Katholische Kirche: Bewegung beim Umgang mit Geschiedenen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 18.09.2012

 

In der Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen will die katholische Kirche in Deutschland ihr Arbeitsrecht weiterentwickeln. Die Deutsche Bischofskonferenz setzte ein Gremium zur Überarbeitung der kirchlichen Grundordnung ein. Das gab der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, anlässlich eines zweitägigen Dialog-Forums in Hannover bekannt. „Ich sehe Spielraum im Arbeitsrecht“ sagte Zollitsch. Konkret gehe es etwa um die Anstellung wiederverheirateter Geschiedener in Kindergärten oder Einrichtungen der Caritas. Das sei eine deutsche Angelegenheit, die nicht so eng mit dem Vatikan abgestimmt werden müsse. Zu Beginn des Dialog-Forums hatte bereits der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode laut Radio Vatikan eine „Pastoral der Nähe“ eingefordert. Der Umgang der Kirche mit gescheiterten Beziehungen müsse sich verändern. Das Thema stehe auch auf dem Programm der kommenden Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz in Fulda.

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