Schweizer Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 31.03.2012

Vor gut zwei Jahren war die Frage aktuell: Sollen/dürfen deutsche Steuerbehörden CDs mit illegal in der Schweiz ausgespähten Bankdaten ankaufen, um deutsche Steuersünder zu verfolgen? Ich habe mich wie viele Strafrechtswissenschaftler damals dagegen ausgesprochen: Ein Staat sollte sich nicht auf die "dunkle Seite" begeben, auch wenn es guten Zwecken dient, sondern diplomatische Wege wählen. Aber die deutsche Politik hat dies mehrheitlich anders gesehen: Warum nicht, wenns doch Geld bringt? Geld stinkt nicht.

Doch jetzt (Meldung der Tagesschau) zeigt sich, dass es doch nicht ganz so einfach ist. Sollten die Fahnder tatsächlich nicht nur ihnen angebotene Daten angekauft haben, sondern "Datendiebe"  aktiv dazu animiniert haben, in der Schweiz Bankdaten auszuspähen, dann könnte dies für die Beamten zumindest zu Unannehmlichkeiten im nächsten Skiurlaub in der Schweiz führen.

Immerhin: Eine Auslieferung brauchen die Steuerfahnder nicht zu befürchten (Art. 16 Abs. 2 GG).

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22 Kommentare

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Was ist falls die Steuerfahnder irgendwo im sonstigen Ausland Urlaub machen? Könnte es passieren dass sie von dort ausgeliefert werden?

Wobei mich wundert dass der Haftbefehl überhaupt öffentlich gemacht wurde. Das nimmt doch den Überraschungseffekt weg. Ich frage mich, ob womöglich die ganze story nur eine BILD-Ente ist.

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Ich glaube kaum, dass der Finanzminister auf BILD-Enten reagieren würde:

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht die Verhandlungen über ein Steuerabkommen mit der Schweiz jedoch nicht belastet. „Mit dem Abkommen hat das nichts zu tun“, sagte Schäuble am Samstag am Rande von Beratungen mit seinen europäischen Amtskollegen in Kopenhagen. „Die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz sind so unabhängig wie in Deutschland, und infolgedessen gibt es da keinen Zusammenhang.“ (Quelle: Focus))

Die Begründung aus der Schweiz:

„Es besteht der konkrete Verdacht, dass aus Deutschland klare Aufträge gegeben worden sind zum Ausspionieren von Informationen der Credit Suisse“, sagte Bundesanwalt Michael Lauber (Quelle: DRS-Schweizer Fernsehen)

 

@Tilmann

 

Die "Veröffentlichung" kann aus mehreren Gründen erfolgt und sinnvoll sein:

  1. Man hat die Haftbefehle an die deutschen Stellen weitergeleitet, um um die Auslieferung (erfolglos) zu bitten. Man musste eh damit rechnen, dass die deutschen Stellen dies veröffentlichen, daher kann man auch offen die Zähne zeigen.
  2. Die Haftbefehle sind auch als Abschreckungsmaßnahme geeignet. Sowohl gegen inländische wie ausländische als auch private wie staatliche "Datendiebe".
  3. Und zum Schluss demonstriert man nach Innen, dass auch Ausländer nicht geschont werden - auch nicht die Preußen.
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Es sollten sich doch halbwegs kurzfristig EU-weit wirksame Haftbefehle gegen ein paar Hundert wichtige Schweizer Bankmanager wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung erstellen lassen. Nur um klarzustellen, wo in diesem Fall die Kriminellen sitzen ...

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"Immerhin: Eine Auslieferung brauchen die Steuerfahnder nicht zu befürchten (Art. 16 Abs. 2 GG)."

 

Naja, aber sie werden wohl auch kaum  noch in ein Land einreisen können, das mit der Schweiz ein Rechtshilfeabekommen hat. Cool - voraussichtlich also gar keins.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble äußert sich so (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kauf-von-steuersuender-cd-schweiz-...):

<blockquote>
Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. [...] Die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden sind in der Schweiz so unabhängig wie in Deutschland, infolgedessen gibt es da keinen Zusammenhang [mit den Verhandlungen über das Steuerabkommen].
</blockquote>

Die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland kann man durchaus in Frage stellen. Es ist unverständlich, warum bislang in Deutschland keine Strafverfahren gegen die behördlichen Beteiligten an den Datendiebstählen geführt worden. Das LG Bochum hatte in einem Beschluß vom 22.04.2008 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2+Qs+10%2F08) eine Strafbarkeit der Beamten wegen Begünstigung als möglich zugrundegelegt (war aber - wie nicht anders zu erwarten - gleichwohl zur Verneinung eines durchgreifenden Verfahrensfehlers gekommen). Mir ist nicht bekannt, daß irgendeine Staatsanwaltschaft ernsthaft Strafverfahren gegen Beamte durchgeführt hätte, geschweige denn daß Anklage erhoben wäre.

Bekanntlich haben sich die Personen, von denen die Daten gekauft wurden, niemals auf deutschen Boden begeben, aus der wohlbegründeten Angst, vom Fleck weg verhaftet zu werden. Den deutschen Beamten, die mit ihnen jedoch gemeinsame Sache gemacht haben, scheint hingegen so etwas wie Immunität zuzukommen. Man darf sicher annehmen, daß in einem Strafprozeßsystem, in dem Untersuchungsrichter das Sagen haben, Staatskriminalität effizienter bekämpft wird. In Deutschland hingegen kommt so etwas fast nur bei Regimewechseln vor.

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Ich kenne Kollegen, die Jahre nach einem "Knöllchen" in der Schweiz im Hotel übernachteten. Die Polizei kontrollierte die Gästeliste, glich sie mit den "offenen Posten" ab und der Kollege durfte vor Ort seine Busse zahlen. Er hatte kein Geld dabei, aber der Portier war hilfsbereit: "Wir schreiben's aufs Zimmer". Scheint öfter vorzukommen. Und dabei ging es um etwas vergleichsweise harmloses ("zu schnell fahren") und nicht um "die Integrität des Wirtschaftsstandortes in Frage stellen" (was in der Schweiz gleich nach "Vorbereitung eines Angriffskrieges" oder "Minarett bauen") kommen dürfte ;)

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Wie der unermüdliche Leyendecker mittlerweile dargelegt hat (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerstreit-mit-der-schweiz-wie-die-schwarzgeld-cd-zu-den-deutschen-steuerfahndern-kam-1.1323828), geht es den Schweizer Kindergeburtstaglern gar nicht in erster Linie um den Kauf der CD(s):

"Dann nahmen die Schweizer Behörden die Steuerfahnder ins Visier. Sie gehen davon aus, dass der Mittelsmann Bestellungen entgegengenommen und weitergeleitet haben soll. Damit meinen sie vor allem die Power-Point-Präsentation auf angebliche Nachfrage."

Und vorher:
"Im Juli 2009 reichte er den deutschen Fahndern in Villingen eine Power-Point-Präsentation der CS über den Umgang der Bank mit der deutschen Kundschaft. Aus den Unterlagen ließ sich die bankinterne Schätzung ableiten, dass mehr als achtzig Prozent der Kunden offenbar Schwarzgeld angelegt hatten. Peter B. und der Steueramtsrat aus Düsseldorf notierten, sie gingen jetzt von einer jahrelangen "systematisierten Beihilfeinstallierung zu Steuerhinterziehungen aus". "Selbst auf einen deutschen Steuerfahnder" wirke die in den Papieren dokumentierte Strategievorgabe der Bank bei der Behandlung der Schwarzgeldfälle "ungewöhnlich unverblümt"."

Summa summarum: Eigentor der CH.

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@Puntualizzazione:
Nur ein Eigentor der Schweiz? Das James-Bond-Spiel von ein paar Steuerfahndern endete für einen Informanten tödlich. Verwendungszweck "Konspirative Zahlung" oder so ähnlich.

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@ Richard:

Was meinen Sie mit "Das James-Bond-Spiel von ein paar Steuerfahndern endete für einen Informanten tödlich"? Können Sie dies präzisieren? Und was ist mit "Verwendungszweck 'Konspirative Zahlung' oder so ähnlich" gemeint?

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Ganz zu Recht ist in diesem Blog die Frage nach der "funktionellen Immunität" der deutschen Steuerfahnder aufgeworfen worden. Zu meiner Überzeugung verstößt das Schweizer Handeln gegen die Staatenimmunität. Unabhängig davon, ob die Beamten der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung gegen eidgenössische Strafvorschriften verstießen, als sie die Daten von deutschen Steuerhinterziehern erwarben, verbietet die völkerrechtliche Staatenimmunität ihre Strafverfolgung durch die Schweiz; die erlassenen Haftbefehle sind völkerrechtswidrig. Denn die Staatenimmunität, die aus dem völkerrechtlichen Grundsatz der Gleichheit der Staaten resultiert, untersagt es jedem Staat, Beamte eines anderen Staates für ihr hoheitlich-dienstliches Handeln für ihren Staat zur Verantwortung zu ziehen. Ohne Zweifel aber haben die Beamten, gegen die Haftbefehle ergangen sind, im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit als Steuerfahnder hoheitlich für Deutschland gehandelt. Zwar gibt es einige Ausnahmen von diesem völkerrechtlichen Strafverfolgungsverbot, darunter für Kriegsverbrechen und auch für Spionage gegen andere Staaten. (Vermeintliche) Verstöße gegen ein nationales Bankgeheimnis gehören aber ebenso wenig dazu wie Taten der Wirtschaftsspionage. Der Jugoslawienstrafgerichtshof hat die funktionelle Immunität von Staatsbediensteten vor einigen Jahren noch einmal ausdrücklich betont: „State officials acting in their official capacity (…) are mere instruments of a State and their official action can only be attributed to the State. They cannot be the subject of sanctions or penalties for conduct that is not private but undertaken on behalf of a State. (…) they enjoy so-called ‘functional immunity’. This is a well established rule of customary international law (…) and is based on the sovereign equality of States (par in parem non habet imperium).“ (Urteil vom 29. Oktober 1997, Az. IT-94-1AR108bis, Prosecutor v. Blaškić, Rn. 38, 41). Aber auch die deutsche höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Staatenimmunität als Strafverfolgungshindernis bestätigt; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1997, Az. 2 BvR 1516/96, BVerfGE 96, 68 (91), BGH, Urteil vom 26. September 1978, Az. VI ZR 267/76, NJW 1979, 1101 (1102); BVerwG, Beschluss vom 30. September 1988, Az. 9 CB 47/88, NJW 1989, 678 (679).

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Deutsches Recht, Deutsches Recht, Über alles, Über alles  in der Welt... - Fehlt eigentlich nur noch das die Schweiz ihre Gesetzgebung auf deutsche Interessen ausrichten muß. Oder man beauftragt paar Spezialeinheiten in die Schweizer Banken einzubrechen, um das Geld zurückzuholen. Wenn Empörung angebracht wäre, dann doch eher von Schweizer Seite, das deren Rechte, auch im Bezug auf Gesetzgebung derart mißachtet werden. Wozu Abkommen abschließen/verhandeln, wenn es auch einfacher geht. Wenn Hehlerei, bzw. Anstiftung zum Diebstahl oder was auch immer da strafrechtlich in Betracht käme, nach deutschem Recht nicht strafbar ist, könnte man doch alternativ doch auch mit Schweizer Tresor-»Spezialisten« verhandeln, die gegen einen »Finderlohn« das Geld zurück nach Deutschland bringen. Entsprechende technische Hilfsmittel könnten sicherlich von Deutschen bereitgestellt werden.

Oder gäbe es da Unterschiede in der strafrechtlichen Beurteilung ?

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@Gast:
Wolfgang U., der österreichische Mittelsmann der NRW-Aktion flog auf, weil man es nicht vermochte, die Auszahlung der Vergütung angemessen zu verdecken und stattdessen massenhaft Spuren legte, insbesondere durch besonders "unauffällige" Angaben zu Überweisungen. In der U-Haft wurde er Ende 2010 schließlich erhängt aufgefunden.

Der Fall wirft die Frage auf, unter welchen Rahmenbedingungen ein Staat seine Beamten auf die "dunkle Seite" schickt, wie es Herr Müller nennt, wenn er es für opportun hält. Es entbehrt schon jeglichen Verantwortungsbewusstseins, Landesfinanzbeamte eine in verschiedener Hinsicht gefährdete Auslandsquelle "führen" zu lassen. Dem Vernehmen nach war auch im aktuellen Zusammenhang die Notwendigkeit, vorhersehbare ausländische Ermittlungen nachrichtendienstlich aufzuklären, um die Beteiligten - unabhängig von Presseberichten - vor verhängnisvollen Fehltritten zu schützen, nicht ausreichend bedacht.

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Es ist unvorstellbar mit welcher Frechheit insbesondere Politiker der SPD die Schweiz verunglimpfen,weil ihre Justiz Vergehen und Straftaten nach Schweizer Recht verfolgen.
Der Ankauf von illegal erworbenen Informationen durch Deutsche Steuerfahnder war ein Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien.
Selbst in Fällen von Kapitalverbrechen wie Mord gibt es Verwertungsverbote wenn Beweismittel unrechtmassig beschafft wurden,nur bei Steuerhinterziehung rechtfertigt in Deutschland der Zweck jedes Mittel.Steuergesetze sind in jedem Land unterschiedlich ,auch in Luxemburg gibt es andere Steuergesetze als in Deutschland.Ein Land kann nur dann Strafverfolgung unterstützen,wenn die entsprechenden Vergehen auch unter seiner eigenen Gesetzgebung strafbar wären.Die Schweiz hat auch nicht den Strafbestand der Republikflucht der ehemaligen DDR verfolgt.
Deutschland hat mit dem Vorgehen seiner Steuerfahndung gegen Rechtstaatliche Prinzipien verstoßen ,es ist beschämend wieweit in Deutschland inzwischen staatstotalitäres Denken mehrheitsfähig geworden ist.Freiheit ,Selbstverantwortung und ein Beschränken des Staates auf wenige hoheitliche Aufgaben haben keinen Platz mehr im Denken der Berliner Republik ,die leider mehr und mehr den Geist der ehemaligen DDR erkennen lässt.
Als im Ausland tätiger Deutscher muss man dieser Republik den Rücken kehren,es gibt wieder gute Gründe zur verschweigen Deutcher zu sein,ich schäme mich für dieses Land !

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Schaut man sich noch einmal die Debatte von vor zwei Jahren an, dann zeigt sich, dass einige (darunter auch ich) schon damals argumentiert hatten, die ankaufenden Steurfahnder könnten sich strafbar gemacht haben  - und zwar nach deutschem Recht (vgl. hier und die Diskussion im Beck-Blog ab hier)!

Die jetzige empörte politische Reaktion auf die Schweizer Haftbefehle  will möglicherweise nur davon ablenken, dass man hierzulande Untergebene zu Straftaten angestiftet hat.

Henning Ernst Müller schrieb:

Die jetzige empörte politische Reaktion auf die Schweizer Haftbefehle  will möglicherweise nur davon ablenken, dass man hierzulande Untergebene zu Straftaten angestiftet hat.

 

Ganz meine Meinung: http://blog.beck.de/2012/04/01/hannelore-kraft-nach-ihrer-festnahme-in-d...

Es ist auch kein Zufall, daß das lauteste und schrillste Geschrei aus den Reihen der SPD kommt. Natürlich handelt es sich in erster Linie um Schachzüge im Rahmen der Opposition gegen das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz (Steuergerechtigkeit als sozialdemokratische Kernkompetenz), doch dürfte es auch etwas damit zu tun haben, daß "zur Tatzeit" Peer Steinbrück Bundesfinanzminister war (der immer wieder als Kanzlerhoffnung der SPD gehandelt wird). Der Bund war zwar in diesen Dingen gar nicht zuständig, hat aber eifrig mitgemischt.

Meine Theorie ist, daß es bei den Wortmeldungen der SPD auch darum geht, ganz frühzeitig ein Diskussionsklima zu verankern, in dem die leisteste Annahme, Steinbrück könnte an Straftaten teilgenommen haben, eine unglaubliche Frechheit wäre. So wird die Diskussion kanalisiert und frühzeitig ein Cordon sanitaire um Steinbrück gelegt.

Auch die Forderung, den drei Fahndern das Bundesverdienstkreuz (oder war es der Friedensnobelpreis?) zu verleihen, ist unter diesem Blickwinkel zu sehen. Niemand, insbesondere niemand bei den zuständigen Staatsanwaltschaften, soll anläßlich der Entscheidungen der Schweizer Justiz der Idee nähertreten, daß stimmen könnte, was die Autoren des Beitrags Jus 2010, 390 (einer von ihnen übrigens Staatsanwalt) in Bezug auf das deutsche Recht schrieben: "Deutsche Beamte setzen sich nach hier vertretener Auffassung als Ankäufer der CDs wegen Teilnahme an dieser Tat oder zumindest wegen Begünstigung und Haushaltsuntreue in einem besonders schweren Fall einem Strafverfolgungsrisiko aus."

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OG schrieb:
Es ist auch kein Zufall, daß das lauteste und schrillste Geschrei aus den Reihen der SPD kommt. Natürlich handelt es sich in erster Linie um Schachzüge im Rahmen der Opposition gegen das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz (Steuergerechtigkeit als sozialdemokratische Kernkompetenz), doch dürfte es auch etwas damit zu tun haben, daß "zur Tatzeit" Peer Steinbrück Bundesfinanzminister war (der immer wieder als Kanzlerhoffnung der SPD gehandelt wird). Der Bund war zwar in diesen Dingen gar nicht zuständig, hat aber eifrig mitgemischt.

Peer Steinbrück war nur zur Zeit des Ankaufs von angebotenen Daten durch den BND im Amt, der sich auch hinsichtlich der Befugnis anders darstellt.
Den nun diskutierten Fall zur Amtszeit von Wolfgang Schäuble mit angeblichen "Bestellungen" durch Finanzbeamte hat der ehemalige Finanzminister von NRW, Helmut Linssen (CDU), zu verantworten. Im übrigen ist die Meinungsvielfalt dazu so fachtypisch hoch, dass man sich politisch wohl kaum Sorgen um eine inländische Strafverfolgung oder auch nur den Anschein ihres Erfordernisses machen muss.

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In der NZZ war heute ein längerer Artikel zu dem Thema. Der schweizer Staatsanwalt beruft such auf ein Urteil des BVerfG zu der Verwendung der Daten. In dem Urteil stünde, das BVerfG nähme an, die Daten seien "angeboten" und nicht "aktiv beschafft" wurden (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101109_2bvr210109.html) (59):

 

"Amtsgericht und Landgericht sind davon ausgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst die Daten im Wege der Amtshilfe lediglich entgegengenommen und weitergeleitet habe. Weder der Bundesnachrichtendienst noch die Strafverfolgungsbehörden hätten veranlasst, dass die Daten hergestellt, beschafft oder auf sonstige Weise erfasst worden seien. Der Informant habe sich vielmehr von sich aus an den Bundesnachrichtendienst gewandt."

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