Missbrauchsprüfung durch den Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 12.10.2012

Der BGH hat sich im Beschluss vom 11.09.2012 – VI ZB 59/11  - kritisch mit der Auffassung des Kammergerichts – Beschluss vom 07.09.2011 – 2 W 123/10 – auseinandergesetzt und sich auf den Standpunkt gestellt, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren geprüft werden kann, ob ein Kostenfestsetzungsverlangen rechtsmissbräuchlich ist, weil Mehrkosten verlangt werden, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautender Anführungsbegründung aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind. Auch nach der Entscheidung des BGH bleiben aber die Bedenken, ob nicht das Kostenfestsetzungsverfahren mit zu weitreichenden mareriellrechtlichen Prüfungen überfrachtet wird, wenn eine solche Missbrauchsprüfung im Kostenfestsetzungsverfahren noch durchgeführt werden muss.

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