Bedürftig durch Barunterhalt

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 09.08.2012
Rechtsgebiete: UnterhaltFamilienrecht7|6225 Aufrufe

 

Der Vater muss seinen beiden ehelichen Kindern Unterhalt zahlen.

 

Zieht man von seinem Nettoeinkommen die Unterhaltsbeträge ab, so liegt der verbleibende  Rest unter dem Nettoeinkommen seiner getrennt lebenden Ehefrau.

 

Also macht er Aufstockungsunterhalt gegen seine Frau geltend.

 

Richtig so, sagt das OLG Stuttgart.

 

Kindesunterhalt als Barunterhalt stellt in der Unterhaltsberechnung einen Abzugsposten vom Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils dar, ohne dass es darauf ankommen kann, ob dieser vom ehegattenunterhaltsberechtigten oder -verpflichteten Elternteil zu bezahlen ist.

 

Ok sagt die Mutter, dann will ich aber den von mir geleisteten Betreuungsunterhalt monetarisieren und von meinem Einkommen abziehen.

 

Geht nicht, sagt das OLG Stuttgart

 

Abzugsposten ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung  nur der Barunterhalt, der vom anderen Elternteil geleistete Betreuungsunterhalt unterliegt dagegen in keinem Fall einer Materialisierung. Unangemessene Ergebnisse können über die Prüfung der Zumutbarkeit der Erzielung von Erwerbseinkünften neben der Kindererziehung vermieden werden

 

OLG Stuttgart v. 01.08.2012 - 11 WF 161/12

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

7 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Also mit anderen Worten: Essen gibts nur von Papa, dafür Streicheleinheiten von der Mama. Nachdem ich nur eheliche Kinder habe, brauchen meine also nur die Streicheleinheiten und gar nix zu essen.

 

Ich fand hier schon immer einen Widerspruch zu der Tatsache, dass Wart- und Pflege dem Barunterhalt ebenbürtig sein soll.

 

 

5

RA Michael Langhans schrieb:

Ich fand hier schon immer einen Widerspruch zu der Tatsache, dass Wart- und Pflege dem Barunterhalt ebenbürtig sein soll.

Ich empfinde es viel inkonsequenter, wie die Wertung in diesen Bereichen gestreckt sind. Wärend der Barunterhalt reglementiert und unkontrolliert angehoben wird, gibt es kein Bedürfnis diesen Betreuungsunterhalt in irgendeiner Weise Qualitativ darzustellen.

Da werden mit Milliarden Hilfszahlungen Hilfen eingerichtet, um unqualitfizierte Elternteile zu unterstützen, anstatt die Kinder in die Hände qualifizierter Elternteile zu übergeben. Stattdessen werden wohlformulierte Ampletüten verwendet, um das tatsächliche Kindeswohl in meine Augen strikt zu umgehen.

4

3 Juristen, 10 Meinungen. Diese Art der Gesetzesauslegung führte im Sozialrecht dazu, die Kostenbeitragsverordnung von den Segnungen der geltenden Unterhaltsrechtsprechung zu trennen: http://www.lvr.de/app/resources/neuekostenheranziehung.pdf, Seite 10

 

"Grund der Überarbeitung waren u.a. die ausufernde Problematik bei der Realisierung des Kindergeldes als Mindestkostenbeitrag sowie die, gelinde ausgedrückt, uneinheitliche Anwendung des Unterhaltsrechts.

Den letzten Anstoß gab die uneinheitliche Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht."

 

Wie ist diese "uneinheitliche Rechtsprechung" mit dem Schutzauftrag des Staates für die Familie aus Art. 6, GG vereinbar?

5

Moin

 

Ich finde die Entscheidung logisch, da ja die Mutter deswegen keinen Barunterhalt leisten muss, weil sie betreut.

Zum anderen habe ich mich schon immer gefragt, wieso bislang der Kindsunterhalt immer unberücksichtigt bleibt. Da wird bei Müttern die negative Differenz zwischen altem und neuem EK zum ehelichen Nachteil erklärt, aber verkannt, dass der Vater durch EU und KU ebenfalls einen erheblichen ehelichen Nachteil zu tragen hat. Diese Differenz ist immer uninteressant...

 

mfg

5

Gast schrieb:

Diese Differenz ist immer uninteressant...

Liegt daran, da es in dieser Konstellation perse immer nur einen männlichen Täter, aber niemals eine weibliche Täterin gibt. Daher heißt es auch Schadensersatz ... es "hätte" eine Vorstandsvorsitzende der Telekom werden können und daran ist sie gehindert, weil sie ein Kind austrägt.

5

Hopper schrieb:

Bedürftig durch Barunterhalt

wird jeder, der als erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger auf den SB von 950,-€ gedrückt wird.

 

Als Hartz4 Empfänger von, beispielsweise 770,-€ Grundbedarf, hat man ja als Erwerbstätiger noch Anspruch auf einen Teil seines Gehalts von bis zu 330,-€.

Das ergibt in Summe 1.100,- die jemand zustehen, der mindestens 1.500,- Brutto verdient.

Somit sollten man sich im Mangelfal eher an die Sozialbehörden wenden, als an die Familienjustiz.

Da werden ja sogar Umgangskosten berücksichtigt, was bei der Familienjustiz praktisch unmöglich ist.

Umgang ist für Familienjustiz offenbar nicht kindeswohldienlich und entbehrlich.

Für das Sozialrecht aber nicht.

5

Und genau so einen Fall habe ich gerade.

Die Kindesmutter wohnt seit 26 Jahren bei ihrer Mutter. Hat ein Kind mit mir zusammen. Nach der Geburt haben wir uns getrennt. Jetzt kommt der Betreuungsunterhalt. 

Sie hat vor der Geburt im Schnitt 620€ verdient. Jetzt sagt das Gericht, dass ich 770€ zahlen soll. 770€ Betreuungsunterhalt + 257€ für das Kind. 

Wenn man das zusammenrechnet, habe ich 1027€ an Sie zu zahlen. Natürlich kann man jetzt sagen, dass die 257€ für das Kind ist. Aber wer ist hier der rechtliche Verwalter?

Der Rest von meinem Gehalt muss dann eine Miete von 525€ zahlen und meine restlichen Kosten. Wenn man alles zusammenrechnet, dann komme ich auf -300€ im Monat.

Und da habe ich noch nicht gegessen, etc. (347€ wird da einem HARTZ4 Empfänger gewährt) Also rechnerisch -647€ im Monat. Das Gericht sagt, dass dies nicht ihr Problem ist.

Auch nicht, dass die Kindesmutter noch bei ihrer Mutter wohnt. Zitat: Man könne ihr ja nicht vorwerfen, dass sie günstig wohnt. Im Gegenzug wollte man mir eine Ersparnis berechnen, weil angeblich meine neue Partnerin bei mir lebt.

Und wenn man dann alles zusammenrechnet, dann hat die Kindesmutter, 770€ + 257€ + 180€ (Kindergeld) = 1207€ netto am Anfang der Monats.

Und das ohne selber großartige Kosten zu haben. 

Da kann ich ja nur noch zum Amt gehen und eine Unterstützung beantragen.

Im Sozialrecht sieht die Geschichte natürlich ganz anders aus..... Traurig!!!

5

Kommentar hinzufügen