Wer jetzt noch Staatsbürger der DDR ist braucht doch auch keinen Führerschein!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.03.2012
Rechtsgebiete: DDRVerkehrsrecht|2828 Aufrufe

Na ja, etwas schräg formuliert, die Überschrift. Es gibt ja Leute, die bezweifeln die Existenz unseres Staates. Nicht jeder kann die Argumente, die hierfür angeführt werden verstehen - muss man wohl auch gar nicht. Wer dann auch noch derart "außergewöhnliche" Ansichten  vor Gericht vertritt muss wohl fürchten, seinen Führerschein loszuwerden, siehe hier. Der Führerscheininhaber meinte im Rahmen einer Verteidigung wegen einer einfachen 50-Euro-OWi, noch immer Staatsbürger der DDR zu sein, forderte Selbstverwaltung und auch Nachweise, dass sein Richter tatsächlich Richter sei...na ja, ging dann aber nach hinten los! 

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