aus Kopien von Orginalen nachlesen kann aus den Kachelmannakten bezüglich Blutspuren des "molekulargenetischen Gutachtens" vom Münsteraner Institut für Forensik :
.
"Am Messer fanden sich an der nichtgezähnten Seite 2 punktförmige rötliche Antragungen .
Hierbei handelt es sich um Blut. Eine Unterscheidung ob Tier- oder Menschenblut war nicht möglích."
..
http://meedia.de/fernsehen/kachelmanns-ex-vom-eigenen-anwalt-blossgestellt/2012/10/16.html
..
Interessant finde ich den Hinweis des Artikels "DNA Spuren richtig sichern".
Manchmal reichen ein paar Hautzellen oder eine winzige Blutspur, um einen Tatverdächtigen zu überführen. Bei der Suche nach diesen kaum wahrnehmbaren
DNA-Spuren müssen die Ermittler am Tatort äußerst sorgfältig vorgehen. Zu groß
ist die Gefahr, dass die mikroskopisch kleinen Spuren von Drittpersonen oder
auch von den Ermittlern selbst vernichtet werden.
http://www.ifb-lgc.com/sites/default/files/assets/Files/Gesamtausgabe_dk_0311.pdf
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Das Strafverfahren ist durch rechtskräftige Entscheidung abgeschlossen, jedenfalls § 353d Nr.3 StGB ist also nicht verletzt. Ob eine andere Norm verletzt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Name kommentiert am Permanenter Link
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmanns-ex-geliebte-unterliegt...
Jörg Kachelmanns frühere Geliebte Claudia D. hat eine Niederlage vor Gericht erlitten und darf bestimmte Anschuldigungen gegen den Wettermoderator nicht mehr verbreiten. Das Oberlandesgericht Köln wies eine Berufung zurück, die D. gegen ein Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt hatte.
Tilman kommentiert am Permanenter Link
Hier mal wieder eine Durchstecherei:
Presse erfährt Anklageerhebung zuerst, noch bevor das Gericht sie bekommt (Oder gar die Beschuldigte):
http://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsterrorismus-anklage-gegen-zscha...
Tilman kommentiert am Permanenter Link
Mehr dazu, RA beschreibt dass er auch manche Aktendetails zuerst aus dem Fernsehen erfährt:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/zschaepe-erfuhr-von-anklageerhebung-...
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BVerfG: Angebliches Vergewaltigungsopfer soll Kachelmann trotz Freispruch weiter Vorwürfe machen dürfen
Bundesverfassungsgericht hebt OLG Köln auf
Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Beschwerde von Claudia D. hin die Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, den Beschluss des BGH für gegenstandslos erklärt und die Sache zur erneuten Entscheidung an das OLG Köln dorthin zurückverwiesen (BVerfG, Beschluss v. 10.3.2016
1 BvR 2844/13).