Was ist der gute Ruf des Anwaltes wert?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 21.04.2012

Mit der Frage, wie der Streitwert einer Unterlassungsklage zu bemessen ist, mit der ein Rechtsanwalt den Vorwurf abwehren will, er betrüge seit Jahren alle bundesdeutschen Gerichte, hat sich das OLG Frankfurt im Beschluss vom 21.12. 2011 - 19 W 67/11 - beschäftigt. Das Landgericht hatte einen Streitwert von nur 5000 € angenommen,  der klagende Rechtsanwalt selbst in seiner Klage den Streitwert vorläufig mit 100.000 € beziffert, dem OLG Frankfurt schien ein Streitwert von 10.000 € angemessen, die zur Begründung des Unterlassungsanspruchs geltend gemachte Persönlichkeitsverletzung durch die Beklagte sei allein durch schriftsätzliche Äußerungen im Rechtsstreit begangen worden und somit lediglich einem eingeschränkten Personenkreis zur Kenntnis gelangt, dieser Umstand wirke sich mäßigend auf den Streitwert aus.

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1 Kommentar

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Na ja, ein Streitwert von 10.000 scheint mir doch etwas sehr hoch zu sein. Gerade angesichts der Tatsache, dass die Äußerungen nur in den Schriftsätzen eines Zivilprozesses gemacht wurden, liegt die Annahme eines solchen Streitwertes meiner Meinung nach nicht nahe.

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