Kein Anwaltsstundensatz für Auskunftserteilung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 24.03.2012

Was kann ein Anwalt als Stundensatz zum Ansatz bringen, wenn er zur Auskunftserteilung verpflichtet ist. Nach dem BGH im Beschluss 25.02.2012 - III ZR 301/11 -  auf jeden Fall nicht den Stundensatz, den er Dritten für seine berufliche Tätigkeit in Rechnung gestellt. Offen ließ der BGH dieser Stelle, ob er seinen Zeitaufwand nur mit maximal 17 € pro Stunde entsprechend § 22 JVEG ansetzen kann, weil die geforderte Auskunft und Rechnungslegung sich nicht auf seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bezog.

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