Auch die Altersversorgung wird für die Prozesskosten herangezogen
von , veröffentlicht am 27.07.2012Strengere Maßstäbe als früher legte nunmehr das OLG Düsseldorf im Urteil vom 12.6.2012 - 3 WF 96/124 - bei der Frage an, ob auch eine Lebensversicherung im Rahmen der Prozesskostenhilfe für die Prozessführung einzusetzen ist. So sei freies Vermögen, wozu auch Lebensversicherungen gehören, grundsätzlich zur Finanzierung der Prozesskosten einzusetzen. Dies gelte auch dann, wenn eine selbstständig tätige Partei, die keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann, die Lebensversicherungen für ihre Altersvorsorge abgeschlossen hat
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