Ich muss Euch verkünden

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 12.07.2012
Rechtsgebiete: Familienrecht4|6067 Aufrufe

Das Sitzungsprotokoll in einer Unterhaltssache (= Familienstreitsache)schließt mit der Ankündigung, dass eine Entscheidung am Schluss der Sitzung ergehen solle.

Ein Verkündungsvermerk folgt dann nicht. Der streitentscheidende Beschluss wird den Beteiligten im Bürowege zugestellt.

So geht das nicht, sagt der BGH.

In Ehe- und Familienstreitsachen muss der urteilsersetzende Beschluss verkündet werden.

Handelt es sich um eine urteilsersetzende Endentscheidung, erfolgt die Verkündung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 311 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO durch Vorlesung der Entscheidungsformel oder durch Bezugnahme auf die Entscheidungsformel. Der Nachweis für die erfolgte Verkündung kann gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 165 Satz 1, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO nur durch das Protokoll geführt werden.

Zu der Frage, ob der Beschluss „Im Namen des Volkes“ ergehen muss (§ 311 Abs. 1 ZPO), äußert sich der BGH (leider) nicht.

BGH v. 13.06.2012 - XII ZB 592/11 so auch schon Beschluss vom 19.10.2011 - XII ZB 250/11

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Der Verkündungstermin wurde verschoben , wie erhält  man Kenntnis von der Verschiebung ??

Vom RA oder vom Gericht oder nur auf Nachfrage.

 

Eine Bekannte wartete auf den Verkündungstermin , nach 2 Wochen hat Sie beim RA

angerufen , der sagte Termin wurde verschoben . Hätte Sie nicht angerufen würde Sie immer noch warten.

 

Wird das vom Gericht begründet ? Bekommen die Parteien vom Gericht eine Mitteilung ??

Oder ??

 

Grüsse aus dem Bayern

Adolf

0

Der Verkündungstermin wurde verschoben , wie erhält  man Kenntnis von der Verschiebung ??

Vom RA oder vom Gericht oder nur auf Nachfrage.

 

Eine Bekannte wartete auf den Verkündungstermin , nach 2 Wochen hat Sie beim RA

angerufen , der sagte Termin wurde verschoben . Hätte Sie nicht angerufen würde Sie immer noch warten.

 

Wird das vom Gericht begründet ? Bekommen die Parteien vom Gericht eine Mitteilung ??

Oder ??

 

Grüsse aus dem Bayern

Adolf

0

Kommentar hinzufügen