OLG München: Testamentshinterlegung bei Gericht durch Bevollmächtigten zulässig

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 23.07.2012
Rechtsgebiete: VollmachtTestamentshinterlegungErbrecht1|6813 Aufrufe

Auch ein Vorsorgebevollmächtigter kann für den Vollmachtgeber dessen Testament bei dem Nachlassgericht hinterlegen. Das entschied am 25.6.2012 das OLG München (31 Wx 213/122). Das Amtsgericht hatte dies verweigert und argumentiert, ein Testierender könne nur höchstpersönlich sein Testament gerichtlich hinterlegen. Eine Vertretung ist aber lt. OLG München zulässig. Nur die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung kann ein Testierender lediglich höchstpersönlich verlangen.

Es ist jedem zu raten, sein Testament bei dem Amtsgericht in die amtliche Verwahrung zu geben. Das löst nur eine geringe Gerichtsgebühr aus. Dadurch ist sichergestellt, dass sofort und automatisch nach dem Erbfall  das Testament eröffnet wird. In der Praxis ist leider festzustellen, dass Testamente durchaus nach dem Erbfall einfach verschwinden, wenn diese zu Hause verwahrt werden. Das Bankschließfach ist auch nicht die richtige Verwahrstelle für eine letztwillige Verfügung, da nach dem Erbfall keiner darauf Zugriff hat.

 

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Die letztwilligen Verfügung war in amtlichen Verwahrung.  Nach dem Ableben von Erblasser,wurde eine  inwirksamte letzte Verfügung von Nachlassgericht berücksichtig. Beide Schriftstücke fehlen in den Akten.

Eine Auskunft von amtlich verwahrene Verfügung über Geburtsstandesamt an Privatpersonen ist nicht möglich. Kann der Rechtsanwalt es beantragen, oder darf es nur zuständige Notar machen? Danke.

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