OLG Hamm: Tagessätze bei Einkommen nahe am Existenzminimum

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.04.2012
Rechtsgebiete: TagessatzhöheOLG HammStrafrechtVerkehrsrecht7|15189 Aufrufe

Eigentlich eine Entscheidung aus dem BtM-Recht. Sie macht aber auf die Problematik der Zumessung der Tagessatzhöhe aufmerksam. Bei Geringverdienern kann sich das Tagessatzsystem bekanntlich besonders schwer auswirken, so dass der manchmal zu hörende Satz "Geldstrafe ist die sicherste Freiheitsstrafe"  wahr zu werden droht. Das OLG Hamm hier zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro:

 

Hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs merkt der Senat zur Höhe der verhängten Tagessätze Folgendes an:

Bei einkommensschwachen, nahe am Existenzminimum lebenden Personen wirkt sich das Nettoeinkommensprinzip gemäß § 40 Abs. 2 S. 2 StGB systembedingt stärker aus als bei Normalverdienern. Aus Gründen der Angemessenheit kann es geboten sein, diesem Umstand durch Senkung der Tagessatzhöhe Rechnung zu tragen. Übersteigt das Nettoeinkommen des Täters nicht oder nicht wesentlich das Existenzminimum, so kann als Tagessatz auch ein Betrag, der unter dem Dreißigstel des Monatseinkommens liegt, in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm NJW 1980, 1534; OLG Köln NJW 1976, 636; OLG Hamburg NStZ 2001, 655). Zudem kann es geboten sein, Zahlungserleichterungen gemäß § 42 StGB anzuordnen (vgl. OLG Hamburg, NStZ 2001, 655; OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2011 – 1 RVs 96/11, veröffentlicht bei BeckRS 2011, 18142).

 

OLG Hamm, Beschluss v. 2.2.2012 - III-3 RVs 4/12

 

Zur Erinnerung: § 40 Abs. 2 StGB lautet:

Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

 

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7 Kommentare

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Hallo Herr Krumm,

könnten Sie kurz darstellen, weshalb sich das Nettoeinkommensprinzip bei Geringverdienern besonders schwer auswirkt?

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Das liegt doch auf der Hand! Ein Geringverdiener hat praktisch keine Möglichkeit mehr als rund 20-30 €uro pro Monat von seinem Geld einzusparen. Bereits das ist eine Großtat, da das Existenzminmum vom Staat sehr kleinlich berechnet ist und keinen Spielraum läßt.

30 Tagessätze würden folglich zu einer Extrembelastung über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren führen und der Geringverdiener wird sich höchstwahrscheinlich für den Knast entscheiden. Das ist nicht Sinn einer Geldstrafe. Eine Gefängnisstrafe mit Bewährung, wäre in so einem Fall die geringere Bestrafung. 

Daher ja auch die Aussage, dass eine Geldstrafe bei Geringverdienern praktisch eine Gefängnisstrafe sei. Da die Miete inkl. Nebenkosten und natürlich der Gefängnisaufenthalt inkl. Verpflegung vom Staat übernommen werden muss, ist das der einzig sinnvolle Weg.

Der eigentliche Sinn der Tagessätze ist hier verfehlt, da sie ja zur einkommensunabhängigen, gleichwertigen Bestrafung führen sollten. Der Geringverdiener ist dabei aber immer überproportional bestraft.

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Grundsätzlich sind die Tagessätze dem Einkommen angepasst. Auch ist die Möglichkeit geboten diese in Raten zu zahlen, daher ist diese Art von Bestrafung legitim, insbesondere wenn so ein Eintrag vermieden werden kann. Natürlich hat ein "Hartz 4"Empfänger wenig Geld, aber das Gesetz ist füralle gleich.

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Wenn das Grundgesetz angewendet würde, und tatsächlich vor dem Gesetz alle gleich sind, stimmt nicht, wie aus dem Urteil auf Sozialhilfeniveau für ZDF Funktionäre ersichtlich, die zu Tagessätzen von EUR 7,00 verurteilt und Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurden. Im Namen des Volkes, von korrupten Richtern dem Normalbürger ins Gesicht gespuckt.

Doris Heinze, die frühere Fernsehspielchefin des NDR, wurde wegen Bestechlichkeit und Betrugs in Tateinheit mit Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt - die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft für sie gefordert. Heinzes Ehemann, der mitangeklagte Claus Strobel, muss wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit 3240 Euro zahlen - die Staatsanwaltschaft hatte für ihn sieben Monate auf Bewährung und 60.000 Euro Strafe gefordert. 

Auch die Münchner Filmproduzentin Heike Richter-Karst muss 300 Tagessätze zu je sieben Euro zahlen - ein Satz, "praktisch auf Sozialhilfeniveau", fügte der Richter hinzu. Die Staatsanwaltschaft hatte für Richter-Karst zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Auch die Münchner Filmproduzentin Heike Richter-Karst muss 300 Tagessätze zu je sieben Euro zahlen - ein Satz, "praktisch auf Sozialhilfeniveau", fügte der Richter hinzu. Die Staatsanwaltschaft hatte für Richter-Karst zwei Jahre auf Bewährung gefordert.  DDD  Die Münchner Filmproduzentin Heike Richter-Karst muss 300 Tagessätze zu je 7,-- Euro zahlen - ein Satz, "praktisch auf Sozialhilfeniveau", fügte der Richter hinzu. Die Staatsanwaltschaft hatte für Richter-Karst zwei Jahre auf Bewährung gefordert. 

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Genau daran erinnert das OLG Hamm: bei Hartz4 sind die Tagessätze dem Einkommen anzupassen. Weil beim Existenzminimum schon oft nicht mehr genug Lebensmittel gekauft werden können, wenn Tagessatzhöhe einfach ein  dreißigstel von Hartz IV Regelleistung ist, sollen die Tagessätze halt geringer sein. Wenn die Tagessätze einfach ein Dreißigstel wären (meist in der Praxis leider 10,00 €) dann würden Hartz IV Empfänger ungleich stärker bestraft als andere Bürger....So lieber Gast, juristische Gleichheit ist manchmal  schwer zu erreichen, aber hier ist der richtige Weg vom OLG Hamm eingeschlagen worden.

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