Gesetz gegen Abofallen im Internet seit gestern in Kraft

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 02.08.2012

Was meinen Sie? Was “ bringt“ dieses neue Gesetz?

Kurz zum Hintergrund: Täglich tappen Tausende in eine Abo-Falle im Internet - und erhalten auf einmal horrende Rechnungen. Das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr trat am Mittwoch in Kraft.

Wesentlicher Inhalt: Verkäufer über das Internet  und Abo-Dienste im Netz müssen ihren Kunden ab sofort mit einer Schaltfläche deutlich machen, wenn sie kostenpflichtige Dienste oder Produkte bestellen (neuer §312g BGB). Erforderlich ist ein sogenannter Button, der Nutzer einer Internetseite auf ihre Zahlungspflicht hinweist („zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnliches).

Was ist Ihr Kommentar zu der neuen Vorschrift?  

Siehe auch schon hier im Blog: http://blog.beck.de/2010/11/01/bmj-klick-bei-online-bestellung-zur-bestaetigung-der-kosten 

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7 Kommentare

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Bringt nichts gegen Abofallen, weil diejenigen, die darauf reinfallen, wissen auch jetzt schon nicht, dass sie eigentlich nicht zahlen müßten. Woher sollten sie in Zukunft wissen, dass der untergeschobene Vertrag auch keiner ist? Evtl. kann man per Hack auch noch Beweise dafür faken, dass es einen vorgeschriebenen Button wirklich gegeben hatte.

Grüße

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Ich halte das für ein vollkommen nutzloses und am Problem vorbei gehendes Gesetz. Das Geschäftsmodell der Abofallenbetreiber ist IMHO weniger der Abschluss von wirklsamen Verträgen sondern das Aufbauen einer Drohkullisse und der Kalkulation, dass ein gewisser Anteil der Gemahnten (Bedrohten) schon zahlen wird - und zwar unabhängig davon, ob das Vorhandensein eines Vertrags bewiesen werden kann.

Und an dem Geschäft wird auch kein Button und auch jede beliebige andere Hürde zum Abschluss von Berträgen nichts ändern. Da müsste man eher an der Mahnpraxis ansetzen oder an für den Mahnenden sehr teuren Möglichkeiten (mit Beweislast beim Mahner) das Nichtvorhandensein einer Forderung festzustellen.

Das Problem ist nur: Würde man das tun, wären alle ehrlichen Händler, die ihre Forderungen eintreiben wollen, auch gleich mitbestraft :(

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Leider wieder ein untauglicher Versuch des Gesetzgebers, sogenannten "Abofallen"-Betreiber das Handwerk zu legen.

Verträge über solche Seiten (z.B. Gedichteserver usw.) kamen bereits nach bisheriger Gesetzeslage (vor dem 01.08.2012) nicht wirksam zustande. Ich bezweifle, dass nun ein Button "zahlungspflichtig bestellen" den unbedarften Verbraucher davon abhält, solche Rechtsgeschäfte - ob wirksam oder nicht - zu tätigen.

Zudem sei die Anmerkung erlaubt, dass der Gesetzgeber offenbar auch den "Dummen" schützen will. Denn wer allen Ernstes seine kompletten Daten nebst Bankverbindung (!) angibt, um vermeintlich kostenlose Gedichte oder Kochrezepte zu erhalten, der kann doch später nicht damit argumentieren, er habe von nichts gewusst und seine Bankverbindungsdaten auch "nur so" eingegeben.

Meines Erachtens sind hier die Gerichte gefragt, die bereits vorhandenen Mittel und Gesetze (im strafrechtlichen Bereich das Strafmaß) voll auszuschöpfen.

Wenn man dann noch sieht, wie lange es bei - leider auch vorhandenen - unseriösen Inkassobüros dauert, bis tatsächlich die Registrierung widerrufen wird... Dazu die reißerischen Studien der Verbraucherzentralen über unseriöses Inkasso, wobei meiner Erfahrung nach im Verhältnis zur Gesamtzahl der registrierten Inkassounternehmen nur wenige schwarze Schafe existieren, die es im Übrigen auch bei den Rechtsanwälten gibt.

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Das Gesetz ist auch - entgegen den öffentlichen Verlautbarungen - nicht dazu da, den Verbraucher unmittelbar zu schützen, weil die Abofallenbetreiber - wie oben von meinen Vorrednern schon richtig dargelegt - ihr Geschäftsmedell unverändert weiter pflegen können. Es wird nur schwerer werden, in Zukunft wieder Amstrichter zu finden, die auf das Argument eines rechtwirksamen Vertrages hereinfallen und deren Urteil dannvom Abofallenbetreiber genüsslich in jeder Mahnung zitiert wird.

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Die bisherigen Gesetze bieten eigentlich genug Schutz gegen Abofallen. Eigentlich...

 

Das neue Gesetz ist ein "Deppengesetz". Es soll diejenigen schützen, die AGBs nicht lesen (oder zumindest nicht auf Schlagworte wie "Euro", "€", "Kosten" usw. absuchen) und sich auch später außer Stande sehen, sich gegen die Inkassobüros etc. zu wehren.

 

Dass dies nicht gelingen wird, steht jetzt schon fest. Irgendein Hintertürchen werden die Abofallenbetreiber schon finden. Und selbst wenn Sie diesen Button nicht einführen: was hilft es? Solange es die Opfer nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, wird auch kein Richter entscheiden, dass dieser Button fehlte.

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Der schwerer wiegende Teil für den "Otoo-Normalbürger" sind die möglichen Folgen aus einem potentiellen Rechtsstreit: Der finanziellen Seite, um die unberechtigten Forderungen abzuwehren. Neben den Abmahnungen bei z. Bsp. sog. "Filesharing" ist das hier ein genauso problematischer Punkt. Welcher "normale" Bürger kennt da seine Rechte und könnte sich wirksam vor Gericht (selbst) verteidigen? -- Wohl die wenigsten.
Hier läßt der Gesetzgeber m. E. sträflich seine Schutzaufgabe dem Schwächeren gegenüber links liegen ... Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern ich halte das für eine ausgemachte Frechheit.

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Wie berechtigt die vor einem Jahr vorgetragenen Bedenken sind, sieht man an den "Cybertainern" aus dem Großraum Nürnberg. Die Gruppe hatte sich Anfang 2011 öffentlich geoutet - und macht munter weiter. Nur die scheinbar angebotene Leistung ist nun eine andere.  Statt keiner geldwerten Software gibt es nun keine Eil-/Sofort-Kredite, aber selbstverständlich weiterhin nur gegen unverschämte Gebührenforderungen.

Die Argumentation mit "... Welcher normale Bürger ..." geht aber genauso am Kern vorbei, wie die Gesetzesänderung. Die Aufmachung der Betrugsseiten sowie der über das Internet versteuten Werbung zielt nicht auf den "normale" Durchschnittsbürger. Angesprochen werden ganz gezielt Menschen, die mangels Sprachkenntnis, wegen allgemein begrenzter Lebenserfahrung bzw. geistiger Fähigkeiten oder unter dem Eindruck einer momentanen Stress-Situation nicht ausreichend vorsichtig handeln.

Wer die Details anhand von Handelsregistern, Denic, DNS und Impressa verfolgen will, wird bei http://www.abzocknews.de/2013/08/22/akte-2013-vom-20-08-2013-uber-kredit... fündig.

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