Erledigungsgebühr im Dreiecksverhältnis?
von , veröffentlicht am 09.09.2012Mit der interessanten Fragestellung, ob eine Erledigungsgebühr auch dann anfällt, wenn der die Erledigung herbeiführende Verwaltungsakt nicht von dem Antragsgegner, sondern von einer dritten Behörde erlassen wird, hatte sich das VG Berlin im Beschluss vom 25.07.2012 – VG 35 KE 7.12 – zu befassen. Das VG Berlin hat die Frage verneint, meiner Meinung nach zu Recht.
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