Eheliche Wessi- und nichteheliche Ossikinder

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 26.04.2012
Rechtsgebiete: Familienrecht5|5961 Aufrufe

 

Zwischen Ost und West verzeichnen die Statistiker hinsichtlich der 2010 geborenen Kinder erhebliche Unterschiede im Status ihrer Eltern.

Während 2010 in den neuen Bundesländern mit 61 Prozent die meisten Neugeborenen nicht verheiratete Eltern gehabt hätten, sei im Westen die Ehe der Eltern nach wie vor der Regelfall. Dort seien 2010 nur 27 Prozent aller Kinder außerehelich geboren worden, nur ein Prozent mehr als 2009.

Die meisten nichtelichen Kinder sind danach in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, jeweils 64 Prozent, geboren worden. Die niedrigsten Quote habe es mit 22 Prozent in Baden-Württemberg gegeben.

Quelle

 

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5 Kommentare

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Hübsche Zahlen, die leider ohne Aussagekraft über das Familienleben bleiben.

Immerhin sind auch ca. 150.000 Kinder pro Jahr (ca. 400 Kinder pro Tag) von Scheidungen der Eltern betroffen. Anschließend hat auch hier ein Elternteil die Kinder zu betreuen und der andere mindestens deren Barbedarf zu decken. Die Spiele mögen beginnen...

MfG

Ralph Steinfeldt

Gibt es bei der Scheidungsrate auch ein Süd-Nord, bzw. West-Ost-Gefälle analog zu den Kindern aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften?

Im Osten ist das weibliche Selbstverständnis trotz Kindern zügig wieder arbeiten zu gehen weiter verbreitet, als im Westen. Deshalb sehen viele junge Frauen keine Notwendigkeit, auch zu heiraten. (Zumindest erlebe ich das in meinem Umfeld regelmäßig).

Die verlinkte Pressemeldung ist ärgerlich. Man kann es nur als verlogen bezeichnen, plötzlich die Reform der elterlichen Sorge mit der hohen Zahl nichtehelicher Kinder in Verbindung zu bringen, wie es die SPD darin tut: Anlass für eine derartige Neuregelung ist laut SPD-Fraktion die "Zunahme von außerhalb der Ehe geborenen Kindern"

 

Wir haben in Ostdeutschland schon seit zwölf Jahren so hohe Zahlen, wie jeder online beim Statistischen Bundesamt nachlesen kann, im Westen ware es da auch schon über 20%.

 

Die Politiker haben sich das ganze vergangene Jahrzehnt einen Kehricht um diese Zahlen gekümmert und für alle (!) Parteien war das radikale Mütterprimat zur Alleinsorge bei nichtehelicher Kinder in §1626a Abs. 2 BGB vollkommen selbstverständlich und wurde eisenhart verteidigt. Auch die höchsten Richter stiessen allesamt in dasselbe Horn. Da hiess es z.B. noch im denkwürdigen Urteil 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 vom 29.01.2003:

 

"Verfassungsrichter" schrieb:
Das Kindeswohl verlangt, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder beiden Elternteilen gemeinsam zuzuordnen.   Zwischen Mutter und Kind entwickelt sich schon während der Schwangerschaft neben der biologischen Verbundenheit eine Beziehung, die sich nach der Geburt fortsetzt. Auch wenn dem Vater für die Entwicklung des Kindes eine erhebliche Bedeutung zukommt, muss er doch nach der Geburt des Kindes – sofern er dies will – eine Beziehung zum Kind erst aufbauen, die zwischen Mutter und Kind von vornherein schon besteht.

 

Anlass für die Reformen jetzt war allein Zwang und Druck von aussen, nämlich dem allseits bekannten EGMR-Urteil. Politik und Recht in Deutschland haben es nicht geschafft, die Reform aus eigener Kraft anzustossen. Sie sind dabei und bei anderen eisern verteidigten Privilegierungen im Familienrecht unverändert in einer gesellschaftlichen Vergangenheit stehengeblieben, die schon lange untergegangen ist. 

 

Bei anderen Reformen bei "Nichtehelichen" war man dagegen hurtig-eifrig und sah durchaus Handlungsbedarf, so zum Beispiel bei der permanenten Ausweitung der Unterhaltspflichten in §1615l BGB zwischen unverheirateten Erwachsenen, zuletzt vor wenigen Jahren, als die Dreijahresschranke nochmal abgesenkt und damit Pflichten erneut verlängert wurden.

Lieber Herr Burschel,

vielen Dank. So eine Statistik ist spannend. Mich wundert, wie vergleichsweise konstant niedriger die Scheidungsrate in den neuen Bundesländern ist, im Vergleich zu der in den alten Bundesländern, zumindest wenn man die anschauliche Kurve betrachtet. Vielleicht weil die gesellschaftliche Notwendigkeit zu heiraten weniger ausgeprägt ist und der Hang zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft darum ausgeprägter? Auch dass  in Mischehen die Scheidungsrate um einiges höher ist, wenn der Mann Ausländer ist, als wenn die Frau Ausländerin ist, finde ich interessant.

Bin trotzdem froh, dass ich keine Statistiken auswerten muss ;-)

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