Legal Highs: In Österreich ist das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz in Kraft getreten

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 17.03.2012

Österreich ist Deutschland bei der Bekämpfung des Handels mit Legal High-Produkten einen Schritt voraus. Während hier noch kontrovers diskutiert wird, ob ganze Stoffgruppen dem BtMG unterstellt werden sollen bzw. können (s. dazu meinen Blog-Beitrag vom 14.10.2011), ist in Österreich am 1.1.2012 das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) in Kraft getreten. Die Strafvorschrift in § 4 NPSG lautet wie folgt (s. hier):

„§ 4. (1) Wer mit dem Vorsatz, daraus einen Vorteil zu ziehen, eine mit Verordnung gemäß § 3 bezeichnete oder von einer gemäß § 3 definierten chemischen Substanzklasse umfasste Neue Psychoaktive Substanz mit dem Vorsatz erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen überlässt oder verschafft, dass sie von dem anderen oder einem Dritten zur Erreichung einer psychoaktiven Wirkung im menschlichen Körper angewendet wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Straftat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1 StGB) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“

Um ein Ausweichen auf immer neue Substanzen zu ermöglichen, können nach § 3 NPSG in einer Verordnung ganze Substanzgruppen dem Gesetz unterstellt werden. Die entsprechende Verordnung in der Fassung vom 10.03.2012 sieht hinsichtlich der synthetischen Cannabinoide wie folgt aus (Anlage II):

„1. Cannbinomimetisch wirksame Verbindungen

 

Die folgenden chemischen Grundstrukturen:

a)  (Naphthalin-1-yl)(1H-indol-3-yl)methanon aus der Gruppe der Naphthoyl-Indole,

b)  (Naphthalin-1-yl)(1H-indol-3-yl)methan aus der Gruppe der Napthtylmethyl-Indole,

c)  (Naphthalin-1-yl)(1H-pyrrol-3-yl)methanon aus der Gruppe der Naphthoyl-Pyrrole,

d)  1-(Naphthalin-1-ylmethylen)-1H-inden aus der Gruppe der Naphthylmethyl-Indene,

e)  (Phenyl)(1H-indol-3-yl)methanon aus der Gruppe der Benzoyl-Indole,

f)  (2-Phenyl)(1H-indol-3-yl)ethanon aus der Gruppe der Phenacetyl-Indole,

g)  2-(3-hydroxycyclohexyl)phenol aus der Gruppe der Cyclohexyl-Phenole, weiters die

h)  Indolcarbon-2-säure-amide und

i) Tetrahydro-6H-benzo[c]chromen-1-ol,

sowie jede Verbindung, die von einer dieser chemischen Grundstrukturen abgeleitet werden kann, auch wenn sie eine oder mehrere der chemischen Strukturen gemäß § 1 Abs. 2 als Substituent(en) aufweist.“

 

 

Ein interessanter Weg...

 

Übrigens: Das von der Bundesdrogenbeauftragten in Auftrag gegebene Gutachten zur Machbarkeit der Einführung einer Stoffgruppenregelung im BtMG von den Prof. Rössner und Voit ist mittlerweile auf der Internetseite der Bundesdrogenbeauftragten veröffentlicht worden (s. hier).

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2 Kommentare

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Dann steht ja dem Vorhaben, das bei den herkömmlichen Betäubungsmitteln so erfolgreiche Konzept der Totalrepression auch auf die "Legal-Highs" zu übertragen, nichts mehr im Wege. Vom BtMG lernen heißt Siegen lernen!

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[...]Wer mit dem Vorsatz,daraus einen Vorteil zu ziehen[...]dass sie von dem anderen oder einem Dritten zur Erreichung einer psychoaktiven Wirkung im menschlichen Körper angewendet wird,[...]

 

Tja...das ist der kleine aber feine Unterschied, denn der Nachweis eines Vorsatzes ist doch auf einen ziemlich konkretes Handlen abgestellt und es muss da auch ein Überlassen an einen anderen stattfinden , während in dem von Ihnen erwähnten Gutachten "Machbarkeit der Einführung einer Stoffgruppenregelung im BtMG" ja wie der Titel schon sagt Stoffgruppen dem BtmG unterstellt werden sollen, was massivst dafür sorgen wird, dass Firmen besonders die Kleinern, Substanzen die diesen Stoffgruppen zugeordnet sind nicht mehr anfassen werden, einfach weil sie sich damit dann einer Behördenwillkür ausliefern, die für sie u.U. Existenzbedrohend ist.

 

Mit der österreichischen Regelung könnte ich leben, da sie  eben nicht die Freiheiten einschränkt, sondern explizit nur greift wenn diese Substanzen bzw. Substanzklassen in den Verkehr gebracht werden sollen....nur läßt das Gutachten erahnen, dass so eine Regelung ja nicht gemacht werden soll...sondern eben Stoffgruppen unter die Strafbarkeit des BtmG gestellt werden sollen....

 

Bombjack

 

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