Was tut sich in Brüssel zum kollektiven Rechtsschutz im Kartellrecht?

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 11.10.2012

Die Frage, ob im Kartellrecht oder generell die Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes ausgebaut werden sollen, beschäftigt Brüssel nun schon seit einigen Jahren. Ein konkreter Gesetzgebungsvorschlag hat - seit den zwar kursierenden, aber inoffiziellen Richtlinienentwürfen aus dem Jahr 2009 - nicht mehr das Licht des Welt erblickt. Ich hatte in der Vergangenheit immer wieder über die Entwicklungen berichtet. Ich spare mir eine Auflistung der Beiträge im Beck-Blog und im CMS-Blog und verweise nur auf den Beitrag vom 28.03.2012, der die Verweisungen auf die Berichterstattung enthält.

Gibt es also was Neues aus Brüssel? Nicht wirklich. Immerhin hat der Wettbewerbskommissar in einer am 8. Oktober vor dem Europäischen Parlament gehaltenen Rede zum "Competition Work Programme" für 2013 und 2014 nach sehr langen Ausführungen zum Thema Beihilfen am Ende auch noch kurz den privaten Rechtsschutz im Kartellrecht angesprochen. Nach einem Bekenntnis zu einem auf die behördliche Durchsetzung abgestimmten Ausbau des privaten Rechtsschutzes im Kartellrecht ging er sehr sehr kurz auch auf den kollektiven Rechtsschutz ein. Danach brütet die Kommission noch über die Ausgestaltung von "representative actions" und, ob eine kartellrechtsspezifische Lösung oder ein großer Wurf (sog. horizontales Instrument) versucht werden soll.

Hierüber brütet die Kommission jetzt schon sehr lang. Man wird Herrn Almunia wohl so deuten dürfen, dass er das Eisen im Feuer lassen wollte, auch wenn die Kommission gerade auf anderen Baustellen tätig ist.

 

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