Beschneidung von Jungen soll straffrei bleiben - Regelung im Familienrecht geplant

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.09.2012
Rechtsgebiete: BeschneidungFamilienrechtStrafrecht252|38805 Aufrufe

Wie die SZ meldet plant das Justizministerium, die Straflosigkeit der Beschneidung von Jungen nicht im Strafrecht, sondern im Familienrecht zu regeln.

Danach soll ein neuer § 1631 d BGB eingeführt werden. Dieser soll lauten:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. (2) Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.

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252 Kommentare

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Das Papier von Stephan Thomae ist wirklich unbeschreiblich, weil alles ignorierend.

Die FDP sollte zur Kenntnis nehmen, dass sich die Julis klar gegen das neue Gesetz ausgesprochen haben.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner 902. Sitzung am 2. November 2012 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

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welcher Klippschüler hat denn den Spam-Filter programmiert, so dass man nicht einmal ein PDF des Bundesrates verlinken kann ???

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Eine schöne Zusammenfassung der Auflagen,Bedingungen und sonstigen Gedankenverrenkungen, die gemacht werden, um Genitalverstümmelung möglich zu machen, in diesem Video:

http://www.welt.de/videos/zippert_zappt/article110544159/Beschneidungen-und-andere-Frisoerjobs.html

Von der Beschneidung bei Juden und Muslimen (Deutschlandfunk, 1.11.)

Ilhan Ilkilic verschweigt, dass es bereits einen Beschneidungstourismus gibt - und er tut wider besseres Wissen so, als würden Beschneidungen an Kindern islamischer Eltern in Deutschland nur von Ärzten durchgeführt und nicht auch von eingeflogenen Sünnetci.

Der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel etwa macht deutlich, dass das Sorgerecht der Eltern kein Freiheitsrecht sei, sondern allenfalls ein treuhänderisches Recht, das irreversible Eingriffe am Genital eines Kindes nicht deckt.

"Ein Freiheitsrecht, autonom zu entscheiden und nur wegen dieser Autonomie, die Befugnis gewährt zu kriegen, in den Körper anderer Menschen einzugreifen, gibt es a limine von Anfang an nicht. Die Religionsfreiheit spielt daher für die Klärung unseres Problems keine direkte und keine eigene Rolle."

...

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Schmerzen, die das Baby während eines Eingriffs durch medizinisch ungeschulte Beschneider erleidet. Die Vorstellung, Säuglinge hätten ein vermindertes Schmerzempfinden, sei falsch.

"In den letzten Jahren ist man durch intensive Schmerzforschung darauf gekommen, dass es sich so verhält, dass der Säugling dadurch, dass er bestimmte Filtermechanismen noch nicht aufbauen konnte, dem Schmerzereignis umso ausgelieferter ist und das dann auch weiter in traumatisierender Form das Leben prägt."

Umso unverständlicher ist dem Kinderchirurgen Absatz 2 des § 1631 d, der bis zum Alter von sechs Monaten die Beschneidung durch medizinisch ungeschultes Personal erlaubt:

"Ich denke, dieser Paragraf ist geschuldet der Tatsache, dass doch hier die religiösen Interessen im Wesentlichen im Vordergrund stehen und dementsprechend auch bedient werden sollen."

 

Auch interessant, wie die Behauptung des türkischen Europaministers Egemen Bağis widerlegt wird von der geschilderten Praxis: es geht überhaupt nicht um religiöse Pflichterfüllung, nur um "Tradition", genau wie bei der Mädchenbeschneidung.

Wann sich nach dem Bundesrat morgen der Bundestag mit dem Gesetzesentwurf befassen wird, ist noch nicht bekannt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung möchte das Thema aber möglichst schnell abhandeln, weshalb mit großer Wahrscheinlichkeit noch in diesem Jahr ein Termin gefunden wird. Ob bei der Abstimmung der Fraktionszwang aufgehoben wird - wie es unter anderem der Bundesvorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, fordert - ist noch unklar. Einige Abgeordnete haben sich mit entsprechenden Bitten an Bundestagspräsident Norbert Lammert gewandt, der einen "breiten Meinungsbildungsprozess ohne zeitlichen Druck und unter Beteiligung externer Experten" ermöglichen möchte.

Entlarvend ist die folgende Passage:

Doktor Özkan schlüpft in seinen Arztkittel.

"Wir empfehlen die Beschneidung vor dem ersten oder nach dem sechsten Lebensjahr. In den Jahren dazwischen ist es schwierig, weil die Kinder noch nicht verstehen, was passiert. Am kompliziertesten aber ist es nach der Pubertät, wenn sie ihre sexuelle Identität entwickelt haben."

Dies beweist, dass die Beschneidung von Jungen - wie auch die der Mädchen ein Eingriff in die sexuelle Identität ist und damit in den durch die Menschenwürde besonders geschützten Sexual- und Intimbereich, der dem Zugriff der Eltern entzogen sein muss.

Krüper hat in seiner Urteilsbesprechung in der ZJS Recht behalten - es wird weiter verharmlost und marginalisiert - man könnte glatt meinen, die Referenten hätten seinen Artikel als Gebrauchsanleitung für ihre Einleitung zum Gesetzentwurf hergenommen:

Das spezifische Gewicht der körperlichen Integrität erkennen letztlich auch viele Befürworter der unmittelbaren Zulässigkeit der Beschneidung an, allerdings nur implizit: Der Eingriff und die Folgen der Beschneidung werden nämlich mit hohem Begründungsaufwand marginalisiert und unter Verweis auf die Üblichkeit im jüdischen, muslimischen und US-amerikanischen Kulturkreis banalisiert.

 

 

Ändert sich durch das Gesetz zur Beschneidung etwas an der bisherigen rechtlichen Lage?

Meines Erachtens nicht.  

(Satz 2: Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.)

 

Denn nach wie vor, so scheint es mir nach Satz 2 des geplanten §, liegt es im Ermessen des Richters, ob er in einer Beschneidung eine Gefährdung des Kindeswohls sieht.

 

Kommt der Richter zu der Überzeugung, dass eine Beschneidung eine Gefährdung des Kindeswohls (im Besonderen wie im Allgemeinen) darstellt, macht das nach dem Gesetz die Einwilligung - wie bisher - automatisch unwirksam.

 

@Hannes Jaspers

 

Wenn die Staatsanwaltschaft "Beschneidungsstrafanzeigen" aufgrund des Gesetzes einstellt, bekommt kein Richter eine Notiz davon und es wird keine aufwendige Untersuchung durch Gutachter des Kindeswohls eingeleitet. Insofern würde so ein Gesetz alles verändern.

Wenn also durch Beschneidung lebenslange Trauma sich einstellen würden, wie von einigen Fachleuten behauptet, gibt es keine richterlichen in Auftrag gegebene Gutachten darüber.

 

 

 

 

 

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@ Enttäuscht von den Behörden

 

Enttäuscht von den Behörden schrieb:

...

 

Wenn die Staatsanwaltschaft "Beschneidungsstrafanzeigen" aufgrund des Gesetzes einstellt, bekommt kein Richter eine Notiz davon und es wird keine aufwendige Untersuchung durch Gutachter des Kindeswohls eingeleitet. Insofern würde so ein Gesetz alles verändern.

Wenn also durch Beschneidung lebenslange Trauma sich einstellen würden, wie von einigen Fachleuten behauptet, gibt es keine richterlichen in Auftrag gegebene Gutachten darüber.

 

Das kann die Staatsanwaltschaft jetzt schon. Das Gesetzesvorhaben wird daran nichts ändern. Auch die Staatsanwaltschaft in dem kölner Verfahren hätte entscheiden können, keine Anklage gegen den Arzt zu erheben.

Es bleibt meines Erachtens nach dem Inkrafttreten des geplanten Gesetzes im Ermessen des Staatsanwaltes und des Richters, ob es zu einer Verurteilung kommt.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen hat die erste Hürde im Bundesrat genommen.

....

Einwendungen gegen die Regelung fanden am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit. 

......

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/825738/gesetzentwurf-beschneidung-passiert-bundesrat.html 

........

Wenn es um Religion geht, wird immer viel Macht ausgeübt. Das zeigt einmal wieder dieses Gesetz.

 

5

Wie alles verdreht wird !!!

Hohe jüdische Rabbiner haben mehrfach gedroht, dass Juden die BRD verlassen müssen, falls ein Verbot einer Beschneidung käme. 

......

 

Unglaubliches Zitat :

"Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese erklärte, sie erlebe in ihrem politischen Alltag teilweise eine äußerst aggressive Haltung gegen jegliche Religion. Dieser „Hass“ sei besonders in der Debatte um die Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen aus religiösen Gründen eskaliert bis hin zum Argument, Muslime und Juden sollten doch Deutschland verlassen, wenn sie ihre männlichen Kinder beschneiden wollten". 

....

http://www.idea.de/detail/gesellschaft/detail/spd-politikerin-der-hass-auf-religion-waechst.html 

 

 

5

http://www.badische-zeitung.de/emmendingen/fuer-ein-recht-auf-beschneidu...

Ein klares Bekenntnis für das Recht auf Beschneidung im Rahmen der Ausübung religiöser Bräuche legte Bilkay Öney (SPD), baden-württembergische Ministerin für Integration, bei ihrem Besuch in der Synagoge ab.

http://www.humanist-news.com/professor-fordert-legalisierung-von-genital...

Der ägyptische Gynäkologe Mohamed Kandeel fordert nach der Legalisierung der Knabenbeschneidung (in Deutschland) nun auch die weltweite Legalisierung der Mädchenbeschneidung, “wenn es die Eltern so wollen”, sagt Kandeel, würde nichts dagegen sprechen. In einem jüngst erschienenen Aufsatz behauptet er, die Mädchenbeschneidung hätte keinerlei nachweisliche Nachteile für die Betroffenen Frauen.
Er stellt auch einen klaren Zusammenhang zur Knabenbeschneidung her und kritisiert einen Sexismus, der zwar die Beschneidung der Mädchen kriminalisiere, gleichzeitig aber bei Knaben den Eingriff aus religiösen Gründen erlaube. So schlussfolgert er, müsse auch jegliches Verbot bei Mädchenbeschneidung aufgegeben werden. Zumindest was die “sanfte” Formen der Beschneidung anginge (Typ I: teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris). Diese sind in manchen islamischen Strömungen durchaus erlaubt und somit auch religiös begründbar. Seine Argumente ähneln stark jenen der Befürworter der Knabenbeschneidung.

To conclude, law makers all around the globe are invited to review the legal situation of female circumcision. Parents, especially immigrants to the western world from the practicing societies, should be properly counselled for the possible complications, but should also be informed that these data were not derived from randomized controlled trials. Those who insist on circumcising their daughters should be allowed to do so, but advised not to exceed type I cutting; otherwise, they will go for it secretly and illegally by inexperienced personnel in a poorly hygienic environment with the possibility of complications.
...
The ban against FGC seems to be gender based, especially because no similar act was taken against male circumcision. If male circumcision is considered safe by anti FGC groups, they should advise how to render FGC as safe as male circumcision instead of enforcing the ban against it.

http://jungle-world.com/jungleblog/1928/

http://www.taskforcefgm.de/2012/11/agyptischer-professor-fordert-vom-wes...

Das kommt dabei heraus, wenn man den Gleichheitsgrundsatz, medizinisches Wissen und einen deutschen Gesetzentwurf kombiniert ...

Jetzt wird es interessant:

Rechtsausschuss beschließt Expertenanhörung zum Thema Beschneidung

Rechtsausschuss - 07.11.2012

Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss wird am Montag, 26. November 2012, eine Expertenanhörung zum Thema Beschneidung durchführen. Das haben die Ausschussmitglieder in ihrer Sitzung am Mittwochvormittag einstimmig beschlossen. Beginn der Anhörung wird um 12 Uhr sein. Im Mittelpunkt wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ (Drucksachen-Nummer liegt noch nicht vor) sein.

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres vollständigen Namens und Geburtsdatums direkt beim Rechtsausschuss per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) oder Fax (030/227-36081) anmelden.

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Stenografischer Bericht der Bundesratssitzung (PDF)

TOP 18 - Redner Bilka Öney und Max Stadler

Oppositionspolitiker legen eigenen Gesetzentwurf zur Beschneidung vor (epd)

Nach dem Papier, das dem epd vorliegt, soll Eltern die Einwilligung dann erlaubt werden, wenn der Sohn mindestens 14 Jahre alt ist und selbst eingewilligt hat. Der Entwurf unterscheidet sich damit wesentlich vom geplanten Gesetz der Bundesregierung, das auch die Beschneidung an Säuglingen erlaubt.

In dem alternativen Papier heißt es, damit solle insbesondere der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der minderjährigen Jungen gegen das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit abgewägt werden. Dem Antrag haben sich unter anderem die Kinderrechtsexperten Marlene Rupprecht (SPD), Katja Dörner (Grüne) und Diana Golze (Linkspartei) angeschlossen. Sie hatten den Entwurf der Bundesregierung wiederholt kritisiert, weil er nach ihrer Auffassung dem Kinderschutz nicht genüge.

Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner, der Grünen-Gesundheitspolitiker Harald Terpe und der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma, unterstützen den Entwurf. ...

Der alternative Gesetzentwurf sollte am Freitag der Bundestagsverwaltung übergeben werden.

 

"Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf entspricht Kindeswohl"

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen, den die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht zusammen mit den Abgeordneten Katja Dörner, Caren Marks, Rolf Schwanitz und Diana Golze von der Fraktion die Linke nun vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist. Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch einen Facharzt für Kinderchirurgie und unter Zuhilfenahme wirksamer Schmerzbehandlung erfolgen.

Ob tatsächlich bei einem 14-jährigen die Einsichtsfähigkeit bezüglich seiner Geschlechtsorgane vorliegt, darf bezweifelt werden.

Eine gleichartige Regelung gibt es ja auch nicht für die Mädchenbeschneidung - weil die Teilamputation von Geschlechtsorganen so sehr in die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung eingreift, dass die Einwilligungsfähigkeit zweifelsfrei feststehen muss. Bei den primären Geschlechtsorganen sollten medizinisch nicht notwendige Operationen ausschließlich Erwachsenen vorbehalten sein.

Noch einmal zur Erinnerung, was nach gründlicher Aufklärung der Eltern und unter medizinisch einwandfreien Bedingungen passieren kann, also vom neuen Beschneidungserlaubnisgesetzentwurf gestattet sein soll:

4-jähriger in Texas will nach missglückter Zirkumzision lieber ein Mädchen sein

10-jähriger in Düsseldorf wird nie eine normale Sexualität leben können

Das Dunkelfeld derart verstümmelnder Eingriffe wird angesichts der im Vergleich zur Gesantbevölkerung in Deutschland bestehenden Bildungsferne der üblichen "Beschneidungskondschaft" vermutlich enorm sein.

Wird mit Statistiken über Komplikationen argumentiert, muss berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Zahlen die bekannt gewordenen Fälle höchstwahrscheinlich um ein Mehrfaches übersteigen.

Abgesehen davon ist Menschenwürde keine Frage der Statistik.

Die Gesetzentwürfe sollen in der Sitzung am 22. November ab 9.00 Uhr beraten werden, voraussichtlich gegen 14 Uhr:

http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/208.html

Am 26. November um 12.00 Uhr ist die öffentliche Anhörung der Sachverständigen vor dem Rechtsausschuss.

Die Liste der Sachverständigen umfasst bis jetzt acht Personen

alphabetisch:

1. Dr. med. Antje Yael Deusel Bamberg

Man braucht wohl eine Fürsprecherin, die im Gegensatz zur Fachwelt die These vertritt, es gäbe „unbestreitbar vorhandene gesundheitliche Vorteile einer solchen Beschneidung“ (Sex im Säuglingsalter???). Das Fehlen jeglicher Funktionsbezeichnungen fehlt - soll hier verschwiegen werden, dass sie nicht nur Oberärztin der Klinik für Urologie und Kinderurologie ist, sondern auch Rabbinerin?

2. Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf
Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für
Innere Medizin, Kardiologie, Angiologie und
Intensivmedizin, Jüdisches Krankenhaus Berlin,
Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité –
Universitätsmedizin Berlin

ist als Angestellter eines religiösen Tendenzbetriebes sicherlich alles andere als neutral und hat auch eine gewisse Verantwortung für den Umsatz an iGeL-Leistungen wie Zirkumzisionen

3. Prof. Dr. Oliver Hakenberg
Universitätsmedizin Rostock,
Urologische Klinik und Poliklinik

hat sich schon früh pro Beschneidung positioniert: https://www.aerzteblatt.de/download/files/2012/08/down23069774.pdf

4. Dr. med. Wolfram Hartmann
Präsident des Berufsverbands der Kinder- und
Jugendärzte BVKJ e. V., Kreuztal

5. Prof. Dr. Hans Michael Heinig
Georg-August-Universität Göttingen,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes.
Kirchenrecht und Staatskirchenrecht

zugleich Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, er bezeichnete das Kölner Urteil von Anfang an als "juristisch und rechtsethisch fragwürdig":
http://www.verfassungsblog.de/beschneidungsurteil-juristisch-und-rechtse...

6. Prof. Dr. Reinhard Merkel
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft

7. Prof. Dr. Henning Radtke
Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe

8. Univ.-Prof. Dr. Christian Walter
Ludwig-Maximilians-Universität München,
Juristische Fakultät - Lehrstuhl für Öffentliches
Recht, Völkerrecht und Europarecht

spricht sich für das  Recht der Eltern auf Körperverletzung im Rahmen des Sorgerechts aus: http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-beschnitt.... Das Kind als Verlängerung der Gartenhecke sozusagen - es darf geschnitten werden, wie es dem Hausherrn gefällt.

 

Zugleich frage ich mich, warum zwei Ö-Rechtler, einer davon auch Kirchenrechtler, gehört werden, wo es doch um die Personensorge, also Familienrecht gehen soll und um ein Ausnahmeregelung eines Straftatbestandes.

Geht es also doch um religiöses Sonderrecht?

Oder sollen nur "Experten" gehört werden, deren Meinung von vornherein den Zwangsbeschneidungsbefürwortern in den Kram passt, Hauptsache sie sind Juraprofessoren?

Jetzt weiß ich auch, warum Prof. Dr. Maximilan Stehr von der Kinderchirurgischen Klinik der Uni München und Vorsitzender der AG Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie nicht eingeladen wird, obwohl er aufgrund seines wissenschaftlichen Hintergrunds einer der Experten überhaupt ist - er könnte seine Erfahrung schildern:

Im Juli 2011 ging eine Mutter mit ihrem zweijährigen Sohn in eine kinderchirurgische Praxis in München. Der Junge war bis zu diesem Tag vollkommen gesund, ihm fehlte nichts. Der Junge sollte nach dem Willen seiner Eltern in der Arztpraxis aus religiösen Gründen beschnitten werden.

Während der Narkose gab es einen Zwischenfall, das Kind ließ sich plötzlich nicht mehr beatmen. Der Sauerstoffgehalt im Blut sank ab, das Herz des Kindes hörte auf zu schlagen. Dramatische Szenen spielten sich in den folgenden Minuten ab. Die Ärzte versuchten, das Kind wiederzubeleben, verständigten den Münchner Kindernotarzt. Bei seinem Eintreffen war der kleine Körper seit mindestens zehn Minuten ohne ausreichende Sauerstoffversorgung. Die Wiederbelebung gelang, der Junge wurde im Notarztwagen in unser Krankenhaus gebracht. Dennoch, das Bewusstsein hat dieses Kind nie wieder erlangt, die Hirnschädigung durch den Sauerstoffmangel war zu stark.

Ich erzähle diese Geschichte nicht aus Effekthascherei. Ich erzähle sie, weil sie mich tief betroffen gemacht hat. Ein gesundes Kind, das morgens - wahrscheinlich fröhlich - noch aus seinem Bett krabbelt, wird am Vormittag einer medizinisch unnötigen Narkose unterzogen und liegt am Mittag - schwerstbehindert für den Rest seines Lebens - auf unserer Intensivstation.

Diese bestürzende Begebenheit macht vor allem eines deutlich: Wir Ärzte dürfen die uns anvertrauten Patienten niemals einem unnötigen Risiko aussetzen. Denn ohne die Beschneidung dieses Knaben hätte es auch keinen Narkosezwischenfall gegeben. Jeder operative Eingriff und jede Narkose bringen ein gewisses Grundrisiko mit sich. Das Risiko ist in diesem Fall zwar nicht sehr hoch, doch darf auch das nur eingegangen werden, wenn es gerechtfertigt ist. In keinem Fall genügt die häufig gehörte Bagatellisierung: "Es ist doch nur ein kleiner Eingriff." Genau das ist es nicht.

Solche Fälle wird eine Rabbinerin und Ärztin an einem oberfränkischen Provinzkrankenhaus sicher nicht zu erzählen haben.

Devise: Totschweigen ...

Religiöse Rituale werden mehr geschützt als die Menschen selbst.

Fremdblutverweigerung, die zum Tode führen kann, ist erlaubt.

http://www.123recht.net/article.asp?a=8891 

Angstmachen vor Weltuntergängen ist erlaubt, wie mehrfach bei den ZJ angekündigt.

 

Schade es das bei uns keine Kollektivhaftung gibt für alle, die Beschneidung für dringend erforderlich halten, wenn Kinder zu Tode aufgrund von Beschneidung kommen.

 

 

 

 

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http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41525511_kw47_vorschau...

Donnerstag, 22. November

Zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Beschneidung von Jungen beraten die Abgeordneten in einer einstündigen ersten Lesung ab 14.40 Uhr.

 

Kommentar "Ein reeller Kompromissvorschlag" zum Gesetzentwurf der über 50 Abgeordneten auf www.hpd.de

Dieser Gesetzentwurf geht somit nicht von ideologischen Leitbildern, sondern von der Realität aus, von dem, was ist und welche Bedeutung es hat. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass auch berücksichtigt wird, dass „Männer, die erst als Erwachsene beschnitten wurden und aus diesem Grund sexuelle Erfahrungen vor der Zirkumzision hatten, … über fühlbare Einschränkungen ihres sexuellen Lustempfindens“ berichten. Die Erfahrungen von Betroffenen werden thematisiert.
...
Deutlich zu erkennen ist, dass mit dem alternativen Gesetzesentwurf die Rechte des betroffenen Knaben wesentlich gestärkt werden - im Sinne der bisherigen Entwicklung der Kinderrechte in Deutschland. Der Entwurf formuliert ausdrücklich: „Es gilt künftig der Grundsatz: Keine Beschneidung ohne vorherige Zustimmung des männlichen Kindes“.

Kompromiss: Orientierung auf Rechtsfrieden
Es handelt sich, dies muss betont werden, um einen Kompromissvorschlag, der die Debatte der letzten Monate und die darin geäußerten Positionen aufgreift. Muslime und Juden haben immer wieder betont, dass für sie das Wohl und die Gesundheit der Knaben an erster Stelle stehen. Jetzt haben sie Gelegenheit, ihren Worten Taten folgen zu lassen, indem sie sich öffentlich für diesen Gesetzesentwurf einsetzen.
...
Der alternative Gesetzesentwurf geht von den Tatsachen, dem Wohl des betroffenen Knaben und dessen Menschenrechten aus und orientiert sich an modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Er passt in die heutige Zeit und stellt einen akzeptablen Kompromiss dar. Deshalb: Mit etwas gutem Willen kann jetzt ein von allen Seiten akzeptierter Kompromiss zustande kommen, der auch den Rechtsfrieden in Deutschland wiederherstellt.
...
Äußerst problematisch bleibt allerdings, dass mit einer gesetzlichen Regelung der Beschneidung von Knaben auch das Tor zur Beschneidung von Mädchen (jedenfalls in der mildesten Variante) wieder geöffnet werden könnte. Schon werden erste Stimmen hierzu laut.
...
Es dürfte somit noch einiges auf die deutsche Gesellschaft und den Gesetzgeber zukommen. Die Debatten sind noch lange nicht zu Ende.

Die Liste der Sachverständigen für die Expertenanhörung im Rechtsausschuss am 26. November ist religiös aufgerüstet worden und umfasst nun 11 Personen. Neu dazu gekommen sind:

Stephan J. Kramer
Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Berlin

das dürfte die interessanteste Anhörung werden, hat Kramer doch in einem Interview ein gewisses Reflexionsvermögen erkennen lassen (wenn auch in sehr begrenztem Rahmen), anders als viele orthodoxe Extremisten seiner Glaubensrichtung

Aiman A. Mazyek
Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD), Köln

verharmlost die Kinderbeschneidung als "minimalen körperlichen Eingriff" und will über den Kindeswohlvorbehalt "diskutieren" - scheint also auch eindeutig grundgesetzwidrige gewaltsame Zwangsbeschneidungen tolerieren zu wollen.

Prof. Siegfried Willutzki
Direktor des Amtsgerichts Brühl a. D., Ehrenvorsitzender des Deutschen  Familiengerichtstages e. V., Köln

hat das primäre Motiv, "Schaden von Deutschland abzuwenden". Aus seiner Sicht ist  die Befugnis der Eltern, ihr Kind aus religiösen Gründen beschneiden zu lassen, nicht durch das Kindeswohl begrenzt.

Das Kind als lebende Thuja-Hecke: wir lassen dran herumschneiden auch ohne Kindeswohl ...

Es fehlen:

- ein evangelischer Religionsfunktionär oder Fachmann (z.B. Prof. Wilhelm Gräb)

- ein katholischer Religionsfunktionär oder Fachmann (z.B. Eugen Drewermann)

- ein agnostischer/atheistischer Interessenvertreter

damit alle größeren Glaubensrichtungen in Deutschland vertreten sind.

Die Berufung der o.g. Personen zeigt, dass es um religiöses Sonderrecht geht, also müssen auch alle Religionen und Nichtreligionen gehört werden.

Weiters fehlt:

- ein Sünnetci (als Ergänzung zur Mohelim Yael Deusel)

Wenn religiöse "Experten" schon Einfluss auf eine Gesetzgebung haben sollen, von der sie auch finanziell profizieren werden, dann bitte konsequent vollständig

Ebenfalls fehlen:

- ein jüdischer Beschneidungsgegner oder Aufgeklärter wie z.B. Prof. Michael Wolffsohn

- ein moslemischer Beschneidungsgegner oder Aufgeklärter (Beispiel)

- ein Philosoph (z.B. Prof. Dr. Ludger Lütkehaus)

- ein Medizinethiker wie z.B. Prof. Dr. Florian Steger oder Claudia Wiesemann

Weiterhin fehlen:

- ein religiös neutraler Kinderchirurg mit wissenschaftlicher Expertise wie Prof. Maximilian Stehr statt einer Ärtzin am Provinzkrankenhaus

- ein Psychologe (Beispiel)

- u.a. die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin

- mindestens ein Kind (warum gibt es Kinderparlamente eigentlich nur wenn es darum geht, wo ein Spielplatz gebaut werden soll?)

.........

Fazit: mit dieser Liste entlarvt sich der Gesetzentwurf der Regierung endgültig als religiöses Sonderrecht, das nichts mit Sorgerecht, Kindeswohl oder der Einhaltung der ratifizierten UN-Konventionen zu tun hat.

Müsli-Bürger an der Macht (SZ)

Am späten Samstagabend hätte es noch spannend werden können auf dem Parteitag der Grünen in Hannover. Eine Debatte zur Beschneidung stand auf der Tagesordnung. In mehreren Anträgen forderten Delegierte: Eine Beschneidung von Jungen allein aus religiösen Gründen, ohne medizinische Indikation, müsse abgelehnt werden.
Was wäre los gewesen, hätten diese Anträge eine Mehrheit bekommen?

Grüne debattieren kontrovers über Beschneidung von Jungen (Welt)

Auf eine Abstimmung wurde allerdings nach einer Intervention der NRW-Landesvorsitzenden Sylvia Löhrmann per mehrheitlichem Beschluss der Delegierten verzichtet. "Wir wollen, dass sich Jungen frei entscheiden können für oder gegen eine Beschneidung", dies dürfe nicht Sache der Eltern sein, argumentierte die Grünen-Politikerin und Vorsitzende der Organisation Terres des Femmes, Irmingard Schewe-Gerigk.

Vor Debatte über Beschneidungen: Bündnis erneuert Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz

Den neuerlichen Vorstoß zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz hat am Freitag ein 2004 gegründetes Aktionsbündnis aus Deutschem Kinderhilfswerk,  Deutschem Kinderschutzbund sowie UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind gestartet. Das Bündnis legte einen Formulierungsvorschlag vor, nach dem ein neuer Artikel 2a im Grundgesetz eingefügt werden soll.

Nicht als Individualrechtsträger, sondern vielmehr als Objekte der Eltern würden Kinder bisher betrachtet.... Das Aktionsbündnis Kinderrechte will mit dem neuen Artikel 2a *) klarstellen, dass Kinder als Grundrechtsträger anerkannt und mit besonderen Rechten ausgestattet sind. Grundlage der vorgeschlagenen Formulierung seien die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, heißt es in der Begründung.

Die Antisemitismuskeule wird von der jüdischen Gemeinde weiterhin geschwungen, auch gegenüber Kinderärzten - diesmal Darmstadt; hier die Replik eines Kinderarztes:

Mehr sensible Nerven als in der Fingerspitze

-----------

  • *) Art. 2a GG:
  • (1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
  • (2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
  • (3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
  • (4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Prof. Hakenberg hat als erster Sachverständiger seinen Input für die Anhörung im Rechtsausschuss am 26.11.2012 abgegeben. Verfügbar ist sie - und die, die folgen werden - hier:

Rechtsausschuss - Stellungnahmen der Sachverständigen

Update:

  • Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, hat seine Stellungnahme eingereicht, abgestimmt mit der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), der Dachorganisation aller pädiatrischen Verbände in Deutschland (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin DGKJ, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ, Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin DGSPJ) 
  • Stellungnahme Prof. Dr. Hans Michael Heinig ist da
  • Stellungnahme Prof. Dr. med. Hans Kristof Graf ist da
  • Stellungnahme Prof. Dr. Walter ist da
  • Stellungnahme Dr. Yael Deusel ist da

Aus der Stellungnahme von Dr. Hartmann:

Gerade über die Konsequenzen der kompletten Entfernung der Vorhaut kann ein noch nicht sexuell aktives Kind nicht korrekt aufgeklärt und um seine Einwilligung gebeten werden. Auch Eltern können hier ihre Einwilligung nicht stellvertretend für das Kind geben, da der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist und die Eltern überhaupt nicht beurteilen können, welche Ansprüche an die Intaktheit seiner Körperoberfläche und seine sexuelle Erfüllung der Junge später hat oder nicht. Eigene Erfahrungen können hier kein Maßstab sein.

Beeindruckend auch folgende Liste:

Bei einer internetbasierten Befragung haben etwa 10% der Kinder- und Jugendarztpraxen in Deutschland anhand ihrer Aufzeichnungen seit dem 01.01.2010 folgende Komplikationen als Folge der Beschneidung gemeldet

Wie viele Neugeborene sind seit 01.01.2010 mit
Komplikationen einer Zirkumzision in Ihrer
Praxis vorgestellt worden? ____________________ 298

Wie viele Säuglinge sind seit 01.01.2010 mit
Komplikationen einer Zirkumzision in Ihrer
Praxis vorgestellt worden? ____________________ 351

Wie viele Kinder jenseits des Säuglingsalters sind
seit dem 01.01.2010 mit Komplikationen einer
Zirkumzision in Ihrer Praxis vorgestellt worden? ___ 1209

Wie häufig haben Sie in all diesen Altersgruppen
lokale Infektionen (mit Erfordernis einer lokalen
Therapie) gesehen? _________________________ 1204

Wie häufig haben Sie in all diesen Altersgruppen
systemische Infektionen (mit Erfordernis einer
systemischen Antibiose) gesehen? _______________ 628

Wie viele Fälle mit Wunddehiszenz (Trennung der
Vorhautblätter mit schlechtem kosmetischen
Ergebnis) haben Sie gesehen? __________________ 737

In wie vielen Fällen war eine Re-Zirkumzision
erforderlich? ________________________________ 249

Wie viele lokale Blutungen haben Sie erlebt? _______ 470

Wie viele dieser Kinder wurden durch einen nichtärztlichen
Beschneider zirkumzidiert? ______________________ 82

Wie viele dieser Kinder wurden durch einen Arzt
zirkumzidiert? _______________________________ 695

Rechnet man das hoch auf alle Arztpraxen, kommt man auf folgende Zahlen:

Komplikationen insgesamt _____________________ ca. 6.500 pro Jahr

Lokale Infektionen (Salbe genügt) _______________ ca. 4.000 pro Jahr

Systemische Infektionen (Antibiotika notwendig) ____ ca. 2.000 pro Jahr

Erneute Zirkumzision erforderlich ________________ ca. 900 pro Jahr

Berücksichtigt man, dass in den "beschneidungsaffinen" Kulturkreisen in Deutschland etwa 35.000 Jungen pro Jahr geboren - und auch zirkumzidiert - werden, sind das verheerende Zahlen, die demonstrieren, wie schwierig dieser Eingriff ist und wie häufig Nebenwirkungen sind.

Eine Nachoperationsquote von fast 3% ist jedenfalls für einen nicht medizinisch indizierten Eingriff weit jenseits dessen, was tolerierbar ist und vom Sorgerecht abgedeckt werden kann.

Das Gutachten von Prof Heining liegt jetzt auch vor.

 

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Beschneidung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Heinig.pdf 

 

Bemerkenswert ist der Absatz.

------

 

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Regelung in § 1631d II BGB-E: Die

Bestimmungen sind allgemein gehalten, aber erkennbar auf Bedürfnisse der jüdischen

Gemeinden in Deutschland zugeschnitten. Gegenwärtig bestehen in der jüdischen Community

Sorgen, dass die Fristsetzung zu Restriktionen führt, die in der Praxis noch Schwierigkeiten

bereiten werden. Denn einem Mohel soll nur in den ersten sechs Monaten nach der Geburt

die Beschneidung erlaubt sein; nach den sechs Monaten ist eine Beschneidung nach

jüdischem Ritus durch einen Mohel, der nicht zugleich Arzt ist, grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Frist von sechs Monaten ist der Rechtslage in Israel nachgebildet, wo zahlreiche Mohalim

zugleich approbierte Mediziner sind 

 

 

 

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Gast schrieb:
Die Frist von sechs Monaten ist der Rechtslage in Israel nachgebildet, wo zahlreiche Mohalim

zugleich approbierte Mediziner sind

Das ist unverfroren gelogen bzw. verfälschend, denn in Israel sind von 400 Mohelim nur 20 Ärzte, also 5%.

Wenn das "zahlreiche" sind, dann gibt es auch zahlreiche Risiken und Nebenwirkungen der Zirkumzision an Kindern.

Auch der Rest des Schlechtachtens ist von unterirdischer Qualität und wird einfachsten wissenschaftlichen Standards nicht gerecht.

Immerhin sagt er offen, dass - auch mit Hilfe seiner Stellungnahme - religöses Sonderrecht auf Genitalverstümmelung geschaffen werden soll.

Schade , dass Gutachter nicht vereidigt werden im Bundestag die Wahrheit zu sagen und bei Lügen bestraft werden können.

Aber einige Politiker sind ja auch mehrfach entlarft worden, gelogen zu haben.

 

 

 

 

 

 

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Der 4te Gutachter  Prof Graf vom jüdischen Krankenhaus Berlin hat sein Gutachten abgegeben.

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Beschneidung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Graf.pdf 

Die Zahlen belegen zwar, dass es grundsätzlich auch dort Komplikationen gab aber hiermit werden wohl die Beführworter sich bestätigt fühlen, dass es harmlos ist, wenn es "fachgerecht" ausgeführt wird.

.

Im Zeitraum 2003 bis 2012 wurden insgesamt 1531 Zirkumzisionen dort durchgeführt. In den letzten 30 Jahren waren es ungefähr 5000 Zirkumzisionen. Von den 1531 Zirkumzisionen von 2003 - 2012 waren 50 % Wunschbeschneidungen, davon ungefähr etwas mehr als die Hälfte Beschneidungen bei neugeborenen jüdischen Jungen innerhalb der ersten zwei Lebenswochen (N=385).

Insgesamt wurde bei den 1531 Zirkumzisionen nur eine schwere Komplikation mit Nachblutung bei einem 4-jährigen Jungen beobachtet, der sich die Nähte und den Verband am Tag nach der Operation abriss. 

Bei den neugeborenen Beschnittenen im Jüdischen Krankenhaus wurden insgesamt im postoperativen Fenster von 0 – 30 Tagen 11 Nachblutungen beobachtet. Ein Teil musste

operativ mit Naht versehen werden. Statistisch gesehen entspricht dies einem Nachblutungsrisiko von 0,78 %. Schwerwiegende Verletzungen der Eichel oder des Penis

wurden nicht beobachtet. Es gab auch keine weiteren großen Komplikationen oder postoperative Mortalität. 

 

 

 

 

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Interessant, welche sexuellen Erfahrungen ein Arzt einen 10- bis 12-jährigen Kind zutraut:

Grundsätzlich gehört jederzeit zu dem Aufklärungsgespräch eine Empfehlung bei Kindern, die nicht älter als fünf bis sechs Jahre sind, die Eltern zu überzeugen, die Beschneidung im Zeitraum zwischen dem zehnten bis möglichst zwölften Lebensjahr durchzuführen. Dies hat zum einem mit der Einwilligungsfähigkeit und vor allem mit dem Verständnis, als auch mit der Kooperationsfähigkeit der Jungen zu tun.

Wie soll ein 12-jähriger verstehen, wozu seine Vorhaut da ist, wenn er sie noch nie im Leben bestimmungsgemäß genutzt hat?

Einwilligungsfähig, was das Entfernen einer erogenen Zone von der Größe der Handfläche bestrifft? Eine "Perversion des Denkens" gibt es wohl auch in der Medizin ...

Jeder von diesen "Gutachtern" ist persönlich haftbar zu machen, für jede Beschneidung die unter diesem Gesetz durchgeführt wird. Wenn demnächst wieder ein Junge fast seinen Penis verliert steht Herr Heinig persönlich in der Verantwortung, leider nur moralisch. Wie Herr Heinig eine derart gravierende Operation der subjektiven Überzeugung der Eltern überlassen kann, dass mit der Beschneidung medizinische Vorteile verbunden sind, wenn die objektive medizinische Sicht etwas ganz anderes besagt. 

 

Dass soetwas in unserem Staat und vor dem Hintergrund unserers Grundgesetzes lt. Herr Heinig völlig in Ordnung sein soll, macht mich fassungslos.

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Unter Missachtung des aktuellen Standes der medizinischen Forschung hält Herr Prof. Hans Kristof Graf (ein Kardiologe!) in seiner Stellungnahme an der Auffassung fest, dass sich das Oberflächenanästhetikum EMLA "zur Analgesie und Schmerzlinderung bei Neugeborenen bis zum vierzehnten Lebenstag bewährt" hat. Er versäumt nur leider zu erklären, warum EMLA für Neugeborene bis zum vierzehnten Lebenstag angemessen ist (und nicht etwa der wirksamere Peniswurzelblock), Beschneidungen bei allen anderen Kindern aber nur unter Vollnarkose durchgeführt werden. Dieses Versäumnis dürfte wohl damit zu tun haben, dass der einzige Grund für diese Unterscheidung in der Tora zu finden ist, aus der Herr Prof. Hans Kristof Graf aber offensichtlich nicht zitieren möchte.

Die Behauptung, dass keine klinischen Daten bzw. Evidenz dazu vorliegen, dass EMLA keine ausreichende Schmerzlinderung bewirkt, ist schlicht und einfach falsch, weil es erwiesenermaßen effektivere Methoden der Schmerzlinderung gibt als EMLA (vgl. Brady-Fryer, Wiebe & Lander 2004). Die Aussage ist entweder ein Zeugnis seiner fachlichen Inkompetenz oder aber einer boshaften wissenschaftlichen Unredlichkeit.

Und für den Fall, dass doch einer mit Forschungsergebnissen kommt, stellt der Kardiologe Prof. Hans Kristof Graf mal eben im Vorbeigehen die Methodik der Schmerzforschung an Säuglingen in Frage, der er "aufgrund der langjährigen Erfahrung in unserem Hause weiche Parameter bei Operationen" entgegensetzt. Das heißt nichts anderes als "Geht schon. Haben wir doch immer so gemacht."

Erstaunlich ist auch ein offensichtlicher Widerspruch in dem Gutachten. Einerseits wird gesagt, dass das Krankenhaus wegen des Narkoserisikos von Beschneidungen zwischen dem vierzehnten Lebenstag und der Vollendung des ersten/zweiten Lebensjahres abrät. Andererseits heißt es: "Bei gesunden Kindern ist der optimale Zeitpunkt des Eingriffs nach Erfahrung unseres Krankenhauses innerhalb der ersten drei Lebenswochen zu sehen, weil hier optimale Wundheilungsbedingungen gegeben sind". Offensichtlich hat der Herr Prof. Hans Kristof Graf Schwierigkeiten damit, Tage in Wochen umzurechnen. Kann ja dem besten Chefarzt mal passieren.

Ich frage mich jetzt folgendes:

a) Wie kann jemand, der dem Rechtsausschuss des Bundestages ein derart schäbiges Gesinnungsgutachten vorliegt, Professor für Medizin und Chefarzt eines Krankenhauses sein? (Nun gut, eigentlich eine rhetorische Frage...)

b) Wieso lädt der Rechtsausschuss des Bundestages einen Kardiologen als Sachverständigen zum Thema Beschneidung ein?

c) Was ist dieses "Jüdische Krankenhaus" eigentlich für ein dubioser Laden, in dem Ärzte nach Gutdünken (und Maßgabe der Tora) die Standards für Anästhesie absenken? Was sagen Krankenhausaufsicht und Ärztekammer zu diesem Vorgehen?

d) Warum erspart uns der Rechtsausschuss des Bundestages nicht diese lächerliche Farce? Genauso gut hätte man Dieter Graumann als medizinischen Experten zum Thema Zirkumzision einladen können. Seine Aussagen hätten kaum weniger "kompetent" sein können als die von Herrn Prof. Hans Kristof Graf.

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Bislang sind anscheinend erst 4 Gutachten abgegeben worden. Da frage ich mich, wie die Abgeordneten es schaffen sollen , sich ausgiebig mit allen Gutachten zu beschäftigen und die gegebenfalls zu überprüfen.

Oder ist es wie beim ESM etc. der ohne genügend Zeit durchgeleitet wurde.

Oder brauchen Gutachten nie überprüft werden.

Herr Hartmann hatte ja viel Literaturhinweise gegeben, wie es bei wissenschaftlichen Arbeiten eigentlich üblich ist, die anderen überhaupt nicht.

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Ach !!

 

Wolfgang Nešković glaubt nicht, dass sich auf Rechtsicherheit herstellen lässt mit dem neuen Gesetzentwurf. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der für die Linke im Bundestag sitzt, hält das Papier der Regierung für verfassungswidrig und unterstützt deshalb den Alternativentwurf. "Ein Kind wird nach unserer Verfassung als Träger eigener Rechte begriffen", sagte Nešković Süddeutsche.de. "Die elterliche Sorge kann nicht so weit gehen, dass es bei einem einsichts- und einwilligungsunfähigen Kind ohne medizinische Gründe zu einem massiven, schmerzhaften Eingriff kommt, der weitgehende und irreversible Folgen hat." 

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwuerfe-zur-beschneidung-auch-religioese-gruppen-muessen-sich-verfassungsrechtlichen-werten-beugen-1.1529170 

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Wer wissen will, auf welchem medizinischen "Niveau" Rabbinerin Dr. Deusel argumentiert, kann sich hier schon einmal einen Eindruck verschaffen:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/128360

"Sicherlich rechtfertigt eine religiöse Begründung nicht das Außerachtlassen von Menschenrechten"

Sag bloß ...

Außer acht gelassen werden sie bei der Zwangsbeschneidung trotzem. Reflexion über diesen Widerspruch bei Frau Deusel?

Null.

Ich möchte auch beschneidungsbefürwortender "Sachverständiger" werden, ich bin qualifiziert: ich kann mich überzeugend dumm stellen, so dass es der Komikernationskanzlerin gefällen wird.

Memet Kilic (Sprecher der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ für Migrations- und Integrationspolitik) in der FAZ:

Freiheit ist wichtiger als Tradition

Trotz Verständnis für die Sensibilität hinsichtlich des jüdischen Lebens überrascht mich, dass die Sorge um die Religionsfreiheit und das elterliche Fürsorgerecht die Debatte derart dominieren. Das Kindeswohl als universell geltendes Menschenrecht sowie das Verhältnis des säkularen Staates zu den Religionsgemeinschaften finden dagegen nicht ausreichend Berücksichtigung.

Sollte es den Religionsgemeinschaften in einem modernen und säkularen Staat nicht zumutbar sein, ihre Traditionen zu überdenken und gegebenenfalls unserer verfassungsmäßigen Ordnung anzupassen? Bestimmen nicht die Grundfreiheiten und Grundrechte die Regeln für das Zusammenleben in unserer heterogenen Gesellschaft anstatt Traditionen und Bräuche?

Offenbar steht die Bundesregierung unter dem Druck des Vorwurfs, dass ausgerechnet Deutschland - als einziges Land - die jüdische Tradition in Frage stellt. Dieser Vorwurf erfolgt zu Unrecht. Tatsächlich existieren in vielen europäischen und anderen relevanten Staaten intensive Diskussionen über die Zulässigkeit von Beschneidungen.

...

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 wurde erstmalig der Vorrang des Kindeswohls in einer Menschenrechtskonvention verankert. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, überlieferte Bräuche abzuschaffen, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind. Darauf aufbauend, verankerte die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Ich befürchte, dass wir diese Errungenschaften leichtfertig aufs Spiel setzen, wenn wir das Recht auf körperliche Unversehrtheit zugunsten des elterlichen Fürsorgerechts, gekoppelt mit der Religionsfreiheit, zurückstellen.

Wenn wir die Beschneidung mit dem Fürsorgerecht rechtfertigen, mit welcher Begründung sollen dann in Zukunft Eltern davon abgehalten werden, ihren Kindern den Schwimmunterricht zu verbieten? In allen diesen Fällen sind die Eltern davon überzeugt, zum Wohle ihres Kindes zu handeln.

...

In einem säkularen Rechtsstaat dürfen nicht die Religionen die universell gültigen Menschenrechte bestimmen. Religionsfreiheit ist kein Obergrundrecht, sondern ein Teil der Glaubensfreiheit. Der Artikel 2 unseres Grundgesetzes gewährt jedem Individuum ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie persönliche Entfaltung. Dies darf nicht zur Disposition gestellt werden.

 

Im Kontrast dazu zeigt Arthur Kreuzer in der ZEIT, welchen Geistes die Zwangsbeschneidungsbefürworter sind:

Was geschieht, wenn Kleinkinder ablehnend reagieren? ... In diesen Punkten muss sich der Gesetzgeber allerdings angesichts sich ändernder wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen notgedrungen zurückhalten.

Übersetzt: Haltet das Kind fest, er weiß nicht was gut für ihn ist - der Staat muss sich heraushalten

Indes droht neuer Unfriede: Dem Parlament liegt nämlich ein Gegenentwurf vor.

Übersetzt: das Berücksichtigen von Kinderrechten bedroht den Frieden. Ruhe ist erste Bürgerpflicht, damit die Königin der Komikernation wieder andere Probleme totschweigen kann.

"Soweit bekannt haben nur Antiochus IV Epiphanes, Hadrian, Stalin und Hitler die rituelle Knaben-Beschneidung gesetzlich verboten. Ist dies die Gesellschaft, in der sich heutige Beschneidungsgegner zu Hause fühlen wollen?"

Irgendwie logisch: wenn man keine Argumente hat, muss man den Gegner diffamieren.

Betroffen ist darüber hinaus das Grundrecht auf die Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Es ist sogar gesetzlichen Beschränkungen entzogen. Außerdem muss das Grundrecht der Eltern beachtet werden, das Sorgerecht auszuüben und Inhalte des Kindeswohls, zu denen auch die religiöse Ausrichtung gehört, selbst zu bestimmen. Der Staat wacht lediglich darüber, ob nötige Grenzen überschritten werden.

Traurig, wenn man zwischen Bekenntnis und Handlungen zu Lasten Dritter nicht unterscheiden kann. Das Recht auf körperliche unversehrtheit bzw. die Amputation im Genitalbereich ist für Herrn Kreuzer wohl keine "nötige Grenze".

Das Gefühl, ausgegrenzt, unwillkommen zu sein, würde in den betroffenen Minderheiten verstärkt – das Gegenteil vernünftiger Integrationspolitik.

Von wegen: das Bewusstsein, anders zu sein und zu einer Minderheitengruppe zu gehören, wird durch die Beschneidung gestärkt. Das ist das Gegenteil von Integration und erschwert das Annähern an die neue Heimat.

Das Gesetz würde zum Berufsverbot für nichtärztliche Beschneider führen.

Um Himmels Willen - macht er sich auch so viele Sorgen um die Beschneiderinnen weiblicher Genitalien? Wenn 250.000 Juden in Deutschland etwa 130 Jungen pro Jahr geboren werden und ein angesichts der Säkularisierung enorm hoch geschätzter Anteil von 100 Jungen tatsächlich beschnitten würden, beträgt das "Marktvolumen" etwa 25.000 Euro. Wie sollen davon vier Mohel in Deutschland hauptberuflich leben? Und wer sagt denn, dass die Knaben nicht beschnitten werden wollen, wenn sie einwilligungsfähig sind? Dieses "Argument" ist so seltsam, dass es die Verzweiflung der Zwangsbeschneidungsbefürworter trefflich illustriert.

 

 

Christian Walter schafft es in seiner Stellungnahme fast überzeugend, die Schwere des Eingriffs totzuschweigen.

Dass der Sexual- und Intimbereich im Rahmen der Menschenwürde besonderen Schutz genießt und dass über diesen Kernbereich des Persönlichkeitsrechts gerade nicht im Rahmen des elterlichen Gutdünkens verfügt werden darf, wird ignoriert.

Mit der Begründung Walters kann man ohne Weiteres die Genitalverstümmelung von Mädchen vom Typ I rechtfertigen.

Des Weiteren ist die Argumentation, dass ein Eingreifen des Staates erst bei Gefährdung des Kindeswohls erforderlich ist und demzufolge auch elterliche Übergriffe, die nicht im Kindeswohl liegen, erlaubt sein müssten, völlig daneben. Dann könnte man auch Ohrfeigen wieder erlauben, denn so ein Klaps hat ja noch niemandem geschadet und gefährdet ja alleine nicht das Kindeswohl ... dann kann man gleich § 1627 BGB abschaffen - bye bye, Kindeswohlorientierung!

Yael Deusel hat eine rein religiöse Begründung abgegeben. Somit sind die hingerotzten Stichpunkte von Hakenberg wohl als "medizinischer Sachverstand" zu bewerten ???

Armes Deutschland ...

Zitat von Prof Walter:

 

"Der Entwurf in der BT-Drucksache 17/11430 sollte dagegen abgelehnt werden. Er ist mit den Anforderungen des Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar".

 

Jetzt verstehe ich auch weshalb die Bundesregierung keine Gesetze haben möchte ,die die Möglichkeit geben, einzugreifen , wenn die Kindererziehung in Sekten und destruktiven Kulten psychisch schadet wie Sektenberater und Aussteiger immer wieder betonen und in unzähligen Büchern verewigt haben, denn  Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht............

 

siehe zB.

http://www.welt.de/vermischtes/article108292510/Die-schreckliche-Kindheit-bei-Scientology.html

oder

http://www.sektenausstieg.net/read/7236

 

Es ist also erwünscht Kindern Angst zu machen, mit Drohungen nicht zu den 144000 Geretteten der Bibel  zu gehören oder mit Weltuntergängen Angst zu machen oder mit einer Gottesstrafe zu drohen , wenn bestimmte Riten nicht eingehalten werden.  

Ebenso ist der  religiöse "Gruppenzwang" seine Jungen beschneiden zu lassen, erwünscht. 

Wenn dann solche Jungen , wie von Ärzten behauptet wurde, ein Trauma bekommen, interessiert sich die Regierung und kein Gericht dafür. Menschen die unter Trauma und Traumafolgeerkrankungen  leiden wie zB. die vielen Mißbrauchten , haben keine Lobby , die fordert, dass die Täter und Mitwissende, die Trauma oder Traumafolgerkrankungen ausgelöst  haben,  automatisch zur Rechenschaft gezogen werden, damit in OEG Verfahren, die Opfer wenigstens anerkannt werden. 

 

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Beschneidung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Walter.pdf

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Zitat von Frau Dr. Deusel, dass eigentlich dem Gestzentwurf der Regierung widerspricht, da danach nicht die Eltern frei wählen dürfen !

 

Über allen Debatten für oder wider eine rituelle jüdische Beschneidung ist jedoch zu bedenken, daß es sich bei der Brit Mila nicht um eine Angelegenheit handelt, über die jüdische Eltern für ihre Söhne bzw. erwachsene jüdische Männer für sich selbst nach freiem Belieben entscheiden, sondern daß sie eines der wichtigsten Gebote des

Judentums darstellt - und damit eine Verpflichtung dem Ewigen gegenüber, als Zeichen des immerwährenden Bundes mit seinem Volk.

 

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Beschneidung/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Deusel.pdf

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Gast schrieb:
es sich bei der Brit Mila nicht um eine Angelegenheit handelt, über die jüdische Eltern für ihre Söhne bzw. erwachsene jüdische Männer für sich selbst nach freiem Belieben entscheiden
Wenn es keine freie Glaubens- oder Gewissensentscheidung des Individuums ist, dann ist die logische Folgerung, dass  es ihnen aufgezwungen wird, und zwar von einem anderen Menschen.

Interessante Frage: von wem?

Die Frage nach dem wem, ist meiner Meinung  dem Gruppenzwang zuzuordnen.  Selbst wenn Eltern eine eher ablehnende Haltung haben, verlangen deren Verwandschaft zB. oder die Vorsitzenden Gläubigen eine Beschneidung.

Zitat eines Rabbies zB. : "Wenn Beschneidung verboten wird, müssen wir Juden Deutschland verlassen". 

Das ist keine freie Entscheidung der Eltern mehr !

 

 

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Prof Willutzki schreibt in seinem Gutachten für den Bundestag.
" Für eine Beschneidung „delege artis“ bedeutet es in diesem Zusammenhang nach meinem Verständnisdeshalb, dass sich derjenige, der die Beschneidung durchführen soll, vorher imGespräch mit Eltern und dem Kind, soweit es sich zu artikulieren vermag, davon zuüberzeugen hat, dass das Kind im Rahmen seines Entwicklungszustandes an demelterlichen Entscheidungsprozess beteiligt worden ist. In der Konsequenz bedeutetdas, dass eine Beschneidung nicht durchgeführt werden darf,wenn das Kind nachvollziehbar einen entgegenstehenden Willen kundtut."

http://www.bundestag.de/bundestag/au..._Willutzki.pdf

Welches Kínd wird gegen seine Elern rebellieren ? Und wie ist das überprüfbar ?

Hier denke ich an die Unterdrückung bei destuktiven Kulten der Kinder !

Welches, Kind hat schon einmal seine Eltern angezeigt wegen Mißhandlung oder Mißbrauch oder abscheulichem religiösen Druck oder Freiheitberaubung wegen Verbots ins Freie zu gehen ?
 

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Der Bundestag stimmt nach der Aussprache namentlich erst über den Gesetzentwürf der 66 Oppositionsabgeordneten, danach über einen Änderungsantrag der SPD-Abgeordneten Burkhard Lischka und anderer (17/11815) und eventuell namentlich über einen Änderungsantrag der Grünen-Abgeordneten Jerzy Montag und anderer (17/11816) ab, die sich beide auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung beziehen. Zur Abstimmung steht auch ein Änderungsantrag der SPD-Abgeordneten Dr. Carola Reimann und anderer (17/11835).

Der Lischka-Änderungsantrag zielt auf eine gesetzliche Klarstellung im neuen Paragrafen 1631d Absatz 1 des BGB ab, wonach es bei einer Beschneidung aus nicht medizinischen Gründen in jedem Fall einer ärztlichen Aufklärung über Art, Umfang und Folgen des Eingriffs bedarf. Eine solche Aufklärung sei erforderlich, damit die Eltern eine "sachgerechte und fundierte Entscheidung" über die Beschneidung ihres Sohnes treffen können.  Präzisiert werden sollten dem Änderungsantrag zufolge auch die fachliche Qualifikation nichtärztlicher Beschneider sowie Anforderungen und Modalitäten des Eingriffs wie eine angemessene Schmerzbehandlung.

Der Montag-Änderungsantrag will im Gesetz ausdrücklich festhalten, dass eine Einwilligung der Eltern in eine Beschneidung ihres nichts einsichts- und urteilsfähigen Sohnes gegen dessen "ernsthaft und unmissverständliche zum Ausdruck gebrachten Willen" nicht möglich sein soll. Eine Beschneidung durch Nichtärzte ohne Narkose soll auf den Zeitraum von zwei Wochen nach der Geburt beschränkt bleiben. Der Regierungsentwurf lässt dafür eine Zeitspanne von einem halben Jahr nach der Geburt zu. Der Änderungsantrag von Carola Reimann (SPD) und anderer zielt darauf ab, diesen Halbjahreszeitraum nicht auf 14 Tage, sondern auf zwei Monate zur verkürzen.

Danach wird namentlich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung und eventuell über einen Entschließungsantrag der Grünen-Abgeordneten Daniela Wagner und anderer abgestimmt.

Es ist erstaunlich, wie unverfroren gelogen wird:

"Die Bundesregierung erläuterte ... Die Sechs-Monats-Frist gehe auf die Beschneidungspraxis in Israel und damit auf einen sachgerechten Anknüpfungspunkt zurück." (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711814.pdf)

War nicht die Rede von absolut einzuhaltenden 8 Tagen, um das jüdische Sonderrecht zu begründen?

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Artikelserie “Nachrichten, die in deutschen Medien nicht erschienen” auf der Webseite des AK Kinderrechte

"gerade in dem Moment, in dem in anderen Staaten ernsthaft darüber nachgedacht wird, Genitalbeschneidungen an nicht einsichtsfähigen Kindern grundsätzlich zu verbieten (so wird in Norwegen nach einem Todesfall in diesem Jahr diskutiert, rituelle Beschneidungen erst ab 15 oder 16 Jahren zu erlauben, erlässt die „Komikernation Deutschland“ ein Gesetz, das solche irreversiblen Eingriffe ausdrücklich von Geburt an legitimiert und selbst die Minimalstandards des Kinderschutzes ignoriert."

Was Spiegel Online über Medikamentenstudien schreibt (Industriefinanzierte Studien liefern verzerrte Ergebnisse), gilt analog auch für religiös beauftragte "Studien" über die angeblich risikoarme Zwangsbeschneidung: die aktuelle Studienlage belegt das immense Risiko, wenn man religiös finanziere und publizierte Machwerke außen vor lässt: Studienlage zur Beschneidung von Knaben

In welch erschütterndem Ausmaß der Staat die Grundrechte von Kindern preisgibt und welche katatrophale Ignoranz der Gewetzentwurf zeigt, hat Reinhard Merkel nochmals zusammengefasst: Minima moralia (FAZ)

"Folge: Beschneidungen werden künftig aus jederlei Motiv der Eltern zulässig und (wenn man das nicht glauben mag) jedenfalls vollkommen problemlos möglich sein. Der fundamentalistische Vater, der seinen Achtjährigen beim Onanieren erwischt und ihm zur Abgewöhnung eine heftige Ohrfeige gibt, macht sich strafbar. Beschließt er stattdessen, ihn zu demselben Zweck und unter der (wahren!) Angabe „religiöse Gründe“ beschneiden lassen, ebnet ihm das neue Gesetz den Weg."

Mit Volldampf zurück ins Mittelalter, kann man da nur sagen ...

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"Dieses Ritual widerspricht meinen jüdischen Werten" (SZ) - Es wäre zutiefst beklagenswert, wenn die Beschneidung von minderjährigen Jungen in Deutschland legalisiert würde, sagt der jüdische Filmemacher Victor S. Schonfeld. Der Brite hat die Risiken des Rituals im Film "It's A Boy!" dokumentiert

"Mein Appell an den Bundestag ist einfach: Machen Sie die Chancen für einen Wandel, die Ihre Richter in Köln so mutig ergriffen haben, bitte nicht zunichte. Jüdische und muslimische Kinder verdienen es, vor einem schmerzhaften, gefährlichen und längst überfälligen Brauch geschützt zu werden.

Wenn es im 21. Jahrhundert eines deutschen Gerichts bedarf, um das Beschneidungsritual abzuschaffen, dann begrüße ich - auch und gerade als Jude - diesen Schritt."

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier verwies in der Debatte darauf, dass das Kölner Urteil für Verunsicherung in den jüdischen Gemeinden in Deutschland geführt habe. Es gehe nunmehr darum, einen Ritus aufrechtzuerhalten, «der für die Ausübung ihrer Religion unverzichtbar ist», sagte Steinmeier. Auch der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae verteidigt den Gesetzentwurf. Der Text sehe vor, dass die Beschneider für den Eingriff qualifiziert sein müssten. «Diese Bestimmung ist der eigentliche Kinderschutz», sagte er in der Debatte. 

 

http://www.n-tv.de/ticker/Debatte-ueber-Gesetz-der-religioesen-Beschneidung-article9760056.html 

 

Kann man das nachvollziehen ?

 

 

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Der Bundestag hat dem Genitalverstümmelungserlaubnisgesetz zugestimmt und Deutschland endgültig zur Komikernation gemacht, was Menschenrechte angeht.

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