Anhörung zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht (GEKR)

von Mathias Bruchmann, veröffentlicht am 08.05.2012

Ist ein einheitliches Kaufrecht für Europa sinnvoll oder nicht? Um Klarheit in die oft kontrovers geführte Diskussion zu bringen, laden das Hessische Justizministerium und der Verlag C.H.Beck ein zu einer Anhörung der Justizministerkonferenz zu diesem Thema. Auch Sie als Leser des beck-blogs können vor Ort dabei sein!

 

Es diskutieren mit: EU-Kommissarin Viviane Reding, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn sowie zahlreiche weitere Politik- und Verbandsvertreter und Rechtswissenschaftler.

 

Donnerstag, 24. Mai 2012, 9.00 bis 16.00 Uhr

 

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, Campus Westend, Festsaal im Casinogebäude, Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt am Main.

 

Anmeldung bis zum 15. Mai unter JumikoHE@hmdj.hessen.de

 

Das gesamte Programm finden Sie hier zum Download.

 

Auch Ihre Meinung zählt. Diskutieren Sie schon jetzt mit in der beck-community

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2 Kommentare

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Vielen Dank, Herr Koll. Bruchmann, für diesen wertvollen Hinweis. Ich hatte mich daraufhin angemeldet und habe gestern in Frankfurt am Main an der Veranstaltung teilgenommen.

 

Die Anhörung und die Diskussionen waren sehr informativ. Mein Ressort ist außer dem Arbeitsrecht das Allgemeine Zivilrecht. Wegen des letzteren ging ich hin.

 

Ich habe gelernt

 

- dass das GEKR vielleicht 2013 kommt, vielleicht auch nicht, und dass fraglich ist, ob es mit dem bisher diskutierten Inhalt kommt,

- dass streitig ist, ob, wie die EU-Kommission sagt, das GEKR überhaupt auf Art. 114 des Vertrages beruht, der Bundestag jedenfalls hat Subsidiaritätsrüge erhoben,

- dass unsere BGB-Kenntnisse nicht obsolet werden und niemand völlig "umlernen" muss, weil (3 x großes Aufatmen)

a) das GEKR grundsätzl. nur für grenzüberschreitende Geschäfte gilt,

b) das GEKR grundsätzl. nur - wie's neudeutsch heißt - "b2c" gilt,

c) und das Ganze ohnehin nur optional ist, sich die Parteien also auf seine Geltung einigen müssen oder können,

 

- dass die Verbraucherschützer das GEKR mit spitzen Fingern anfassen, weil ihnen flankierende prozessuale Maßnahmen fehlen (so recht verstanden habe ich dieses Argument aber nicht)

 

- dass auch die Wirtschaft (wenn auch nicht die beratende Anwaltschaft) große Skepsis hegt, weil doch enorme Verbraucherrechte enthalten sind (10 jährige Verjährung, verschuldensunabhängiger Schadensersatz, Rücktritt ohne Nachbesserungsaufforderung).

 

Mein persönlicher Eindruck: In puncto Belehrungspflichten und Verbraucherschutz wurden die Daumenschrauben beim Verkäufer angezogen, aber ein wirklicher Fremdkörper im deutschen Recht scheint mir das GEKR nicht zu werden. Freilich muss im 300. Geburtsjahr Friedrichs II. die Bemerkung erlaubt sein, dass für das GEKR dasselbe gilt, was damals schon der Alte Fritz zum preußischen ALR sagte, als er den Umfang der Entwürfe sah: Das Gesetzbuch sei aber "sehr dicke".

 

Das Kaufrecht ist ja das Kernstück des besonderen Schuldrechts. Das spiegelte sich in der überwältigenden Fülle der Koriphäen aus Politik und Rechtswissenschaft wider, die sich gestern die Ehre gaben. - Das waren gute Stunden in der Universität Frankfurt mit anregenden Fachgesprächen, auch in den Pausen bei guter Bewirtung. Min einem Wort: ein rundum gelungener akademischer Tag. Dank auch dem Verlag C. H. Beck, der jedem Teilnehmer eine deutschsprachige und englischsprachige Textausgabe des GEKR überließ.  

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