Kein Hausanwalt für den Insolvenzverwalter

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 31.03.2012

Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter bringt es häufig mit sich, dass im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren weitere Prozesse zu führen sind. Was liegt dann näher, mit der Führung solcher Prozesse Anwälte der eigenen Kanzlei zu beauftragen. Der BGH hatte im Beschluss vom 08.03.2012 – IX ZB 474/10 – die Frage zu entscheiden, ob dann, wenn ein Insolvenzverwalter einen Anwalt aus seiner eigenen Kanzlei beauftragt, dessen Reisekosten im Falle eines Rechtsstreits von einem auswärtigen Gericht erstattungsfähig sind. Nach dem BGH müsse ein Insolvenzverwalter ohnehin in jedem Einzelfall einen Anwalt über den Inhalt des Rechtstreites instruieren, dann könne er dies auch gegenüber einem beim auswärtigen Gericht ansässigen Anwalt erledigen, die Reisekosten sind nicht erstattungsfähig.

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