Keine Terminsgebühr wegen Abgabe einer Erledigungserklärung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 22.09.2012

Mit dem interessanten Ansatz, ob die Abgabe einer Erledigungserklärung gleichbedeutend ist mit Erklärung des Einverständnisses zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, hat sich das der VGH München Beschluss vom 24. 08. 2012  - 19 C 12.1262 - befasst. Nach dem VGH München ist Erledigungserklärung darauf gerichtet, den Rechtsstreit ohne Hauptsacheentscheidung zu beenden, also das grundsätzlich eine mündliche Verhandlung erfordernde und durch Urteil zu entscheidende Verfahren in ein mit einem Beschluss abzuschließendes Verfahren überzuleiten, und steht somit einem Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht gleich.

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