Anspruch auf gesetzliche Vergütung trotz unwirksamer Erfolgshonorarvereinbarung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 14.04.2012

Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.02. 2012 - 24 U 170/11 - gehört zu den wenigen Entscheidungen, die sich mit dem Thema Erfolgshonorar beschäftigen. Im konkreten Fall hatte der Einwand der Beklagten im Honorarsprozess, man habe mit den klagenden Anwälten die Vereinbarung getroffen, dass Gebühren nur dann gezahlt werden sollten, wenn der geltend gemachte Schaden realisiert wird, wenig Erfolg. Zutreffend hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine derartige Abrede unwirksam wäre, dass dies aber nicht zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages führt und dem Anwalt grundsätzlich der Anspruch auf die gesetzliche Vergütung verbleibt.

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