Kammergericht (Pressemeldung): Zwangseinweisung eines 11jährigen Kindes zur Therapie seiner Geschlechtsorientierung? (Update 19.04.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.03.2012

Schenkt man dem Bericht der taz von heute Glauben (leider gibt es bislang kaum weitere Berichte dazu, der strafblog schöpft aus derselben Quelle, siehe jetzt mein Update unten), dann hat das Kammergericht Berlin eine Entscheidung des Jugendamtes bestätigt, mit der ein 11jähriges Kind in die kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung der Charite eingewiesen werden soll. Es liege weder eine Suizidgefahr  noch eine Fremdgefährung durch dieses Kind vor. Es werde aber vermutet, die Mutter habe dem Kind seine von der Norm abweichende Geschlechtsorientierung (das Kind ist als Junge zur Welt gekommen, fühlt sich aber als Mädchen) "induziert" (zum Hintergrund: früherer Bericht der taz).

Unabhängig davon, ob dieser Vorwurf gegen die Mutter stimmt oder überhaupt stimmen kann (die Experten streiten über die Frage, ob eine solche Induktion möglich ist), erscheint mir eine zwangsweise Unterbringung des Kindes zur Diagnose und evtl. Therapie seiner Geschlechtsorientierung (ob diese überhaupt als eine "Erkrankung" angesehen werden kann, ist höchst fraglich)  wie eine Meldung aus grauer Vorzeit. Der Psychiater soll sich laut taz so geäußert haben:

In der Charité geht es darum, Alex sein „biologisches“ Geschlecht nahe zu bringen und „geschlechtsatypisches Verhalten“ zu „unterbinden“, erklärt Chefarzt Klaus Beier die Therapie.

Aber unabhängig von der Frage, ob hier eine schon im Kindesalter manifest werdende Transsexualität vorliegt oder nicht: Eine Freiheitsentziehung ist ein derart gravierender Eingriff für ein Kind, dass er nur als ultima ratio vorgesehen werden kann. Laut dem Bericht fehlt bislang ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten. Zu einer ambulanten Untersuchung seien Mutter und Kind bereit.

Mutter und Tochter baten darum, psychiatrisch begutachtet zu werden. Doch diese Begutachtung lehnte das Kammergericht nun ab. Ein Gutachten sei nicht erforderlich, zitiert der Anwalt der Familie aus dem Beschluss. Die Ausführungen der Pflegerin seien nachvollziehbar, die angestrebte stationäre Diagnostik liege in deren Ermessen.

Kann das wirklich wahr sein?

Ausschnitt aus den Gründen der Leitentscheidung des BVerfG (Beschluss vom 14. 6. 2007 - 1 BvR 338/07).

Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 45, 187 [223]). Die Einschränkung dieser Freiheit ist daher stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Dies schließt allerdings nicht von vornherein einen staatlichen Eingriff aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, einen psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft schließt auch die Befugnis ein, den psychisch Kranken, der infolge seines Krankheitszustandes und der damit verbundenen fehlenden Einsichtsfähigkeit die Schwere seiner Erkrankung und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen nicht zu beurteilen vermag oder trotz einer solchen Erkenntnis sich infolge der Krankheit nicht zu einer Behandlung entschließen kann, zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, wenn sich dies als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos, weil schon im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei weniger gewichtigen Fällen eine derart einschneidende Maßnahme unterbleiben muss (vgl. BVerfGE 58, 208 [224 ff.]).

Die deutlich als ultima ratio angeführten Legitimationen für eine zwangsweise Unterbringung liegen m.E. hier eindeutig nicht vor. Als milderes Mittel läge zumindest eine ambulante Diagnosestellung nahe.

Ich bin betont vorsichtig, da ich kaum glauben kann, dass diese Darstellung den Kern des Beschlusses vollständig wiedergibt (siehe jetzt unten mein update). Aber wenn aus dem Beschluss tatsächlich hervorgeht, dass das KG dem Jugendamt  in dieser Frage ein nicht überprüfbares Ermessen einräumt, dann käme dies einer folgenschweren  Rechtsverweigerung (Art. 104 Abs.2  GG: über die Zulässigkeit einer Freiheitsentziehung hat NUR der Richter zu entscheiden)  gleich: Jugendamt und  Gericht tun einem 11jährigen Kind Gewalt an, ohne die traumatischen und stigmatisierenden  Folgen zu berücksichtigen, die aus einer zwangsweisen Unterbringung resultieren können.

Update (27.03.): Die Darstellung der taz hat sich nicht bestätigt, was den rechtlichen Hintergrund der Entscheidung angeht. Es geht derzeit nicht um eine Zwangstherapie/Zwangseinweisung/Unterbringung: Der rechtliche Hintergrund des Beschlusses des KG ist eine Entscheidung über die Gesundheitsfürsorge, die dem Jugendamt übertragen war. Jugendamt und Mutter des Kindes streiten über das weitere Vorgehen. Das Jugendamt strebt eine stationäre Diagnosestellung an. Daraufhin hat die Mutter begehrt, die Gesundheitsfürsorge an sie zurück zu übertragen, was das AG ablehnte, wogegen sich die jetzt vom KG zurückgewiesene Beschwerde der Mutter richtete. Gegen den Willen der Mutter dürfte eine stationäre  Diagnose oder Therapie erst durchgeführt werden, wenn auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen ist - was das Jugendamt auch schon beantragt hat. Auch hierzu ist, falls das AG dem Jugendamt Recht gibt, noch eine KG-Entscheidung zu erwarten.

Der inhaltliche Hintergrund des Berichts trifft hingegen zu: Es geht um die Diagnose bzw. "Therapie" einer möglichen Transsexualität, was im Kindheits- und Jugendalter äußerst schwierige Fragestellungen aufwirft, wie eine solche Entwicklung sinnvoll begeleitet werden kann. Gegen den Willen des Kindes eine stationäre Diagnose/Therapie durchzuführen, erscheint mir höchst problematisch, ebenso aber andere irreversible Entscheidungen. Darüber streiten auch die medizinischen Experten.

Der Beschluss des KG, der Anlass der Pressemeldung der taz war, verhält sich nicht ausdrücklich zu der richtigen Vorgehensweise, sondern nur zur Frage, wem die Gesundheitsfürsorge zustehen soll. Allerdings lässt sich im Beschluss eine Bestätigung der Richtungswahl  des Jugendamts herauslesen. Eine Zwangstherapie (wie sie im taz-bericht anklingt)  wird aber vom KG nicht bestätigt oder genehmigt. Der Beschluss enthält keine Festlegung dahingehend, ob die Transsexualität induziert sei oder nicht, meint aber aus dem Verhalten der Mutter eine das Kindeswohl gefährdende Festlegung erkennen zu können, die die Belassung der Gesundheitsfürsorge beim Jugendamt rechtfertigt.

 

Update 29.03.:

Der Beschluss KG 19 UF 186/11 im Volltext.

Update 30.03.: Zur Frage des § 158 FamFG

Im Beschluss des KG wird die Bestellung eines Verfahrensbeistandsgem. § 158 FamFG für das betr. Kind abgelehnt. Ich halte diese verfahrensrechtliche Entscheidung für rechtlich problematisch.

Die Begründung des KG überzeugt nicht. Zunächst wird zur Begründung angeführt, die Interessen des Kindes in diesem Rechtsstreit würden hinreichend von den Eltern wahrgenommen werden. Diese Begründung widerspricht aber eklatant den weiteren Ausführungen im Beschluss: Denn wenn das KG meint, die Gesundheitsfürsorge nicht den Eltern bzw. der Mutter zurückübertragen zu können, da dann eine Kindeswohlgefährdung drohe, dann können in dem Rechtsstreit um eben diese Frage die Eltern/die Mutter eben nicht auch die Interessen des Kindes vertreten.

Ebenso verfehlt ist die Annahme des KG, die vom Jugendamt eingesetzte Ergänzungspflegerin mache einen Verfahrensbeistand für das Kind "erst recht" obsolet, da sie die Interessen des Kindes praktisch mitvertrete: Dieser Erst-Recht-Schluss ist ein klassischer Fehlschluss. Denn in dem Rechtsstreit geht es ja gerade darum, ob die (umstrittene) Einschätzung der Ergänzungspflegerin zur richtigen Ausübung der Gesundheitsfürsorge eine Rückgabe der Gesundheitsfürsorge veranlasst. Nun kann  in einem Rechtsstreit nicht eine neutrale/unabhängige  Interessenvertretung des betr. Kindes von einem  oder von beiden Kontrahenten um die Gesundheitsfürsorge mit übernommen werden. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

Im Ergebnis hat das Kind überhaupt keine unabhängige Interessenvertretung in dieser für sein Leben enorm wichtigen Frage. Der Senat hat hier  die Bedeutung des rechtlichen Gehörs des betr. Kindes (vgl. dazu BVerfG NJW 2003, 3544) offenkundig nicht ernst genommen und sich über die Interessen des Kindes, die ja die Legitimation des gerichtlichen Tätigwerdens darstellen, einfach hinweggesetzt.

Update 04.04. :

Die taz hat am 03.04. eine Berichtigung zum ursprünglichen Artikel veröffentlicht.

 

Update 19.04.:

Heute hat die taz eine weitere Berichtigung veröffentlicht, die die frühere Berichtigung (vom 04.04.) ergänzt. Ich zitiere sie im vollen Wortlaut:

   In der taz war am 6. 2. 2012 in einem Interview mit der Berliner Antidiskriminierungsbeauftragten Eren Ünsal unter der Überschrift "Kein Ergebnis vorgeben" sowie am 26. 3. 2012 unter der Überschrift "Gegen die Angst vor Abweichung" über den Fall eines transsexuellen Kindes zu lesen, ein Jugendamt wolle dieses "in der Charité mit umstrittenen Therapiemethoden quasi umerziehen lassen", dass hierbei "die Berliner Charité ein Therapieverfahren anwendet, das Fachleute als manipulative ,Umpolungstherapie' ablehnen", bzw. wird eine Aktivistin zum Behandlungsansatz der Charité mit den Worten zitiert: "Der Leiter der Sexualmedizin, Klaus Beier, ist ein orthodoxer Psychoanalytiker, der sich an Konversionstherapien orientiert, mit denen früher Homosexuelle ,geheilt' werden sollten."

In diesem Zusammenhang hieß es in der taz auch: "Nun ist das aber genau das Verfahren [Homosexuelle umzupolen; Anm. d. Red.], das Herr Beier vorschlägt." Die Berliner Charité und Klaus Beier als Leiter des dortigen Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin erklären hierzu übereinstimmend, dass sie keines dieser Verfahren bzw. keine dieser Therapien anwenden. In dem taz-Interview vom 6. 2. 2012 und in einem unter der Überschrift "Viele erleben die Pubertät als Qual" am 28. 1. 2012 veröffentlichten Interview mit der Sexualmedizinerin und Psychoanalytikerin Hertha Richter-Appelt sowie in einem Artikel der taz vom 24. 3. 2012 unter der Überschrift "Alex zieht vor Gericht" heißt es ferner, Beier schreibe in seinen Empfehlungen für eine Therapie bzw. in dem Buch "Sexualmedizin", geschlechtskonformes Verhalten würde gelobt, das "biologische" Geschlecht nahegebracht und nichtkonformes bzw. geschlechtsatypisches Verhalten nicht beachtet bzw. (beiläufig) unterbunden.

Sofern sich hierdurch der Eindruck ergibt, er habe sich zu dem konkreten Fall des transsexuellen Kindes und unmittelbar gegenüber der taz auf diese Weise geäußert, ist dieser Eindruck unzutreffend. Den von der taz beschriebenen Fall kenne er nicht, erklärt Beier.

Gleichwohl war er einer von drei Verfassern des Buchs "Sexualmedizin. Grundlagen und Praxis", das zuletzt im Jahre 2005 in 2. Auflage veröffentlicht wurde. In einem namentlich nicht gekennzeichneten Abschnitt zum therapeutischen Vorgehen bei Geschlechtsidentitätsstörung heißt es dort: "Folgende psychotherapeutische Settings haben sich als hilfreich erwiesen […]: […] geschlechtskonforme Verhaltensangebote […] und adäquate Verhaltensweisen belohnt […]. Geschlechtsatypische Verhaltensweisen werden nicht beachtet bzw. - beiläufig - unterbunden (nicht jedoch sanktioniert)." Chefarzt Klaus Beier lässt dazu mitteilen, dass er diese Passage nicht selbst verfasst habe, sondern hierdurch lediglich die Position einer kanadischen Arbeitsgruppe wiedergegeben werde.

Leitete er noch am 12. 1. 2012 per E-Mail "einige Originalarbeiten zum Thema" von anderen Verfassern an die Autorin der taz weiter, ohne mitzuteilen, dass diese Aufsätze anscheinend nicht ausnahmslos seine eigene wissenschaftliche Auffassung wiedergeben, bezieht er sich nunmehr ausdrücklich nur noch auf eine Publikation im Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2008, in der das Vorgehen der Charité adäquat beschrieben werde.

Dagegen heißt es in einem anderen dieser insgesamt drei übersandten Fachaufsätze zur Behandlung von "Geschlechtsidentitätsstörungen bei Jungen" in Übersetzung: "Die spezifischen Ziele, die wir für Jungen haben, sind die Entwicklung eines positiven Verhältnisses zum Vater (oder einer Vaterfigur), positiver Beziehungen zu anderen Jungen, geschlechtstypischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen, um sich in die Gruppe Gleichaltriger oder zumindest einen Teil von ihnen einzufügen und sich als Junge wohlzufühlen. […] Die Behandlung ist abgeschlossen, wenn der Junge regelmäßig die Gegenwart gleichgeschlechtlicher Freunde sucht und sein geschlechtsübergreifendes Verhalten weitgehend normal erscheint."

In den Artikeln der taz vom 24. 3. 2012 und vom 26. 3. 2012 war außerdem zu lesen, das transsexuelle Kind dürfe nun nach einer Entscheidung des Kammergerichts in die Psychiatrie bzw. in die Berliner Charité (zwangs)eingewiesen werden. Zutreffend ist jedoch, dass das Kammergericht die Beschwerde der Kindesmutter gegen einen erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg, mit dem sie erfolglos die Rückübertragung der Gesundheitssorge für das Kind begehrte, zurückgewiesen hatte.

Abgesehen davon, dass es für eine solche Maßnahme an einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung fehlt, erklärt die Berliner Charité hierzu ergänzend, weder dürfe noch werde sie das Kind gegen dessen erklärten Willen oder gegen den erklärten Willen seiner Mutter aufnehmen. DIE REDAKTION

 

20.04. Die KOMMENTARFUNKTION ZU DIESEM BEITRAG IST AUSGESCHALTET

 

28.05.: Andrea Beyerlein in der Berliner Zeitung berichtet über den Fall - Link.

26.06.: In der Spiegel-Printausgabe von dieser Woche (Heft Nr.26/2012, S. 134-137) schreibt Kerstin Kullmann über den Fall.

Dezember 2012: aus "gewöhnlich gut unterichteten Kreisen" erfährt man, dass der Streit beigelegt sei und im Sinne der Mutter des Kindes entschieden worden sei.

 

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542 Kommentare

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Henning Ernst Müller schrieb:

Und ob man das überhaupt tun sollte (selbst wenn es möglich wäre) ist eine weitere Frage, die m. E. auch ethische Grenzen berührt.

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

das ist m.E, ein ganz wesentlicher Punkt.

Die gesellschaftspolitische Gegenwart entscheidet über den Einsatz entstehender Technologien - wobei 'gesellschaftspolitische Gegenwart' wissenschaftliche Modelle und Aussagen mit einschließt.

Denn wenn sich eine stigmatisierende (in Deutschland: stigmatisierendere) Sichtweise von Transidentität durchsetzt, dann werden schreckliche Dinge geschehen, wenn solche Diagnosetechnologien bei Kindern zum Einsatz kommen. Der enge Zusammenhang zwischen Umgang mit und Sichtweisen von Transidentität und dem kulturell in die Natur eingeschriebenem bipolarem Geschlechterschema ist hier von großer Bedeutung.

Andernorts sieht man die Einordnung von Transidentität als psychische Störung als unethisch an, die in Deutschland Gesetz ist. Sie ist unethisch, trotzdem Gesetz und Grundlage alltäglicher unterwerfender Praktiken. Ich überlasse es jede/jedem selbst, sich auszumalen, was geschieht - je nachdem ob hier die Stigmatisierung oder die Menschenrechte den Sieg davontragen.

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Ob und wann die bildgebenden Verfahren so weit sein werden, dass man sie für (eindeutige) Diagnostik bei Kindern einsetzen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.


Vermutlich nie. Ich lese hier nur still mit, aber störe mich schon die ganze Zeit an den Begriffen "männliches" und "weibliches" Gehirn. Die gibt es so ja nicht. Anders als männliches und weibliches Geschlechtsteile, die ja Qualitative Unterschiede sind: Also Penis ja nein; Vagina ja nein, handelt es sich bei den unterschieden im Gehirn nur um quantitative Unterschiede, die sich nur im Durchschnitt unterscheiden.
Ein einzelnes Gehirn als männlich oder weiblich einzuteilen geht damit sehr wahrscheinlich nie.
Das sind natürlich trotzdem sehr interessante Befunde die viel über die Entstehung von Transsexualität aussagen.
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Dagda schrieb:

Vermutlich nie. Ich lese hier nur still mit, aber störe mich schon die ganze Zeit an den Begriffen "männliches" und "weibliches" Gehirn. Die gibt es so ja nicht.

Es ist eine Vereinfachung auf die ich schon mehrfach hingewiesen habe, Geschlecht ist Multidimensional und die einzelnen Achsen sind niemals binär

Dagda]</p> <p>Das Gilt auch für diese Bereiche:</p> <p>[quote=Dagda schrieb:
Anders als männliches und weibliches Geschlechtsteile, die ja Qualitative Unterschiede sind: Also Penis ja nein; Vagina ja nein

0-25 mm extern = Klitoris

25 bis 40mm estern = Micropenis

über 40mm = Penis

Was die Vagina betrifft, so ist es zwar wenig bekannt, aber auch "Männer" haben eine, nur ist der Eingang verschlossen und der "Schlauch" weiter innen hoch gewandert.

Hier sind die Übergänge fliessend, was beim einen der Hodensack sind bei der anderen die äusseren Schamlippen - und dazwischen ist alles möglich, und da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen ;-)

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0-25 mm extern = Klitoris

25 bis 40mm estern = Micropenis

über 40mm = Penis

Was die Vagina betrifft, so ist es zwar wenig bekannt, aber auch "Männer" haben eine, nur ist der Eingang verschlossen und der "Schlauch" weiter innen hoch gewandert.

Hier sind die Übergänge fliessend, was beim einen der Hodensack sind bei der anderen die äusseren Schamlippen - und dazwischen ist alles möglich, und da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen ;-)

Hm ja ich hab nicht wirklich darüber nachgedacht als ich das Geschrieben habe. Ich hätte wohl besser von Hoden und Eierstock schreiben sollen, aber auch das ist ja prinzipiell beides angelegt.
Mir ging es eher darum dass es zwar sicherlich einige Merkmale gibt anhand denen man ein Geschlecht bestimmen kann, aber gerade das Gehirn dafür nicht soo gut geeignet ist, da man zwar Unterschiede erkennen kann diese aber eigentlich nur für Gruppen gilt und für die Einzelperson bedeutungslos ist.

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@BadHairDays

"Es ist ja gerade das, wogegen die Intersexuellenverbände ankämpfen, dass man zwanghaft glaubt, schon Kleinstkindern, die uneindeutigeiten aufweisen, eins von zwei binären Geschlechtern zuweisen zu müssen"

 

Du redest jetzt von Intersexuellen, das ist einanderes Thema (was sich physiologisch recht gut abgrenzen lässt). Was Transsexualität betrifft: Es wird doch immer betont, dass das Gefühl für die eigene sexuelle Identität sehr früh einsetzt, typischerweise noch vor dem Schulalter. Es wird auch weiterhin unterschieden: Transsexueller Mann vs. transsexuelle Frau.

 

Wenn ich das richtig vertehe, sind Transsexuelle durchaus "klar zugeordnet", nur ist es aus verschiedenen Gründen schwierig, diese Zuordnung zweifesfrei herauszufinden (Vorprägung durch gesellschaftl. Umfeld, mangelnde Fähigkeit des Kindes, das Thema vollumfänglich zu erfassen und sich zu artikulieren).

0

Stephan schrieb:
Du redest jetzt von Intersexuellen, das ist einanderes Thema (was sich physiologisch recht gut abgrenzen lässt). Was Transsexualität betrifft: Es wird doch immer betont, dass das Gefühl für die eigene sexuelle Identität sehr früh einsetzt, typischerweise noch vor dem Schulalter. Es wird auch weiterhin unterschieden: Transsexueller Mann vs. transsexuelle Frau.

Nein, das ist kein anderes Thema. Es ist allenfalls eine frage, wie stark sich die intersexuelle Ursache Auswirkt (z.B: Alleine etwa 20% aller als Transsexuell Diagnsotizierten Frauen hat eine PAIS, als vor einiger Zeit von einem "Gen für Transsexualität gesprochen wurde, ging es eigentlich um eine MAIS). Und ich habe es zuvor schon geschrieben, es beschränkt sich meist nicht nur auf das Gehirn oder Erleben, sondern zeigt sich auch oft in anderen Bereichen wie der Knochenstruktur, deutlicher Untervirilisierung, Micropenis etc. und ich kenne mindestens eine Gutachterin, die keine, der geschlechtsangleichenden Operation zustimmenden, Gutachten schreibt, wenn sie keine solchen Merkmale findet.

Tatsächlich gibt es selten Personen, die sich nicht eher Mann oder Frau zuordnen, sondern sich ganz Bewusst als Geschlechtslos bezeichnen, aber auch wenn es um das physische Sein oder das Körperempfinden und damit das Ziel einer medizinischen Behandlung geht, ist es nicht immer eindeutig.
Gerade deshalb ist im Zusammenhang mit dem TSG ja auch von einem Operationszwang die Rede.

Oft unterteilt man hier in Transgender (keine vollständige Angleichung an ein Geschlecht) und Transsexuell, aber man kann die drei Schubladen nicht vollständig Trennen, Transgender und Transsexualität haben ihre Ursachen im Intersexuellen, sie sind eine von vielen möglichen Auswirkungen und häufig auch in Übersichten entsprechend gelistet.

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@Henning Ernst Müller

"Ob und wann die bildgebenden Verfahren so weit sein werden, dass man sie für (eindeutige) Diagnostik bei Kindern einsetzen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Und ob man das überhaupt tun sollte (selbst wenn es möglich wäre) ist eine weitere Frage, die m. E. auch ethische Grenzen berührt."

 

Wenn ich Sie richtig verstehe, sollte man vorsichtig damit sein, anhand von objektive Kriterien zu entscheiden "wie" sich jemand "fühlt", bzw. welche Identität jemand hat? Hmm... das Problem ist, dass dann eben subjektie Kriterien angewendet werden.

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@Heidrun

"Denn wenn sich eine stigmatisierende (in Deutschland: stigmatisierendere) Sichtweise von Transidentität durchsetzt, dann werden schreckliche Dinge geschehen, wenn solche Diagnosetechnologien bei Kindern zum Einsatz kommen."

 

Das halte ich für einen Fehlschluss. Die Diagnosetechnologien würden meines Erachtens eher zu einer Entstigmatisierung führen. (Erinnert mich jetzt stark an die Diskussion Datenschutz vs. Post Privacy.)

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@Stephan:

auch als Kriminologe werde ich häufig mit dem Thema der Frühdiagnostik konfrontiert, nämlich etwa hinsichtlich der Frage, ob man nicht die später als "gefährlich bzw. kriminell" auffällig werdenden Mitglieder der Gesellschaft nicht schon frühzeitig identifizieren und entspr. "behandeln" könnte/sollte. Ich gebe zu, dass das hier verhandelte Thema von anderer Art ist, aber einige der im Diskurs über Frühdiagnostik der Hirnstrukturen geäußerten Bedenken sind durchaus allgemeiner Natur.

Um es kurz zu machen: Es bedarf m. E. eines intensiven gesamtgesellschaftlichen Diskurses darüber, welche Art solcher Frühdiagnostik möglich sein soll und darf und was deren Gefahren sind - das sollte man nicht einzelnen Forschern überlassen. Wenn ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die ethische Problematik der PID (also noch frühere Diagnostik) hinweise, die dazu führen kann, alle möglichen "Probleme" oder "Störungen" schon vor der Geburt "auszusortieren", dann erahnen Sie sicherlich, weshalb ich zur Vorsicht rate. 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@Stephan

Wirklich?

Mit der Berliner Schule sind wir schon auf dem Weg von der individuellen psychischen Störung zur 'Infektionstherorie' (induzierte Transsexualität). Die entspricht vom Typ her etwas, was im 19. Jahrhundert um sich griff, nämlich eine Verschiebung vom individuellen 'Wahnsinnigen" (den man einsperrte) zu Degenerationstheorien - auf deutsch: Entartung. Derlei Vorstellungen lagen, neben anderen Faktoren, dem TSG zugrunde, wie dessen Mit-Architekt Friedemann Pfäfflin freimütig referiert - wir haben das hier besprochen.

Das Infektionsmodell ist ein vom Typ her biologisches. Es kann im Handumdrehen in eine humanbiologisch-medizinische Theorie umschlagen. Da kommen die stigmatisierenden Transidentitötstheorien her und da tendieren sie auch wieder hin: ins Biologische.

Aber das ist Spekulation. Mir ging es um die Wichtigkeit der Gegenwart.

 

3

Ich verstehe das Problem, allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass man objektive Diagnosemöglichkeiten, wenn es sie gäbe, in unserem speziellen Fall ausklammern würde. Die im Einzelfall unterschiedlichen Abwägungen spiegeln sich ja schon heute in den gestzlichen Bestimmen z.B. zur Abtreibung.

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@Heidrun

Weiter oben schreibst du ja:

"Jetzt geht es darum, wie und warum diese Kopplung induzierte Transidentität/reparative Therapie in Deutschland um sich greift"

 

Ich frage mich, woher du darauf kommst.

 

Gib mal "deutsch" in die Browsersuche ein ;-)

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Würde man sich nicht mit aller Gewalt daran klammern, das Geschlecht eines Menschen unbedingt und um jeden Preis fremdbestimmen zu müssen, dann wäre jegliche Diagnostik letztlich überflüssig. Man könnte dann ganz pragmatisch vorgehen und einfach auf den betroffenen Menschen hören und im Falle von Kindern eben zu Zeit schindenen Maßnahmen greifen, sobald irreversible Veränderungen des Körpers durch die Pubertät einsetzen. Am Ende müssen sowieso die betroffenen Menschen selbst mit ihrem Geschlecht leben, völlig unabhängig davon, ob dieses Geschlecht im Sinne der Diagnostiker nun "wahr" oder "falsch" ist.

In Anbetracht des von Heidrun so schön aufgeschlüsselten TSG-Regimes frage ich mich inzwischen auch, ob Aspekte wie Lebensqualität, Integration etc. in diesem System überhaupt eine Rolle spielen, oder ob es - vielleicht dem Umstand geschuldet, daß viele Transsexualismus-"Experten" gleichzeitig auch Forensiker sind - nicht gerde im System selbst ausschließlich um "wahr" oder "falsch", also gerade um das von Herrn Prof. Müller kritisierte Schwarz-Weiß-Denken geht.

Meiner Meinung nach rennt man auf der Suche nach der einzig und alleinig gültigen Wahrheit über das Geschlecht anderer Menschen zielstrebig an den eigentlichen Bedürfnissen dieser Menschen vorbei und zerstört dadurch nicht selten gerade das, was man eigentlich schützen zu wollen vorgab: ein glückliches und zufriedenes Leben. Und das ist dann der Punkt, an dem es endgültig absurd wird.

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Frau S. schrieb:

 ...ob Aspekte wie Lebensqualität, Integration etc. in diesem System überhaupt eine Rolle spielen...

Meiner Meinung nach rennt man auf der Suche nach der einzig und alleinig gültigen Wahrheit über das Geschlecht anderer Menschen zielstrebig an den eigentlichen Bedürfnissen dieser Menschen vorbei und zerstört dadurch nicht selten gerade das, was man eigentlich schützen zu wollen vorgab: ein glückliches und zufriedenes Leben. Und das ist dann der Punkt, an dem es endgültig absurd wird.

Liebe Frau S.,

Lebensqualität und Integration von Transmädchen und Transfrauen sind definitiv nicht das Ziel des TSG-Regimes, ich werde kurz versuchen, zu zeigen, warum nicht.

Ich verweise nochmals auf das Plädoyer von Friedemann Pfäfflin zur Abschaffung des TSG, das Dea gepostet hat. Seine Freimütigkeit muss man Pfäfflin anrechnen. Es ging damals um die Abwehr von Eheschließungen unter Homosexuellen - das heißt, keinesfalls um deren Lebensqualität und Integration, sondern um ihren Ausschluss und die Errichtung eines Sub-Regimes für Homosexuelle, um deren Einhegung: was soll ihnen möglich sein, was unmöglich, wie sollen sie unter Kontrolle gehalten werden?

Diese Kopplung Ausschlus - Einhegung (von Gehege) ist eine typische Figur, der man bei der Regierung der Anormalen in modernen westlichen Gesellschaften immer begegnen wird. Homosexuelle waren damals schließlich auch pathologisiert, dem § 175 lag eindeutig eine Ansteckungs-Idee zugrunde - eine Idee entlang der Linie Infektion - Krankheit, wie sie der Auffasung von Transidentität der Berliner Schule zugrunde liegt. Diese Infektionsidee rechtfertigt - und erfordert geradezu - die Errichtung kontrollierender Sub-Regimes für die Ausgeschlossenen als Abwehr einer biologischen Gefahr. Die Anormalen als biologische Gefahr (Degenerations- bzw. Entartungslehre) sind eine zentrale Idee des 19. Jahrhunderts, die immer noch sehr präsent ist - wie man ja sieht. Sie ist angekoppelt an das neuzeitliche Postulat des Wahnisinnigen, denn man ausschließen und einsprerren muss, die im 17. Jahrhundert aufkommt und sich seither hartnäckig hält - weil sie nützlich ist. Pathologisierungstheorien rechtfertigen grundsätzlich Ausschließung, Einhegung und Kontrolle, auch ohne Infektionsidee. Die Idee des medizinischen "Wegmachens" ist stets präsent, wie Herr Professor Müller dankenswerterweise aus seiner Praxis als Kriminologe berichtet hat. Was nicht 'weggemacht' werden kann, muss eingehegt und kontrolliert werden. Die Normalen und die Normalität müssen vor den Anormalen geschützt werden.

Eine recht prominente deutsche Fachwissenschaftlerin äußerte sich zum TSG folgendermaßen:

"„Die Medizin und (nachfolgend) Rechtsprechung und Gesetzgebung haben
sich auf den Geltungsanspruch der Transsexuellen eingelassen und sind ihrem
Verlangen nach Geschlechtswechsel bzw. Geschlechtsumwandlung (wenn auch
mit Vorbehalten, Bedenken und entsprechenden ‚Hürden‘) entgegengekom-
men. Medizin und Rechtsprechung haben durch ihr Entgegenkommen das
transsexuelle Verlangen weitgehend unter ihre Kontrolle gebracht, nicht zulet-
zt  im  Interesse  der  Aufrechterhaltung  der  traditionellen  Geschlechterord-
nung.

Becker, Sophinette: Transsexualität Geschlechtsidentitätsstörung. In: Kockott, G.; E.-M., Fahrner (Hrsg.): Sexualstörungen. Thieme Verlag 2004

Selbstverständlich geht es hier keinesfalls um Lebensqualität und Integration. Warum auch? In den 80er Jahren wären Fordeungen nach Lebensqualität für und Integration von Homosexuellen in Deutschland als absurd, gefährlich und verwerflich erschienen.

Ich erinnere kurz an Peter - er war und ist selbstverständlich nicht der "Schuldige" oder derlei, weder als Person noch als Typ, Er ist auch nicht bösartig. Vielmehr führt er exemplarisch vor, wozu das § 175-Regime da war und wozu das TSG-Regime da ist: zur Normalisierung der Normalen. Ich habe meine Skizze des Cisgenderismus an ihm festgemacht und (später irgendwann) zu zeigen versucht, wie Cisgenderismus und Trans*Pathologisierung sich gegenseitig stützen. Jetzt wird, denke ich, sichtbar, wie das TSG-Regime beide stützt und diese das TSG-Regime stützen.

Leider muss ich dann mit Begriffen wie 'Korrelat' um mich werfen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Ganze wie eine Verschwörung aussieht und die Bösartigkeit als Motiv wieder ins Spiel kommt. Das führt zu nichts.

Das Selbstverständnis deutscher Fachwissenschaftler führen Pfäfflin und Becker exemplarisch vor. Es ist ihre Aufgabe, die Normalität zu verteidigen, das wissen sie auch, und das tun sie. Sie tun ihre gesellschaftliche Arbeit.

Schutz der Normalität bedeutet freilich nicht Schutz der Lebensqualität von Cis-Menschen mit heterosexueller Orientierung, die durch transidente Menschen und Homosexuelle überhaupt nicht in Gefahr ist. Die Gefahr muss wissenschaftlich "entdeckt" und "erwiesen" werden, um die Regimes zu rechtfertigen und die Normalität zu schützen.

Da man Transidentität nicht 'wegmachen' kann (das ist der entscheidende Punkt, an dem die Berliner Schule von den anderen deutschen Fachwissenschaftlern abweicht - Reparationstherapie) wird sie eben, wie Sophinette Becker ausgeführt hat, mit "Hürden" versehen. Diese sind ein zentraler Bestandteil des TSG-Regimes. Die Unterwerfung unter eine Reihe von Fachleuten (Therapeuten, Gutachter), die die Deutungshoheit über den jeweiligen Menschen innehaben, die Qüälerei des 'Praxistexts', die Quälerei der Zwangstherapien, die Quälerei der Gutachterprozeduren, das sind diese "Hürden".  Niemand weiß derzeit, wie viele transidente Menschen sich das Leben nehmen. Macht das Regime sie krank - voilà, es stand ja von vornherein fest, dass sie eine psychische Störung hatten. Greifen sie zur Flasche oder zu Drogen - voilà. Versuchen sie, durch Prostitution den Gutachtern der Krankenkassen zu entgehen (es ist bezeichnend, dass diese Entscheidung tatsächlich getroffen wird) - voilà.

Die Appelle des Europäischen Parlaments, des CEDAW-Kommitteees der UNO, des europäischen Menschenrechtskommissars etc. haben gute Gründe. Sie gehen nämlich unter anderem davon aus, dass transidenten Menschen Lebensqualität und Integration zustehen. Sie nennen das Menschenrechte.

Es wird jetzt wahrscheinlich auch klar, warum die Abschaffung der Trans*Pathologisierung eine zentrale Forderung im Rahmen dieser Appelle ist.

 

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@BadHairDays

Danke für die Klarstellung. Im Zeit-Blog schriebst du damals:

Transgender wird auch gerne als Überbegriff für alles, was nicht für ein eindeutiges, ganzheitliches Geschlecht spricht, verwendet. In dieser Funktion schließt es sowohl Transsexualität als auch Intersexualität mit ein, wogegen sich beide Gruppen aber gerne wehren.

 

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Und einige Zeit später auch diesen Artikel geschrieben:

http://badhairdaysandmore.blogspot.com/2010/10/frust.html
"Ob Trangender, Transsexuell oder Intersexuell, das sind längst keine medizinischen oder gar psychologische Kategorien, sondern politische Identitäten."

Es ist kein Zufall, dass danach von mir dort nur noch wenige Artikel geschrieben wurden.

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BadHairDays schrieb:

"Ob Trangender, Transsexuell oder Intersexuell, das sind längst keine medizinischen oder gar psychologische Kategorien, sondern politische Identitäten."

 

D' accord.

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@Frau S.

"Würde man sich nicht mit aller Gewalt daran klammern, das Geschlecht eines Menschen unbedingt und um jeden Preis fremdbestimmen zu müssen"

Unserer Gesellschaft ist ja nicht unwesentlich geprägt durch Sexualverhalten, was auch nicht als einengend empfunden wird. Beim Flirten wird ja auch das Geschlecht fremdbestimmt, sonst brauchte man umständliche Absprachen. (Deutlich wird das z.B., wenn man als Hetero in einem Schwulentreff aufschlägt.)

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Sorry, ich hab mich schon wieder verschrieben:

Unserer Gesellschaft ist ja nicht unwesentlich geprägt durch Sexualverhalten, was auch nicht immer als einengend empfunden wird.

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@BadHairDays

Ich komme nochmal auf ein älteres Posting von dir zurück:

"Entweder, man fragt danach, wie viele der Kinder, die mit GID in Childhood and Adolescence diagnostiziert wurden eine fluktuierende Geschlechtsidentität aufwiesen, dann lassen sich immer in etwa die gleichen Zahlen finden (mit oder ohne reperative Intervention)

oder man fragt wie es bei den Kindern aussieht, die als Transsexuell erkannt und einer Behandlung mit GnrH oder einer vollumfänglichen Hormonersatztherapie behandelt wurden. Hier lautet die klare Aussage: Keine einzige "Richtungsänderung" - anhand der Daten."

 

Ich verstehe das jetzt besser :·)

 

Wahrscheinlich siehst du es so, das auf das Konzept GID völlig verzichtet werden sollte. Ich würe einwenden, dass man Standards nicht nur für die Therapie, sondern bereits für die Forschung braucht. Evtl. Lösung: Die GIS-Kriterien nach DSM und ICD sind unzureichend und müssten eine weitere Ausdifferenzierung zulassen.

 

Du sagtst: klare Aussage: Keine einzige "Richtungsänderung" - andererseits scheint die Datenlage nicht sehr umfangreich zu sein:

Dort bezieht man in meiner erinnerung umfänglich auf Zahlenwerk aus Holland, da die dort die Einzigen sind, welche die "richtigen" TS-Kinder über einen längeren Zeitraum betreut haben.

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Stephan schrieb:

Wahrscheinlich siehst du es so, das auf das Konzept GID völlig verzichtet werden sollte. Ich würe einwenden, dass man Standards nicht nur für die Therapie, sondern bereits für die Forschung braucht. Evtl. Lösung: Die GIS-Kriterien nach DSM und ICD sind unzureichend und müssten eine weitere Ausdifferenzierung zulassen.

Eine Einstufung als psychologische Störung ist überhaupt falsch.

Den neue Entwurf für DSM V mit massiv überarbeitetem Inhalt fand ich gar nicht so schlecht, denn er beschränkt sich auf das Leiden an der Diskrepanz zwischen Körperbild, Geschlechtsidentität und phänotyp, ging weder von einem eindeutigem, korrektem ursprung aus, noch von einem Problem, wenn es darin keine Diskrepanz gab - und nach medizinischer Behnadlung auch nicht mehr gibt.

Allerdings haben sie es in der Bennenung schon wieder versemmelt. Erst war nur das "Gender" unproblematisch (Gender incongruity) denn Gender ist die Geschlechtsrolle, dann haben sie allerdings auch noch eie umbenennung vorgenommen: Gender dysphoria. Was das ganze wieder von einer Unstimmigkeit auf ein "Leiden unter..." reduziert.

Stephan schrieb:
Dort bezieht man in meiner erinnerung umfänglich auf Zahlenwerk aus Holland, da die dort die Einzigen sind, welche die "richtigen" TS-Kinder über einen längeren Zeitraum betreut haben.

Hier sind die meisten Zahlen verfügbar, behandelt wurde auch an anderen Stellen. Als Kim Petras bekannt wurde, waren etwa 80 Kinder in Deutschland in vergleichbarer Behandlung, mittlerweile dürften es sicher mehr sein.

Das ist immer noch sehr wenig, wenn man einmal die Prävelanz von Transsexualität und die Tatsache, das etwa 50% schon im Kindesalter über sich Bescheid wussten, miteinander in Verbindung setzt.

In einem kannst du dir aber sicher sein, die Abbrecher, so vorhanden, würden es in die Medien schaffen, diese Hungern nach solchem Material (vgl. zum Beispiel den früher verlinkten Artikel in der FAZ)

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@BadHairDays

"Den neue Entwurf für DSM V [...] ging weder von einem eindeutigem, korrektem Ursprung aus"

Was meinst du mit eindeutigem, korrektem Ursprung?

 

Den Wegfall von Abschnitt C?

 

C. The disturbance is not concurrent with a physical inter-sex condition.

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Nein, allerdings habe ich es nicht mehr genau im Kopf, das ist jetzt mittlerweile immerhin auch schon wieder zwei Jahre her und der erste Entwurf so schnell nicht mehr aufzufinden.

Nach dem, was ich hier geschrieben habe:

http://badhairdaysandmore.blogspot.com/2010/02/dsm-v-entwurf.html
War von assigned Gender (zugewiesenem Geschlecht) die Rede, nicht von einem ursprünglichem, eindeutigem, wie es zum Beispiel impliziert ist, wenn jemand vom "biologischen" Jungen oder Mädchen spricht.

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"Eine Einstufung als psychologische Störung ist überhaupt falsch."

Das ist aber auch ein großes Fass. Ich finde diese Terminologie schon bei den sogenannten Persönlichkeitsstörungen recht kritisch. Diese Konzept ist glaube ich weniger als Modell zu vertehen, sondern eher als eine Art Notbehelf, um in das ganze Spektrum eine gewisse Systematik zu kriegen. So denke ich mir das jedenfalls.

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Gender Dysphoria (in Children)

 

A. A marked incongruence between one’s experienced/expressed gender and assigned gender, of at least 6 months duration, as manifested by at least 6* of the following indicators (including A1):

 

1. a strong desire to be of the other gender or an insistence that he or she is the other gender (or some alternative gender different from one's assigned gender) [5]

 

2. in boys, a strong preference for cross-dressing or simulating female attire; in girls, a strong preference for wearing only typical masculine clothing and a strong resistance to the wearing of typical feminine clothing [6]

 

3. a strong preference for cross-gender roles in make-believe or fantasy play [7]

 

4. a strong preference for the toys, games, or activities typical of the other gender [8]

 

5. a strong preference for playmates of the other gender [9]

 

6. in boys, a strong rejection of typically masculine toys, games, and activities and a strong avoidance of rough-and-tumble play; in girls, a strong rejection of typically feminine toys, games, and activities [10]

 

7. a strong dislike of one’s sexual anatomy [11]

 

8. a strong desire for the primary and/or secondary sex characteristics that match one’s experienced gender [12]

 

B. The condition is associated with clinically significant distress or impairment in social, occupational, or other important areas of functioning, or with a significantly increased risk of suffering, such as distress or disability.

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Um noch mal den Bogen zum Fall Alex zu schlagen: Wenn man die Kriterien eng genug fasst, dass eine diagnostizierte Transsexualität sich später zurückentwickelt. Die DSM-V-Kriterien wären dazu geeigent (Wenn man von der diskriminierenden Terminologie des aktuellen Entwurfstatis absieht. Das Problem, dass auch in diesem Entwurf noch zu sehr auf eine eindeutige Trennung in männlich/weiblich abgestellt wird, wäe zumindest für den Fall Alex unerheblich.)

 

Was mich noch interessieren würde ist, warum die diagnostische Phase oft so lange dauert (mindestens ein Jahr).

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Ich muss mehr korrektuerlesen.

 

Nochmal:

 

Um noch mal den Bogen zum Fall Alex zu schlagen: Wenn man die Kriterien eng genug fasst, kann man ausschließen, dass sich eine diagnostizierte Transsexualität sich später zurückentwickelt.

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Heisst das, dem Transsexuellengesetz liegt im Wesentlichen die Erwägung zugrunde, dass keinesfalls durch die Hintertür homosexuellen Ehen (oder irgendetwas, was danach aussieht) entstehen sollen? Und weil man die Ehe schützen will, ist es gefährlich, wenn jemand nicht eindeutig definiert ist oder sich seinem zugeordneten Geschlecht nicht zugehörig fühlt?

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Fridolin S. schrieb:

Heisst das, dem Transsexuellengesetz liegt im Wesentlichen die Erwägung zugrunde, dass keinesfalls durch die Hintertür homosexuellen Ehen (oder irgendetwas, was danach aussieht) entstehen sollen?

Das war eins der Ziele, die Gewährsperson ist einer der Architekten des TSG, Friedemann Pfäfflin.

Es tut mir leid, ich finde den link auf die Schnelle nicht, er ist aber in dieser Diskussion vorhanden und der Teilnehmerin Dea zu verdanken.

R&P Recht und Psychiatrie 2 2011

Friedemann Pfäfflin: Plädoyer zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes.

Sophinette Becker, die ja (soweit ich weiß)  erheblich zu den deutschen Behandlungsstandards (TSG-Regime) beigetragen hat, macht ja klar um was es geht. Geschützt wird ein ganzes Bündel von Dingen, darunter auch die Ehe - es gab und gibt Ehe-Vorschriften im TSG.

Ich hoffe, das hilft weiter.

 

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Eine Ergänzung zu TSG-Regime versus Lebensqualität und Integration:

Es ist natürlich nicht uninteressant, dass das TSG-Regime unter wesentlicher Mitwirkung von Psychologen entstand.

Hinsichtlich der transidenten Menschen bedeutet es eine sytematische und andauernde Attacke auf ihre Selbstachtung. Diese beginnt mit der Stigmatisierung als psychisch Gestörte. Der Aufbau und Ablauf der Prozeduren ist ein fortwährender Unterwerfungs- und Demütigungsprozess. Systematisch werden Angst und emotionaler Schmerz ausgelöst, aufrecht erhalten, verstärkt und verfestigt. Die Angst durch Deutungshoheit der Therapeuten, durch das Ausgeliefertsein gegenüber den Entscheidungen der Gutachter und Richter, durch die ständig real gegebene Gefahr, 'den Weg', der ein Spießrutenlauf ist, nicht erfolgreich absolvieren zu können, da dies gänzlich von den Entscheidungen Fremder abhängt. Verstärkend wirkt, dass transidente Menschen selbst diese Vorgänge inszenieren müssen, also aktiv an ihrer Demütigung mitwirken. Die Perspektive transidenter Menschen sieht - in etwa - so aus, dass ihnen ihre Identität und ihr eigener Körperverweigert wird und sie diese nur durch diese Prozdurren erlangen können - mit ungewissem Ausgang.

Es müssen aber auch die anderen Beteiligten an den Prozeduren dazu gebracht werden die ihnen zugedachten Rollen gut zu spielen. Eine Möglichkeit, dies verständlich zu machen, ist der situationistische Ansatz, der von dem US-Psychologen Philip Zimbardo vorgetragen wird. Zimbardo war der Leiter des bekannten Stanford Prison Experiment, das in gewisser Hinsicht als modellhafte Schablone des TSG-Regimes dienen kann.

Dieser Artikel,

http://www.prisonexp.org/pdf/evil.pdf

(Zimbardo, Philip: A Situationist Perspective on the Psychology of Evil, 2004)

ist meiner Ansicht äußerst lesenswert. Der situationistische Ansatz hat den Vorzug, eben nicht von persönlichen Dispositionen ("böse Menschen") auszugehen, sondern vielmehr aufzuschlösseln, wie Menschen dazu gebracht werden können, Handlungen zu vollziehen, die man mit Fug und Recht als böse bezeichnen kann. Zimbardo zeigt, wie die Idee des "bösen Menschen" (dispositionale Perspektive) die Sicht auf die Mechanismen zu verstellen.

"Our mission is to understand better how virtually anyone could be recruited to engage in evil deeds that deprive other human beings of their dignity, humanity and life."

Der Artikel, der natürlich nicht das deutsche TSG-Regime behandelt, bietet nichtsdestoweniger einen tiefen Einblick in die Mechanismen, die im Rahmen des Regimes auf der Seite von Medizinern, Therapeuten, Juristen, öffentlichen Bediensteten wirksam sind.

Es muss nicht darauf hingewiesen werden, warum er auch für den Fall Alex relevant ist.

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Historisch gehts auch:

"Das kanonische und bürgerliche Recht des Mittelalters ist in der Frage ganz klar. Als Hermaphroditen galten Menschen, die in unterschiedlichen Proportionen beide Geschlechter in sich vereinigten. In diesem Fall war es Aufgabe des Vaters oder des Paten [...] bei der Taufe das Geschlecht festzulegen, das Geltung haben sollte. Im Zweifelsfall riet man, das Geschlecht zu wählen, das zu überwiegen schien, weil es 'die größere Stärke' oder 'die größere Wärme' besaß. Aber später, an der Schwelle zum Erwachsenenalter, wenn die Frage der Heirat sich stellte, durfte der Hermaphrodit selbst entscheiden, ob er das zugewiesene Geschlecht behalten wollte. [...]

Seit dem 17. Jahrhundert führten die biologischen Theorien der Sexualität, die rechtliche Stellung des Individuums und die Formen staatlicher Kontrolle in den modernen Staaten nach und nach zur Ablehnung des Gedankens einer Mischung beider Geschlechter in ein und dem selben Körper und damit auch zur Einschränkung der Entscheidungsfreiheit für Personen mit ungewissem Geschlecht. Von nun an hatte jeder nur ein einziges Geschlecht. Jeder besaß ein eigentliches, tief verwurzeltes, bestimmtes und bestimmendes Geschlecht."

Foucault, Michel: Das wahre Geschlecht. In: Ders.: Ästhetik der Existenz. Frankfurt a.M.  2007, S. 58f.

Die Abhängigkeit von gesellschaftspolitischen Entwicklungen ist hier natürlich der entscheidende Punkt.

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Hier wird's gerade sehr interessant und ich muss mich vorerst verabschieden (Urlaub)

 

Vorher wollte ich aber noch ein paar kritische Bemerkungen zum Thema Hirnforschung loswerden.

Seit die ersten Gehirne seziert und auf die Waagschale gelegt wurden hat man versucht "männliche" und "weibliche" Gehirne festzulegen und erstunlicherweise, egal wie abstrus die Methodik und "Beweisführung" aus heutiger Sicht sein mag, sie kamen immer zur Bestätigung der vorherrschenden Meinungen darüber wie Männer und Frauen "sind".

Es war noch nie eine "offene" Frage, sondern immer eine Legitimation vorherrschender Ansichten durch die "Wissenschaft".

Leider nimmt sich auch die moderne Hirnforschung da nicht aus.

Da gibt es mehrere Probleme:

 

1.) Versuchsgruppen

Die sind immer sehr klein, da MRTs usw. viel Zeit und Geld kosten. Je kleiner die Gruppe, desdo größer die Wahrscheinlichkeit von "Zufallsergebnissen

 

2.) Der Schubladeneffekt: Eine Studie bei der keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen gefunden wurden verschwindet entweder in einer Schublade, oder es wird unter einem anderen Gesichtspunkt veröffentlicht. Der Satz "hierbei gab es keine signifikanten Unterschiede zwischen Männern und Frauen" ruft wenig Echo hervor. Meta-Studien (Studien, die mit statistischen Werkzeugen viele Studien vergleichen) kamen zu eben dem Ergebnis

 

3.) Was ist überhaupt ein signifikanter Unterschied? Das lässt sich z.T. so fein messen, dass die Interpretation absurd wird. So kann man mit den Parametern, die als signifikant bei Männer/Frauen gewertet werden auch solche Unterschiede beim atlantischen Lachs feststellen. Wohlgemerkt nachdem er schon tot ist (nein, ich scherze nicht)

 

4.) Was heißt das überhaupt? Die Tatsache, dass in einem "Männergehirn" bei Tätigkeit A mehr Blut nach X fließt und beim "Frauengehirn" mehr nach Y heißt absolut nichts, denn es erklärt uns nicht was da passiert und ob das, was "unterm Strich" rauskommt irgendwie anders ist.

 

5.) Der naturalistische Fehlschluss: Selbst wenn es da Unterschiede gibt wissen wir noch nicht woher sie kommen. Es sei denn, wir könnten mit großen Massenanalysen bei Neugeborenen solche Daten bekommen.

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Ganz so schlecht reden brauchen sie die Hirnforschung nicht.

Es gibt wesentliche Punkte, wie wissenschaftliche Arbeit maniluliert werden kann, von der sie einige angesprochen haben.

Es fängt schon bei der Thesenbildung an.

z.B.: Annahme; Frauen sind weniger intelligent als Männer, These: Frauen haben kleinere Gehirne.

Ist eine der frühesten "Beweise" für "den ewigen Schwachsinn des Weibes"... denn tatsächlich sind Frauengehirne im Durchschnitt kleiner als Männergehirne.

Nur hat das Volumen des Gehirns herzlich wenig Aussagekraft... im Gegentleil. Da weibliche Gehirne in etwa die selbe Neuronenanzahl aufweisen, liegen die Knoten enger beieinander und die Bearbeitung von was auch immer kann schneller erfolgen ;-)

Die Unterschiede sind in bestimmten Bereichen grösser (sowohl im Volumen als auch in der Neuronendichte), vor allem im Hypothalamus, wo die Urinstinkte hausen. Atmen, Essen, Sexualität, und im Falle von dort maskulin geprägten Gehirnen eine starke Kombination aus Sexualität, Gewalt und Terretorialverhalten. Es kann aber gut sein, dass sie von diesem letzten Punkt noch nie etwas gehört haben, ich habe ihn für mich "Hypothalamus-Connection" getauft.

Dann im Versuchsaufbau:

Gerade hier im Kontext interessant ist ein gewisser J. Michael Bailey, der seine These "Männer sind entweder Homo- oder Heterosexuell, Frauen sind alle Bisexuell" mit einem Versuchsaufbau "bewiesen" hat, der die Reaktionen aller Männer die nicht genau gleichstark auf Homo- und Heterosexuelle Reize reagiert haben, in eine der beiden Gruppen eingeteilt hat. Wenig überraschend, dass so kaum Männer als Bisexuell identfiziert wurden.

 

Natürlich in der Auswahl der Kandidaten.

Auch hier ein schönes Beispiel aus dem Kontext: Die Hausthese des CAMH in Bezug auf Transsexualität war die der unterdrückten Homosexualität oder Autogyephilie. Behandelt wurde dort nur, wer sich in das Schema hineinpressen lies.

Aus diesem Kreis nahm dan Ray Blanchard die Kandidaten für seine Studie auf, anhand der er eben beweisen wollte, dass Transsexualität eben eines jener beiden psychischen Phänomene darstellt.

Ein interessanter Punkt ist, dass selbst so die Daten nicht die Eindeuitigkeit ergaben - das macht (ihm) aber nichts, da er

Die Schlussfolgerung

formulieren und seine These unwiederlegt lassen konnte. Gerade vor kurzem habe ich eine Schwedische Studie gelesen, die Neigung zu Kriminalität und psychischen Krankheiten bei behandelten Transsexuellen untersuchte, eine (übrigens mit einem geschlechtlichen Bias versehene) Häufung fand und daraus das Fazit ableitete, dass eine (medizinische) Behandlung transsexueller Menschen nicht sinnvoll wäre. Ohne darauf einzugehen, ob dies eine verschlechterung gegenüber der Situation zuvor ist und ohne die, durch die gesellschaft erst verursachten Probleme transsexueller Menschen einzugehen.

Soviel als ergänzung zu ihren Punkten 1, 2 und 3

Quote:
4.) Was heißt das überhaupt? Die Tatsache, dass in einem "Männergehirn" bei Tätigkeit A mehr Blut nach X fließt und beim "Frauengehirn" mehr nach Y heißt absolut nichts, denn es erklärt uns nicht was da passiert und ob das, was "unterm Strich" rauskommt irgendwie anders ist.

Spätestens bei Hirnverletzungen wird es interessant. Oder eben auch um geschlechtliche Unterschiede festzustellen, ohne das denen eine Wertung inne liegt.

Zu 5.) möchte ich mal festhalten, dass dieser meist von Menschen begangen wird, denen die Idee, dass es Unterschiede gibt, überhaupt nicht gefällt.

Denn meistens kommen so Plattitüden wie: "Das Gehirn ist ja flexibel und in ständiger Veränderung"

Das stimmt eben auch nur begrenzt, namentlich auf Neuronenverknüpfungen in den grauen und weissen Regionen. Vor allem im Hypothalamus kommt es nur zwei mal zu Veränderungen (abgesehen von Tumoren oder Verletzungen): In der pränatalen Phase und den Anfängen der Pubertät.

Dann gibt es auch noch einige Bereiche, die flexibel auf das vorherrschende Hormonmilleu reagieren.

Der Grund, weshalb die Hypothalamus Connection (siehe oben) nicht dafür sorgt, dass alle Männer ständig Kriegend und vergewaltigend durch die Gegened ziehen, ist, dass diese Instinkte zu einem nicht unerheblichen Teil durch die höheren Hirnfunktionen übersteuert wird. Aber immer noch wesentlichen unterbewussten Einfluss ausübt. Dazu muss man sich nur die Organisation patriarchaler Kulturen, deren Reste in unserer oder die Inhalte vieler Medien ansehen.

Und dass die Hypothalamus Connection so unbekannt ist, ist auch gleichzeitig der Grund, warum Hirnforschung gerade im Feminismus so ablehnend betrachtet wird: Man(n) betrachtet die ganzen Ergebnisse bewusst gerne so, dass Frauen als Minderwertig dargestellt werden.

Meine Artikelserie zu einem Geschlechtsaspekt: Frau, Mann, Asperger http://badhairdaysandmore.blogspot.com/2011/02/frau-mann-asperger.html und folgende, löste einen regelrechten Tumult bei den Männerrechtlern aus. Die Hauptperson hinter den zugrundeliegenden Forschungen ist ein Mann (Baron-Cohen), der Prompt meint, ein hoher Sytemizing Quotient wäre etwas gutes. Was tatsächlich dabei herauskommt wird eher durch Peter demonstriert. Die Neigung, eindimensionale, sequentielle und extrem vereinfachte Regeln Aufzustellen mit gleichzeitiger Unfähigkeit, ein so generiertes Weltbild an neues Wissen anzupassen.

(Schon haben sie übrigens, ganz nebenbei, den neurologischen Hintergrund konservativer Haltungen)

Hirnforschung ist nicht per se Frauenfeindlich, ich finde den Gedanken sogar schlimm, dass viele Frauen offensichtlich Angst haben, Ergebnissen könnten nur zu ihren Lasten ausfallen.

Aber ich stimme ihnen zu, dass man sehr genau hinschauen muss, wie objektiv die Forschung und die Schlussfolgerungen sind.

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Giliell schrieb:

 

Es war noch nie eine "offene" Frage, sondern immer eine Legitimation vorherrschender Ansichten durch die "Wissenschaft".

Leider nimmt sich auch die moderne Hirnforschung da nicht aus.

Da gibt es mehrere Probleme:

 

1.) Versuchsgruppen

Die sind immer sehr klein, da MRTs usw. viel Zeit und Geld kosten. Je kleiner die Gruppe, desdo größer die Wahrscheinlichkeit von "Zufallsergebnissen

 

 

Mal ein Überblick auf wieviel Personen sich die These von den Psychatern stützt :

 

Zucker gibt einen Überblick Ü ber mehrere Prospektiv- und Follow-up-Studien an insgesamt 55 Knaben,   Bosinski spricht von 27 Kindern.   Auch nicht gerade viel.   http://www.uni-kiel.de/sexmed/Mitarbeiter/Prof._Dr._med._Hartmut_A.G._Bo/Weitere%20Literatur/Bosinski-96-MoKi.pdf
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Auch so eine Studie die in der Schublade verschwindet:

 

 

Geschlechtsspezifische Differenzen der Hirnaktivität in der fMRT bei Normalprobanden im Vergleich mit transsexuellen Probanden   Medizinische Fakultät der Universität Duisburg-Essen   Eine ähnliche Studie mit der selben Tendenz führt die Klinik in Aachen durch.  Hier geht es um die Unterschiede der Stimmerfassung  Mann /Frau 
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Sehr geehrter Herr Müller,

ich möchte nochmals auf §158 FamFG, den Verfahrensbeistand zurückkommen:

 

Ich habe dazu noch mehr recherchiert und Leute angeschrieben:

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre ein Verfahrensbeistand zumindest der_diejenige, um die Interessen des Kindes in das Verfahren einzubringen, d.h. eigentlich schon grundsätzlich etwas anderes als eine Ergänzungspflegerin, in unserem Falle explizit etwas anderes bzw. notwendiger den je.

Wenn ich das richtig aus meinen erhaltenen mails und Recherchen zusammenfasse:

wird ein Verfahrensbeistand vom jeweiligen Richter bestellt, d.h. von ihm "ausgewählt". Ich hab dann die Verfahrensbeistände die ich angeschriben habe gefragt wie die denn ausgwählt werden:

nun ja, die werden eben "passend" ausgwählt, die mit denen Richter_innen eben gut zusammenarbeiten können. Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es grundsätzlich nicht ein rotierendes Modell, sondern von Verfahren zu Verfahren wird halt eine_r bestellt, bei dem der Richter denkt, der_die macht das gut.

Daraus schließt doch, dass ein kluger Richter einen kompetenten Verfahrensbeistand einsetzt.

Das würde in unserem Falle aber heißen:

wenn der Verfahrensbeistand nicht total schlecht ist, bringt er den Willen den Kindes in das Verfahren deutlich ein, was bei "Alex" ein "Fortschritt" bzw. Mindestmaß an "Verfahrenkorrektheit" hätte sein müssen/können;

es hätte aber nicht bedeutet, das der_die auch wirklich differenziert das Wohl des Kindes eingebracht hätte: er hätte doch je nach Wissensstand auch z.B. nur die Tendenz der Ergänzungspflegerin einbringen können.

 

Liege ich da "verfahrenstechnisch" richtig? Oder einfacher formuliert: hab ich das so richtig verstanden?

 

Beste Grüße

Arno

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Sehr geehrter Arno,

Sie haben es im Kern ganz richtig verstanden. Es ging mir darum, einen m. E. vorliegenden Verfahrensfehler aufzuzeigen. Das ist der Blick desjenigen Juristen, der eine getroffene Entscheidung darauf durchmustert, ob Verfahrensfehler zu erkennen sind - ein retrospektiver Blick. Was ein Verfahrensbeistand (aus prospektiver Blickrichtung)  inhaltlich einbringt oder eingebracht hätte  als Interesse von Alex, ist eine andere Frage.

Man vergleiche etwa mit dem Strafverfahren: Wem die Möglichkeit genommen wird, einen Strafverteidiger für sich sprechen zu lassen, dem wird formell Unrecht getan, das kann man in der Revision rügen. Ob er, falls ein solcher Fehler nicht gemacht worden wäre, einen "guten" Strafverteidiger gehabt hätte, ist eine ganz andere Frage.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Hallo Herr Müller,

netter Vergleich,

danke, ich verstehe... jetzt...

 

Beste Grüße

 

Arno

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Henning Ernst Müller schrieb:

Was ein Verfahrensbeistand dann inhaltlich einbringt oder eingebracht hätte  als Interesse von Alex, ist eine andere Frage.

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

daran anschließend habe ich auch eine Frage. Es kann doch sein, dass das nächste Verfahren im Fall Alex auch in Berlin stattfindet, und wie aktive_r glaube ich nicht, dass das Thema "Alex und die Charité" abgeschlossen ist.

Welche formale Qualifikation muss ein Verfahrensbeistand haben? Wer entscheidet, wer Verfahrensbeistand ist, nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt - d.h. wie lange vorher ist bekannt, wer Verfahrensbeistand ist, und wem?

Das sind mehrere Fragen - entschuldigen Sie bitte.

Der Hintergrund der Fragen sind natürlich die Spuren, die im Rahmen der Verhandlung vor dem Kammergericht von der Charité zur Ergänzungspflegerin führen - deren Schriftsatz inhaltlich abhängig vom Bericht des Dr. K. die Empfehlung der Kliniken der Berliner Schule, die Ablehnung aller anderen Kliniken etc.. Wir haben, glaube ich, zeigen können, wie dies ohne Vorliegen einer 'Verschwörung' höchstwahrscheinlich zustande kam.

Ich glaube, es ist nachvollziehbar, wenn mich jetzt der Gedanke umtreibt, was passiert, wenn ein Verfahrensbeistand mit höchst ehrenwerten Motiven sich vor dem Verfahren sachkundig machen will und sich an renommierte Fachwissenschaftler vor Ort wendet. Und wenn diese den Verfahrensbeistand dahingehend informieren, dass im Falle induzierter Transsexualität (die es in Wirklichkeit nicht gibt, man kann das nicht oft genug sagen) Alex quasi 'besessen' ist und gar nicht weiß, was sie will?

Und, bitte, Herr Professor Müller, damit Sie mir wirklich glauben, dass ich hier nicht durch die Hintertür eine Verschwörungstheorie konstruiere:

Das Eindringen von Psychiatrie und Psychologie in die Sphäre der Rechtsprechung ist ganz unabhängig vom Fall Alex und der Thematik Transidentität wissenschaftlich untersucht worden. Hier zwei Literaturhinweise:

Foucault, Michel: Die Anormalen. Vorlesungen am Collége de France (1974 - 1975). Frankfurt a. M. 2007

Ders.: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt a. M. 1994

Das sind ganz sicher keine Verschwörungstheorien.

Beste Grüße

Heidrun

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Liebe Heidrun,

vielen Dank für Ihre weiteren Erklärungen und den hochinteressanten Artikel von Philip Zimbardo. Ich denke, es wird langsam immer deutlicher, daß hinter dem in Deutschland praktizierten Transsexuellen-System weit mehr steckt als die behauptete medizinische Fürsorglichkeit. Vielmehr scheint es, als diene diese medizinische Fürsorglichkeit als Fassade für ein System, das einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland, das beim Thema Menschenrechte gerne mal mit dem Finger auf andere zeigt, alles andere als gut zu Gesicht steht.

Man fühlt sich - zumindest geht es mir so - beim Lesen der entsprechenden Fachliteratur und der "Standards" um das eine oder andere Jahrzehnt zurück versetzt und ich frage mich, ob die in diesen Texten suggerierte "Normalität", zu deren "Verteidigung" man angetreten ist, nicht inzwischen längst antiquiert ist. Sicher, "Peter" ist wohl kein Einzelfall, aber Menschen mit seiner "Denke" wird es immer geben und sie werden immer lauter sein als die anderen - ob sie deshalb auch die Mehrheit repräsentieren, möchte ich in Frage stellen.

Die Frage, die mich momentan beschäftigt: Agieren die entsprechenden Fachwissenschaftler beim Thema Transsexualität nicht in einer selbsterschaffenen Realitäts-Phantasie, die mit der tatsächlichen gesellschaftlichen Realität eigentlich gar nichts mehr zu tun hat? Hinken sie selbiger nicht völlig hinterher? Gerade bei Alexandra liegen doch die ursprünglich als Rechtfertigung für "reparative" Therapien vorgebrachten Argumente (soziale Isolation der Betroffenen und auffällige Psychopathologien) offenbar gar nicht vor...

Mit besten Grüßen

Frau S.

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Frau S. schrieb:

... und ich frage mich, ob die in diesen Texten suggerierte "Normalität", zu deren "Verteidigung" man angetreten ist, nicht inzwischen längst antiquiert ist. 

Liebe Frau S,.

ich persönlich habe mir angewöhnt, beim Eindruck von 'Antiquiertheit' und Rückständigkeit' genauer hinzusehen. Ganz kurz ein Beispiel, das mit Transidentität nichts zu tun hat: Sarrazin. Kritik an seinen Thesen aus dem bürgerlichen Lager beklagte deren "Rückständigkeit" und übersah meines Erachtens, dass die spezifische Mischung aus Argumentationen mit Genetik und neoliberaler Leistungsideologie (ein Leistungsbegriff ohne Leistungsgerchtigkeit) eben nicht rückschrittlich, sondern neuartig ist und nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft will.

Die westliche Kultur hat sich angwöhnt, an den 'Fortschritt' zu glauben - das ist ein narratives Modell (eine Erzählweise). Es verdeckt oft genau das, wovon ich hier spreche.

Wahr-Sprechen und Sagbar-Machen (Veridiktion) sind Formen von Gestaltungsmacht. Wissenschaftliche Diskurse fabrizieren Wirklichkeiten und Wahrheiten, sie bilden sie nicht ab.

Bevor es zu theoretisch wird: ich habe den sich verstärkenden Eindruck, dass die Berliner Schule gar nicht 'rückschrittlich' ist, sondern in der Gegenwart die Zukunft des Transidentitäts-Regimes in Deutschland herausbildet. Also das Post-TSG-Regime (oder von mir aus TSG 2.0). Wohlgemerkt, ich unterstelle den Angehörigen der Berliner Schule keine Intentionen. Mich beunruhigt aber, in welchem Ausmaß das Denkmodell Infektion - Krankheit - biologische Gefahr um sich greift, darum habe ich auch Sarrazin als Beispiel herangezogen. Parallele Entwicklungen sind oft korrelativ und stärken sich gegenseitig.

Das Denkmodell selbst ist älter (19. Jh), aber Rekurs kann darauf genommen werden, ohne 'rückschrittlich' zu sein.

Es geht hier, wie gesagt, um Gestaltungsmacht. Die Verhältnisse in Großbritannien, Frankreich etc. sowie die Appelle von außen, die man nur ignorieren, aber nicht delegitimieren kann und deren Aussagen nicht widerlegt werden können, bringen einen Impuls ein, die deutsche Normalität zu verändern. Pfäfflin und Becker haben klipp und klar gesagt, was auf dem Spiel steht. Auf dem Spiel steht der Status von transidenten Menschen als Anormale, und dieser ist sehr wichtig für die Geschlechternorm und das, was Judith Butler die Heteronormativität nennt. In einer solchen Kontellation entsteht sozusagen ein Gelegenheitsfenster für einen diskursiven Gegenschlag. Die Lehre der Berliner Schule stigmatisiert nicht nur transidente Menschen selbst, wie es das TSG-Regime ohnehin tut, sondern auch 'Infektionsherde': Menschen, die vielleicht nicht selbst transident sind, aber Transidentität induzieren und/oder eine Auffassung von Transidentität vertreten, welche die Ausbreitung der 'biologischen Gefahr' fördert. Bei den letzteren greift die Metapher des Brunnenvergifters.

Ich sge es immer wieder: das muss den Vertretern der Berliner Schule nicht einmal klar sein. Diskurse werden nicht von Intentionen gelenkt, sie werden gar nicht von Menschen gelenkt.

Was Ihre Frage hinsichtlich der Fachwissenschaftler angeht: Zimbardo hat im Rahmen des Stanford Prison Experiment bemerkt, wie das Experiment von ihm selbst Besitz ergriff, und es daraufhin abgebrochen:

http://www.prisonexp.org/pdf/powerevil.pdf

S.14

" Pacifist young men were behaving sadistically in their role of guards, inflicting humiliation and pain and suffering on other young men if they had the inferior
human status of prisoner.
Some guards even reported they were enjoying doing so. Others, who had been intelligent, healthy college students were behaving pathologically, many having "emotional breakdowns," as in stress disorders, so extreme that five of them had to be terminated within that first week. Their fellow prisoners who adapted better to the situation were those who mindlessly followed orders, became blindly obedient to authority, who allowed the guards to dehumanize and degrade them ever more with each passing day and night. [...]
I terminated the experiment not only because of the escalating level of violence and
degradation by the guards against the prisoners that was apparent when viewing the video tapes of their interactions, but also because I was made aware of the personal transformation that I was undergoing personally. I had become a Prison Superintendent, the second role I played in addition to that of Principal Investigator. I began to talk, walk and act like a rigid institutional authority figure more concerned about the security of “my prison” than the needs of the young
men entrusted to my care as a psychological researcher. In a sense, I consider that the most profound measure of the power of this situation was the extent to which it transformed me."

Ist das nicht quasi die Schablone des TSG-Regimes und seiner Prozeduren - auch hinsichtlich der deutschen Fachwissenschaftler? Berliner Schule oder nicht?

Zimbardo war äußerst bestürzt über das, was in seinem Experiment zum Vorschein kam. Seither erklärt er diese Erkenntnisse in der Öffentlichkeit auf eine Laien verständliche Weise und sucht nach Wegen, diesen Mechanismen zu begegnen.

Man kann das gewonnene Wissen aber auch anders einsetzen. Es will mir nicht aus dem Kopf, dass Milgrams und Zimbardos Forschungen verfügbar waren, als das TSG geschrieben wurde, und zwar unter intensiver Beteiligung von Psychologen.

So etwas kann möglicherweise geschehen, wenn man nicht bemerkt, wie ein Prozess, den man ausgelöst und mitgestaltet hat (zum Beispiel das § 175-Regime), Besitz von der eigenen Person ergreift. Wenn man seitens Politikern Anerkennung erfährt und von ihnen als Autorität behandelt wird. Wenn man niemals öffentlich kritisiert wird und sich keiner öffentlichen Diskussion stellen muss.

Aber halt - hier mutmaße ich. Ich bin schließlich keine Psychologin.

Beste Grüße

Heidrun

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Heidrun schrieb:
Pacifist young men were behaving sadistically in their role of guards, inflicting humiliation and pain and suffering on other young men if they had the inferior
human status of prisoner.
Some guards even reported they were enjoying doing so.

Das, in Kombination mit diesem:

loellie schrieb:

Ich wäre mir da an deiner Stelle nicht so sicher, dass hier kein Religionsbezug besteht.

Wird im Grunde genommen ganz gut in diesem Vortrag erklärt:

Trust, morality - and oxytocin:

http://blog.ted.com/2011/11/01/trust-morality-and-oxytocin-paul-zak-on-t...

(allgemein sehr sehenswerter Beitrag, deutschsprachige Untertitel sind verfügbar)

 

 

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Sehr geehrter Herr Prof.Müller,

 

vielen Dank für ihr Blog (das meine ich natürlich ernst)!

Eine Gelegenheit über meines Erachtens dermaßen gravierend wichtige Fragen, wie es eine rechtliche Sicherung einer entsprechenden Behandlung, welche die transidenten Kinder und Jugendlichen gesundheitlich schützen würden, wie in erweitertem Sinne diese Diskussion begriffen werden kann, gibt es niergendwo sonst! Das sagt schon ziemlich ausreichend aus, in wie fern das Entgegenkommen den objektiven Bedürfnissen der transidenten Kinder und Jugendlichen überwacht wird.

Sie haben in einem vorigen Beitrag gesagt, dass die Charité-Mediziner auch transidente Jugendlichen zu Selbsthilfegruppen schicken. Das mag zutreffend sein, aber dennoch würde ich mein Bild über diese Klinik nicht festlegen, ohne die Rücksicht auf die weitere Fragen zu nehmen:

Wie sieht der Behandlungskonzept der Transidentität in Charité aus? Sofern das stimmt, die Richtlinien werden in http://liga-kind.de/fruehe/207_goecker.php kurz angeführt. Ich kann dazu nur sagen, dass, ich sage es jetzt so, ich transidente Frauen kenne, welche diese Maßnahmen töten würden. Vergewaltigung in Form von Pubertät müsse vollzogen werden, und sogar zwei Jahre danach ohne Hormontherapie(!), und das ist für viele ohne Weiteres gleich Tod.

Der Menschenrechtekommesar des Europaparlamentes, Thomas Hammerberg, hat in seinen umfassenden Recherchen über transidente Menschen herausgefunden, dass etwa 30% der Betroffenen heute noch Selbstmord begehen, und das, wie es weiter angeführ wird, vor allem in Teenagealter. Das ist genau dieses Alter, wo die Pubertät als eine Dauervergewaltigung empfunden wird, und aus Sich der oder dem betroffenen Jugendlichen körperliche Entwicklung auslöst, welche eine verheerende Auswirkung auf psychische Gesundheit, weil es wie gesagt als Dauerbergewaltigung empfunden wird, und das sämmtliche Sozialleben im Teenagealter absolut zerstört und Depression asulöst, dann es verwüstet das Liebesleben welches dann beginnen sollte, aber auch das Sozialleben überhaupt. Ein schlimmer Stimmbruch zum Beispiel, welcher auch in diesem Alter passiert bei nicht wenigen Betroffenen, wird ihr Sexualleben endgültig lebenslänglich zerstören, weil eine sehr tiefe männliche Stimme den Männern sehr unattraktiv und abstoßend ist. Nur die betroffenen transidenten Frauen können darüber berichten, welche Folgen das bei ihnen ein getötetes Sexualleben und Liebesleben hat. Ich finde es unglaublich, dass es Mediziner gibt, welche das absichtlich in Kauf nehmen, selber aber überhaupt nicht nachdenken, wie es ihnen selbst gehen würde, wenn ihr Sexualleben, und vor allem das Glück darin, nahezu getötet wäre. Mit einer männlichen Stimme sind die Chancen für eine Frau bei Partnersuche, soll ich sagen was für welche?

Ferner gibt es bezüglich Charité extrem besorgniseregende Gerüchte, welche seitens der Journalisten, welche willig sind ihre Arbeit zu machen, untersucht werden müssten! Es gibt nämlich Gerüchte, dass sich ein dreizehnjähriges transidentes Kind, welches gezwungen wurde zwei Jahre in Charité "behandelt" zu werden, sich umgebracht hat, nachdem es freigelassen wurde. Bei Nachfrage berichte ich über Quelle. Den Sämmtlichen Erkenntnissen und Vermutungen über Charité folgend, macht einen dieser Verdacht extrem beunruhigt, und verlangt eine gründliche diesbezügliche Recherche!

Wenn es passiert hätte, dass ein Jugendliche/r, welche/r Pubertätsblocker (in einer anderen Klinik) bekommen hat, sich umgebracht hat, dann würde das schon bestimmt eine Lavine der Empörung auslösen. Wie kann es aber sein, dass der genannte Verdacht anscheinend kein juristishes und journalistisches Interesse erweckt hat?? Das ist jetzt keine Frage an Sie persönlich, sondern an die ganze Öffentlichkeit. Was hat dieses transidente Kind dermaßen gequält, dass es sich umgebracht hat?? Wie konnte es sein, dass es, den gerüchten nach, zwangseingewiesen wurde? Wir sprechen hier von Alex, es gibt aber Gerüchte dass manche schon zwangeingewiesen wurden. Können wir Antworten auf diese Fragen bekommen?? Sind Zwangseinweisungen wegen Transidentität schon passiert, und gab es darüber hinaus noch Selbstmorde der Zwangseingewiesenen?? Wenn deutschland eine offene Gesellschaft wäre, dann würden wir Antworten auf diese Fragen seitens Behörden bekommen!

 

 

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Maja schrieb:

[...] Sind Zwangseinweisungen wegen Transidentität schon passiert, und gab es darüber hinaus noch Selbstmorde der Zwangseingewiesenen?? Wenn deutschland eine offene Gesellschaft wäre, dann würden wir Antworten auf diese Fragen seitens Behörden bekommen!

 

 

 

liebe maja und alle anderen,

 

ich finde die oben genannte frage, auch an hand der gerüchte über andere fälle, auch in ihrer allgemeinheit, wichtig.

 

anlässlich dessen die bitte an alle:

 

können sie hier übersichtlich - und möglichst nicht über viele Kommentare verteilt -, eine aufstellung aller solcher allgemeiner fragen vornehmen und, per update, jeweils vollständig aktualisieren sowie nach möglichkeit begründen? teile der begründung für die oben genannte frage sind ja bereits erfolgt.

 

davon würden m.e. alle weiter hieran interessierten profitieren.

 

 

vielen dank und beste grüße

 

aktive_r

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Das seltsame ist, dass viele Menschen nicht wahrhaben wollen, dass die Welt nicht wie im Western aussieht, und es nicht die Sexologen mit den weissen Hüten auf der einen Seite und die Sexologen mit den schwarzen Hüten auf der anderen Seite gibt.

Siehe hier:
http://www.kein-taeter-werden.de/story/42/4042.html
http://www.uke.de/institute/sexualforschung/

und da:
http://www.kein-taeter-werden.de/story/54/3854.html

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Ach so, wer englisch kann, wird hier nachlesen können, dass Umpolung immer Ziel der Diagnose "gender identity disorder" bzw. "gender dysphoria" ist, und die Sexologie hier international zusammenarbeitet. Birgit Möller und Georg Romer sind von der UKE in Hamburg.
http://www.genderspectrum.org/images/stories/GID_in_Children_and_Adolesc...

Unter Umpolung transsexueller Menschen kann man alle Versuche verstehen, transsexuelle Menschen mit ihren angeblichen "Biologisches Geburtsgeschlecht" zu versöhnen. Umpolung ist es auch dann, wenn ein Kind, dass ein Wissen um seine geschlechtliche Besonderheit hat und weiss, dass es ein Mädchen ist, am Ende einer Therapie von sich selbst glaubt, "ein Junge, der sich wie ein Mädchen fühlt" zu sein und damit die Haltung anzunehmen, sein Geschlecht wäre widernatürlich.

Bereits die Diagnosestellung einer "gender identity disorder" bzw. "gender dysphorie" ist ein Umpolungsversuch. Weitere Versuche der Umpolung sind es, einem transsexuellen Menschen einzureden, seine geschlechtliche geschlechtliche Besonderheit hätte etwas mit einem Identitätsproblem zu tun.

Die gesellschaftliche Leugnung transsexueller Menschen (und damit in Folge auch von homosexuellen und intersexuellen Menschen) hat System.

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Kim Schicklang schrieb:

. Umpolung ist es auch dann, wenn ein Kind, dass ein Wissen um seine geschlechtliche Besonderheit hat und weiss, dass es ein Mädchen ist, am Ende einer Therapie von sich selbst glaubt, "ein Junge, der sich wie ein Mädchen fühlt" zu sein und damit die Haltung anzunehmen, sein Geschlecht wäre widernatürlich. Bereits die Diagnosestellung einer "gender identity disorder" bzw. "gender dysphorie" ist ein Umpolungsversuch. Weitere Versuche der Umpolung sind es, einem transsexuellen Menschen einzureden, seine geschlechtliche geschlechtliche Besonderheit hätte etwas mit einem Identitätsproblem zu tun. Die gesellschaftliche Leugnung transsexueller Menschen (und damit in Folge auch von homosexuellen und intersexuellen Menschen) hat System.

Das trifft meiner Meinung nach einen sehr wichtigen Aspekt der ganzen Thematik.

Der Kern der Pathologisierung von transidenten Menschen ist tatsächlich das in die Natur eingeschriebene bipolare Geschlechterschema. Ich habe weiter oben einen kurzen Textabschnitt von Foucault zitiert, aus dem hervorgeht, dass im europäischen Mittelalter zwar von einen Zwei-Geschlechter-Schema ausgegangen wurde - aber es wahr sogar im Kirchenrecht (!) verankert, dass es Menschen gab, denen man ihre Geschlechtszugehörigkeit selbst (!) bestimmen lassen musste.

Insofern ist es auch m.E. richtig, dass bereits die Diagnose 'GIS' einen Umpolungsversuch darstellt. Denn wenn Transidentität keine Krankheit ist, dann gehören transidente Menschen dem Geschlecht an, dem sie sich selbst zurechnen. Die Umpolung durch Pathologisierung besteht darin, diesen Menschen sein Hebammengeschlecht einzuschreiben, und schon ist er 'krank'.

So werden kulturelle Konstrukte verteidigt, die Eckpfeiler der Normalität sind. Zur Erinnerung: so lange ist es noch nicht her, da war Homosexualität 'widernatürlich' und die Homosexuellen waren 'krank'.

Und, Rea: Ich zum Beispiel wüßte nicht annähernd so viel über die Thematik Transidentität, wenn es die Veröffentlichung von ATME e.V. nicht gäbe. Ich bin bei meinen eigenen Recherchen oft von diesen ausgegangen.  Wo 'wir' ohne Kim von ATME wären, weiß ich nicht, aber ich zum Beispiel wäre wahrscheinlich jetzt nicht (virtuell) hier.

ATME kritisiert die deutsche Fachwissenschaft in toto. Abgesehen davon, dass ich das auch tue - ATME ist eine Menschenrechtsorganisation, Pathologisierung von transidenten Menschen ist ein Menschenrechtsverstoß, und also kritisiert ATME sie.

'ein bisschen Menschenrecht' gibt es nämlich nicht.

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Was täten wir nur ohne Kim S. von Atme. Atme erklärt uns fortdauernd, dass ALLE böse sind, alle Begrifflichkeiten falsch sind und man nur auf den Willen der Menschen hören soll.
Wahrscheinlich soll es die Pubertätsblocker rezeptfrei in den Drogerien geben.
Diagnostiken brauchen wir nicht, auch nicht für Kinder...in diesem Fall schon Atme !

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Rea schrieb:
...  und man nur auf den Willen der Menschen hören soll. Wahrscheinlich soll es die Pubertätsblocker rezeptfrei in den Drogerien geben. Diagnostiken brauchen wir nicht, auch nicht für Kinder...

Vielleicht ist ein Blick über den Tellerrand gar nicht so verkehrt? In vielen Ländern sind Hormone (GnrH vermutlich auch, aber die sind um einiges teurer) tatsächlich rezeptfrei zugänglich und werden vielfach im Kindes- und Jugendalter genommen - ohne extreme, negative Konsequenzen.

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